Datenpanne bei schwarzer Liste der Versicherungen

Quelle: Osnabrücker Zeitung vom 30.10.2014

Durch die Datenpanne im HIS-System kann es zu Problemen bei der Beantragung einer Lebensversicherung gekommen sein.

Datenpanne bei der deutschen Versicherungswirtschaft: Möglicherweise haben zahlreiche Menschen zu Unrecht auf der schwarzen Liste der Versicherer gestanden. Deren Spitzenverband räumt auf Nachfrage einen Systemfehler bei ihrem Dienstleister ein. Die Zahl der Betroffenen sei aber unklar. Entdeckt hat den Fehler ein Osnabrücker Versicherungsmakler.

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Also doch! Die HIS-Datei speichert personenbezogene Daten zur „Diskriminierung“ potentieller Versicherungs-Neukunden. Wo ist eigentlich der Datenschutzbeauftragte?

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9 Antworten zu Datenpanne bei schwarzer Liste der Versicherungen

  1. Insider sagt:

    Wer schliesst denn heutzutage noch eine Lebensversicherung ab seit www. youtube.com/kapitalvernichtende Lebensversicherung?
    Da spiele ich doch lieber Lotto,oder ich vergrabe meine Kröten im Garten,da weiss ich wenigstens wo mein Geld abgeblieben ist.
    Diese Datenpanne ist nur die Spitze des Eisbergs.

  2. Walter sagt:

    Auch in diesem Fall sieht man mal wieder, wie rechtswidrig, also gegen Recht und Gesetz verstoßend, die Versicherungen agieren.
    Versicherungsbetrug auf beiden Seiten.
    Nunmehr muss aber der Bundesdatenschutzbeauftragte handeln!
    Auch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ist wegen des Verstoßes gegen das BDG aufgerufen, zu handeln.
    Gut, dass auch dieser Blog diese Thematik besprochen hat. So wird das rechtswidrige Verhalten des GDV und seiner Versicherungen auch einem breiten Publikum zugänglich gemacht.
    Grüße aus Ostfriesland
    Walter

  3. Werner H. sagt:

    @ Insider „Diese Datenpanne ist nur die Spitze des Eisbergs.“

    Hei Insider,
    glaube ich auch. Die Versicherungen und der GDV haben nooooch mehr Leichen im Keller versteckt.
    Die Schmutzigkeiten kommen jetzt nach und nach ans Licht.
    Nicht nur die Geschädigten betuppen die Versicherungen.
    Auch umgekehrt geschieht das, und in einem größeren Rahmen als umgekehrt.
    Die Versicherungen sollten an die eigene Nase fassen, wenn der Betrug an der Versichertengemeinschaft angeprangert wird.
    So heilig sind die Versicherer nicht!!

  4. RA Schepers sagt:

    Ich habe in den letzten Wochen in zwei Schadenfällen von der Versicherung die Aufforderung bekommen, den Kaufvertrag des Geschädigten für das beschädigte Auto vorzulegen.

    Es ist mir nicht erinnerlich, in den letzten 15 Jahren eine solche Aufforderung erhalten zu haben.

    Haben Kollegen ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Und besteht ein Zusammenhang mit der HIS-Datei? Oder ist es nur eine zufällige „Häufung“?

  5. Rüdiger sagt:

    Neu ist das nicht. Dieser Versuch wurde schön des öfteren gestartet. Die dahinter stehende Absicht ist wohl klar?

    1. Daten sammeln was das Zeug hält. Auch für die HIS-Datei.
    2. Den Wiederbeschaffungswert im Gutachten angreifen, sofern das Fahrzeug vom Geschädigten „günstig“ erworben wurde.
    3. Die Aktivlegitimation in Frage stellen, sofern das Fahrzeug finanziert/geleast sein sollte.
    4. Einfach nur Zeit schinden und die Anwälte ein wenig beschäftigen.

    Das Tolle daran ist. Viele Rechtsanwälte fallen auch noch darauf rein.

  6. RA Schepers sagt:

    @ Rüdiger

    Mal abwarten, ob es nur eine der üblichen Verzögerungstaktiken ist, oder ob mehr dahinter steckt (z.B. Restwertdatenbank anhand tatsächlich erzielter Preise über HIS-Datei).

    By the way, aus dem Schriftwechsel mit der Versicherung:

    Versicherung: Bitte überlassen Sie uns noch den Kaufvertrag für das Fahrzeug Ihres Mandanten.

    Rechtsanwalt: Bitte lassen Sie uns noch die Versicherungspolice für das Fahrzeug des Versicherungsnehmers zukommen.

    Versicherung: Eine Herausgabe der Police unserer Versicherungsnehmerin kann nicht erfolgen. Sie haben keinen Anspruch auf diese Daten.

    Rechtsanwalt: Vgl. Ihr Schreiben vom … Das gilt auch für den „Kauvertrag“.

    Versicherung: Da eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage ohne Vorlage des Kaufvertrages nicht erfolgen kann, ist eine Regulierung durch uns derzeit nicht möglich. Wir stellen anheim den Kaufvertrag vorzulegen, oder den Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

    Dieser Bitte konnte ich nicht mehr nachkommen. Klage hatte ich schon 1 Woche vorher eingereicht 😉

  7. Rüdiger sagt:

    Chapeau!

  8. Werner sagt:

    Wie ich erfahren habe, hat der GDV die Frage, ob auch die Versicherten über das rechtswidrige Speichern informiert worden sind, unbeantwortet gelassen. Das spricht doch Bände.
    Trotz des angeblichen Codex bleibt die HIS-Datei eine durch nichts zu rechtfertigende Speicherung von persönlichen Daten durch eine private Firma.
    Der Datenbeauftragte von Baden-Württemberg hätte schon längst die Finger auf die HIS-Datei legen und mit der Faust auf den Tisch schlagen müssen.

  9. RA Schepers sagt:

    Versicherung: Da eine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage ohne Vorlage des Kaufvertrages nicht erfolgen kann, ist eine Regulierung durch uns derzeit nicht möglich. Wir stellen anheim den Kaufvertrag vorzulegen, oder den Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

    Kurze Zwischeninfo: Der Tip der Versicherung war super!! Als sie – wie gewünscht – die Klage bekommen haben, haben sie sofort bezahlt!

    Danke für das Zusatzhonorar 🙂

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