Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Berufungskammer des LG Berlin urteilt mit beachtenswertem Urteil zur fiktiven Schadensabrechnung (Urteil vom 15.12.2008 – 58 S 169/08 -).

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

wie bereits angekündigt, wird die Redaktion in loser Folge die Urteile über die fiktive Schadensabrechnung aus Berlin hier einem größeren Leserkreis zugänglich machen. Hier nun das zweite Fiktivurteil aus Berlin. Dieses Berufungsurteil nimmt bereits viele Argumente aus dem VW-Urteil des BGH voraus. Die Argumente für die Mühelosigkeit des Alternativangebotes sind auch heute noch gültig. Auch dieses etwas “verstaubte” Berufungsurteil ist es wert, beachtet zu werden. Auch Rechtshistorisches kann helfen, Erkenntnisse zu mehren.  Auch in diesem Fall bitte ich um rege Kommentierung.  

Mit freundlichen Grüßen
Euer Willi Wacker

Landgericht Berlin

Im Namen des Volkes

Urteil

Geschäftsnummer.: 58 S 169/08                verkündet am: 15.12.2008
.                              102 C 3040/08
.                              Amtsgericht Mitte

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Juni 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mitte – 102 C 3040/08 –, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, teilweise geändert:

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AG Saarlouis verurteilt HUK-VN zur Zahlung restlichen Schadensersatzes, den seine Versicherung aufgrund eines DEKRA-Gegengutachtens gekürzt hatte mit Urteil vom 21.12.2011 – 26 C 2093/10 (11) -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

im neuen Jahr gleich sofort einige Spitzen-Urteile. Nach dem Mietwagen-Urteil aus Nürnberg gleich ein “Hammerurteil” aus Saarlouis. Der zuständige Amtsrichter verurteilte den VN der HUK-Coburg, die aufgrund eines von ihr selbst eingeholten “Gegengutachtens” der DEKRA den berechtigten Schadensersatz des Geschädigten rechtswidrig kürzte, den von seiner Versicherung gekürzten Betrag zu zahlen. Darüber hinaus hat er auch noch Gerichts- uns Anwaltskosten zu tragen. Ein schlechter Dienst, den seine Versicherung, die HUK-Coburg, ihm erwiesen hat. Das Gericht folgte dem Gutachten der DEKRA nicht. Die hinter dem Schädiger stehende Haftpflichtversicherung hat keine substantiierten Angaben zur Referenzwerkstatt gemacht, die angeblich den Schaden gleichwertig, aber günstiger, reparieren könnte. Die Beweislast besteht beim Schädiger. Dem ist dieser bzw. die HUK-Coburg nicht nachgekommen. Dass die DEKRA in ihrem “Gutachten” mit Stundensätzen der freien Werkstätten operiert,  ist nicht entscheidungsrelevant, denn das beschädigte Fahrzeug war scheckheftgepflegt, so dass nach der BGH-Rechtsprechung die Markenstundensätze zugrunde zu legen sind. Das bedeutet, dass die DEKRA in ihrem Gutachten noch nicht einmal die BGH-Rechtsprechung beachtet. Bei den Sachverständigenkosten hat das Gericht zutreffend sauber herausgearbeitet, dass der vom Geschädigten beauftragte Kfz-Sachverständige Erfüllungsgehilfe des Schädigers ist. Damit liegt das erkennende Gericht voll auf der Linie der herrschenden Rechtsprechung.   Das Urteil wurde erstritten von Herrn RA Lutz Imhof aus Aschaffenburg und dem Autor zur Veröffentlichung übersandt.  Lest aber selbst und gebt Eure Kommentare ab.

Viele Grüße
Euer Willi Wacker

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LG Freiburg: Entscheidung in der Berufung, bei Mietwagenkosten gilt Schwacke, nicht Fraunhofer

Mit Urteil vom 23.02.2011 (3 S 300/10) hat das LG Freiburg die Berufung der beklagten Versicherung, aber auch die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil des AG Ettenheim vom 14.09.2010 bestätigt. In Bezug auf Mietwagenkosten gilt die Schwacke-Liste, die Fraunhofer Tabelle findet keine Anwendung. Dies hatte bereits das erstinstanzliche Gericht festgestellt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. Die Angriffe der Beklagten rechtfertigen im Ergebnis keine vom Amtsgericht abweichende Entscheidung.

Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger von der Beklagten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

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Wenig Zustimmung aus Automobil- und Versicherungswirtschaft für DAV-Klage

Quelle: Autohaus Online vom 16.09.2011

“Wir würden im Leben unsere Kunden nicht bescheissen”, lautete wörtlich der Kommentar eines Händlerverbands-Funktionärs, mit dem unsere Redaktion heute Mittag telefonisch zum Thema “DAV-Klage gegen das Fairplay-Konzept” gesprochen hatte. Namentlich wollte sich allerdings keiner der Befragten zitieren lassen mit dem Hinweis darauf, dass man das Thema zunächst als eine “Auseinandersetzung der Versicherungen mit dem Anwaltverein” sehe. Gleichwohl lautete aber hier bereits die Betonung auf dem Wort “Versicherungen” und nicht explizit “Allianz”, welche sich aktuell durch RA und Notar Jörg Elsner als den Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV vor dem Landgericht München I wegen “der Anwendung des Fairplay-Konzeptes” verklagt sieht (siehe auch vorangehende Meldung von heute).

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Siehe hierzu auch Beitrag vom 20.09.2011

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DAV verklagt Allianz wegen Fairplay-Konzepts

Quelle: Beck-Aktuell vom 19.09.2011

Als wettbewerbswidrig kritisiert der Deutsche Anwaltvereins (DAV) das neue Fairplay-Konzept der Allianz Versicherungs-AG zur vereinfachten Regulierung von Schadensfällen. Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, hat die Allianz vor dem Landgericht München I verklagt, weil das Konzept Rechtsanwälte boykottiere.

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AG Schwandorf verurteilt Gothaer und ihren VN mit lesenswertem Urteil vom 22.8.2011 – 2 C 185/10 -.

Hallo verehrte Captain-HUK-Leser,

nachfolgend gebe ich Euch ein  Urteil aus Schwandorf bekannt. In diesem Rechtsstreit hat sich der Kläger das BGH-Urteil hinsichtlich der Unbestimmtheit der Abtretung vom 07.06.2011 – VI ZR 260/10 – zunutze gemacht. Unter Berücksichtigung des BGH-Urteils war der Kläger aktivlegitimiert. Insoweit kann das BGH-Urteil auch gegen den Versicherer genutzt werden. Interesssant ist auch die Begründung des Urteils bezüglich der behaupteten Unbrauchbarkeit des Sachverständigengutachtens. Lest aber selbst und gebt Eure Meinungen kund. Das Urteil wurde von RA. Imhof aus Aschaffenburg erstritten und dem Autor zur Veröffentlichung zugesandt.

Viele Grüße Euer Willi Wacker.

Amtsgericht Schwandorf

Az.: 2 C 185/10
ma.-

Im Namen des Volkes

In dem Rechtsstreit

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AG Erding entscheidet zu den Sachverständigenkosten und zur Wertminderung mit Urteil vom 19.5.2011 – 1 C 1476/10 -.

Hallo Captain-HUK-Leser, hier zum Wochenende noch ein Urteil aus Erding. Gekürzt hatte wie so oft die HUK-Coburg. Dieses Mal war aber nicht nur das Sachverständigenhonorar gekürzt worden, sondern auch die merkantile Wertminderung. Eigentlich war das zu erwarten, denn die HUK kürzt ja alles.  Bezüglich SV-Honorar eigentlich nicht übel. Bei der Wertminderung aber voll daneben. Denn auch bei älteren Kraftfahrzeugen und einer Laufleistung von mehr als 100.000 km kann ein merkantiler Minderwert anfallen. Entsprechende Urteile dazu gibt es genug. Es soll dabei nur auf die Wertminderung von 20.000 € bei dem 50 Jahre alten Mercedes 300 SL Coupe hingewiesen werden (siehe Urteil des OLG Düsseldorf). Deshalb ist das Urteil aus Erding hinsichtlich der Wertminderung kritikwürdig. Was meint ihr? Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende.

Amtsgericht Erding

Az.: 1 C 1476/10

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Rechtsstreit

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AG Wuppertal verurteilt eintrittspflichtige Versicherung zur Erstattung der Lohnkosten der markengebundenen Fachwerkstatt und zur merkantilen Wertminderung (Az.: 37 C 387/10 vom 30.12.2010)

Mit Entscheidung vom 30.12.2010 wurde die eintrittspflichtige Versicherung durch das Amtsgericht Wuppertal zur Erstattung der Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt und zur Bezahlung der Wertminderung verurteilt. Es handelte sich hierbei um eine fiktive Abrechnung und “Kürzungsprotokoll” der Fa. Control Expert. Das Gericht hat mit klaren Worten die Anforderungen an eine Referenzwerkstatt formuliert. Der Schädiger hat bei Verweisung auf eine andere (billigere) Werkstatt zuerst einmal ein “annahmefähiges Angebot” vorzulegen. Die simple Verweisung auf günstigere Stundenverrechnungssätze – wie von allen Kürzern praktiziert – reicht demnach nicht aus.

37 C 387/10

Amtsgericht Wuppertal

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

In dem Rechtsstreit

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… und noch einmal ein Urteil aus Leipzig wegen eines Unfalls in der Waschstraße (AG Leipzig Urt. v. 31.3.2011 -111 C 5183/10-). vom 31.03.2011

Hallo Leute, und noch ein Urteil aus Leipzig. Der Aufruf hat gefruchtet. Dieses Urteil wurde von RA. Uterwedde aus Leipzig erstritten und der Redakion eingesandt. Dieses Mal handelt es sich um einen Unfall in der Waschstraße.

Amtsgericht Leipzig

Aktenzeichen: 111 C 5183/10

Verkündet am: 31.03.2011

IM NAMEN DES VOLKES

ENDURTEIL

In dem Rechtsstreit

Klägerin

gegen

Clean Car AG, Saarländer Straße 2, 04179 Leipzig
vertreten durch den Vorstand Dr. Peter J. Henssen, Saarländer Straße 2, 04179 Leipzig
- Beklagte

erlässt das Amtsgericht Leipzig durch

Richterin am Amtsgericht … aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 9. März 2011 folgendes

für Recht erkannt:

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LG Saarbrücken entscheidet zur Vorsteuerabzugsberechtigung und zur Darlegungs- und Beweislast zur Vorsteuerabzugsberechtigung mit Urteil vom 8.6.2010 -9 O 366/09-.

Hallo Leute, in diesem Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken ging es um Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall auf der bundesdeutschen Autobahn, verursacht durch den französischen Fahrer eines französischen Lkws. Geschädigt wurde ein Deutscher. Für die französische Kfz-Haftpflichtversicherung handelte als Regulierungsbeauftragte die Deutsches Büro Grüne Karte e.V. in Berlin. Interessant sind die Ausführungen des Gerichts zur Vorsteuerabzugsberechtigung und der Darlegungs- und Beweislast dazu. Das Urteil wurde erstritten und mir übersandt durch RA. Lutz Imhof, Aschaffenburg.

9 O 366/09                                                                  verkündet am 08.06.2010
gemäß § 159 I 2 ZPO

Landgericht Saarbrücken

URTEIL

IM NAMEN DES

In dem Rechtsstreit

des Herrn A. M. aus  W.

- Kläger -

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