Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

AG Wildeshausen urteilt über Mietwagenkosten und legt Schwacke-Liste zugrunde

Mit Datum vom 27.04.2011 (4 C 562/10) hat das Amtsgericht Wildeshausen die HDI Direkt Versicherung AG zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 151,73 € zzgl. Zinsen verurteilt. Auch beim AG Wildeshausen gilt die Schwacke-Liste und der Hang zu kurzen Urteilsbegründungen, die deswegen aber nicht unkorrekt sind.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet.

Die Klägerin kann – als Zessionarin der Geschädigten – von der Beklagten nach §§ 398 S. 2, 249 Abs. 2 Satz 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig harten darf. Der Geschädigte ist dabei ebenso wie in anderen Fällen, in denen ein Betroffener die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nimmt, nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HDI-Gerling Versicherung, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

LG Köln entscheidet über einen Antrag der Versicherung zur Unterlassung von Vergünstigungen der Autoglasfirma mit Urteil vom 22.12.2011 – 81 O 72/11 -.

Hallo verehrte Captain-Huk-Leser,

zum bevorstehenden Wochenende  noch ein Unterlassungs-Urteil aus Köln zur beliebten Praxis von Autoglaserbetrieben, die Selbstbeteiligung zu erlassen. Warum aber dem Antrag der Versicherung auf der Grundlage des UWG (Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb) statt gegeben wurde, erschließt sich mir nicht. In meinen Augen ist die Versicherung kein Mitbewerber der Autoglasfirma. Worin liegt also der Wettbewerbsnachteil der Versicherung im Verhältnis zu den Autoglasfirmen ?  Was meint ihr? Gebt bitte Eure Kommentare ab.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Willi Wacker

81 O 72/11                                                      Verkündet am: 22.12.2011

Landgericht Köln

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil

In dem Rechtsstreit

(weiterlesen …)

Abgelegt in Kaskoschaden, Unterlassung, Urteile, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

AG Pößneck verurteilt R + V Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Datum vom 07.09.2011 (1 C 70/11) hat das Amtsgericht Poessneck, Zweigstelle Bad Lobenstein, u. a. die R + V Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.047,64 € zzgl. Zinsen verurteilt. Dies auf der Basis des Schwacke-Liste, die Fraunhofer Tabelle wird abgelehnt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und in der Sache auch erfolgreich.

Der Kläger hat Anspruch auf restlichen Schadensersatz aus dem Unfallereignis vom xx.xx.2010 gemäß den §§ 7 Abs. 1, 18 StVG, 115 Abs. 1 PflVersG, 249 ff BGB.

Die alleinige Einstandspflicht der Beklagten ist zwischen den Parteien unstreitig. Im Streit stehen lediglich die restlichen Mietwagenkosten.

Nach Auffassung des Gerichtes stehen dem Kläger noch weitere restliche Mietwagenkosten in der beantragten Höhe zu.

Mietwagenkosten gehören regelmäßig zu den Kosten der Schadesbehebung i.S. des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, wobei jedoch nur die Aufwendungen als erforderlich i.S. der genannten Vorschrift anzusehen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, R+V Versicherung, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

AG Grünstadt verurteilt KRAVAG Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf der Grundlage der Schwacke-Tabelle

Mit Urteil vom 30.03.2012 (2 C 33/11) hat Amtsgericht Grünstadt die KRAVAG Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 1.353,50 € zzgl. Zinsen sowie weiterer vorgerichtlicher RA-Kosten verurteilt. Aus dem Tatbestand soll nur der Hinweis erfolgen, dass das Fahrzeug für 19 Tage in Anspruch genommen wurde und die Versicherung hierfür vorgerichtlich lediglich 723,00 € (= 38, 05 €/Tag) gezahlt hat, um zu zeigen, wie rücksichtslos hier die Versicherer versuchen, ihre Interessen durchzusetzen. Gegen solch ein Regulierungsverhalten ist selbstverständlich sofortige Klage geboten, wobei durchaus auch einmal an dieser Stelle der Hinweis erfolgen darf, dass die vielbeklagte Überlastung der Ziviljustiz nicht etwa mit einer Zunahme der Prozessneigung des “Normalverbrauchers” zu erklären ist, sondern schlicht und einfach dadurch, dass sich Banken und Versicherer nicht um Recht scheren, sondern in Tausenden von Fällen die Justiz bemühen und in Beschlag nehmen. Auch ein Grund, warum der “Normalverbraucher” so lange auf sein Recht warten muss.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und vollumfänglich begründet.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Haftpflichtschaden, KRAVAG Versicherung, Mietwagenkosten, Rechtsanwaltskosten, Urteile, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

AG Achim verurteilt beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten

Mit Urteil vom 09.11.2011 (10 C 302/11) hat das Amtsgericht Achim die beteiligte Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 442,00 € zzgl. Zinsen auf der Basis, ja welcher Basis eigentlich, verurteilt. Da der geltend gemachte Mietpreis sowohl unterhalb der Preise der Schwacke-Liste als auch unter des arithmetischen Mittels von Schwacke und Fraunhofer lag, hat das Gericht keine eindeutige Festlegung getroffen. Jedenfalls ist die Fraunhofer Tabelle nicht angewandt worden.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist zulässig und begründet.

Die Klägerin hat einen Anspruch gegen die Beklagte auf Zahlung der restlichen Mietwagenkosten als Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom XX.XX.2010. Die Haftung der Beklagten für die Schaden aus dem Verkehrsunfall gegenüber dem Zeugen X sind dem Grunde nach unstreitig. Der Geschädigte hat seine Schadensersatzansprüche wegen Anmietung eines Mietwagens wirksam an die Klägerin abgetreten, weshalb die Beklagte vorgerichtlich einen Teil der Mietwagenkosten bereits an die Klägerin gezahlt hat. Insgesamt wurden sind dem Geschädigten Mietwagenkosten in Höhe von 945,00 Euro in Rechnung gestellt worden, auf die die Beklagte 503,00 Euro gezahlt hat.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile Mittelwert, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

AG Rostock verurteilt HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten

Mit Urteil vom 24.04.2012 (49 C 1/11) hat das Amtsgericht Rostock die HUK-Coburg zur Zahlung weiterer Sachverständigenkosten in Höhe von 127,00 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht erteilt dem “Gesprächsergebnis BVSK – HUK-Coburg/Bruderhilfe” eine eindeutige Absage. Dieses Urteil enthält insoweit eine Besonderheit, als es ein Urteil vom 20.10.2011 nach einer Gehörsrüge aufhebt. Ein Vorgehen eines Richters, das Anerkennung verdient. Dennoch sind einige Punkte in dem Urteil in höchstem Maße kritikwürdig.

Aus den Entscheidungsgründen:

Auf die zulässige und begründete Anhörungsrüge war das Urteil vom 20.10.2011 aufzuheben und der Klage stattzugeben.

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung einer weiteren Vergütung in Höhe von € 127,00 aus §§ 631 Abs. 1, 398, 823 BGB i.V.m. § 115 VVG.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

Ja, wer hätte das gedacht: “Allianz gewinnt Rechtsstreit um “Fairplay”

Gleich drei Beiträge beschäftigen sich bei Auto Online mit der Klage von RA und Notar Jörg Elsner aus Hagen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)  gegen das Fairplay-Konzept der Allianz.

Eine Klage, die m. E. auf schwachen Füßen gestellt war.  Soweit ich das sehe, hat Herr RA Elsner keinen einzigen Fall zur Bestätigung seiner Klagebegründung dem Gericht zur Kenntnis gegeben. Geben können, weil er sich nicht darum bemüht hatte? Dies vor dem Hintergrund, dass der Prozess-Vertreter der Allianz-Versicherung mit den angeblich wenigen über Fairplay regulierten Schäden für 2010 schon während des Verfahrens argumentiert hatte.

In der mündlichen Verhandlung vom 12. Januar diesen Jahres widersprach Rechtsanwältin Dr. Sabine Rojahn von der Kanzlei Taylor Wessing in München, die die beklagte Allianz Versicherung vertrat, energisch den Vorwürfen der Klägerseite. Unter anderem argumentierte sie anhand von Zahlen, dass bei mehr als einer Million Kfz-Schäden im Jahr 2010 insgesamt 5.927 KH-Fälle sowie 16.236 Kaskoschäden nach Fairplay abgewickelt wurden. Bei einem Anteil von 1,5 Prozent (KH) bzw. 2,8 Prozent (Kasko) von einem “Herausdrängen” bzw. einer “gravierenden Behinderung” der Anwälte zu sprechen, könne sie nicht nachvollziehen. Auch sei kein einziger Fall aus der Praxis bekannt, bei dem “Werkstätten nicht ordnungsgemäß ihre Pflichten erfüllt” bzw. gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen hätten.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Allianz Versicherung, DAV, Haftpflichtschaden, Netzfundstücke, Unterlassung, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches

Druckversion Druckversion

AG Montabaur verurteilt VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis

Mit Urteil vom 21.10.2011 (15 C 201/11) hat das Amtsgericht Montabaur die VHV Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 338,83 €  zzgl. Zinsen verurteilt. Als wäre es schon Urzeiten her, musste sich das Gericht noch mit dem unsäglichem Vortrag auseinandersetzen, dass angeblich ein Verstoss gegen das RDG vorlag. Hier hat jedoch der BGH ein eindeutiges Urteil gesprochen, welches sich die Gerichte, die hier im Sinne der Versicherer meinten, wilde Theorien entwickeln zu müssen, um einen solchen Verstoss zu konstruieren, noch einmal hinter den Spiegel hängen sollten. Das AG Montabaur führt weiter aus, dass die Schwacke-Liste die Basis einer Schätzung gem. § 287 ZPO ist. Die Fraunhofer Tabelle, die von der Versicherungsbranche in Auftrag gegeben wurde und mit den tatsächlichen Verhältnissen am freien Markt nichts zu tun hat, wird abgelehnt.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist begründet. Die Beklagte ist gegenüber dem Unfallgeschädigten zum vollen Schadensersatz verpflichtet, wozu auch gem. § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur des Unfallfahrzeuges gehören. Dementsprechend kann die Klägerin den entsprechenden Betrag aus abgetretenem Recht von der Beklagten fordern.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Mietwagenkosten, RDG, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, VHV Versicherung, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

AG Köln verurteilt AXA-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten auf Schwacke-Basis

Mit Urteil vom 24.04.2012 (264 C 142/11) hat das Amtsgericht Köln die Axa-Versicherung zur Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 592,58 € zzgl. Zinsen verurteilt. Das Gericht nimmt eine Schätzung der Mietwagenkosten auf der Basis der Schwacke-Liste vor, die Fraunhofer Tabelle und Internet-Angebote bleiben draußen.
Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klage ist überwiegend begründet.

Die Klägerin hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten in Höhe von 592,58 EUR gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 StVG, 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG in Verbindung mit § 398 BGB.

Die Aktivlegitimation der Klägerin als Mietwagenunternehmen ergibt sich gemäß § 398 BGB aus der wirksamen Forderungsabtretung der Geschädigten.

(weiterlesen …)

Abgelegt in Abtretung, Axa Versicherung, Haftpflichtschaden, Mietwagenkosten, RDG, Urteile, Urteile gegen Fraunhofer, Urteile Mietwagen, Urteile pro Schwacke, Wichtige Verbraucherinfos

Druckversion Druckversion

Control Expert – Prüfdienst für Werkstattrechnungen von Endverbrauchern

Quelle: Kfz-Betrieb online – Jens Rehberg – vom 24.04.12

Prüfdienst für Werkstattrechnungen

Der im Schadenmanagement erfahrene Prozessdienstleister Control Expert überprüft jetzt auch für Endkunden Kostenvoranschläge und Rechnungen deutscher Servicebetriebe. Die Kostenprüfer aus Langenfeld haben sich dazu mit dem Internet-Unternehmer Chris Möller zusammengetan und bieten über die Plattform Inspekto.de die Auswertung entsprechender Belege gegen eine Gebühr von fünf Euro an – nach der Einführungsphase sollen es neun Euro sein.

Vollständiger Beitrag >>>>>

Wieder ein “kreativer Versuch” von den Kürzern aus Langenfeld, noch mehr Geld aus dem Kfz-Reparaturgeschäft heraus zu pressen und Dumme für die eigenen Zwecke einzuspannen.
Auf der einen Seite kürzt Control Expert bei einem Unfallschaden die Kostenvoranschläge, Gutachten und Reparaturrechnungen der Geschädigten. Und danach buhlen die Langenfelder dann u.a. auch noch um die Gunst vorher geprellter Unfallopfer, indem man anbietet, deren “normale Reparaturrechungen” – gegen Bares – zu “überprüfen”? Damit der “Schwindel” nicht gleich auffliegt, wird die Internet-Plattform “Inspekto.de” dazwischengeschaltet. Von CE steht bei Inspekto nämlich nichts. Aber dafür von einem 10 jährigen Erfahrungsschatz (von Inspekto?). Da kann man gespannt sein, was wohl das Wettbewerbsrecht dazu sagt?

(weiterlesen …)

Abgelegt in Control-Expert, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, Netzfundstücke, Unglaubliches, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches

Druckversion Druckversion

« Vorherige SeiteNächste Seite »