Unterlassungsurteil des LG Bamberg gegen die HUK-Coburg vom 18.1.2006 (2 O 764/04).
In dem Revisionsverfahren vor dem BGH (I ZR 22/07 vom 29.07.2009) hatte bekanntlich die HUK-Coburg den Anspruch der Klägerin anerkannt und die Revision zurückgenommen, wodurch der Senat bei dem BGH gehindert war, ein streitiges Urteil zu erlassen. Mit dem Anerkenntnis und der Revisionsrücknahme ist das Urteil des LG Bamberg vom 18.1.2006 (2 O 764/04) rechtskräftig geworden. Damit das nunmehr rechtskräftige Endurteil des LG Bamberg möglichst einer großen Leserschaft zugänglich gemacht werden kann, soll das Urteil hier bekanntgegeben werden:
Landgericht Bamberg 2 O 764/04
IM NAMEN DES VOLKES!
ENDURTEIL
In dem Rechtsstreit
- Klägerin -
gegen
HUK-Coburg
wegen
Unterlassung
hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Bamberg durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht und die Richter am Landgericht und aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.1.2006
für Recht erkannt:
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