Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Neues Gesprächsergebnis BVSK 2012 / HUK Coburg ?

Der Redaktion liegt ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HUK Coburg an den Rechtsanwalt eines Geschädigten vor, in dem seitens der HUK auf ein “Gesprächsergebnis BVSK 2012 -HUK-COBURG” hingewiesen wird, das, wie seit vielen Jahren “üblich”, von der HUK zum Anlass genommen wurde, das Sachverständigenhonorar nur teilweise auszugleichen.

Gibt es tatsächlich ein solches “Gesprächsergebnis BVSK 2012 – HUK Coburg”, wie von der HUK behauptet, dann sollte sich der BVSK ggf. wieder dem Kartellamt erklären, oder handelt es sich hierbei vielmehr um das “Honorartableau 2012 HUK Coburg”, wobei die Wahrheit dann wieder einmal im Rahmen “vorsätzlicher Fehlinterpretation” durch die HUK auf der Strecke geblieben wäre?

Aber wer weiß? Vieleicht  steckt in dem Schreiben mehr Wahrheit, als den Akteuren lieb ist? Möglicherweise handelt es sich um ein Eingeständnis durch die HUK, indem das “Honorartableau 2012 HUK Coburg” lediglich als das dargestellt wird, was es eigentlich ist:

Ein weiteres Gesprächsergebnis (wettbewerbswidrige Honorarabsprache? / Sondervereinbarung) mit dem BVSK?

Auch in diesem Fall fällt die Angelegenheit wohl in den Zuständigkeitsbereich des Kartellamtes?

Siehe hierzu auch den Beitrag vom 25.11.2011

Hier nun das Schreiben der HUK-Coburg Versicherung vom 05.01.2012:

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Elsner-Klage gegen Allianz-Fairplay noch nicht entschieden

Quelle: Autohaus Online vom 13.01.2012

Der Grundsatz-Streit

Im Kern der Sache geht der noch im Vorjahr begonnene Rechtsstreit (wir berichteten 2011 ausführlich) darum, dass Elsner – der bekanntermaßen auch Notar und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist – der Allianz vorwirft, eine Schadensabwicklung als Konzept mit Namen “Fairplay” zu bezeichnen, das u.a. darauf ausgerichtet sei, die Rechtsanwälte und Sachverständigen sukzessive aus der Unfallregulierungsgeschäft auszugrenzen. Die gestrige Verhandlung beschränkte sich dann allerdings relativ bald auf die Eingrenzung zu den Anwälten, nicht zuletzt deshalb, weil RA Elsner selbst kein Kfz-Sachverständiger ist.

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Siehe auch:

Beitrag vom 20.09.2011
Beitrag vom 22.09.2011

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Schreiben eines ADAC Verkehrsanwaltes wegen SV Honorarkürzung der HUK

Mir hat ein ADAC Verkehrsanwalt mitgeteilt, dass von Seiten der HUK Versicherung, mein Honorar gekürzt wurde. In diesem Schreiben heißt es wie folgt:

RECHTSANWALT

FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

…..

Herrn

Enrico Kuron
Sachverständigenbüro
Oskar-Arnold-Straße 14
08056 Zwickau

Per Email

Ihr Kunde: …
Unfall vom 18.11.2011

Sehr geehrter Herr Kuron,

in der Anlage überreichen wir Ihnen das Schreiben der Versicherung vom 30.11.2011.

Die Versicherung hat als Sachverständigenhonorar einen Betrag in Höhe von 450,00 EUR an Sie überwiesen.

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Unheilvolle Allianz: die Allianz-Versicherung und die Autovermietung Sixt

Aus der Schadenabwicklung ist bekannt, dass die Versicherer die Geschädigten auf angebliche Mietwagenpreise verweisen, die ihren Ursprung in den Rahmenverträgen der Versicherer und den großen bundesweit operierenden Mietwagenunternehmen haben. Phantasiemietpreise werden den Geschädigten angedient mit dem Hinweis, dass der Geschädigte für den Fall, dass er ein letzendlich teureres Fahrzeug anmietet, er angeblich auf den übersteigenden Kosten sitzen bleibt.

Die Problematik ist insbesondere bei CH vielfach und ausführlich erörtert worden und durch unterschiedlichste Urteile belegt. Dass diese Autovermieter dennoch versuchen, an die Geldbörse des Geschädigten zu gelangen, verwundert nicht wirklich und soll an folgendem Beispiel dargelegt werden:

Verkehrsunfall und anschließendes Schadenmanagement der Allianz, zunächst ist die Versicherung um Harmonie bemüht und spult das übliche Programm ab, d. h. eigener Gutachter (DEKRA) und das Angebot eines Mietfahrzeuges mit Zustellung und Abholung (“Sie brauchen sich um nichts zu kümmern”). Kaum ist der Telefonhörer aufgelegt, steht ein junger Mitarbeiter der Firma Sixt vor der Tür des Geschädigten, präsentiert ein höherwertiges Fahrzeug (“Um die Kosten machen Sie sich mal keine Sorgen, das regeln wir mit der Versicherung.”) und teilt mit, dass der Geschädigte zum Mietende “das Fahrzeug ohne Tanken zurückgeben kann”. Der Mietvertrag wird unterzeichnet.

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LG Düsseldorf verurteilt DEVK Versicherung zur Unterlassung geschäftsschädigender und ehrverletzender Äußerungen gegenüber Dritten zu Lasten eines Kfz-Sachverständigen (Az.: 12 O 273/10 vom 29.09.2010)

Aller guten Dinge sind 3. Deshalb hier das dritte Unterlassungsurteil des LG Düsseldorf.
Auch die DEVK gehört, wie z.B. auch der HDI und die HUK, wohl zum “Club” derer, die bei der Schadensabwicklung freie und unabhängige Kfz-Sachverständige gegenüber Dritten gerne diskreditieren und damit letztendlich auch wirtschaftlichen Schaden zufügen? Im Bereich des aktiven Schadensmanagements scheint heute jedes Mittel recht zu sein, notfalls auch aus der unteren Schublade? Siehe hierzu u.a die Beiträge vom 16.11.2011 und 14.11.2011 bei denen die entsprechenden Versicherer, wie auch hier die DEVK, letztendlich rechtmäßig zur Unterlassung verurteilt wurden.

Diese 3 Urteile des LG Düsseldorf sind der Erfolg eines engagierten und couragierten Sachverständigen, der sich von Versicherern nicht hat vorführen lassen und dem alle zum Dank verpflichtet sind, die künftig aktiv oder passiv von diesen Urteilen partizipieren. Respekt!

Mit Entscheidung vom 29.09.2010 (12 O 273/10) wurde die DEVK Allgemeine Versicherungs-AG durch das Landgericht Düsseldorf dazu verurteilt, geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber Dritten zu unterlassen, die gegen die Geschäftsehre des Kfz-Sachverständigen gerichtet sind. Des weiteren handle es sich bei dem Vorgang um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und stelle eine Kreditgefährdung sowie einen mittelbaren Boykott für den Sachverständigen dar.

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LG Düsseldorf verurteilt HUK Coburg Versicherung zur Unterlassung geschäftsschädigender bzw. ehrverletzender Behauptungen, die zum Nachteil des Kfz-Sachverständigen geäußert wurden (Az.: 12 O 260/09 vom 11.09.2009)

Wie bereits im Beitrag vom 14.11.2011 dargelegt, versuchen einige Versicherer Kfz-Sachverständige zu diskreditieren, indem man Schreiben an Geschädigte oder deren Anwälte versendet mit dem Hinweis, das Sachverständigengutachten sei nicht prüfbar, unbrauchbar oder wie hier “man könne das Gutachten nicht als Beleg zur Schadensregulierung verwenden”. Die Grundlagen für diese Äußerungen, die u.a. wahreitswidrig sind, beeinträchtigen den  eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Kfz-Sachverständigen und stellen einen mittelbaren Boykott sowie eine Kreditgefährdung dar. Des weiteren wird der Sachverständige durch derartige Äußerungen in seiner Geschäftsehre verletzt.

So nachzulesen in der Entscheidung des LG Düsseldorf vom 11.09.2009 (12 O 260/09), mit der die HUK-Coburg-Allgemeine Versicherung AG zur Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen verurteilt wurde. Interessant bei dieser Entscheidung sind auch die Ausführungen zum Nebenschauplatz Urheberrecht. Der BGH hatte zum Thema Urheberrecht in einem anderen Verfahren gegen die HUK (I ZR 68/08) am 29.04.2010  analog entschieden. Mit dem folgenden Urteil wurde die einstweilige Verfügung vom 06.07.2009 bestätigt.

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Die Tricks der Versicherer

Quelle: Phoenix 15.11.2011 / 16.11.2011

Wie geht es in der Branche wirklich zu?

Film von Dominic Egizzi

Hermann B. ist ein Handwerker der alten Schule. Jahrzehntelang hat der gelernte Maurer auf Baustellen geschuftet, bis seine Knochen kaputt waren. Durch seine Berufsunfähigkeitsrente fühlte er sich gut abgesichert. Doch jetzt sieht Hermann B. seine Existenz bedroht, denn die Versicherung zahlt nicht. Seit über fünf Jahren wartet er schon auf sein Geld.

Der Fall Hermann B. ist einer von vielen. Der Ombudsmann für das Versicherungswesen hat allein im vergangenen Jahr über 18.000 Fälle auf den Tisch bekommen.

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Wiederholung der Sendung am 16.11.2011 17:15

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LG Düsseldorf verurteilt HDI Versicherung auf Unterlassung aufgrund des Eingriffes in den eingerichteteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb eines Kfz-Sachverständigenbüros (Az.: 12 O 153/09 vom 17.06.2009)

Wer kennt sie nicht, die diversen Schreiben einiger Versicherer, mit denen versucht wird, den freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen bei seinem Kunden bzw. deren Rechtsanwälten zu diskreditieren und damit geschäftlich zu schädigen. Mit allen (un)möglichen einschließlich wahrheitswidrigen Begründungen wird versucht, dem Geschädigten zu vermitteln, das Gutachten seines Sachverständigen sei “unbrauchbar” oder wie hier “nicht prüffähig”. Ziel dabei ist natürlich immer, die Kontrolle über die komplette Schadenregulierung zu erhalten, um die Höhe des Schadenersatzes selbst bestimmen zu können. Mit dem folgenden Urteil hat das LG Düsseldorf deutlich zum Ausdruck gebracht, was von solchen Attacken zu halten ist und der HDI Versicherung die Grenzen unmissverständlich aufgezeigt.

Mit Entscheidung vom 17.06.2009 (12 O 153/09) wurde die HDI-Gerling Industrieversicherung AG aufgrund geschäftsschädigender Äußerungen durch das Landgericht Düsseldorf zur Unterlassung verurteilt. Die Äußerungen der HDI Versicherung gegenüber dem Kunden des Kfz-Sachverständigen verletzten die Geschäftsehre und stellten damit einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb dar. Nach Ansicht des LG Düsseldorf kamen die geschäftsschädigenden Äußerungen einem mittelbaren Boykott gleich und stellen eine Kreditgefährdung dar. Durch dieses Hauptsacheverfahren wurde die einstweilige Verfügung vom 30.03.2009 bestätigt.

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Premiere der 1. Deutschen Schadenmeile in Potsdam

Quelle: Autohaus Online vom 21.10.2011

Ein Full-Service-Paket rund um das Thema Schadenabwicklung bietet die 1. Deutsche Schadenmeile an, die sich ab Montag exklusiv auf dem 7. AUTOHAUS-Schadenforum in Potsdam präsentieren und dort auch den Startschuss für ihren gemeinsamen Marktauftritt geben wird. Der Zusammenschluss von sechs sich ergänzenden Dienstleistungsunternehmen deckt vom Grundsatz alle Aspekte der Schadenregulierung ab.

Initiator dieser ArGe ist die Consense Assekuranz Service GmbH, die Schadensteuerungsaufgaben übernimmt. Die FleetFriend Service GmbH mit dem Anwalt an Bord (Fleet Advokat) bringt ebenfalls Schadenregulierungs-Know-how mit ein sowie das Handling fürs Flottenmanagement und ein fundiertes Rechtswissen. Die Schadenbegutachtung übernehmen die Sachverständigen der FSP-Gruppe. Das professionelle Instandsetzungsgewerbe ist vertreten durch die Gesellschaften von Akzo Nobel Coatings und Sikkens mit deren Werkstattnetz Acoat Selected. Ebenfalls Instandsetzungspraxis bringt außerdem das HPI-Zentrum mit ein, das sich explizit mit der zeitgemäßen Reparatur von Hagelschäden befasst. Die zur Unfallreparatur benötigten Ersatzteile steuert der Werkstätten- und Teileservice BMparts Holger Bär bei.

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Behaupten contra Beweisen

In den letzten Monaten habe ich verstärkt festgestellt, dass sich bei einigen Versicherern die Unsitte

behaupten statt beweisen

verstärkt eingenistet hat.

Beispielsweise wird behauptet ein Fahrzeug habe einen reparierten (oder unreparierten) Vorschaden, der durch den Geschädigten und dessen SV nicht angegeben worden sei. Da dem Geschädigten in seiner Haltedauer von drei Jahren kein Vorschaden bekannt ist und er das Fahrzeug unfallfrei gekauft hat, wird der Versicherer schriftlich gebeten mitzuteilen wo und in welchem Umfang der Schaden vorhanden gewesen sein soll bzw. wann dieser eingetreten ist. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Anwalt des Geschädigten bleibt der Versicherer stumm. Eine Selbstauskunft über die Informa GmbH zum Fahrzeug ergab, dass an dem Fahrzeug noch nie ein Schaden abgrechnet worden ist oder geltend gemacht wurde.

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