Berufungskammer des LG Berlin urteilt mit beachtenswertem Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung (Urteil vom 15.12.2008 – 58 S 169/08 -).
Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,
wie bereits angekündigt, wird die Redaktion in loser Folge die Urteile über die fiktive Schadensabrechnung aus Berlin hier einem größeren Leserkreis zugänglich machen. Hier nun das zweite Fiktivurteil aus Berlin. Dieses Berufungsurteil nimmt bereits viele Argumente aus dem VW-Urteil des BGH voraus. Die Argumente für die Mühelosigkeit des Alternativangebotes sind auch heute noch gültig. Auch dieses etwas “verstaubte” Berufungsurteil ist es wert, beachtet zu werden. Auch Rechtshistorisches kann helfen, Erkenntnisse zu mehren. Auch in diesem Fall bitte ich um rege Kommentierung.
Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker
Landgericht Berlin
Im Namen des Volkes
Urteil
Geschäftsnummer.: 58 S 169/08 verkündet am: 15.12.2008
. 102 C 3040/08
. Amtsgericht Mitte
…
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juni 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte – 102 C 3040/08 –, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, teilweise geändert:
Abgelegt in Fiktive Abrechnung, Haftpflichtschaden, Lohnkürzungen, Nutzungsausfall, Stundenverrechnungssätze, Urteile, Wertminderung
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