AG Nürnberg verurteilt die Universa Allg. Vers. AG Nürnberg zur Zahlung der restlichen Sachverständigenkosten mit Urteil vom 12.5.2011 – 17 C 2207/11 -.
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
und hier wieder ein Urteil aus Bayern. Dieses Mal aus Nürnberg. Der Amtsrichter hat sich begnügt, mit einem Zahlenwerk sein Urteil zu begründen. Bis auf 12 Euro war die Klage nach Ansicht des Gerichtes begründet. Das Gericht legt zur Angemessenheit die BVSK-Honorarbefragung zugrunde. Lest selbst und gebt Eure kommentare ab.
Viele Grüße
Euer Willi Wacker
Amtsgericht Nürnberg
Az.: 17 C 2207/11
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Rechtsstreit
- Kläger -
gegen
Universa Allgemeine Versicherung AG, vertreten durch d. Vorstandsvors. Gerhard Glatz u.a., Sulzbacher Str. 1 -7, 90489 Nürnberg
- Beklagte -
Abgelegt in Haftpflichtschaden, Sachverständigenhonorar, Universa Versicherung, Urteile
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