Auf der schwarzen Liste (der Versicherer)

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.03.2011

….Wer öfter einen Versicherungsschaden meldet, landet auf der schwarzen Liste der Assekuranzen. Damit wollen die Versicherer stärker gegen Versicherungsbetrug vorgehen. Die neue Anti-Betrugsdatei startet am 1. April 2011, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich bekanntgab. Jährlich entstehe durch unwahre und betrügerische Angaben vier Milliarden Euro Schaden, klagt die Branche….

….Ab welcher Schadenshöhe eine Meldung erfolgt, will der GDV aber ebenso geheim halten wie die Kriterien, die zu einer Eintragung führen. „Wenn wir diese Kriterien veröffentlichen, würden wir den Tätern eine Betrugsanleitung liefern“, verteidigt Lämmrich das Schweigen der Versicherer.

Die Kriterien sind mit Punkten bewertet. Ab 60 Punkten darf auch ein Kunde, der erstmalig einen Schaden meldet, ins HIS eingetragen werden. 20 Punkte gibt es beispielsweise, wenn innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss bereits ein Schaden gemeldet wird. „Weist hingegen beispielsweise ein Laptop mehrere Schäden auf, die nicht mit der Schilderung des Schadenverlaufs übereinstimmen, ist sofort die 60-Punkte-Schwelle erreicht“, erläutert Lämmrich….

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Hier noch der Link zur Infobroschüre des GDV und zum „neuen Verwalter“ der Daten = informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH„.

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9 Antworten zu Auf der schwarzen Liste (der Versicherer)

  1. Kenner der Versicherungen sagt:

    „…Jährlich entstehe durch unwahre und betrügerische Angaben vier Milliarden Euro Schaden, klagt die Branche….“

    Dann stellt sich allerdings auch die Frage, wie hoch sind die Schäden der Unfallopfer, die durch rechtswidrige Kürzungen/Streichungen/Ignoranz etc. von den Versicherern entstehen. Schon allein die gekürzten Sachverständigenkosten machen dies wieder wett. Die Versicherungen sollen bloß nicht so jammern. Höhe Vorstandsgehälter sind nach wie vor drin.

  2. RA Schepers sagt:

    @ Kenner der Versicherung

    „Die Versicherungen sollen bloß nicht so jammern. Höhe Vorstandsgehälter sind nach wie vor drin.“

    Soll das heißen, daß man die Reichen bestehlen und betrügen darf?

    Es ist legitimes Recht der Versicherung, Betrügereien zu bekämpfen (wenn auch die Mittel vielleicht zu weit gehen).

  3. BGH LESER sagt:

    Wäre auch interessant zu wissen, wie viele Steuergelder und Gelder der Versichertengemeinschaft durch unzählige Verfahren und Prozesse durch die Versicherungswirtschaft auf Grund rechtskonträrer Regulierungspraxis verschleudert werden. Abgesehen von den monetär nicht messbaren Zeitverschwendungen aller Prozessbeteiligten.

    Aber was HIS kann, kann CH schon längst.

  4. Hunter sagt:

    1.) Eine Größenordnung von 4 Milliarden Euro pro Jahr durch angeblich unwahre oder betrügerische Angaben behauptet die Versicherungswirtschaft doch schon lange. Kenner der Materie halten diese Aussage jedoch für eine unhaltbare Behauptung „ins Blaue“ hinein. Nachdem die organisierte Kriminalität – nach Einführung der Uniwagnis-Datei – quasie kaum noch existent ist (= z.B. verschwindend geringe Zahl von Presseberichten), sollen die Betrugszahlen sogar noch gestiegen sein? Den nachprüfbaren Beweis für Betrügerreien in dieser Größenordnung sind die Versicherer jedenfalls bis heute schuldig geblieben.
    Zahlen wie diese werden gerne in den Raum gestellt zur Legitimation eigener (datenschutzrechtlich und verfassungsrechtlich bedenklicher) Systeme, wie z.B. die HIS-Datei.
    Wenn es bei der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung tatsächlich nur um eine effektive Betrugsabwehr gehen soll, stellt sich doch sofort die Frage, warum man die Daten dann nur „limitiert“ versicherungsintern „verschachert“ und alle anderen Teilnehmer, wie z.B. freie Kfz-Sachverständige oder Rechtsanwälte, die ganzen Jahre „ausgesperrt“ hat und auch weiterhin außen vor hält?
    Darf man deratige (herabwürdigende) Behauptungen – in der Größenordnung von 4 Milliarden Euro sicherlich ein Generalverdacht gegen ein ganzes Volk – eigentlich pauschal aussprechen, wenn man den Beweis nicht antreten kann?

    2.) Wenn man die angebliche Zahl von 4 Milliarden Euro etwas genauer analysiert, sind bestimmt auch die rechtswidrigen Kürzungen der Versicherer in Höhe von 1,5 – 2,0 Milliarden bei der Unfallschadensabwicklung mit enthalten? Aufgrund „verklärter Rechtsansichten“ verstehen die in der Forderung des Geschädigten nach dem gesetzlich zustehenden vollständigen Schadensausgleich bestimmt auch eine „betrügerische Handlung“?

    Versicherungsbetrug in großem Stil – JA ! Fragt sich nur, VON WEM ?

  5. BGH LESER sagt:

    @ RA Schepers,

    „Es ist legitimes Recht der Versicherung, Betrügereien zu bekämpfen (wenn auch die Mittel vielleicht zu weit gehen)“.

    Sollte man diesbezüglich nicht auch mal die Erlöse bzw. Ersparte Leistungen der Versicherungswirtschaft z. B. durch systematisches rechtswidriges Einstellen in Restwertbörsen unter Verletzung jeglicher Urheberrechte betrachten? Oder die Schadenskürzer-Firmen?

    Wer sind denn nun die wahren Betrüger?

    Da fällt mir doch das alte chinesische Sprichwort ein:
    „Wer andere hinter Mauern vermutet der stand selbst schon dahinter“.

    Insofern kann ich Hunter nur zustimmen.

    Nur mal so zum Nachdenken!

  6. Hein Blöd sagt:

    60 Punkte,lächerlich,die hat doch schon jeder SV,der mehr abrechnet,als die HUK bezahlen will.
    Bei mir hat die HUK schon 600 Punkte!
    Ma´ehrlich,wer will denn da noch versichert sein?Des is doch wie Atomstrom,nur dass es hier wirklich genug Alternativen gibt.

  7. borsti sagt:

    Rechnet man die generalstabsmäßig geplante und vorgenommene Verkürzung der Geschädigten durch „Schadenmanagement“ hinzu, so erhöht sich diese „Betrugssumme“ dann auf geschätzte ca. 6 Milliarden.

    Demzufolge wären die größten und leistungsfähigsten Betrüger, in alphabetischer Reihenfolge, die Mitglieder des GDV und dort zuallererst zu nennen.

  8. virus sagt:

    Hier noch ein weiterer Link mit aufschlussreichen Informationen:

    http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article12987378/Versicherer-muessen-ihre-schwarzen-Listen-oeffnen.html

    „An dem neuen Meldesystem hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte mitgewirkt.“ – einfach unglaublich!

    Weiter heißt es:

    „Eine weitere Neuerung im Vergleich zur alten Datenbank ist, dass ab dieser Woche die vollständigen Namen abgespeichert und abgefragt werden. Das verringert zwar das Risiko, dass Meldungen falschen Personen zugeordnet werden. Es erleichtert den Versicherern aber auch den Abgleich eines Neukunden mit der Liste. Damit könnten Verbraucher, deren Name bei HIS auftaucht, noch größere Schwierigkeiten als bisher haben, eine neue Versicherung abzuschließen.“

  9. Hein Blöd sagt:

    Wo gibts eine Versicherung,die das Risiko,versichert zu sein,abdeckt!
    Die werd´ich dann auch nur abschliessen,wenn sie mir dafür eine Prämie zahlt…ähm…oder so…?!?
    Ich will ´ne E15 Versicherung,hab ich gerade erst getankt und krieg schon ganz doll Soooodbrennen…schneeeelllllll!!!!!!!

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