Doppelzüngigkeit der DEVK

Wie in der Vergangenheit schon erwähnt, hat die DEVK eine eigentümliche Auffassung über den Umgang mit dem eigenen Kunden. Da wird der Werkstatt, nicht dem VN mitgeteilt, aus welchen Gründen die Rechnung nicht übernommen wird. Bittet die Werkstatt dann die DEVK darum ihre VN selber über die Leistungen aufzuklären, landet das bei der „Qualitätskontrolle“ die dann wörtlich schreibt

„…… Für uns ist es sehr wichtig, aus erster Hand zu erfahren, welche Erfahrungen Sie mit unserem Unternehmen gemacht haben. Deshalb danken wir Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns Ihren Standpunkt wissen zu lassen.

……

Wir würden uns freuen, wenn es gelänge, die leider aufgetretenen Unstimmigkeiten auszuräumen.…“

Schön, das der DEVK die Zufriedenheit einer beliebigen Werkstatt wichtiger ist, als die Aufklärung des eigenen VN. Denn der VN erfährt nicht, dass er auf Grund des Vertrages keine Leistungen zu erwarten hat, sondern er bekommt einen Anruf, in dem man ihm einen Scheck ankündigt, mit dem Hinweis, „Da können Sie dann selber entscheiden, was sie damit machen“ Ferner heißt es „Wir rechnen grundsätzlich im Glasbereich nicht mehr mit Werkstätten direkt ab.“ Also nicht der geringste Hinweis darauf, dass der Kunde in diesem Fall keine Leistung zu erwarten hätte.

So was nennt man mit gespaltener Zunge reden. Und wieso hält sich die DEVK nicht an die eigenen vertraglichen Vereinbarungen? Obwohl es angenehm ist, das so die Rechnung bezahlt wird, ist es aber immer mit einem unangenehmen Beigeschmack versehen, wenn die Versicherung im Beschwerdefall zahlt (obwohl sie nicht muss) und die Vielzahl der „friedlichen“ VN bekommen nichts.

Auf  jeden Fall freut sich Herr S. vom Qualitätsmanagement über jede  Zuschrift und ist unter Beschwerde@…. Leicht auch per Mail zu erreichen.

Sicherlich freut er sich auch über auch über Erfahrungen aus dem Haftpflichtbereich.

Über Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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