Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Volvo kooperiert mit HDI

Quelle: Autohaus Online vom 30.08.2010

Die Volvo Auto Bank Deutschland GmbH und die HDI Direkt Versicherung AG haben eine strategische Partnerschaft für das lukrative Kfz-Versicherungsgeschäft geschlossen. Die neue “Volvo Auto Versicherung” für Neu- und Gebrauchtwagen werde ab 1. Oktober 2010 über den Vertragshandel angeboten und biete den Kunden “umfassenden Versicherungsschutz zu fairen Preisen”, teilte der Importeur am Montag in Köln mit. Bisheriger Versicherungspartner war die Basler Securitas.

Die Autohaus-Betreuung und die Schadenbearbeitung übernimmt anschließend die HDI-Niederlassung Berlin.

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Rettet die Restwertbörsen – BVSK nachhaltig beratungsresistent

Neues Rundschreiben aus Kalau bzw. Schilda?

In diversen Beiträgen hatten wir über das “gestörte Verhältnis” des BVSK zu den Urheberrechten im Allgemeinen und insbesondere zu der Handhabung der Urheberrechte  seiner Mitglieder berichtet. U.a. am 21.06.2010 und am 09.08.2010. Auch der offene Brief des Sachverständigenverbandes VKS an den BVSK vom 12.08.2010 scheint wohl ins Leere gegangen zu sein? Dies hatte sich ja bereits mit der Beantwortung durch den GF des BVSK am 12.08.2010, veröffentlicht bei CH am 13.08.2010, abgezeichnet.

Der BVSK-Geschäftsführer will offensichtlich, entgegen aller sach- und fachlichen Widerstände, weiterhin erreichen, dass seine Mitglieder den Versicherern grundsätzlich Nutzungsrechte für die Gutachten-Lichtbilder einräumen, für einen pauschalen Betrag in Höhe von EUR 2,50 / Gutachten, unabhängig davon, wie viele Lichtbilder das Gutachten enthält sowie unabhängig vom Nutzungszweck usw.? Darüber hinaus soll dieser Betrag nun dem Geschädigten in Rechnung gestellt werden? Der Geschädigte soll also künftig noch dafür bezahlen, dass dem Versicherer mit “Schützenhilfe” des eigenen Gutachters das Recht eingeräumt wird, einen höheren, überregionalen Restwert über eine Restwertbörse zu ermitteln, der dann wiederum dem Geschädigten in Abzug gebracht wird? Dass sich der Sachverständige seinem Auftraggeber gegenüber ggf.  schadensersatzpflichtig macht, wird weiterhin elegant “verschwiegen”. Auch wird bisher mit keiner Silbe erwähnt, dass Versicherer das Fahrzeug des Geschädigten rechtswidrig - da ohne dessen Genehmigung/Zustimmung - in  Restwertbörsen zum Verkauf anbieten.

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Urteilslisten – Update 09/2010

Ab sofort stehen wieder überarbeitete Urteilslisten zu folgenden Themen bereit:

130%-Regelung                       Download >>>>

Ersatzteilzuschläge                  Download >>>>

Fiktive Abrechnung                  Download >>>>

Stundenverrechnungssätze     Download >>>>
(markengeb. Fachwerkstatt)

SV-Honorar / HUK-Coburg        Download >>>>

Verbringungskosten                Download >>>>

Es handelt sich hierbei um positive Entscheidungen im Sinne der Geschädigten.
Wir bitten, die “alten Listen” zu vernichten und ab sofort nur noch die jeweils aktuelle Ausführung im pdf-Format herunter zu laden bzw. zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Listen der Mietwagen-Rechtsprechung, bei denen wieder umfangreiche Erweiterungen vorgenommen wurden.

Mietwagenkosten     Urteilsliste gesamt >>>>
 
                               Urteilsliste gegen Fraunhofer >>>>

Abruf aller Listen natürlich stets aus der rechten Menüleiste (oben rechts) möglich.

=> URTEILE – URTEILSLISTEN zum Download.

oder hier: Urteilslisten zum Download >>>>>

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Aber keine Sorge: Der neue Personalausweis mit Zertifikat

Der neue Personalausweis – innovatives High Tech oder gläserner Bürger?

Im Dezember 2008 beschloss der Bundestag die Einführung eines neuen Personalausweises (nPA) im Scheckkartenformat. Ab dem 1. November 2010 soll er nun ausgegeben werden. Die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) preist die “wichtigste Karte” als innovativ, revolutionär und hochgradig sicher an. Datenschützer indes laufen Sturm, befürchten einen Orwellschen Überwachungsstaat und mannigfaltige Betrugsmöglichkeiten.

(…….)

Da die Datenübertragung per Funk geschieht, sehen Datenschützer hier große Risiken: es ist kein Kontakt mehr zwischen Chipkarte und Lesegerät nötig, wie es bei Bankkarten oder Versichertenkarten noch der Fall ist. Datenräuber könnten mit einem entsprechenden Lesegerät beispielsweise in der U-Bahn in großem Stil Ausweisdaten auslesen, ohne dass der nPA die Brieftasche des Ausweisinhabers verlässt. Auf einen Blankoausweis kopiert, wäre dem Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl Tür und Tor geöffnet.

(………)

PS: Auch der Führerschein ist ab 2013 nur noch 15 Jahre lang gültig, danach muss ein neuer beantragt werden. Grund für diese Neuregelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006. Unbefristete Führerscheine, wie sie jeder Autofahrer noch in der Tasche hat, müssen bis 2033 umgetauscht worden sein. Aber keine Sorge: Sie müssen bislang weder eine erneute Fahrprüfung noch einen Gesundheitscheck bestehen.

Quelle: goldseiten, alles lesen >>>>>>>>>>

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Das OLG Hamburg, AZ 9 U 233/09, erklärt die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der ERGO-Versicherung, vormals Hamburg-Mannheimer

Eine Information der Verbraucherzentrale Hamburg e. V.

„Kein Mensch braucht eine Versicherung, die kein Mensch versteht!“

So lautet ein Werbespruch der ERGO-Versicherung – vormals Hamburg-Mannheimer.

Verstehen Sie dies? Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen der Hamburg-Mannheimer Versicherung (jetzt ERGO). Hier geht es unter anderem darum, wie viel man aus einer Lebens- oder Rentenversicherung bei Kündigung oder Ablauf ausgezahlt bekommt.

Diese Bedingungen wurden gerade vom OLG Hamburg 9 U 233/09 in einigen wichtigen Punkten für unwirksam (weil intransparent) erachtet. Doch die ERGO-Versicherung beharrt darauf, dass die Klauseln völlig in Ordnung seien.

Ergo (lat.: „also“): Kein Mensch braucht eine Lebens- oder Rentenversicherung der ERGO.

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“Die “Erhebung eines pauschalen Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig” (AZ BVerwG8C42.09).”

Kunden  und Vermittler sauer? – weil sich die Allianz mit der BaFin angelegt und eindringliche Empfehlungen des Ombudsmanns der Privaten Krankenversicherung (PKV) in den Wind geschlagen hat.

Teure Schlappe für die Allianz

(06.07.2010)

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht bringt die Allianz in die Bredouille. Der Krankenversicherer muss einen großen Teil des Neugeschäfts stoppen. Das Image ist angekratzt, die Billigstrategie gescheitert. Und: Es drohen bis zu 400 Mio. Euro an Belastungen.

FRANKFURT. Die Allianz vollzieht eine Notoperation, um ihr Geschäft mit Privatpatienten wieder in den Griff zu bekommen. Der drittgrößte private Krankenversicherer nach Debeka und der Ergo-Tochter DKV stoppt einen großen Teil des Neugeschäfts. Grund ist eine Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hat die Kalkulation der Tarife, mit denen die Allianz den Abwärtstrend im Geschäft mit Krankenversicherungen stoppen wollte, über den Haufen geworfen. Jetzt kalkuliert die Allianz neu.
 
(….)

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“noa bank Schließung – BaFin ordnet Veräußerungs- und Zahlungsverbot an”

Nachdem bisher einmalig in Deutschland ein Versicherer Insolvenz angemeldet hat, ein weiterer großer Versicherer seine Geschäftstätigkeit sukzessive ins  Ausland verlegt, stehen nun in Deutschland den ersten privaten Bankkunden unruhige Nächte bevor.

noa bank Schließung – BaFin ordnet Veräußerungs- und Zahlungsverbot an

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht reagiert unverzüglich auf Aus der noa bank

Ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot wird von der BaFin normalerweise nur angeordnet, wenn die Gefahr besteht, dass die Gelder der Kunden plötzlich verlorengehen könnten. Auf Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht musste die noa bank deshalb heute den „Verkehr mit der Kundschaft“ schließen und darf keinerlei Gelder mehr entgegennehmen von ihren Kunden – es sei denn, diese sind zur Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber der noa bank bestimmt. Die BaFin will mit dem Verbot die verbliebenen Vermögenswerte der Bank sichern. Die schnelle Reaktion der BaFin deutet möglicherweise darauf hin, dass die Befürchtung seitens der Finanzaufsicht besteht, die Kundengelder könnten sonst verloren gehen.

Quelle: finanznews,  alles lesen: >>>>>>>>>>

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Jeder Geschädigte sein eigener Gutachter? Oder wie der HDI das Wort “GUTACHTEN” vermeidet

Anschreiben an einen Haftpflichtgeschädigten

Sehr geehrte …..

Ihren Schadenfall möchten wir weiter zügig bearbeiten. Wir benötigen aber noch ergänzende Informationen. Bitte schicken Sie uns deshalb den Fragenbogen …..

Sollten Ihnen bereits Unterlagen zur Schadenhöhe vorliegen, dann fügen Sie diese dem Fragebogen bei und beziffern die Höhe Ihrer Forderung.

Bitte  schicken Sie uns Fotos von den Beschädigungen am Fahrzeug. Fertigen Sie bitte auch Bilder an, auf denen das gesamte Fahrzeug und das Kennzeichen zu erkennen sind. Die Fotokosten werden wir selbstverständlich übernehmen. Sie können uns auch Digitalfotos (auch MMS) senden. Bitte geben Sie unbedingt die Schadennummer in der Betreffzeile Ihres Mails an.

Mit freundlichen Grüßen

HDI Direkt Versicherungs AG

Kraftschaden

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DEVK legt bei Auto-Policen drauf

Quelle: FTD/Herbert Fromme vom 16.06.2010

Der Preiskampf in der Kfz-Versicherung hat Spuren hinterlassen: Nur die Erträge aus Kapitalanlagen bewahrten die DEVK in der Auto-Sparte vor einem betriebswirtschaftlichen Verlust. Dennoch will der Versicherer beim Kampf um Marktanteile weiter mitmischen.

Für den Kölner Versicherungsverein DEVK drohen Autoversicherungen zum Verlustgeschäft zu werden. Mit einer Schaden-Kosten-Quote von 107 Prozent gab die Nummer fünf der Sparte in Deutschland mehr als seine gesamten Beitragseinnahmen in der Autoversicherung aus, um Schäden, Verwaltungs- und Vertriebskosten zu bezahlen.

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OLG Thüringen verurteilt beteiligte Versicherung in der Berufung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 05.10.2009 (9 U 646/08) hat das OLG Thüringen die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer 962,16 € verurteilt. Streitig war im konkreten Fall, ob die Klägerin ihrer sekundären Darlegungslast Genüge getan hat, nach der sie einen Unfallersatztarif geltend gemacht, da ihr ein günstigerer Mietwagentarif nicht zugänglich war.

Aus den Entscheidungsgründen:

I.

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am  xx.xx.2004 auf der Ortsverbindungsstraße zwischen S. und P. ereignete. Die Klägerin ist Eigentümerin des Pkw Nissan Serena (amtliches Kennzeichen …..). Der Beklagte zu 1 ist Halter und Fahrer des am Unfall beteiligten Fahrzeugs Renault Clio (amtliches Kennzeichen ……), welches bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversichert ist.

Wegen des Unfallhergangs vom xx.xx.2004, der Einzelpositionen der Scha­densersatzforderung der Klägerin sowie deren Höhe und den von der Beklag­ten zu 2 darauf geleisteten Zahlungen sowie des sonstigen erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen, § 540 Abs.1 Nr.1 ZPO.

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