Ein Stolperstein auf dem Weg zur Schadenregulierung

Europäischer Unfallbericht – herausgegeben von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG

Der Europäische Unfallbericht ist eine gute Sache, denn er erleichtert für die Parteien die Unfallaufnahme.

Doch jedes Ding hat bekanntlich zwei Seiten und so habe ich auch hier einen Pferdefuss auf der Rückseite bei dem hier herausgegebenen Unfallbericht entdeckt:

"Der Unfallbericht entspricht dem vom Comite Europeen des Assurances (CEA) geschaffenen Model"        wird dort ausgeführt.

Das Comité Européen des Assurances wurde 1953 gegründet und ist der Dachverband der nationalen Verbände der Versicherungsunternehmen Europas.

Definition Dachverband:

Ein Dachverband oder eine Dachorganisation ist eine Verwaltungsorganisation, die mehrere thematisch oder regional zusammengehörige Unterorganisationen (Vereine oder Verbände) bündelt. Dabei beschränkt sich die Dachorganisation in ihrer Außenwirkung (sofern sie überhaupt eine solche entfaltet) meist darauf, allgemeine Ziele der Unterorganisationen summarisch in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie dient der besseren Verfolgung gemeinsamer Anliegen. Das können z. B. die internationale oder interdisziplinäre Kooperation mit anderen Organisationen sein, die bessere Ausbildung der Mitglieder, die Abhaltung von Kongressen usw.

Nun zum Stolperstein: unter "Für alle Autounfälle brauchbar" ist unter dem Absatz – Zuhause – ausgeführt:

Vergessen Sie nicht anzugeben, wo und wann Ihr Fahrzeug durch den Sachverständigen besichtigt werden kann (Ziff. 14).

Hierzu sollte sich jeder überlegen, bin ich Verursacher oder Geschädigter. Als Verursacher kommt ja nur meine Kasko-Versicherung in Frage, so ich denn eine habe. Die Versicherung wird hier sowieso den Gutachter bestimmen – na gut, kann ich ihr auch mitteilen, wo mein Fahrzeug steht.

Bin ich Geschädigter, drängt sich mich mir die Frage auf, warum will die gegnerische Versicherung mein Fahrzeug besichtigen. Möchte mir hier die Versicherung einen Weg der Schadenregulierung vorschlagen, der ihren aber nicht meinen Interessen entgegen kommt. Gehen mir hier berechtigte Ansprüche verloren, wenn der Gutachter der Versicherung vor der Tür steht.

Unwissend wie ich bin, fällt mir ein – Wissen heißt – wissen wo es steht -oder abgewandelt, wer muss es wissen – genau – der Anwalt für Verkehrsrecht.

Na da schreibe ich doch in Feld 14 – bitte wenden Sie sich mit all ihren Fragen an meinen Anwalt und was den Gutachter betrifft, der wohnt bei mir in der Nähe, der war schon da.

Das passt natürlich nicht alles in dieses Feld rein – darum würde bei mir Feld 14 einfach frei bleiben.

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12 Antworten zu Ein Stolperstein auf dem Weg zur Schadenregulierung

  1. Andreas sagt:

    Hallo Herr Zimper,

    den Unfallbericht als solchen halte ich nicht mal für so dramatisch. Der Zeitbedarf von Unfall bis Absenden an den Versicherer (und man soll Feld 14 ja erst zu Hause ausfüllen…) ist recht lang.

    Da ist doch in 99% der Fälle der Verursacher schneller, weil er will ja, dass alles schnell erledigt wird und ruft seine Versicherung an und gibt Name und Telefonnummer des Geschädigten an.

    Was dann passiert, wissen wir. Oder der AS ruft die tolle Nummer auf der „Versicherungskarte für den Unfallpartner“ an…

    Sicher ist der Hinweis im Unfallbericht zu bemängeln, stellt aber das kleinste Übel der Schadenmanagemant-Tools dar.

    Einer unserer hiesigen Polizisten gab bei einem Unfall mal dem Geschädigten an, er müsse zuerst bei der Versicherung nachfragen, ob er sich eine Gutachter nehmen dürfe. Der Geschädigte rief dann ganz verstört bei uns an und fragte, ob das so stimme, er kenne es anders.

    Ich bin dann mal beim Revier durchgefahren und habe mit dem Revierleiter und dem Polizisten gesprochen. Was war passiert:

    Der Polizist wurde von seinem Versicherungsvertreter mal zu einer „Schulung“ durch seine Versicherung eingeladen. Und wie das dann so ist, da wird dann halt mal was erzählt und das war ja alles so interessant…

    Der Kollege wurde von seinem Revierleiter dann zurechtgewiesen und erzählt heute nicht mehr so einen Schrott.

    Grüße

    Andreas

  2. Der Haule sagt:

    Hallo Andreas,

    bei uns ist der Spruch „Rufen Sie zuerst mal die Versicherung an, die sagen Ihnen was zu tun ist“ bei der Polizei bald Standard.

    Mfg. Der Haule

  3. Andreas sagt:

    Da gibt’s nur eines:

    Laden Sie alle Polizisten zu einer Info-Veranstaltung mit Freibier ein. Wirkt Wunder…, sowohl das Freibier als auch eine Info-Veranstaltung, die genau und fundiert aufzeigt, was Sache ist und appelieren Sie an den Geldbeutel der Polizisten à la:

    POM Meier, was würden Sie sagen, wenn Sie von der Versicherung nur 1000,00 € statt der Ihnen zustehenden 2000,00 € erhalten? Gut, oder?

    Grüße

    Andreas

  4. RA Schepers sagt:

    Ich glaube, das war nicht POM Meier, sondern POM Fritz.

  5. SV Fischer sagt:

    Es ist doch nur ein Fall von vielen Punkten, welche sich
    summieren um den Geschädigten vorab schon soweit zu beein-
    flussen um Ihn in die richtige Richtung zu führen, damit die Versicherung zuerst oder zur weiteren Information/Besprechung angerufen wird.
    Dies zeigen auch die Schreiben der Versicherung mit dem Wortlaut ein Gutachten darf erst ab 2000 Eur erstellt werden. Der Geschädigte ist soweit verunsichert, daß er trotz Nachfrage beim Sachverständigen und/oder Rechtsanwalt trotzdem die Versicherung anruft.
    Die Schnelligkeit der Versicherung sowie die Falschmitteilungen, ob durch Sachbearbeiter oder unbewußte
    Helfer bringen den Geschädigten bereits in die beabsichtigten Wege der Versicherungswirtschaft.
    Ein Gegenpol kann durch die „Geschädigten“ (Sachverständige, Rechtsanwälte, Autovermieter etc.) nur durch gemeinsame Aufklärung und Schnelligkeit ebenfalls im Vorfeld führen. Die Trägkeit zeigt, daß der Fall schon da ist und es versäumt wurde selber schneller zu sein.

  6. Chr. Zimper sagt:

    Hallo Leser,
    mit Trägheit der Gutachter hat das wohl wenig zu tun.
    Wenn ich von unserem Büro ausgehe. Wir drängeln uns nicht auf, weisen auf mögliche Risiken oder Kosten hin, be- noch übervorteilen nicht den Kunden, nicht die Werkstatt und auch nicht die Versicherung.
    Mein Mann erstellt einfach nach bestem Wissen und Gewissen seine Gutachten, nicht mehr und nicht weniger.

    Es sind die Geschädigten in heutiger Zeit mehr denn je gefordert, Aussagen und Hínweise von Versicherungen zu hinterfragen, und ihren Dienstleistern, sprich Anwälten und Gutachtern zu vertrauen. Die Unsitte, ich bin der Geschädigte, ich verauslage keine Cent, führt einfach nur dazu, dass Versicherungen leichtes Spiel haben, hunderte von Euros unberechtigter Weise einzusparen. Werkstätten sind dann auch gezwungen, sich mit den Versicherungen in Verbindung zu setzen, damit sie halbwegs sicher sein können, dass die Rechnung für die Reparatur auch bezahlt wird.
    Anwälte müssen dem Schadenmanagement der Versicherer Rechnung tragen, Verkehrsunfälle macht man heute nicht mehr so eben mal nebenbei.
    Und die Verkehrspolizisten, ihnen vertraut der verunfallte Autofahrer am meisten, denn der Polizist muss ja wissen, was Recht und Gesetz ist.
    Darum kann man nur an alle Vorgesetzten diesbezüglich appellieren, hier entsprechendes korrektes Wissen zu vermitteln, damit wenn Aussagen an der Unfallstelle gemacht werden, diese nicht dazu führen, dass hieraus Nachteile für den Geschädigten entstehen können.

    Mfg. Chr. Zimper

  7. WESOR sagt:

    Die Anständigen gehen heute unter.
    Anlocken, Abwehren, Abzocken ist die Devise und sie funktioniert. Beweis Gewinn der HUK-Coburg. Diese wird nur noch vom KSA getopt. Und in beiden Fällen steht irgendwo das Wort „Beamte“.

  8. Andreas sagt:

    Interessanterweise sind die HUK-Verträge relativ teuer… zumindest HUK24, aber das dürfte sich nichts machen.

    Habe einen Kunden hier gehabt, bei dem im Laufe des Gespräches während der Schadenaufnahme herausgekommen ist, dass er bei der HUK24 versichert ist und die haben ja nun ihre Leistungen dramatisch erhöht… *naja*

    Ich habe ihm dann mal geraten beim Versicherungsbüro um die Ecke durchzuschauen und sich ein Angebot machen zu lassen.

    Einen Tag später kommt er wieder, spart nun fast 100,- € bei selbstverständlich den üblichen Leistungen, und hat sich bei mir bedankt.

    Und schon hat die HUK24 schon wieder einen Kunden weniger. Ist mittlerweile in etwa Nr. 50, der durch mich gewechselt hat…

    Jeden Tag eine gute Tat. 🙂

    Grüße

    Andreas

  9. Sir Henry Morgan sagt:

    … und das obwohl ja, siehe Zitat bundesbeauftragter für Datenschutz:

    … Soweit ihr öffentlich-rechtliche Aufgaben gesetzlich übertragen wurden, gilt die GDV seit
    dem 1. Januar 2003 gemäß Â§ 2 Abs. 4 Satz 2 BDSG als
    öffentliche Stelle des Bundes.

    Grüße
    Sir Henry Morgan

  10. HUKI sagt:

    Jetzt ist es raus der „BigBrotherAwards“ 2006 wurde vergeben.

    In der Kategorie Verbraucherschutz:

    Gewinner Verband deutscher Versicherer

    Der Big Brother Award 2006 in der Kategorie „Verbraucherschutz“ geht an den

    Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., (GDV)
    vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Bernhard Schareck,

    für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen – nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.

    weiterlesen.

    Grüße
    HUKI

  11. Heinzelmännchen sagt:

    Hallo HUKI,

    Vielen Dank für den interessanten Link. Der ist es im jedenfall Wert unter Presse/TV verlinkt zu werden.

    Grüße vom Heinzelmännchen

  12. virus sagt:

    Erschreckender Morgen,

    haben 12 Versicherer nach einer RS-Versicherung abgefragt Ergebnis 12 Absagen – alle kannten o Wunder unsere Quote.

    Vielleicht ist es ratsam, allen Versicherungen, wo man Kunde ist, eine Weitergabe der Daten an "Uniwagis" zu untersagen.

    Was meinen die Anwälte dazu?

    virus

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