Frage an die Herren Sachverständigen – Bestimmung des Marktwertes

Guten Tag zusammen,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich und ich würde gerne Ihre geschätzte Meinung hierzu erfahren.

Jemand bietet einen 16 Jahre alten Lancia Kappa Kombi über ebay an mit folgender Mängelbeschreibung: „rechte Fzg.-seite Kratzer, Airbaglampe leuchtet, Kilometerstand nicht ablesbar (Pixelfehler), ZV hinten links defekt.“

Der Höchstbietende will das Auto abholen und vor Ort stellen sich weitere gewährleistungspflichtige Mängel heraus, infolgedessen der Käufer berechtigterweise vom Vertrag zurücktritt und nunmehr Schadensersatzansprüche geltend macht. Der Schaden wird zulässigerweise zwischen Vertragspreis und Marktwert berechnet.

Der mit der Bestimmung des Marktwertes beauftragte SV muss sich nunmehr mit der Frage beschäftigen, wie die in der ebay-Artikelbeschreibung angegebenen Mängel (Kratzer, KM-Zähler, ZV, Airbaglampe) zu bewerten sind. Sicherlich hat der Sachverständige anzugeben, welche technischen Fehler für die Symptome ursächlich sein können. Also z.B. Airbagsteuergerät für die Airbaglampe etc.

Am Ende müssen also geschätzte Reparaturkosten stehen, die vom Marktwert abgezogen werden müssen. Vermutlich wird der SV die im günstigsten Fall und im jeweils schlechtesten Fall gegebenen Reparaturkosten ansetzen müssen und hieraus ein vernünftiges Mittel finden müssen.

Meine Fragen:

1. Wie würden Sie diese Bestimmung vornehmen?

2. Ist es angemessen im Sinne einer zeitwertgerechten Reparatur bei der Bestimmung der Reparaturkosten Gebrauchtteilpreise einzusetzen?

Viele Grüße

Alexander Ebner
Rechtsanwalt aus Bielefeld

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21 Antworten zu Frage an die Herren Sachverständigen – Bestimmung des Marktwertes

  1. Karle sagt:

    Ein 16 Jahre alter Lancia Kappa Kombi war mit den aufgeführten Mängeln bereits „Schrott“. Ist er eigentlich auch ohne die beschriebenen Mängel. Welcher normale Mensch kauft so etwas? Was ergibt Schrottwert minus weiterer (was für) Mängel?

    Davon abgesehen verdient der Käufer wahrscheinlich sein Geld auf diese Tour. Alte (unverkäufliche) Exotenkarren, hier ein „angeschlagenes Schätzchen“ aus italienischer Fertigung, zuerst bei ebay hoch jubeln und bei der Besichtigung fällt der „Ahnungslose“ dann aus allen Wolken => Schrottauto, Schiebung , Betrug, Schadensersatz !!!

    Ist auch eine Möglichkeit, wie man sein Hartz IV aufstocken kann? Das Internet als ultimative Gelddruckmaschine. Frühstück um 11:30, während oder nach den einschlägigen „Motherfucker-Serien“ im Fernsehen gemütlich bei ebay bieten und an einem sonnigen Tag, im Rahmen einer kleinen Spazierfahrt einschl. Stadtbesichtigung mit Frau, Freundin oder Familie, noch etwas Kohle vom ebay-Verkäufer abräumen?

    „Geschäftsmodelle“ dieser Art gibt es inzwischen wie Sand am Meer. Bei diesem „Käufer“ würde ich zuerst ebay mit ins Boot holen und mit weiteren Recherchen so richtig auf den Zahn fühlen. Dann würde ich noch recherchieren, ob dessen Anwalt Angelegenheiten wie diese bereits mit Textbausteinen bearbeitet.

  2. helimuetze sagt:

    Bei einem solchen Fahrzeug würde ich auf alle Fälle eine Zeitwertgerechte Reparatur mit Gebrauchtteilen ansetzen, jedoch ist auch hier davon auszugehen das sich die Rep.-kosten weit über dem Zeitwert des Fahrzeugs befinden. Es kommt natürlich auch drauf an welche weitere Mängel bestehen. Meines Erachtens nach hat hier der Verkäufer das Fahrzeug nicht vollständig beschrieben was zur Folge hat das sich solche „Käufer“ gern auf einen Rechtsstreit einlassen. Allerdings bin auch der Meinung das ein potenzieller Käufer bei diesen Eckdaten auf weitere Mängel gefasst sein muss. Wer kauft ein solches Fahrzeug? und wozu?

  3. Hilgerdan sagt:

    Der Schaden kann nicht hoch sein, weil es für diese alten Fahrzeuge, welche bereits mit den offensichtlich behafteten Mängeln reparaturunwürdig sind und somit nur noch Schrottwert haben, keinen ordentlichen Markt mehr gibt.
    Wo kein Markt vorhanden ist, ist somit ist auch kein Vergleich zwischen Vertragspreis und Marktwert möglich.

    Das was Karle gepostet hat ist bekannt, mit solchen Leute welche für diese Schrottfahrzeuge bieten, um später Geld zu ergaunern, sollte man sich näher beschäftigen. Insbesondere im Umfeld der Mitbieter. Da kommt man dann evtl. darauf, dass der Gleiche mit anderen Nicknamen, die Schwester, der Bruder, Freunde alle gemeinsam an einem“ Betrügerstrang“ ziehen .

  4. Hirnbeiss sagt:

    @ Helimütze

    Den Begriff Zeitwert gibt es seit 1982 nicht mehr. Demnach gibt es auch keine zeitwertgerechte Reparatur.
    Würde es tatsächlich (was nicht ist) eine Zeitwertgerechte Reparatur geben,(Versicherungswunsch) wäre das Fahrzeug schon mit den beschriebenen Mängeln, absolut reparaturunwürdig.
    Wer dann auf so etwas bietet sollte vorsichtig sein, nicht dass beim Streit eine psychatrische Untersuchung gefordert wird.( siehe Molinat)

  5. Glöckchen sagt:

    Herr Rechtsanwalt
    hier gibt es doch nur Ersatz des Vertrauensschadens,oder?
    Prüfen Sie die Anspruchsgrundlage!

  6. Rüdiger sagt:

    Als Richter würde ich so einen Braten sofort riechen und dem Käufer folgendes mitteilen:
    Auch der Laie, der bei ebay oder sonst wo im Internet – ohne vorherige Besichtigung – so einen offensichtlichen Schrotthaufen ersteigert, muss zwangsläufig mit weiteren Mängeln rechnen. Stichwort: Fiat-Konzern („Fehler in allen Teilen“). Das pfeifen die Spatzen doch schon lange von allen Dächern. Wer so einen alten Hobel mit den bekannten Mängeln unbesehen kauft, der ist entweder völlig bescheuert oder ein kleiner Gauner, der auf die linke Tour hier ein paar Euro locker machen will. Nachdem ein Bescheuerter in der Regel aber nicht weiß, wie er über das Schadensersatzrecht hier ein paar Mäuse abkochen kann…..

    Im Namen des Volkes:

    1. Die Klage auf Schadensersatz wird abgewiesen.
    2. Der Kläger wird veruteilt, das Fahrzeug gemäß Kaufvertrag abzunehmen.
    3. Der Streitwert ist der Kaufpreis (Vertragspreis).
    4. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar…..
    6. Die Akte wurde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
    7. Verarschen kann ich mich selber.
    8. Viel Spaß mit dem Kappa.

  7. Graf Zahl sagt:

    Ha, da hat sich der Rechtsanwalt gleich mit ins Boot rollen lassen.

    @ Rüdiger: So sieht es aus!

  8. Alexander Ebner sagt:

    Sehr geehrte Herren,

    so viel geballtes Fachwissen macht mich schier sprachlos.

    Zur Richtigstellung: Das Fahrzeug wurde als Ersatzteilträger gekauft. Der Käufer war weder „völlig bescheuert“ noch ein „kleiner Gauner“. Vor Ort bei der Abholung des Fahrzeugs hat sich gezeigt, dass die in der eBay-Artikelüberschrift ausdrücklich hervorgehobene Klimaautomatik des Pkw nicht funktionierte. Der Käufer schlug deshalb einen Preisnachlass vor. Hierauf wollte sich der Verkäufer nicht einlassen. Wenn der Verkäufer diesen Preisnachlass akzeptiert hätte wäre alles o.k. gewesen.

    Ich kann den Mdt. verstehen, der auf eine funktionierende Klimaautomatik pochte und den Verkäufer dann zur Nachbesserung auffordern lies. Die vereinbarte Beschaffenheit iSd. § 434 I 1 BGB ergibt sich aus der eBay-Artikelbeschreibung und der Artikelbezeichnung (vgl. z.B. KG Berlin, Urteil vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10; oder LG Krefeld, Urteil vom 01.02.2008, Az. 1 S 119/07). Im Falle einer Abweichung liegt ein Mangel vor, auf dessen Behebung der Käufer einen Anspruch hat.

    Es kommt nicht darauf an, welche Mängel das Fzg. insgesamt hat sondern allein darum, die mitgeteilten Mängel betragsmäßig zu bewerten. Da aber Niemand – mit Ausnahme von helimuetze – offenbar einen ernsthaften Gedankenaustausch führen möchte, sollten wir den thread schließen.

    @Hirnbeiss : Ob der Begriff „Zeitwert“ nun juritisch korrekt ist oder nicht spielt hier ausnahmsweise keine Rolle. Im übrigen liegt eine „zeitwertgerechte Reparatur“ keineswegs immer nur im Interesse der Versicherungswirtschaft, sondern – im Gegenteil – häufig im Interesse des Geschädigten. Kalkuliert der SV die Reparatur mit Gebrauchtteilen (=zeitwertgerecht), muss die Versicherung im Falle einer sach- und fachgerechten Durchführung Reparaturkosten im Rahmen der Opfergrenze tragen. Ansonsten könnte der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen. Dein Statement zeugt damit leider nicht von Fachkompetenz!

    Mich ärgert übrigens, dass immer wieder auf Exoten wie Lancia, Fiat, Alfa Romeo rumgehackt wird. Ich kann es nicht mehr hören. Leute wenn es in meinem Artikel um einen MB 124er gleichen Baujahres gegangen wäre hätte keiner so abgelästert.

    @helimuetze : Danke für die sachliche Antwort.

    Viele Grüße
    A. Ebner

  9. HD-30 sagt:

    @Alexander Ebner. Was wollten Sie damit eigentlich bezwecken? Sie werden wohl kaum einen erfahrenen und seriösen SV finden, der sich auf’s spekulative Glatteis locken lässt oder Rechtsfragen beantwortet. Das ist doch der edlen Zunft der RA vorbehalten – und das ist auch gut so.

  10. Buschtrommler sagt:

    Auch einem Bielefelder Rechtsanwalt steht steht das Recht zu, Sachverhalte erst einmal nur in vernebelter fragmentierter Form darzustellen, jedoch sind exaktere Angaben im Vorfeld durchaus für sachliche Beiträge als förderlich zu betrachten.
    Daß manche Hersteller in höherem Alter ihrer Produkte ein grösseres Qualitätsdefizit aufweisen lässt sich auch nicht von der Hand weisen…..auch nicht bei MB.

  11. Karle sagt:

    @Alexander Ebner

    1. Schlage ich vor, immer den vollständigen Sachverhalt gleich darzustellen und nicht nur häppchenweise. Der Kaufpreis fehlt übrigens auch noch.

    2. Ändert sich an der Einschätzung nichts.

    Eher im Gegenteil, denn die Sache wird nun noch dubioser, wenn es sich bei dem Vorgang um einen „Teileträger“ handelt. Weitere Mängel spielen dabei eine wesentlich geringere Rolle, sofern nicht genau das Teil defekt sein sollte, das man gerade benötigt. Das scheint hier jedoch nicht der Fall gewesen zu sein, da der Käufer ja nur einen Preisnachlass gefordert hatte. Außerdem ist bei einer Klimaautomatik nicht die gesamt Klimaautomatik defekt, sondern nur irgend ein Bauteil, weshalb das System ausgefallen ist. Die meisten Teile des Klimasystems sind demzufolge noch verwertbar. Bei einem „Teileträger“ dann die Instandsetzung der Klimaautomatik zu verlangen zeigt, dass der Käufer nur auf „Putz“ aus war und irgendwelche Fehler gesucht hatte. Kein normaler Mensch lässt beim Verkauf eines Schrotthaufens eine Klimaautomatik reparieren. Dabei können die Kosten der Instandsetzung den Kaufpreis weit übersteigen. Das wusste der Käufer mit dieser Forderung auch sehr genau. Offensichtlich war er ja auch irgendwie „vom Fach“, wenn er tatsächlich einen „Teileträger“ gesucht haben sollte? Ich kenne keinen „Nichtschrauber“, der sich die Garage oder den Keller mit alten gebrauchten Autoersatzteilen zumüllt. Schon gar nicht für einen Lancia Kappa. Hierbei fehlt auch noch die Information, wie hoch der „Nachlass“ denn hätte ausfallen sollen?

    Zu guter Letzt zieht der ach so geprellte Käufer dann noch vor Gericht und klagt mangels „Nachbesserung“ auf Schadensersatz bei einem Teileträger-Schrotthaufen? Das Kalkül ist offensichtlich!

    „so viel geballtes Fachwissen macht mich schier sprachlos.“

    „Da aber Niemand – mit Ausnahme von helimuetze – offenbar einen ernsthaften Gedankenaustausch führen möchte, sollten wir den thread schließen.“

    Was wollen Sie denn noch? Teileträger-Schrotthaufen – Klimamangel = Teileträger-Schrotthaufen. Schadensersatz = 0,00. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

    „Mich ärgert übrigens, dass immer wieder auf Exoten wie Lancia, Fiat, Alfa Romeo rumgehackt wird.“

    Sofern Sie die Wahrheit nicht vertragen können, dann sollten Sie keine Fachfragen an Kfz-Sachverständige zu Fahrzeugen dieser Art stellen. Schon die Tatsache „Teileträger“ spricht für sich. Der eine verkauft einen „Schrotthaufen“ zum zerlegen und der andere sucht (angeblich) einen. Bei den meisten Serienfahrzeugen ist die Zeit schon lange vorbei, bei der man ein Ersatzteillager vorhalten muss.

    „Ich kann es nicht mehr hören.“

    Wenn Sie es so oft hören, dann sollten sie vielleicht mal zuhören?

    Zur zitierten Rechtsprechung bzgl. Mängelfreiheit oder Nachbesserung:
    Wie heißt es so schön bei den Gerichten? Der Einzelfall ist entscheidend. Es macht wohl einen Unterschied, ob ich bei einem Teileträger-Schrotthaufen eine unsinnige Nachbesserung verlange oder bei einem hochwertigen Fahrzeug, bei dem sich der Verkäufer bei der Behebung eines berechtigten Mangels querstellt?

    Ich bleibe dabei. Der Käufer war nur auf den Schadensersatz aus!

    Dieses Mandat hätte ich auf alle Fälle nicht angenommen, auch wenn eine Rechtsschutzversicherung dahinterstehen sollte. Ist übrigens noch eine interessante Frage, sofern zutreffend? Wie viele Besitzer von vergleichbaren Fahrzeugen haben einen Vertragsrechtsschutz?

    @Buschtrommler

    „Auch einem Bielefelder Rechtsanwalt steht das Recht zu, Sachverhalte erst einmal nur in vernebelter fragmentierter Form darzustellen …“

    Selbstverständlich. Dann besteht aber auch das Risiko, dass die Antworten nicht wunschgemäß ausfallen.

  12. Hirnbeiss sagt:

    @RA Ebner
    „Kalkuliert der SV die Reparatur mit Gebrauchtteilen (=zeitwertgerecht), muss die Versicherung im Falle einer sach- und fachgerechten Durchführung Reparaturkosten im Rahmen der Opfergrenze tragen. Ansonsten könnte der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungsaufwand verlangen. Dein Statement zeugt damit leider nicht von Fachkompetenz!“

    Hallo ,
    die Versicherungen, insbesondere die Allianz wollten vor einigen Jahren, die „zeitwertgerechte Reparatur“ durchsetzen und erlitten damit u. a. auch mangels zeitnaher u. baugleicher Gebrauchtteilversorgung Schiffbruch.
    Viele Werkstätten hätten sich auch geweigert für die gebrauchten Teile auch eine Gewährleistung zu übernehmen!
    Es wären wegen zahlreicher neuer Streitpunkte die Schadenersatzkosten nicht geringer geworden jedoch die dafür anstehenden Probleme wesentlich größer.
    Unabhängige und qualifizierte Kfz.-Sachverständige, hätten es niemals mitgemacht, gebrauchte Lenkungen, Achsteile, Sicherheitsgurte ,Airbags, Reifen usw. also alle Sicherheitsteile , deren vorheriger Betriebszustand nicht bekannt ist den Verkehrsteilnehmern zuzumuten.
    Nur weil man in wenigen Einzelfällen der Opfergrenze gerecht werden würde, wird dieses nach wie vor „brandgefährliche“ Abrechnungsmodell mit Gebrauchtteilen von verantwortungsvollen KFZ.-SV nicht unterstützt. Soviel zur fehlenden Fachkompetenz.
    Aber da Du Jurist bist der in der Regel nur auf kuriose Einzelerfolge fixiert ist (siehe deine Schrott- Post) kann man eine Weitsichtigkeit von Dir nicht erwarten. Im übrigen müsste man als RA auch das Markt-Geschehen kennen und wesentlich verantwortungsvoller mit solchen vermeintlichen „Siegen“ umgehen.
    Der bekannte „Schuss nach hinten“ ist oft die Folge solcher Spielchen.

  13. HD-30 sagt:

    @RA Ebner. Meine Anerkennung! Eins ist Ihnen allerdings gelungen – Sie halten ein Stöckchen hin und es finden sich doch tatsächlich einige die dann darüber hopsen (wollen). So – mehr poste ich dazu nicht mehr – versprochen.

  14. Alexander Ebner sagt:

    Meine Herren,

    ich nehme Bezug auf die Antworten.

    HD-30: „@Alexander Ebner. Was wollten Sie damit eigentlich bezwecken? Sie werden wohl kaum einen erfahrenen und seriösen SV finden, der sich auf’s spekulative Glatteis locken lässt oder Rechtsfragen beantwortet. Das ist doch der edlen Zunft der RA vorbehalten – und das ist auch gut so.“

    @HD-30: Es geht nicht um die Beantwortung von Rechtsfragen sondern um technische Fragen, nämlich um die (sicherlich nicht einfache) betragsmäßige Bewertung von Mängeln, deren Ursache nicht feststeht. Mit Spekulation hat das rein gar nichts zutun.

    Buschtrommler: „Auch einem Bielefelder Rechtsanwalt steht steht das Recht zu, Sachverhalte erst einmal nur in vernebelter fragmentierter Form darzustellen, jedoch sind exaktere Angaben im Vorfeld durchaus für sachliche Beiträge als förderlich zu betrachten.
    Daß manche Hersteller in höherem Alter ihrer Produkte ein grösseres Qualitätsdefizit aufweisen lässt sich auch nicht von der Hand weisen…..auch nicht bei MB.“

    @Buschtrommler: Ich habe m.E. den Sachverhalt zwar möglichst kurz und knapp aber umfassend mitgeteilt. Wie der Käufer das Fzg. verwenden will – hier als Teileträger – ist seine Sache. Entscheidend ist juristisch gesehen „als was“ das Auto verkauft wurde. Verkauft wurde ein Auto mit zwei Jahren Tüv zum Fahren und kein Teileträger oder Ersatzteilspender.

    @Karle: Anderen theads entnehme ich, dass Sie Berufskollege sind. Offenbar verfügen Sie aber über nur unzureichende Praxiserfahrung. Ich kenne genügend „Nichtschrauber“, die technisch intakte Autos als Ersatzteilträger kaufen, um das eine oder andere Teil konkret zu verwenden und sich den Rest weglegen oder wieder verkaufen. Nochmals: Die Intention und Motivlage des Käufers für seine Kaufentscheidung ist hier doch völlig irrelevant. Selbstverständlich hat der Käufer dieses Lancia Kappa einen Anspruch auf eine funktionierende Klimaanlage, wenn eine solche beschrieben wird. Zum Mangelbegriff empfehle ich Ihnen die Lektüre des Aufsatzes von Herrn RiOLG a.D. Christoph Eggert „Stand der Technik und kaufrechtlicher Mangelbegriff in der Zeitschrift „Der Sachverständige“ in der Ausgabe 09/2009, S. 247. ff.

    Und es macht eben juristisch keinen Unterschied, wie teuer das Auto war. Auf eine Gegenüberstellung von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert kommt es hier vorliegend gar nicht an. Die selbe Problematik würde sich stellen, wenn die Airbaglampe bei einer Mercedes S-Klasse von 2008 aufleuchten würde und der Verkäufer dies im Angebotstext zutreffend mitteilt. Der Käufer will das Fahrzeug abholen und stellt vor Ort fest, dass der Motor übermäßig viel Öl verliert und das Getriebe ruckelt. Mit der aufleuchtenden Airbaglampe muss er leben, denn die war zutreffend beschrieben. Nicht aber mit den nicht mitgeteilten Mängeln. Nachdem der Verkäufer eine Beseitigung der Mängel ablehnt tritt der Käufer zurück und beansprucht Schadensersatz, und zwar die Differenz zwischen dem eBay-Vertragspreis und dem Marktpreis. Der Sachverständige kann nicht einfach den DAT Wert einer vergleichbaren S-Klasse nehmen sondern er muss den Betrag ermitteln, den das Fzg. durch die leuchtende Airbaglampe weniger wert ist.

    Offenbar scheinen Sie sich technisch leider auch wenig auszukennen. Mit Ausnahme der elektronischen Bauteile handelt es sich bei dem Lancia Kappa um ein sehr robustes und langlebiges Fahrzeug. Die „Einschätzung“ einiger Fachleute über dieses Fahrzeug zeugen leider von totaler Unkenntnis.

    Und noch eines. Ich an Ihrer Stelle würde den Ball hübsch flach halten. Sie können hier Niemandem strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellen, ohne die Person näher zu kennen. Dass sich ein Käufer über das sture und uneinsichtige Verhalten des Verkäufers ärgert und dann mit den gebotenen juristischen Mitteln zum Gegenangriff ansetzt ist nachvollziehbar und ist m.E. nicht verwerflich.

    Ich versuche es nochmal: Es geht einzig um die juristisch interessante Frage der betragsmäßigen Bewertung mitgeteilter Mängel, ohne deren Ursache zu kennen. Aufgabe des Sachverständigen ist es, den Fahrzeugwert zu ermitteln. Das Fzg. hat nach DAT unter Berücksichtigung der Anzahl der Halter, Laufleistung etc. einen Wert von sagen wir 3.000 €. Abzuziehen hiervon sind die beschriebenen Mängel. Denn diese prägen nach der eBay-Artikelbeschreibung ja den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs. Aufgabe des Sachverständigen ist es jetzt eben gerade nicht, das Fzg. tatsächlich zu untersuchen und die Mängel konkret zu ermitteln. Aufgabe des Sachverständigen wird es vermutlich sein, aus technischer Sicht eine mögliche Bandbreite an Fehlerursachen zu ermitteln, um das Gericht in die Lage zu versetzen, die Mängel betragsmäßig korrekt zu bewerten.

    Ich weiss auch, dass dieser Fall nicht alltäglich ist und seine Tücken hat.

    Viele Grüße
    Alexander Ebner

  15. DerHukflüsterer sagt:

    Ja,
    auch Anwälte kaufen gerne solche Schrottautos, um Prozesse in eigener Sache zu führen. Nach dem Motto dieses Auto wird mich gar nichts kosten.
    Gell Herr Rechtsanwalt, kann es auch so sein.? Gibt es solche bösen Rechtsverdreher?

  16. Buschtrommler sagt:

    Ich bin zwar kein juristischer Fachmann und maße mir solches auch nicht an, jedoch sei nun einmal die Kritik gestattet, daß sich Ihre Postings hinsichtlich der Beschaffenheit von Fahrzeug, Angebotsinhalten und realen(?) Mängeln m.E. erheblich einfacher und kompakt nachvollziehbar lesen würden wenn diese komplett „an einem Stück“ und nicht häppchenweise filetiert und aus dem Zusammenhang herausgerissen ankommen würden.
    Oder klagen Sie einen Schaden auch nur Ersatzteil für Ersatzteil ein…?

  17. Karle sagt:

    @Alexander Ebner

    „Und es macht eben juristisch keinen Unterschied, wie teuer das Auto war.“

    Juristisch macht es vielleicht keinen Unterschied. Für die Festsetzung des Marktwertes hingegen schon, da sich der Marktwert ab einem bestimmten „Bodensatz“ nicht mehr wesentlich verändert. Egal welche Anbauteile an dem „Schätzchen“ nicht richtig funktionieren.

    Deshalb noch einmal die Fragen: Wie hoch war der Kaufpreis? Wie hoch war der geforderte Nachlass für die defekte Klimaanlage? Und wie hoch war eigentlich die Laufleistung des „Schätzchens?

    „Und noch eines. Ich an Ihrer Stelle würde den Ball hübsch flach halten. Sie können hier Niemandem strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellen, ohne die Person näher zu kennen.“

    Getroffener Hund bellt? Zum Beitrag von Rüdiger gibt es möglicherweise noch eine dritte Variante? Ein Rechtsanwalt ist z.B. persönlich in den Fahrzeugkauf involviert und will dem ebay-Verkäufer mal zeigen, was eine Harke ist? Außerdem herrscht noch immer Meinungsfreiheit. Und meiner Meinung nach will hier jemand Schadensersatz abzocken. Alternativ möglicherweise auch die Profilierungssucht eines Juristen?

    „Dass sich ein Käufer über das sture und uneinsichtige Verhalten des Verkäufers ärgert und dann mit den gebotenen juristischen Mitteln zum Gegenangriff ansetzt ist nachvollziehbar und ist m.E. nicht verwerflich.“

    Für mich ist die Sache leider nicht nachvollziehbar. Der normale Bürger ärgert sich vielleicht über den ebay-Deal und hakt die Sache dann ab. 99,9 % klagen auf alle Fälle nicht. Schon gar nicht bei diesem nicht unerheblichen Prozessrisiko mit Kostenfolge. Das geht nur mit Rechtsschutz oder wenn man keine eigenen Kosten hat (Eigeninteresse). 99,9% der „normalen“ Käuferschicht alter Kappas zum Ausschlachten haben in der Regel keine Rechtsschutzversicherung mit dem Leistungsmerkmal „Vertragsrecht“.

    Demzufolge ist der „Käufer“ entweder ein „abgebrühter Mehrfachtäter“ mit entsprechender Erfahrung in solchen Dingen oder er bewegt sich im „Dunstkreis“ des Klägeranwalts.

  18. Wildente sagt:

    Ach, schon wieder ein nicht endendes Thema am Thema vorbei und sooo eminent wichtig.-
    Ich komme mir dabei so verlassen vor.
    Eure Wildente

  19. Rüdiger sagt:

    „Mit Ausnahme der elektronischen Bauteile handelt es sich bei dem Lancia Kappa um ein sehr robustes und langlebiges Fahrzeug.“

    Mit Ausnahme der elektronischen Bauteile… Ha, ha, ha. Der ist echt gut! Welchen Stellenwert hat heutzutage schon Elektronik in Fahrzeugen der oberen Mittelklasse? Kann man doch glatt vernachlässigen? Leute kauft alle einen Lancia. Der Inbegriff des technischen Fortschritts und ein Garant für Solidität – bis auf die Elektronik?

    Erinnert ein wenig an die Lobeshymnen aus der Citroen-Gemeinde älterer Exemplare. Na gut, ab und gibt es ein klitzekleines Elektronik-Problem. Da bleibt man hier und da mal liegen, das Schiebedach oder das Fenster geht nicht zu, oder, oder, oder…. Aber wenn es fährt und die Elektronik mitspielt, ist es ein ganz dolles und robustes Auto. Willkommen im 21. Jahrhundert!

    Wie ist es eigentlich mit der Klimaautomatik? Gibt es da vielleicht auch ein kleines elektronisches Problem, das zur Serienausstattung eines Lancia gehört und der kleinen Fangemeinde bekannt ist? Nur wegen Vorsatz oder so?

    Hier noch ein paar Links zur Zuverlässigkeit

    http://www.autoplenum.de/Antworten/Marke/LANCIA/Kappa

    http://www.ebay.de/gds/Nie-Lancia-Kappa-2-4-SW-Station-Wagon-Kombi-kaufen-/10000000011454709/g.html

    „Wie der Käufer das Fzg. verwenden will – hier als Teileträger – ist seine Sache. Entscheidend ist juristisch gesehen „als was“ das Auto verkauft wurde.“

    Ob das ein Richter „juristisch“ genauso sieht, wenn er Kenntnis davon hat, dass einer nur einen Teilträger sucht und dann dicke Backen macht, wenn irgend etwas an dem alten Schrotthaufen erwartungsgemäß nicht funktioniert? Insbesondere wenn man weiß, dass die Lancias schon von Haus aus mit elektronischen Problemen kämpfen und trotzdem eine alte Karre unbesehen bei ebay mitgeboten wird?

    Die Sache mit dem Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund des Klimaproblems stinkt doch zum Himmel! Welcher normale Mensch pocht hier auf „Nachbesserung“, lässt durch diesen Streit einen Teileträger schleifen und geht dann noch einen riskanten Rechtsstreit auf Schadensersatz ein, nur weil irgend etwas nicht funktioniert?

    Der ist enweder bescheuert oder nur scharf auf den Schadensersatz.

  20. DerHukflüsterer sagt:

    Wildente says:

    22. Juli 2014 at 16:17

    „Ach, schon wieder ein nicht endendes Thema am Thema vorbei und sooo eminent wichtig.-
    Ich komme mir dabei so verlassen vor.
    Eure Wildente“

    Hi,
    liebe Wildente, suche Dir doch einen Erpel dann bist Du nicht mehr verlassen, schon kannst Du wieder gemeinsam schnattern und musst nicht so ein faules Ei ausbrüten wie Ebner.
    Ich finde solche Beiträge wie von Ebner gut, zeigen sie doch wie/wo Namen wie“ Winkeladvokaten“ und „Rechtsverdreher“ entstehen bzw.entstanden sind.
    Frage: Was bedeuten 1000 Rechtsanwälte am Meeresgrund?
    Antwort: Einen guten Anfang!

  21. Kappaflüsterer sagt:

    @Rüdiger

    “Der ist enweder bescheuert oder nur scharf auf den Schadensersatz.”

    Vielleicht aber auch nur ein Rechtsanwalt mit Kappahobby? Das eine schließt das andere aber nicht aus?

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