Der VW-Abgas-Skandal und die Manager-Versicherung

Es erstaunt mich doch sehr, dass der Abgas-Skandal bei VW hier bei CH bisher nicht thematisiert wurde. Zumindest über die Wertverluste beim Verkauf betroffener Fahrzeuge hätte der hier geballte Sachverstand doch für die Leser aufklärend in eine Diskussion eintreten können. Dies insbesondere vor dem Hintergrund vornehmer Zurückhaltung unserer öffentlichen Medien.

Wer den nachfolgenden Beitrag liest, wird unschwer erkennen, dass bei der Größe des zu erwartenden finanziellen Schadens niemals und nimmer alle denkbaren Schadensersatzansprüche befriedigt werden können. So wie ich das sehe, werden u. U. die Aktionäre minimalen Schadensersatz realisieren können, die Letzten bzw. die Kleinen (Autokäufer bzw. Verkäufer) hingegen werden „die Hunde beißen“.

Experten: Versicherer werden VW nur einen Bruchteil ersetzen

Wolfsburg (dpa) – Nach dem Abgas-Skandal sucht der VW-Konzern nach den Verantwortlichen für die Manipulation. Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte D&O-Versicherung, die Manager bei Verfehlungen und Versäumnissen vor Regressforderungen ihrer Arbeitgeber schützen soll.

Zahlt die Versicherung unbegrenzt?

Nein. Laut Roeder liegen die Deckungssummen selbst bei Dax-Konzernen häufig nicht über 350 bis 400 Millionen Euro. Hendricks hält bei VW auch 500 Millionen Euro für möglich, der Konzern äußert sich nicht dazu. Allerdings wäre selbst diese Summe bei VW nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“, wie Hendricks sagt. Zudem gingen davon die Kosten für die Anwälte der Manager ab, gegen die VW Regress anmeldet. „Auf dieser Ebene entstehen dabei zig Millionen an Anwaltskosten.“ Für die Begleichung des Schadens bleibe damit noch weniger übrig.

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19 Antworten zu Der VW-Abgas-Skandal und die Manager-Versicherung

  1. BGH Leser sagt:

    Stellen sich zwei Gretchenfragen:
    1.) Wer hat denn die Motoren im Zuge der Homologationsverfahren (Typ-/Bauart-/Fahrzeuggenehmigung) geprüft und genehmigt?
    2.) Wer sind die Kontrollgremien dieser Prüfinstitute?

    Was wussten also TÜV, DEKRA, Verkehrsministerium und Umweltministerium?
    Diese Fragen wurden bislang nirgendwo thematisiert. Warum wohl?

    Und wer soll nun die Prüfungen vornehmen?
    Getreu dem Motto:
    Ich male mir die Welt – wie sie mir gefällt – denn Geld regiert die Welt.

    Bei „Lückenloser Aufklärung“ dürften wir wohl erst am Anfang der Wurst (Salamitaktik) stehen.

  2. Buschtrommler sagt:

    @Virus….Wertverlust würde ich es nicht bezeichnen, eher eine längst überfällige Marktbereinigung, die sich aber in unwesentlichen Prozentzahlen ausdrücken dürfte.

  3. RA Schepers sagt:

    Also, ich weiß über den Fall noch nicht so viel, als daß ich hier schon eine juristische Wertung abgeben könnte.
    Dafür ist mir der Sachverhalt noch zu nebulös. Was wurde wie „manipuliert“? Sind Testergebnisse gefälscht worden?

  4. BGH Leser sagt:

    @ Buschtrommler
    „…längst überfällige Marktbereinigung, die sich aber in unwesentlichen Prozentzahlen ausdrücken dürfte.“
    Autsch, ich glaube da hat jemand den Schuss nicht gehört.

    @ RA Schepers
    „Was wurde wie „manipuliert“?“
    Die Messverfahren zur Erlangung der Typgenehmigung – welche wiederum Bestandteil der Fahrzeug-Betriebserlaubnis sind – wurden durch Softwaremanipulationen beeinflusst.

  5. RA Schepers sagt:

    @ BGH Leser

    Softwaremanipulation = Software des Meßgerätes?

  6. Jörg sagt:

    VW „to big to fail“ In 2 Monaten spricht keiner mehr davon. Außerden wußten es alle und alle haben mitgemacht. Und warum das nun hochkochte? Fragen sie Herrn Ferdinand Piëch. Nun hat Herr Wiedeking doch noch verloren. So geht’s halt auch.

  7. A. Oberländer sagt:

    @ RA Schepers
    Nein,
    Manipulation der fahrzeugseitigen abgasbeeinflussenden Software bzw. Implementierung einer sog. Abschalteinrichtung mit dessen Hilfe „schönere“ Abgaswerte zustande kommen.
    Auf den Blog bezogen könnte man den Vergleich anstellen das Volkswagen ControlExpert in die Steuergräte hat einbauen lassen ;).
    Die Software liefert meines Erachtens allerdings ein Zulieferer und darum kann mir keiner erzählen das dies vor dem Management verheimlicht werden konnte.
    MfG
    A. Oberländer

  8. virus sagt:

    @ Fragen sie Herrn Ferdinand Piëch.

    Diesen Satz unterschreibe ich, weil das auch mein 1. Gedanke war. Doch, warum gerade jetzt?

    Sind wir noch auf Erden oder allesamt in der Hölle? Manipulationen abgestimmt mit unserer Kanzlerin? Ich jedenfalls bin davon überzeugt und verstehe nicht, warum sie angesichts dieses hoch politischen Skandals nicht die Konsequenzen zieht?

    Schnippte tatsächlich ein gekränkter, eitler, alter Mann mit dem Finger, sodass (s)ein Unternehmen mit 600.000 Arbeitnehmern zum Sprung über die Klinge ansetzen musste? Tausende Angestellte der Teile-Zulieferer, bereits schwer gebeutelt von Seiten der Versicherungswirtschaft, sehen jedenfalls einer ungewissen Zukunft entgegen. Von den Auto-Häusern ganz zu schweigen.

    Wie viel Aktien am VW-Regierungs-Umweltskandal und am Kundenbetrug hält bei allem aber Herr Piëch?
    Oder war alles doch ganz anders? Siehe dazu:

    Der Alte ist zurück! Wieviel Piëch steckt jetzt wieder in Volkswagen?

    Das Dieseldrama und andere „Zufälle“

    Bisher kaum Beachtung fand der FOCUS-Artikel vom 07.07.2015:

    Ist Ihr Auto bald wertlos? In diesen Städten könnten Diesel-Fahrzeuge verboten werden

    Dieselmotoren belasten die Luft in deutschen Großstädten – so sehr, dass die EU-Kommission jetzt Deutschland die Gelbe Karte zeigt und drastische Maßnahmen empfiehlt. FOCUS-Online liegt das Mahnschreiben vor. Gehört Ihre Stadt auch bald zur „verbotenen Zone“?

    Wörtlich heißt es in dem Mahnschreiben, das FOCUS Online vorliegt: „Aus den jährlichen Luftqualitätsberichten, die Deutschland für die Jahre 2010 bis 2013 vorgelegt hat, geht hervor, dass Deutschland dadurch gegen Artikel 13 der Richtlinie 2008/50/CE verstoßen hat, dass es im Zeitraum 2010 bis einschließlich 2013 die geltenden NO2-Grenzwerte in den 29 (…) aufgeführten Gebieten nicht eingehalten hat.“ Deutschland habe es bisher versäumt, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie zu ergreifen.

  9. christian sagt:

    Der bisher entstandene Schaden beschränkt sich auf Aktionäre und Mitarbeiter. Ein externer Schaden lässt sich allenfalls für einen US Kunden konstruieren falls die Fahrzeuge umgestuft werden müssen. Einem EU Kunden ist derzeit kein Schaden entstanden. Es ist ja noch nicht einmal klar ob die Fahrzeuge überhaupt die EU5 Norm verletzen. Abgesehen davon kann mir niemand ernsthaft erzählen dass der NOx Ausstoß ein wesentliches Merkmal für den Kauf war,….

  10. BGH Leser sagt:

    @ RA Schepers
    Nicht Messgerät sondern Fahrzeugsoftware

    @ Jörg
    „VW „to big to fail“ In 2 Monaten spricht keiner mehr davon…“
    Aktienkurs von 265,- im Mai auf aktuell 95,- abgestürzt. Glaube nicht, dass das in 2 Monaten wieder aufgeholt ist.
    „Nun hat Herr Wiedeking doch noch verloren“
    Meintest Du Winterkorn statt Wiedeking?

    @ Virus
    „Schnippte tatsächlich ein gekränkter, eitler, alter Mann mit dem Finger, sodass (s)ein Unternehmen mit 600.000 Arbeitnehmern zum Sprung über die Klinge ansetzen musste?“
    Eher nicht. Welcher Anteilseigner sollte ein Interesse an einem derartigen Desaster haben.
    Der wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert.

  11. Rüdiger sagt:

    @Christian

    „Einem EU Kunden ist derzeit kein Schaden entstanden“

    So etwas kann nur von einem VW-Mitarbeiter kommen. Nach deutschem Recht ist bei sämtlichen betroffenen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis erloschen. Die müssten allesamt sofort stillgelegt werden. Traut sich nur keiner. Der Kunde hat ein Recht auf Wandlung, da er vom VW-Konzern BETROGEN wurde. Betrug ist übrigens auch ein Straftatsbestand in der BRD. In anderen Ländern natürlich auch. In den USA braucht man nichts zu „konstruieren“. Die Gesetzeslage ist klar. Die Schadensersatzforderungsmöglichkeit auch. Sobald der Winterkorn – ohne Zusage von „freiem Geleit“ – in die USA einreist, sitzt er ein.

    @BGH-Leser

    „Eher nicht. Welcher Anteilseigner sollte ein Interesse an einem derartigen Desaster haben.
    Der wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert.“

    So sehe ich das auch. Welcher Großaktionär reduziert freiwillig sein Vermögen auf 40%? Geschätzter Verlust für Piech ca. 3 Mrd €. Zuerst kommt in diesen Kreisen immer das Geld und dann die Rache. Möglicherweise ist der wahre Grund dafür, warum der Piech im Frühjahr zu Winterkorn „auf Distanz gegangen“ ist, gerade dieser kommende Abgasskandal? Der wusste vielleicht schon seit längerem, dass hier irgendwann eine Bombe platzt und hat sich deshalb mit Winterkorn zerstritten? Andere Anleger waren offensichtlich auch bestens informiert? Ansonsten wäre der Aktienkurs nicht schon seit dem Frühjahr 2015 von über 250 stetig auf 160 nach unten geschlichen. Das stinkt doch gewaltig nach Insiderinformationen und nach dem kontrollierten Abstoß größerer Kontingente?

  12. RA Schepers sagt:

    @ A.Oberländer
    @ BGH-Leser

    Wie ist die Software denn manipuliert. Erkennt sie, wenn ein Meßgerät angeschlossen wird, und steuert dann den Motor anders (mit besseren Abgaswerten)?

  13. virus sagt:

    @ Die müssten allesamt sofort stillgelegt werden. Traut sich nur keiner.

    VW kündigt Aktionsplan an – Staaten stoppen VW-Diesel-Verkäufe

    Die Bundesregierung hat Volkswagen eine Frist bis zum 7. Oktober gesetzt, um eine Lösung für die Aufrüstung der rund 2,8 Millionen Dieselfahrzeuge auf dem Heimatmarkt parat zu haben. Andernfalls drohte Berlin, die Fahrzeuge von der Straße zu nehmen.

  14. BGH Leser sagt:

    @ RA Schepers
    „Erkennt sie, wenn ein Meßgerät angeschlossen wird, und steuert dann den Motor anders (mit besseren Abgaswerten)?“
    Im Prinzip ja. Ein Auto erkennt wann es geprüft wird und „interveniert“ entsprechend.

  15. Andreas Oberländer sagt:

    @ RA Schepers
    Genau das, die Software erkennt aufgrund Informationen anderer Steuergeräte den Prüfmodus, kann also zwischen dem normalen Fahrbetrieb und Prüfbetreib unterscheiden und wechselt Aufgrund dieser Merkmale in ein anderes Kennfeld was zu anderen Abgaswerten führt.
    Weitere relevanate Werte werden Radsensoren des ABS Systems, der Lenkwinkelsensor und Ähnliches liefern.
    Bislang war ja nur die Rede von Stickoxiden, die Frage die bislang ungeklärt ist, wie sich dieses Verhalten auf eine bevorstehende Abgasuntersuchung auswirkt und ob die Fahrzeuge dann Grenzwerte noch einhalten. Die Frage stellt sich zwangsläufig, da auch außerhalb Europas Fahrzeuge betroffen sind, wo höhere Werte gelten als in den USA.
    Dann dürfte das Ganze nicht mit einem einfachen Software-Update zu beseitigen sein.
    Die Frage warum auch hierzulande Fahrzeuge betroffen sind hat offenbar noch niemand gestellt?!
    MfG
    A. Oberländer

  16. Heini sagt:

    Hi BGH-Leser, beim letzten Tüv bekam mein Golf-Schätzchen nur noch die Plakette für die HU hinten aufgepappt. Der Tüv-Mann meinte, ohne vorherige AU gäbe es die HU nicht mehr, darum wurde die Plakette abgeschafft. Da frage ich dich nun, wenn die AU getürkt ist, weil der Motor weiß, dass er geprüft wird, da fahre ich doch lieber erst mal nicht zum Tüv. Nachher tut der Tüvmann mir noch meinen Golf stille legen, weil ohne AU die HU nicht erteilt werden darf. Kannste mir einen Rat geben?
    Schonmal danke, Heini.

  17. Jörg sagt:

    Sorry – natürlich sollte es Winterkorn heißen. Herr Piëch kann jetzt seine Anteile günstig aufstocken und sich einen weiteren Teil von VW unter den Nagel reißen. Das sollte als Motiv doch reichen, weil billiger geht’s kaum noch. Wir werden noch von ihm hören!

  18. virus sagt:

    Erste Käuferin in Deutschland verklagt VW auf Schadenersatz

    11.31 Uhr: In der Manipulationsaffäre bei Volkswagen hat eine erste Käuferin in Deutschland Klage gegen den Autobauer eingereicht. Die Klägerin habe gezielt ein umweltfreundliches Auto kaufen wollen, die angeblich niedrigen Abgaswerte seien für sie „kaufentscheidend“ gewesen, teilte die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer am Mittwoch in Bochum mit. Die Kanzlei erhob vor dem Landgericht Braunschweig Klage auf Schadensersatz.

    Quelle bzw weiter lesen: FOCUS

  19. virus sagt:

    Wer weiß wozu es gut ist:

    Rechtsgutachten
    zu Verbraucheransprüchen infolge manipulierter
    Schadstoffwerte bei Personenkraftwagen

    Autor: Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger

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