Frontal 21 vom 28.10.2014 – 21:00: Unfallopfer alleingelassen – Versicherer drücken sich ums Zahlen

Quelle: ZDF – Frontal 21

Wer mit schweren Folgeschäden einen Unfall überlebt, kann froh sein, eine Versicherung genau für diesen Schicksalsschlag abgeschlossen zu haben. Doch bevor die Versicherung zahlt, sind einige Hürden zu überwinden. Zentrale Frage ist die der Kausalität. Mit anderen Worten: Hat der Unfall zweifelsfrei die Schäden verursacht? Doch gerade um diesen Punkt gibt es zwischen Versicherten und Versicherungen häufig Streit.

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4 Antworten zu Frontal 21 vom 28.10.2014 – 21:00: Unfallopfer alleingelassen – Versicherer drücken sich ums Zahlen

  1. Robert W. sagt:

    Das ist ja genau das Perverse an den Versicherungen. Gerade für Unfälle ist jeder Autofahrer durch Gesetz pflichthaftpflichtversichert —> Pflichtversicherungsgesetz.
    Aber auch jeder einzelne kann sich gegen Unfälle versichern. Das übernimmt dann die Unfallversicherung.
    Wenn es um die Prämien geht, sind die Versicherungen, sei es Pflichtversicherungen, sei es private Unfallversicherungen, schnell bei der Hand und auch bei Mahnungen.
    Wenn es aber um Schadensregulierung geht, dann haben die Versicherungen Zeit. Dann muss noch das geprüft werden, und jenes Schreiben oder Attest muss noch angefordert werden.
    Dabei ist der Schadensersatz aus dem Pflichtversicherungsgesetz, der sich letztlich aus den Vorschriften des BGB mit der unerlaubten Handlung ergibt, sofort fällig. Das hat schon der BGH im Beschluss vom 18.11.2008 – VI ZR 22/08 – entschieden.

    Aber gerade bei immateriellen Schäden ist es absolute Taktik der Versicherungen, die Ersatzleistungen und Schmerzensgeldzahlungen soweit wie möglich herauszuzögern. In einer Fernsehberichterstattung hat ein Betroffener von der „natürlichen Erledigung“ durch Tod gesprochen. So unmenschlich ist bereits das Regulierungsverhalten der Versicherungen. Es wird daher Zeit, dass die Versicherungen intensiver und stringenter überprüft werden, wie es bereits die EU-Kommission vorgeschlagen hat.

    Solche Sendungen, wie Frontal 21 mit den unmenschlichen Regulierungsverhalten der Versicherungen muss es wöchentlich, zumindest jeden Monat geben. Plattformen bei Report, Panorama, Monitor, Fakt usw. gibt es ja genug. Wie oft haben Versicherungen versucht, solche Sendungen zu verhindern? Warum nur? Damit nicht herauskommt, welch unmenschliche Methoden hinter den gläsernen Fassaden praktiziert werden.

    Es muss eine staatliche Stelle geben, besetzt durch Verbraucherschützer und ähnlichen, nicht durch Vertreter der Versicherungen, die jährlich von den Versicherungen über den Stand und die Regulierungszeit informiert werden muss. Bei unzureichenden Regulierungen oder zu schleppenden Regulierungen sind Bußgelder in erheblicher Höhe zu verhängen. Hiergegen können die Versicherungen bei den ordentlichen Gerichten Einspruch erheben. So kommen dann auch noch Bußgeldbeträge in die Staatskasse. Die Berichte der Behörde sind ein jährlich mit Nennung der Versicherungen zu veröffentlichen.

  2. sv sagt:

    „… im Justizministerium prüft man den Handlungsbedarf seit 1 1/2 Jahren.“

    Vllt ists wem aufgefallen: die Negativ-Zahl (Rücklauf) bei den Ombudsbeschwerden im Kfz-Haftpflichtbereich.
    Wieso werden nicht sämtliche Kürzungen an diesen weitergeleitet?

  3. Kolumnist sagt:

    Bitte, Robert W., schicke Deinen Kommentar an die Redaktion von Frontal 21 und an den Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kolumnist

  4. Juri sagt:

    Das ist doch ganz einfach – die letzendlichen Entscheider – also die Versicherer sehen keinen Handlungsbedarf und ihre ausführenden Organe (Politik+Regierung) haben dem zu folgen. Ja glaubt denn jemand im Ernst, dass der Schwanz mit dem Hund wedelt?

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