Neues Gesprächsergebnis BVSK 2012 / HUK Coburg ?
Der Redaktion liegt ein aktuelles Abrechnungsschreiben der HUK Coburg an den Rechtsanwalt eines Geschädigten vor, in dem seitens der HUK auf ein “Gesprächsergebnis BVSK 2012 -HUK-COBURG” hingewiesen wird, das, wie seit vielen Jahren “üblich”, von der HUK zum Anlass genommen wurde, das Sachverständigenhonorar nur teilweise auszugleichen.
Gibt es tatsächlich ein solches “Gesprächsergebnis BVSK 2012 – HUK Coburg”, wie von der HUK behauptet, dann sollte sich der BVSK ggf. wieder dem Kartellamt erklären, oder handelt es sich hierbei vielmehr um das “Honorartableau 2012 HUK Coburg”, wobei die Wahrheit dann wieder einmal im Rahmen “vorsätzlicher Fehlinterpretation” durch die HUK auf der Strecke geblieben wäre?
Aber wer weiß? Vieleicht steckt in dem Schreiben mehr Wahrheit, als den Akteuren lieb ist? Möglicherweise handelt es sich um ein Eingeständnis durch die HUK, indem das “Honorartableau 2012 HUK Coburg” lediglich als das dargestellt wird, was es eigentlich ist:
Ein weiteres Gesprächsergebnis (wettbewerbswidrige Honorarabsprache? / Sondervereinbarung) mit dem BVSK?
Auch in diesem Fall fällt die Angelegenheit wohl in den Zuständigkeitsbereich des Kartellamtes?
Siehe hierzu auch den Beitrag vom 25.11.2011
Hier nun das Schreiben der HUK-Coburg Versicherung vom 05.01.2012:
Abgelegt in BVSK, Das Allerletzte!, Haftpflichtschaden, HUK-Coburg Versicherung, Sachverständigenhonorar, Unglaubliches, Willkürliches
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