Ihr Auto ungewollt in der Restwertbörse! Was würden Sie dagegen tun?
Kürzlich wurde ich von einem Anspruchsteller eins Kfz-Haftpflichtschadens beauftragt, dessen betagtes Unfallfahrzeug zu begutachten. Nach der Inaugenscheinnahme stellte ich einen Reparaturaufwand in Höhe von Brutto rund EUR 5.500,- fest und konnte den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne MwSt-Ausweis bei EUR 3.850,- ermitteln – also ein deutlicher Totalschaden!
Zusätzlich zur üblichen Methode, den Restwert für dieses Fahrzeug via E-Mail auf dem örtlichen/regionalen und seriösen Fahrzeugmarkt zu ermitteln, beabsichtigte ich, dieses Unfallauto zusätzlich und versuchsweise auch einmal in eine Internetrestwertbörse einzustellen. Dabei war mir zwar bewusst, dass ich damit möglicherweise Verhandlungen über fremdes Eigentum einleite, aber welcher Unfallgeschädigte surft schon im Internet und verirrt sich dann ausgerechnet noch auf diese Restwertbörse. Etwas nervös war ich doch schon bei dem Gedanken, ohne Kenntnis und ausdrückliche Erlaubnis meines Auftraggebers (der zwar Fzg-Halter aber nicht Fzg-Eigner war) dessen Unfallwagen der Internetöffentlichkeit zum Verkauf anzubieten, zumal der geknickte Flitzer ja auch nicht in meinem bescheidenen Vermögen stand. Egal – da musste ich jetzt durch! Als ich nach eingehender Recherche eine tolle Restwertbörse gefunden und mich (auch noch mit meinem Namen etc.) dort angemeldet hatte, wurde ich von der Website aufgefordert, auch sensible Daten einzugeben. Ansonsten könnte das Fzg überhaupt nicht eingestellt werden. Nun gut – Daten hatte ich ja genügend. Trotzdem wurde ich zunehmend nervöser, denn einige der dort teilweise „zwingend" anzugebenden Daten umfassten auch Positionen wie: Den Fzg-Standort, die kompl. Reparaturkalkulation, die Fahrgestellnummer, ob Fzg-Brief vorhanden, ob MwSt. ausweisbar, u.s.w.! Zusätzlich bot die Restwertbörse sogar noch eine so genannte „Regionaleinschränkung", was ich wirklich gut fand. Damit konnte ich zumindest meinen regionalen Markt eingrenzen – dachte ich, denn diese Option war leider ohne jede Funktion. Möglicherweise sollte diese Option, demjenigen, der dort ein Häkchen setzte, ja auch nur das Gefühl geben, einen eingeschränkten regionalen Markt eruiert zu haben. Sodann lies ich voller Erwartung den fremden Server auf meinen Rechner zugreifen und sich ein paar Bilder uploaden – dabei wird mir deren Server bestimmt kein „Ei ins Nest" gelegt haben.
Nach einer ziemlich unruhigen Nacht, plagten mich auch am Folgetag doch noch einige Gewissensbisse. Ich befürchte, dass ich mich (durch meine unerlaubte Veröffentlichung, Fremdverarbeitung und Fremdspeicherung einiger dort abgefragten Daten, wie beispielsweise die kompl. Reparaturkalkulation und ob Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt u.s.w.) ernsthaft mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen auseinander setzen müsste,
… wenn ich den hier betroffenen Fzg-Eigner nicht persönlich kennen würde! Also offenbarte ich dem Fzg-Besitzer meinen gewagten Ausflug in einem aufklärenden Telefonat. Dieser entschuldigte mein eigenmächtiges Handeln unter der Bedingung, dass ich seine Daten wie auch sein Unfallfahrzeug umgehend aus der Internetrestwertbörse zu löschen hätte. Die möglicherweise erzielbaren Internetrestwerte dürfe ich ebenso zu meiner Information und nicht etwa für das Gutachten nutzen. Dieser Firlefanz mit den Internetrestwertbörsen ist mir dann doch zu riskant, sodass ich zukünftig meine Gutachten wie ansonsten üblich mit einem örtlich/regional via E-Mail ermittelten Restwert erstellte.
Wehrte Leser, mir ist bekannt, dass dieses hier beschriebene Procedere (natürlich bis auf das Telefonat mit dem Fzg-Eigner) bei vielen „anderen Sachverständigen" durchaus gängige Praxis ist. Täglich werden hunderte Unfallfahrzeuge von „anderen Sachverständigen" in Restwertbörsen feil geboten, wozu sicher keines Fahrzeugbesitzers Einverständniserklärung vorliegt.
Welche Meinung haben ordentliche SV-Kollegen hierzu? Wie sehen das die Juristen? Wie würden Sie beispielsweise als RA, den über mich und meine Eigeninitiative gewaltig erbosten Fzg-Besitzer vertreten? Womit würden Sie mich (abgesehen von der bekannten BGH-Rechtssprechung) als RA des Fzg-Besitzers konfrontieren?
Um rege Diskussion wird gebeten. Nebenbei gestattet dieser Beitrag den „anderen Sachverständigen", die wie hier beschrieben mit Restwertbörsen arbeitenden, sorgfältige Denkarbeit.
![]()
PS: Randinformation für Nichtsachverständige und Nichtjuristen …
"Der Restwert eines Unfallfahrzeugs ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Betrag, den der Geschädigte im Rahmen der Ersatzbeschaffung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. (nunmehr § 249 Abs.2 Satz 1 BGB) bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler im örtlichen Bereich oder bei dem Kraftfahrzeughändler seines Vertrauens bei Inzahlunggabe des beschädigten Fahrzeugs, also auf dem sog. "allgemeinen" Markt noch erzielen könnte (vgl. die Entscheidungen des BGH v. 21.1.1992 – VI ZR 142/91 = NJW 1992.903 = DAR 92,172; vom 6.4.1993 – VI ZR 219/98 = NJW 93,1849 = DAR 93,251 = NZV 93,1849 und vom 30.11.1999 – VI ZR 219/98 = NJW 2000, 800 = DAR 2000,159 vgl. ferner die Zusammenfassung der Rechtsprechung des BGH durch den 40. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar, NZV 2002, 77; Geiger/Rixacker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., S.88, Rdn.44)."
No related posts.
Abgelegt in Allgemein, Haftpflichtschaden, Restwert - Restwertbörse, Wichtige Verbraucherinfos
Druckversion
112 Kommentare
Das Gewissen soll Dich länger plagen Du Storybruder!
Hallo Herr Scherz,
ärgern Sie sich nicht über den Schrott, den Schreddi2 hier vorbringt, dieser “Herr” wurde schon in einem anderen Forum eindeutig als Versicherungsmann enttarnd.
Ihre Ängste waren schon berechtigt, denn vor dem Gesetz sind alle gleich, mit der Einschränkung, dass Versicherungen offensichtlich gleicher sind.
Während diese täglich gegen den Datenschutz und geltendes Recht verstossen (und niemand etwas dagegen unternimmt) würde es mich nicht wundern, wenn Ihr Artikel dazu führen würde, dass “Ermittlungen” (von welcher Seite auch immer) gegen Sie eingeleitet werden.
Hallo Herr Scherz,
was ich dagen tun würde wenn………………..:
1. Den SV nie wieder beauftragen
2. Wenn mir ein Schaden dadurch entsteht u. sei es nur eine Belästigung durch fremde Restwertaufkäufer,würde ich dagegen vorgehen.Wenn mir zum Beispiel die Dispositionsfreiheit, Geschäfte mit örtlichen Händlern zu machen versagt wird,würde ich auch sehr ärgerlich reagieren.
3. Als Inhaber einer Werkstätte würde ich den SV welcher das Fahrzeug meines Kunden in eine Restwertbörse stellt und mir buchstäblich das Geschäft versaut,Hausverbot erteilen.
4. Wenn Sie öffentlich bestellt und vereidigt wären,würde ich
das StGB Tröndle/Fischer,Seite1101, § 203ff “Verletzung von Privatgeheimnissen” aufschlagen und nachlesen unter Punkt 5. welche Strafe Amtsträger,insbesondere öffentlich bestellte u. vereidigte Sachverständige zu erwarten haben,wenn sie nur ihnen anvertraute Geheimnisse öffentlich machen, bzw. solche m.E. rechtswidrigen Dinge mitmachen.
Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wäre das nächste was ich tun würde.Auch würde m. E.ein versierter Anwalt erreichen dass dem ö.b.u.v. SV die Bestallung entzogen wird.
Was ich nicht tue und auch nie tun würde, ist ein Fahrzeug unberechtigt u. ungefragt in eine Restwertbörse zu stellen.Das ist schon in unseren “Münchner Werkverträgen” schriftlich so geregelt.
Im übrigen hat unser Münchner Autor Herr Eberhard Planner schon vor etlichen Jahren eine wirklich ordentliche u. praktikable Berechnungsmethode zur Restwertermittlung ausgearbeitet,welche, wenn man sie konsequent benützen würde,ein gerechteres u. nachvollziehbares Ergebnis bringen würde als die Restwertbörsen, welche in Insiderkreisen ” das Schaufenster der Autodiebe” genannt werden.
Vielleicht stellt Sie Herr Planner bei Gelegenheit einmal vor, evtl. durch einen angelegten Link auf seine Hompage.
Hallo Herr Scherz,
wenn Sie hier nicht als Autor tätig wären, könnte man Ihnen die Geschichte glatt abkaufen und meinen, dass sei bei einer Versicherung oder einer großen “Prüf-Organisation” angestellt wären. Von da bekomme ich nämlich öfter Gutachten, in denen der Restwertkäufer gleich namentlich genannt ist.
@schreddi2: der schreddi aus motor-talk.de? Dann eindeutig ein Versicherungsmann!
Hallo Herr Trögl,
die “Geschichte”, oder wie es andere hier im Blog auch nennen “Story”, können Sie mir ruhigen Gewissens “abkaufen” – sie entspricht wirklich den Tatsachen. Allerdings dürfen Sie genauso getrost davon ausgehen, dass diese hier geschilderte Vorgehensweise keineswegs meinem üblichen Ermittlungsablauf entspricht.
Hauptintension hierbei war für mich vielmehr meine Neugier. Eben durch die Nutzung einer Restwertbörse gleichwohl persönliche Erfahrungen darüber zu machen, mit welchen Gewissenskonflikten ich mich einerseits konfrontieren, und andererseits auch welche Ergebnisdifferenz sich zwischen bundesweitem und örtlichen Markt ergeben würde.
Meine aus diesem Exkurs persönlich gewonnenen Erkenntnisse zeigen mir nun vor allem, dass schon ein beträchtliches Maß an Skrupellosigkeit dazugehört, als SV derart leichtfertig mit vertraulichen Daten und Werten anderer umzugehen. Insofern kann ich mir nun jedenfalls sicher sein, diesen Firlefanz mit Internetrestwertbörsen nicht mit meinem „guten Gewissen” vereinbaren zu können.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo Herr Scherz,
die Intention war mir schon klar. es gibt aber leider noch genügend Kollegen, die genau das praktizieren, was Sie beschrieben haben, obwohl ja bereits mehrfach von den Instanzgerichten entschieden wurde, dass ein SV nicht zur Einholung von Restwertangeboten per Internetbörse verpflichtet ist, von einem Verstoß gegen das KrWAbfG bei Totalschäden ganz zu schweigen …
Hallo Herr Scherz, ich bin auch kein Verfechter der Restwertbörse. Verstehe aber nicht das Daten an den regionalen Aufkäufer weitergegeben werden und bei den überregionalen die Angst vor dem Rechtsanwalt aufkeimt. Wo ist da der Unterschied?
Wenn der AST sein Auto reparieren will, reicht der eintrittspflichtige Versicherer doch ein höheres Restwertgebot nach. Der ist doch dann nur verunsichert und denkt sein Gutachter habe schlecht gearbeitet, weil der Eintrittspflichtige einen höheren Preis erzielt hat. Die Regulierung ist dadurch viel schneller und mit anschließender Rep.-Bestätigung bekommt der Geschädigte, sowieso die komplett, errechnete Summe. Aufgrund der neuen Rechtssprechung, fordert der Versicherer einen Kostenvergleich der Gegenüberstellung der Reparaturkosten zum Restwert. Dabei habe ich die Erfahrungen gemacht, dass die regionalen Aufkäufer keine Gebote mehr abgeben, weil sie das Auto eh nicht bekommen, da der Geschädigte nicht verkaufen will. Also nehme ich den einfachen Weg über die Börse. Der Versicherer schiesst sich damit ein Eigentor, weil durch die Restwertabfrage das Gutachtenhonorar steigt und das Auto doch nicht verkauft wird. Dieses bezieht sich aber nur auf den Reparaturschaden, beim Totalschaden sieht es etwas anders aus.
mfG Wolfgang
hallo herr scherz
ich bekam im jahre 1999 erstmals ein tüv-gutachten für einen meiner mandanten in die hände,in dem der restwert über eine internet-recherche ermittelt worden war.dem mandanten war das garnicht aufgefallen!erst als ich das gutachten mit ihm besprach und erklärte,dass er nach diesem “gutachten” 300.-DM
zu beanspruchen hätte(WB 1500 – RW 1200, Repko. ca.1900 DM),erhielt ich nach erörterung der möglichkeiten die mandantenanweisung,das “gutachten” wegen schwerer inhaltlicher mängel(internetrestwert)zurückzuschicken.
ERGEBNIS:der mandant liess offiziell reparieren(ca.128% des WB)
der tüv erhielt keinerlei bezahlung.
der versicherer freute sich,weil er keine
gutachterkosten regulieren musste.
mandant und anwalt haben seither niewieder
den tüv empfohlen.
im rahmen des wekvertrages zwischen geschädigtem und sachverständigem obliegt es letzterem,den schaden entsprechend der rechtslage korrekt zu ermitteln.
dazu gehört im totalschadensfall die restwertermittlung am örtlichen, seriösen gebrauchtwagenmarkt.
schreibt der sachverständige ein von ihm erlaubnislos aus der restwertbörse beigebrachtes gebot einfach in das “gutachten”,so wird dadurch der werkvertraglich geschuldete erfolg verfehlt,der geschädigte ist zum rücktritt und schadensersatz berechtigt,ein honoraranspruch entfällt.
Hallo Wolfgang,
Du machst es Dir ziemlich einfach, aber nicht der Versicherer schießt sich ein Eigentor, sondern Du!
Demnächst installiert die Versicherungswirtschaft evtl. eine “Wertminderungsplattform” oder ein “Wiederbeschaffungswert- Forum”.
Denkbar wäre auch noch eine “Instandsetzungsbörse” wo das niedrigste Instandsetzungsgebot verbindlich ist.
Du kannst dann drei weitere Abfragen tätigen.
Dein Gutachtenhonorar wäre dann wiederum erheblich höher.
Leider wirst Du dann aber überhaupt kein Gutachten mehr erstellen, weil deine Arbet nicht mehr gebraucht wird.
Zum Abfragen ist nämlich kein Sachverstand erforderlich.
Hallo Wolfgang, Hallo Beobachter2!
Gerne führe ich zu Ihren Beiträgen wie folgt erklärend aus:
Zunächst an Wolfgang …
@ „… Verstehe aber nicht das Daten an den regionalen Aufkäufer weitergegeben werden und bei den überregionalen die Angst vor dem Rechtsanwalt aufkeimt. …“
Der örtliche/regionale und von mir angeschriebene Interessent auf dem seriösen Gebrauchtwagenmarkt erhält von mir lediglich die Daten, die er für eine fristgebundene Angebotsabgabe benötigt. Dazu gehören jedoch nicht solche sensible Daten wie beispielsweise die kompl. Reparaturkalkulation, die Fahrgestellnummer oder die Frage nach Vorsteuerabzugsberechtigung u.s.w.!
@ „… Wenn der AST sein Auto reparieren will, reicht der eintrittspflichtige Versicherer doch ein höheres Restwertgebot nach. Der ist doch dann nur verunsichert und denkt sein Gutachter habe schlecht gearbeitet, weil der Eintrittspflichtige einen höheren Preis erzielt hat. …“
Ob der eintrittspflichtige Versicherer später ein Angebot nachreicht oder nicht, interessiert mich als SV überhaupt nicht, weil dies regelmäßig nur spekulativen Charakter hätte. Mein Auftrag ist jedoch nicht zu spekulieren „ob später mal jemand … u.s.w.“, sondern ich habe den Auftrag das Fzg. zu begutachten und den Schadensumfang festzustellen, und dazu gehört eine ordentliche und rechtskonforme Ermittlung von Wiederbeschaffungs- und Restwert auf dem örtlichen/regionalen Markt.
@ “… Dabei habe ich die Erfahrungen gemacht, dass die regionalen Aufkäufer keine Gebote mehr abgeben, weil sie das Auto eh nicht bekommen, da der Geschädigte nicht verkaufen will…”
Meine Erfahrungen zeigen jedoch, dass ich bei 15 angeschriebenen Gebrauchtwagenhändlern in der Regel ca. 10 Rückantworten erhalte. Denn wer bei Anschreiben auch auf eine höfliche Wortwahl achtet, kann davon ausgehen, dass er auch eine Antwort bekommt. Natürlich sind darunter auch Antworten wie: “Für das Fzg XY haben wir kein interesse …”! Nun gut, dann eben EUR 0,- Restwert. Jedenfalls habe ich damit nun einen aktuellen Marktüberblick. Weiter zeigt die Erfharung, dass keiner der angeschriebenen Händler großartig beleidigt ist, wenn ein AST sein Fzg mal nicht verkauft. Denn es kommt darauf an wie, mit welchem Vorsatz und mit welchen Worten man die regionalen Händler anschreibt – dann verstehen die nämlich schnell, dass ich nicht etwa das Auto meines Kunden verkaufen will, sondern dass ich einen Wert versuche zu eruieren.
@ „…Also nehme ich den einfachen Weg über die Börse. Der Versicherer schiesst sich damit ein Eigentor, weil durch die Restwertabfrage das Gutachtenhonorar steigt und das Auto doch nicht verkauft wird. …“
Schön, wenn Sie sich für die leichten Wege im Leben entschieden haben. Ich halte mich da lieber an Recht und Gesetz. Was mir jedoch nicht einleuchtet ist, wie durch eine Restwertabfrage Ihr Grundhonorar steigen soll? Berechnet sich Ihr Grundhonorar etwa nicht nach dem Gegenstandswert, so wie es der BGH schon (ich glaube) 1965 vorgegeben hat? Bei mir jedenfalls bleibt das Grundhonorar gleich, da sich dies nach dem Gegenstandswert berechnet. Im Totalschadensfall bis zur Opfergrenze nach den Reparaturkosten, darüber hinaus eben nach dem Wiederbeschaffungswert – jedenfalls unabhängig eines Restwertes.
Alles in Allem ist es schon mit beträchtlichem Aufwand verbunden eine solche Restwertermittlung, wie ich es tue, zu betreiben. Txte verfassen, Bilder bearbeiten, Bilder auf meinem Server hinterlegen u.s.w.! Jedoch habe ich dabei stets ein “gutes Gewissen”.
Nun zu Ihrem Beitrag, Beobachter2 …
@ â€?…Demnächst installiert die Versicherungswirtschaft evtl. eine “Wertminderungsplattformâ€? oder ein “Wiederbeschaffungswert- Forumâ€?….â€?,
Hierzu möchte ich Ihnen nur kurz mitteilen, dass der BVSK (das ist ein SV-Verband) bereits so etwas wie eine Art “Wiederbeschaffungswertbörseâ€? in Kooperation mit “mobile.deâ€? geschaffen hat. Nicht zu fassen, aber wahr! Es fragt sich nur, wie und wann diese Sache entsprechend für Jedermann ausgebaut wird. Denn eine Vielzahl ordentlicher SV durfte in jüngster Vergangenheit ausreichende Erfahrungen sammeln, die ebenfalls auf einen derart (un)rühmlichen Vorstoß des BVSK zurückzuführen sind – nämlich dessen Honorarabsprache mit Versicherern! Ich bin mir fast sicher, dass deren erneuter Vorstoß, mit dieser Art Wiederbeschaffungswertbörse bei mobile.de, in ähnlichen Bahnen enden wird.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hi
als sv bekomme ich regelmäßig anrufe von restwertaufkäufern (meist osteuropäer), die versuchen bei mir unfallautos zu kaufen. auf meine fragen woher die wissen, ob ich unfallautos verkaufe, bekomme ich immer zur antwort, dass ich im telefonbuch als sv eingetragen bin und ja jeder sv gegen provisionen unfallautos anbieten würde. auf meine frage welche sv das den sonst wären, bei denen die unfallautos kaufen könnten, bekomme ich fast immer zur antwort, dass das meist “gerichtliche sv von der versicherung” (also ö.b.u.v.) und leute bei der dekra wären. ich frage mich, welche ö.b.u.v. sv derart eng mit versicherungen arbeiten, dass solche aufkäufer sogar von “gerichts-sv der versicherung” sprechen können? da bin ich doch froh, dass ich seit über 22 jahren ohne ö.b.u.v. ausgekommen bin. zu solchen schwarzen schafen will ich mich nämlich nicht zählen lassen.
Hallo PeterPan, Hallo Herr Grohman!
Sorry, PeterPan, dass ich erst heute dazu komme auf Ihren Beitrag einzugehen!
@ “… schreibt der sachverständige ein von ihm erlaubnislos aus der restwertbörse beigebrachtes gebot einfach in das “gutachtenâ€?,so wird dadurch der werkvertraglich geschuldete erfolg verfehlt,der geschädigte ist zum rücktritt und schadensersatz berechtigt,ein honoraranspruch entfällt….”
Neben den bereits beschriebnenen Konsequenzen die der (in Ihner beschriebenen Angelegenheit) “arme TÜV-SV” zu spüren hatte, würde mich (und bestimmt auch viele andere Leser) noch interessieren, welchen Schadenersatzanspruch ein versierter Jurist für meinen Auftraggeber gegen mich durchsetzen könnte. Welche Positionen könnte der Schadensersatzanspruch meines Auftraggebers mir gegenüber im Einzelnen beinhalten?
Nun zu Ihrem Beitrag, Herr Grohmann!
@ “…als sv bekomme ich regelmäßig anrufe von restwertaufkäufern (meist osteuropäer), die versuchen bei mir unfallautos zu kaufen….”
Diese Anrufe von Restwerthändlern sind mir, genauso wie wohl der Mehrzahl der Kollegen, bekannt. Allerdings muss man sich fragen, aus welchen Gründen diese Restwerthändler davon ausgehen, dass SV grundsätzlich auch Unfallfahrzeuge zum Verkauf anbieten würden?
Ganz einfach! Einerseits werden in Restwertbörsen Unfallfahrzeuge durch “andere SVâ€? zum Kauf angeboten, und andererseits gibt es wohl auch mehrere “andere SVâ€? (lt. Aussagen dieser Restwerthändler) die nach dem Feilbieten auch den Handel “klar machenâ€?! Insofern ist dieser Vorgang für den Restwerthändler, der telefonisch auch mal bei uns nachfragt, bedauerlicherweise bereits eine ganz normale und alltägliche Angelegenheit.
Da Sie sich offensichtlich nicht wie “andere SVâ€? an Restwertbörsen und am Unfallwagenhandel beteiligen, möchte ich abschließend betonen, dass Sie Ihre diesbezüglich ordentliche und standesgemäße Arbeitsweise ehrt!
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
hallo herr scherz
der schaden besteht darin ,dass der geschädigte vermögensdispositionen auf basis des gutachtens trifft,die sich bei falsch ermitteltem restwert als finanziell nachteilig
herausstellen können.
beispiel:geschädigter repariert seinen mehr als 130%igen totalschaden
und erhält vom versicherer nur den WB-RW.
der schaden besteht in der differenz zwischen
RW(örtlicher seriöser markt)und RW(restwertbörse)
Hallo zusammen, mal ein anderer Erfahrungsbericht mit einer Restwertbörse…
Im Auftrag eines Kunden sollte ich sein Fahrzeug zum Verkauf in einer Restwertbörse anbieten, da am hiesigen Markt seine Vorstellung für das unfallbeschädigte Fahrzeug nicht erreicht wurde. Dieses teile er mir telefonisch mit und wollte auch nichts weiter wissen wie das Ganze ablaufen würde. Einzig interessierte ihn, dass für das Fahrzeug ein eventuell höherer Betrag erzielt werden könnte. Also stellte ich das Fahrzeug in eine Restwertbörse, die Bilder wurden dementsprechend bearbeitet und andere, sensible Daten durch ein x ersetzt. Einstellfrist wurde auf 3 Tage festgelegt.
Die Einstellfrist war abgelaufen und es lagen über 20 Angebote vor. Ich informierte daraufhin meinen Kunden und er wollte dann auch schnellstmöglich zu mir ins Büro kommen. Vorab wolle er aber den höchsten Betrag schon wissen, dem ich meinem Kunden auch mitteilte. Allerdings war selbst dieser Betrag nicht das was er sich erhofft hatte.
Es dauerte keine 2 Stunden und ich hatte von seinem Anwalt ein Fax. Das Gutachten könnte wegen fehlerhafter Restwertermittlung nicht berücksichtigt werden. Dazu ist aber anzumerken: dieses Gutachten lag bereits gute 14 Tage der gegnerischen Assekuranz zur Regulierung vor und das Verhältnis RepKo – WBW war unterhalb von 40%, also eine Ermittlung von WB- und Restwertes nicht erforderlich.
Das Einstellung und Ermittlung des Restwertes war eigener Wunsch des Kunden weil er sein beschädigtes Fahrzeug angeblich veräußern wollte und wie sich rausstellte nur ein Trick war um mich um mein Honorar zu bringen. Auch so kann’s gehen wenn „Kunden“ zu gut informiert sind.
Nur gut das die gegnerische Versicherung bereits meine Rechnung direkt an mich ausgeglichen hatte.
Ich bin aufgrund einer Restwertbörse geschädigt.Nach einem unverschuldeten Unfall ist mein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden bedingt durch das Alter des Fahrzeugs, (aber bereits trotzdem kostengünstig repariert.)
Der örtliche SV ermittelt Zeitwert von 1400 Euro, einen Restwert von 100 Euro (Angebote von zwei regionalen Händlern liegen vor, 4 wurden angefragt, 2 boten gar nichts, ein anderer noch 50 Euro)
Nun teilt mir die gegnerische Versicherung mit, es läge ein Angebot über 213 Euro Restwert vor, über die Internetbörse CarTV, ein Händler mehr als 800 km entfernt, der das Auto kostenlos für mich abholen würde..Und sie würden nun auf Basis dieses InternetHändler Angebotes regulieren.
Dieser Händler ist aber weder unter der genannten Rufnummer noch dem Namen noch der Adresse im Telefonbuch oder im Internet zu finden..ziemlich dubios das ganze, scheint es mir.
Nun meine Frage:
Mein Auto wurde ohne meine Zustimmung in diese Internetbörse eingestellt.. es befindet sich in meinem Besitz und ist wieder fahrtüchtig.
Bin ich nun gezwungen, die für mich negative Berechnung der Versicherung hinzunehmen? oder kann ich mich dagegen erfolgreich wehren?
Wenn ja, wie?
Nach gängiger Rechstsprechung ist zur Restwertfestsetzung der maßgeblichen Zeitpunkt auf dem maßgeblichen regionalen Markt zu berücksichtigen und nicht Angebote aus dem Internet, oder täusche ich mich?
Was kann ich nun tun? Widerspruch bei der gegnerischen Versicherung habe ich bereits zum 2ten Mal eingelegt.
Danke für die Antworten
Kassiopaia
Nachtrag:
Die gegnerische Vericherung hat mein Auto bei dieser Internetbörse ohne Nachfrage und ohne meine Zustimmung angeboten. (Darf die das überhaupt???)
Die dazugehörigen Daten( FahgestellnR, Laufleistung, Erstzulassung etc hatte sie logischerweise aus dem vom unabhängigen SV erstellten Gutachten, ebenso die Kosten für Reparatur, Ersatzteile etc .
Der Schaden war leicht und gut zu reparieren, als sogenannte Notreparatur.
(die natürlich wesentlich geringer ausfällt, als das Gutachten ausweist)
Sorry,vor lauter Tippseln und mich ärgern über die für mich blöde Geschichte hab ich vergessen zu grüßen,
hiermit nachhole:
Hallo zusammen
Hallo Kassiopaia,
diese Fragen solltest Du deinem Rechtsanwalt stellen. Für einen Blog ist das “Rechtsberatung”. Oder wolltest Du das etwa?
Im übrigen ist diese Thema doch BGHlich bereits festgeklopft oder etwa nicht?
MfG
hallo kassiopaia
hat dich die versicherung nicht darauf hingewiesen,dass nicht realisierbare restwertgebote nicht relevant sind?
also:anwalt einschalten und sofort klage einreichen!
Hallo, doch die Informationen(BGH) hab ich schon, auch im Widerspruch so begründet

Ich wollt nur mal die “andere seite” hier schildern
Mir ist schon klar, das keine Rechtsberaung hier erlaubt ist.
Danke für die Antworten
Guten Tag,
mein Auto wurde auch in einer Restwertbörse angeboten (Schaden inkl Mwst 6000 E Wiederbeschaffungswert 10250E). Das hat des SV einfach so gemacht! Der dubiose Autokäufer (bot 6360 Euro) hat das Teil zwar abgeholt und die Summe bezahlt, aber wollte mich gleich mal nicht das Formular der Restwertbörse, sondern so einen schwindligen Ankaufvertrag unterschreiben lassen.
Und jetzt kommt der Hammer. Bei der SV Begutachtung hab ich vergessen zu sagen, dass das Fahrzeug von weiß auf schwarz (professionell) lackiert wurde. Dem SV hab ich zwar den Fahrzeugschein gegeben in dem weiß stand es ihm aber nicht deutlich gesagt.
Und weil ich dies nicht gesagt habe muss ich dem Ankäufer jetzt 550 Euro zahlen! Kaufpreisminderung! Der Ankäufer bietet das Fahrzeug jetzt für 7900 Euro mit leichtem Schaden vorne rechts auf seiner Homepage an!!!
Mich regt das so auf!!
@drdoom8
bitte die Homepage des Anbieters und eine verwertbare Fahrzeugbeschreibung bekanntgeben.
Hallo drdoom8,
wie dies rechtlich zu werden ist, kann ich nicht beurteilen. Meines Erachtens nach ist das Sache des SV, der ein richtiges Gutachten zu erstatten hat. Er hat den Umstand, das das Fahrzeug umlackiert wurde, nicht erkannt. Auch hat er Sie, so wie es aussieht, nicht umfassend nach Vorschäden befragt. Des Weiteren würde ich mich an einen RA wenden sowie an die Restwertbörse, wo das Fahrzeug eingestellt wurde.
Weiterhin muß der Aufkäufer mal darlegen, auf was sich seine Forderung von 550 Euro stützt. Sie haben ja wohl noch nicht gezahlt? Auch sein Angebot auf seiner Homepage würde ich einen RA mal prüfen lassen. Da gibt es bestimmt rechtliche Mittel und Wege, da sein Angebot unseriös und falsch eingestellt wurde. Es wird versucht, Potenzielle Käufer über den wahren Zustand des Fahrzeugs zu täuschen.
Sie müssen sich hier wehren, das diesen Restwert-Ganoven mitsamt ihren Helferhelfern die Lichter ausgehen!!
Mfg. K.Stoll
@ H. Stoll,
bei einem Totalschaden sollte GRUNDSÄTZLICH eine Meldung an das KBA gemacht werden. Damit werden dann die Briefhändler, die kriminellen und die Restwertbörsenhändler vielleicht “diszipliniert”. Ebenso sollte eine Überprüfung des Aufkäufers erfolgen ob dieser eine Genehmigung gem. KrWG hat. Auch damit sind solche “Elemente” auszudünnen.
MfG
Mein Fahrzeug:
http://home.mobile.de/SIDouQfAPMFko1CKEHcDcjl9g-t-vaNexlCpHpIsAsCsK%F3P%F3R~BmSB11NhomepageSearchJ1158338802A1A1F102430NhomepageSearchD5000B-4O-t-vpL~BmPA1B20z-t-vQuVb_X_Y_x_yaIsO~BSRA6CEGNJinHomepageA0A0A0A0F102430A2/cgi-bin/da.pl?bereich=all&language=de&sr_qual=EGN&id=11111111222119109
Der RA hat zu mir gesagt, dass ich zahlen muss, weil ich die Umlackierung (sowas ist ein Mangel) nicht angegeben habe. Der Aufkäufer hätte ein Recht auf Rückabwicklung zu meinen Kosten. Oder ich zahle halt die 550 Euro!
Find ich super dass die Restwertgauner, jetzt auf meine Kosten 2000 Euro an meinem Unfallwagen verdienen. Kann nicht mal jemand bei denen anfragen, was die konkret zu dem Schaden an meinem Wagen sagen (Schadenshöhe, ob ein Gutachten vorhanden ist). Ich bin mir sicher, dass die nur Lügen erzählen. Wer würde denn sonst ein Auto für 7900 Euro kaufen, bei dem ein Schaden von ca. 6000 Euro vorhanden ist.
@drdoom8,
schon mal was von Nachbesserungsrecht gehört oder?
Hat der Schrottfuzi das Fahrzeug gesehen als er es gekauft hat? Wenn Ja hat er doch das Fahrzeug mit er jeweiligen Farbe gekauf und auch bezahlt oder etwa nicht? Somit hat er doch die Farbe akzeptiert.
Was soll dann die Rückforderung und noch dazu in dieser nicht nachvollziehbaren Höhe? Wie kommt er ausgerechnet auf 550,- €?
Will er damit vielleicht seine Transportkosten sanieren?
Leg ihm doch Beweise der örtlichen, berechtigten Aufkäufer vor welche den tatsächlichen “örtlichen” Marktwert des beschädigten Fahrzeuges zeigen und verlange eine KrWG Bescheinigigung (Altautoverordnung)das er das Fahrzeug kaufen darf.
MfG
@drdoom8
Distanzieren Sie sich nachhaltig von diesen kriminellen MACHENSCHAFTEN!!!!!
Lassen Sie sich nicht zum Mittäter machen!!!!!
Leisten Sie unter gar keinen Umständen eine Rückzahlung!!!!!!
Lassen Sie sich nicht beirren, zur Klage wird es bei diesen Firmen erst gar nicht kommen, falls doch empfehle ich Strafanzeige wegen Beihilfe zum Betrug gegen den Versicherer, den SV und natürlich den Händler. Hier genügt die alleinige “Betrugsabsicht” beim Handel. Das ist dem beteiligten Personenkreis durchaus bewußt!!!!
Also nicht einschüchtern lassen.
Zur Info, dass Gutachten muß auch im Kaskoschaden dem VN offengelegt werden.
Dieses Fahrzeug wird bestimmt noch einige Akten füllen, dies dürfte dann aber nicht mehr Ihr Problem sein.
Als letztes treten Sie den Anwalt in den Aller….
und beauftragen Sie ggf. einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt!
Könnte sich jemand doch bitte mal nach meinem Fahrzeug beim Händler erkundigen. Würde mich brennend interessieren, was der für Angaben zur Schadenshöhe macht!!
hallo drdoom8
dieser Bloog besteht nicht aus Privatdetektiven, oder wird von Lenßen + Partner unterhalten und ist schon gar nicht als Rechtsberatungsplattform zu verstehen! Dafür müssen Sie bitte Verständnis haben. Nochmals holen Sie sich profesionelle Hilfe bei einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt und lassen sich keinen Bären aufbinden.
Leider wird hier die ganze Angelegenheit etwas einseitig dargelegt. Ich verbitte mir die Anspielung das alle Restwertkäufer kriminelle sind und am besten aus moralischen Gründen sofort ihren Job an den Nagel hängen sollten. Ich wäre mal auf ihr Gesicht gespannt gewesen wenn Sie ihr Auto bei einem Händler gekauft hätten und dieser hätte “ausversehen” vergessen ihnen zu sagen das dieses Fahrzeug mal eben umlackiert wurde. Sie hätten sich ganz bestimmt nicht mit 55o,- Eur abspeisen lassen und die ganzen anderen Gutachter o.ä., die hier in jedem zweiten Satz nach Anwälten und Gerichten verlangen, ebenso wenig.
Ich arbeite als Restwertkäufer seit 5 Jahren ausschliesslich mit Restwertbörsen und bin damit sehr zufrieden. Das sich Sachverständige, die meist kurz vor ihrer Rente stehen, mit der neuen Technik und dem Teufelswerkzeug “Restwertbörse” (und vorher wahrscheinlich vorher dem Computer)
nicht anfreunden können hab in dieser Zeit oft bemerken müssen. Fakt ist aber das in näherer Zukunft nur noch Gutachten mit Restwertermittlung
durch eine geeignete Restwertbörse anerkannt werden da dadurch einfach der entstandene Schaden gemindert wird. Die Zukunft lässt sich nunmal nicht aufhalten.
Hallo Tom,
ganz klar sind nicht alle Restwerthändler Kriminelle. Wenn Sie mit seriösen Mitteln gute Geschäfte mit der Börse machen können ist das ok. Sie sollten aber auch ganz klar sehen, das es eine gültige BGH-Rechtssprechung bei den Restwerten gibt.
Ich persöhnlich kenne selber zwei Restwert- bzw. Fahrzeughändler, die auch mit der Restwertbörse arbeiten. Der eine hat sich auf spezielle Art von Fahrzeugen spezialisiert und macht dann auch manch gutes Geschäft. Beider Tenor aber ist, das sobald wirklich interessante Fahrzeuge eingestellt werden (BMW,Mercedes, Audi und dann noch VW mit jungen Baujahren) die Preise in solch astronomische Höhen schnellen, das es nicht mehr plausibel ist. Und glauben Sie mir, diese beiden Aufkäufer sind schon lange am Markt, länger als ich Sachverständiger bin. Da fragt man sich, wie diese Fahrzeuge weitervermarktet werden. Briefhandel? Billig richten und Kilometerstand zurück?
Letztere Variante ist meines Erachtens diejenige, die in letzter Zeit den Vorzug bekommt. Das merkt man auch an den nächtlichen “Schlachtfesten” auf den Höfen einiger Autohäuser hier in der Region zur billigen Ersatzteilbeschaffung. Da fehlt mal da die Stoßstange, mal die Scheinwerfer, mal dies, mal das. Auch die Kundschaft bei uns, die einen Verdacht schöpfen und das Fahrzeug auf Vorschäden (meist verschwiegen)untersuchen lassen, nimt zu.
Falsch ist aber Ihre Aussage, das in naher Zukunft nur noch Gutachten mit Ermittlung des Restwertes in einer Börse anerkannt werden. Dazu brauchen Sie erst einmal ein BGH-Urteil. Zweitens ist der Restwert ein “Wert”, der ermittelt werden muß aus einer Summe von Angeboten, überprüft und festgelegt durch den Sachverständigen. Ein Angebotsblatt aus einer Restwertbörse mit einem Höchstgebot kann daher nicht als “der” Restwert herangezogen werden. Das verkennt schlichtweg unsere Rechtslage. Auch der Wiederbeschaffungswert ist kein Höchstwert. Sonst könnten wir ja auch das höchste Angebot aus Mobile de, Auto Scout etc. das wir überhaupt finden als Wiederbeschaffungswert einsetzen.
Sie sehen, so einfach ist das nicht.
Mfg. K.Stoll
Hallo,
Sie werden mir sicherlich recht geben das es wesentlich einfacher ist einen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln als einen realen Restwert da ja irgendwie jedes Unfallfahrzeug verschieden ist.
Aber ich denke trotzdem das die grösseren Restwertbörsen auf dem Vormarsch sind. Auch auf Grund der grossen Lobby der Versicherungen, und der relativ verhaltenen Gegenwehr der Gutachter (die ja nunmal von den Versicherungen bezahlt werden möchten),wird es in absehbarer Zeit auch einen rechtlichen Rahmen geben bzw. bei Neuzulassungen sowas direkt in den Versicherungsbedingungen mit eingearbeitet werden.
Weiterhin würde mich mal interessieren wozu man eine KrWG Bescheinigigung (Altautoverordnung), zum ankauf und verkauf von verunfallten Fahrzeugen braucht. Mir wäre dieser Umstand neu da die Restwerthändler die Fahrzeuge ja nicht ausschlachten sondern lediglich weiterverkaufen. Auch die meisten regionalen Restwerthändler haben solch eine Lizenz nicht.
Auch das hier Händlerkollegen öffentlich an den Pranger gestellt werden und deren Internetadresse bzw. der Link zu seiner Homepage veröffentlicht wird, finde ich eher rechtlich bedenklich da sich dieser Händler auch nicht wehren kann und daher diese Story nur einseitig beleuchtet wird.
Hallo Tom,
ein kleines Beispiel von vielen.
Privater Opel Vectra 5-türig,Bj. 1990,224000km,Benziner, ungepflegtes Fahrzeug, Wiederbeschaffungswert € 900,00 ohne Steuerinhalte,W.T.
Heckschaden rechts € 2700,00, festgesetzter örtlicher Restwert € 0,0
Gebot eines 490 Km entfernten Restwerthändlers € 375,00 incl. Mehrwertsteuer.
Frage: Wie kann ein seriöser Händler darauf Mehrwertsteuer bieten? Diese wird nämlich in unrechtmäßiger Weise dem Geschädigten bei der Regulierung von der Versicherung abgezogen.
Wie kann ein seriöser Händler, nachdem er so einen Schrott für teures Geld erwirbt,die Umsatzsteuer vor dem Finanzamz wieder verrechnen,obwohl keine Mehrwertsteuer beinhaltet ist?
Wie armotisieren sich 1000 km Schleppweg mit ca. 12 Stunden Schleppzeit für einen nachweisbaren Schrott bei ordnungsgemäßer versteuerung?
Warum wird das KrWG nicht angewandt?
Da wir SV mit Restwertregressen,unnötigen Prozessen wegen solcher “seriösen” Händler betroffen sind, sind auch Überlegungen des Restwerthandels unter Einschaltung der Finanzbehörden im Gange. Das verdirbt zukünftig so manchen die Freude und verhindert auch verstärkt Manipulationen über angebliche Angebote.
MfG
Merkwürdige Einstellung.
@Tom,
schon mal das KrWG gelesen? Ich glaube NEIN. Sonst würden Sie micht einen solchen Nonsens hier von sich geben.
Das KrWG ist doch gerade deswegen gemacht um Leuten das Handwerk zu legen die besonders überwachungsbedürftige , umweltgefährtende Teile “Makeln”. Was ist den mit der Teilesicherheit für den Käufer solcher Teile? Ich glaube Sie haben keine Ahnung vom finaziellen und technischen Aufwand eines zertifizierten Betriebes zur Annahme und Verwertung bzw. Endsorgung von Fahrzeugen. Oder sind Sie etwa gar kein
“Aufkäufer”? Jedenfalls haben Sie es nicht mit den rechtlichen Bestimmungen und auch nicht mit der StVZO.
@ tom
Will man jetzt dem Geschädigten auch noch Restwertangebote zumuten, die bei legalen Verwertungswegen gar nicht möglich sind ?
zu F.Hiltscher
die Restwertangebote werden grundsätzlich incl. MwSt. abgegeben damit nicht jemand auf die Idee kommt es wären Gebote wo man die MwSt. noch draufrechnen kann(bei Firmenwagen z.B.). Da bei Privatfahrzeugen eh keine Steuer von der Privatperson ausgewiesen werden kann, kann sich auch kein Händler die Steuer ziehen und ausserdem bietet man nicht mit oder ohne Steuer sondern grundsätzlich Bruttopreise. Es besteht keine Möglichkeit sich das auszusuchen ob man mit oder ohne Steuer bieten will.
Das von ihnen angesprochene Beispiel zeigt mir einen Händler der Ãm grossen Rahmen Fahrzeuge für Osteuropa einkauft. Er verdient nicht viel an so einem Auto aber da machts halt die Menge und der Schaden ist nicht so wichtig solange das Auto noch auf den LKW von selbst fährt.
@Fank
Vollkommen richtig was Sie hier sagen nur habe ich mit keinem Wort über “Teilehändler” gesprochen. Restwerthändler sind keine Teilehändler oder Fahrzeugverwerter. Die meisten Restwerthändler oder Unfallwagenhändler kaufen und verkaufen verunfallte Fahrzeuge , nichts weiter und vorallem keine Verwertung. Daher braucht man als Restwerthändler auch keine Zertifizierung wie z.B. eine Fahrzeugverwertung.
Von mir kaufen auch Autoverwertungen Fahrzeuge auf aber bei diesen Fahrzeugen lohnt eine Reparatur meistens eh nicht mehr.
Totalschaden – Restwertschieberei
@Tom
das jemand der mit besonders überwachungsbedürftigen, umweltgefährlichen Wirtschaftsgütern MAKELT keine Genehmigung gem. KrWG braucht, ist mir neu. Sie sollten sich einmal den § zum MAKEL – Verbot und dessen Bussgeld durchlesen!
Oder gilt für manche Bürger dieses Gesetz nicht und für andere doch?
Anscheinend ist das KrWG für manche Leute überhaupt nicht vorhanden. Oder macht man es wie manche Versicherungen,
“lange genug nicht an Gesetze, Richtlinien und Urteile halten und eigene Vorstellungen durchsetzen versuchen”
dann wird es zur Gewohnheit und von jedem als normal angesehen (HUKomanie).
Und wie ist es denn mit dem Transport dieser umweltschädlichen echten oder auch wirtschaftlichen Totalschäden die über unsere Straßen hunderte von Kilometern ohne Sicherung gegen auslaufen von Öl, Benzin und Säure transportiert werden?
Selbstverständlich sind Restwerthändler auch Teilehändler. Oder wollen Sie damit ausdrücken, dass das Fahrzeug mit einem echten Totalschaden wieder in den Kreislauf zurück und als gebrauchsfähiges Fahrzeug, vielleicht mit einem anderen Brief, wieder auf die Straße soll?
Ich kann nur jedem SV anraten eine Meldung ans KBA zu machen, nach verlust der ABG des Fahrzeuges (erheblicher Fahrzeugschaden), wie es schon der Kollege Peter Pan gesagt hat. Nur damit wird den Briefhändlern und den Unfallautoschiebern das Handwerk gelegt. Auch das Problem mit den Restwerten, besser Marktwerten eines unfallbeschädigten Fahrzeuges (Marktwert), könnte damit möglicherweise gelöst werden.
MfG
@FRANK das mit der Meldung an das KBA sollten Sie vielleicht etwas erläutern. Ich sehe zwischen wirtschaftlichen Totalschaden und tatsächlichen Totalschaden einen Unterschied und möchte nicht keinem Kunden Schwierigkeiten machen der z.B. wirtschaftlicher Totalschaden (Heckblech altes Auto) sein Fzg weiterfährt. Ab wann sehen Sie denn Unterschied oder wo steht es gesetzlich geschrieben zwischen wirtschaftlichen und echten Totalschaden im Zusammenhang mit dem KrWG oder der Meldepflicht an das KBA. Die Meldepflicht gibt es seit 1957 aber wo ist der Unterschied “Heute” zwischen wirtschaftlich und echten T-Schaden. Bei Autoonline gibt es die Möglichkeit Brief entwertet abzuhacken, aber zum Zeitpunkt der Restwerteinstellung ist doch diese Tatsache “entwertet” doch in den meisten Fällen noch nicht geschehen. Wenn Sie sich nicht öffentlich dazu äußern, meine eMail: kus-schober@t-online.de
@ SV Schober,
§ 17 der StVZO gibt vor.
“Erheblicher Schaden” (ev. mit Sicherheitsteilen)
Also, nix mit nur Abschlußblech oder so. Sondern großer Hammer mit “erheblichen Eingriff” in dem Body. Sicherheitsteile sind dabei auch zu beachten.
Also nicht 1500,00 minus 1400,00 ist KBA Totalschaden. So einfach geht das nicht.
Was die Restwerteinstellung anbelangt, wer gibt dem SV das Recht hinter dem Rücken des Halters dessen Eigentum und ohne dessen Wissen, in die Börse zu stellen? Bietet jetzt der SV bereits das Eigentum anderer zum Verkauf an bzw. holt sich über dessen Eigentum Preisangebote ein?
ok?
So jetzt hab ich die 550 Euro bezahlt. Hatte keine Lust mehr mich noch weiter zu streiten!
Das Cabrio hat die Autofirma auch schon weiterverkauft! Es ist nicht mehr auf der Homepage. Mich würde jetzt wirklich interessieren was die zu der Höhe des Schadens gesagt haben. Kein vernünftiger Mensch kauft dieses Auto für die angebotenen 7900 oder vielleicht 7500 Euro wenn er weiß, dass der Schaden bei über 5000 Euro und der Wiederbeschaffungswert bei knapp 10000 Euro liegt! Das soll kein Betrug sein. Ja die Restwertankäufer sind alle superseriös, da bin ich mir sicher! Und wenn man dann mal einen Fehler macht (ich hab ja dieses Angebot nicht mal in die Restwertbörse eingestellt) wird man gleich abkassiert!
@ Tom
Wenn ich zu einem Händler gehe, dann kaufe ich bei ihm das Fahrzeug. Wenn aber mein Sachverständiger das Angebot erstellt, bin ich, meiner Meinung nach nicht dafür verantwortlich!
Hallo zusammen.
Sowie ich die letzten Rechtssprechungen verstanden habe, snd wir als Sachverständige gehalten, Restwertgebote auf Plausibilität zu prüfen.
Um ein Gebot als plausibel einzuschätzen habe ich mir folgende Berechnung überlegt und würde gerne eure Meinung dazu wissen:
Ich versetze mich in die Lage eines (seriösen) Restwertaufkäufers. Als erstes Teile ich den Totalschäden in zwei Kategorien ein:
1. Wirtschaftlicher Totalschaden:
Das Fahrzeug ist für mich als Reparaturbetrieb noch instandsetzbar
2. Totalschaden:
Das Fahrzeug wird “geschlachtet” bzw. verschrottet
Im 2. Fall überschlage ich den erlös aus dem Ersatzteilverkauf
- internen Kostenaufwand für die Zerlegung (std Mechaniker ca. 12,50 € x Werkstattindex (4,5) )
+ Schrottwert für Karosserie (Tonne Stahlschrott derzeitig 60-80 €)
-interne Entsrgungskosten für Betriebsmittel/Airbag etc.
-Kosten für Abholung Transport
= Interne Kosten
- Gewinnmage (Autverwerter ca. 30-50%)
= Plausibles Restwertangebot
Im 1. Fall
Wiederbeschaffungswert (Händler VK)
-Merkantiler Wertminderung
-Gewinn (10-15%)
= Händler EK
Aus der Rep.kalkulation:
Rep.-aufwand in std x Gehalt Mechanker (ca. 12,50) x Werkstattindex (ca. 4,5)
= Interne Kosten Instandsetzung
Ersatzteilkosten
-40% (Werkstattrabatt und verwendung Gebrauchteile)
= Kosten ET intern
Kosten Lackierung (als externe Dienstleistung)
- 20%-30% (Rabatt den man als Händler erhält)
= Kosten Lackierung intern
Händler EK – Gesamtaufwand Werkstatt intern= Plausibles Restwertangebot
Die entsprechenden Werte für den Mechanikerlohn, Werkstattindex, erlöse aus Fremdleistungen etc. werden jährlich im Betriebsvergleich der KFZ-Innungen veröffentlicht.
Den erlös für gebrauchte ET ermittel ich mit Hilfe von Angeboten von Fahrzeugverwertern (im Interzeitalter kaum Aufwand).
Eure Meinung ist gefragt…
MfG Fabian
@Fabian,
Es gibt doch seit Jahren bereits eine Methode zur “Nachvollziehbarkeit der Rstwerte” die in ganz Deutschland aufliegt und auch bei Gerichten bekannt ist!
Dieses System beruht auf marktwirtschaftlichen Erkenntnissen und ist für jeden (auch Hukerern, Haarlosen usw.) nachvollziehbar.
Damit ist doch eine fundamentale (wissenschaftlich) Darlegung und Nachvollziehbarkeit gewährleistet.
Warum alles erneut, nochmal erfinden?
Ist doch alles vorhanden. Wird nur nicht benutzt, weil dadurch etwas Zeitaufwand benötigt wird (5 Minuten).
MfG
Frank
@Fabian,
gibts doch bereits seit Jahren als “Nachvollziehbarkeit von Restwerten”.
Frag doch mal den Hiltscher.
Hallo,
T’schuldigung.
Mein Gustav (ist mein Computer) hat den Schluckauf und daher alles mehrfach gepostet.
@Frank
auch bei der Fehlermeldung wird der Beitrag eingestellt!
Hallo SV Fabel,
Sie sind auf dem richtigen Weg, im Gegensatz zu den abgestumpften und m.E. Versicherungsabhängigen Restwertbörsen-Abfragern.
Schauen Sie mal hier rein:
http://www.gutachter-planner.de
unter “downloads” finden Sie eine nachvollziehbare Restwertberechnung.
Wir, die Autoren haben in dieser Restwertberechnung bewußt auf Formeln verzichtet, damit auch jeder Laie die Plausibilität einer solchen Berechnung nachvollziehen kann.
Grüße aus München E. Planner
Meiner hat ebenfalls den “Schluckauf”.
Habe ständig eine “Viagra”- Fehlermeldung.
@Planner,
ist ne tolle Schleichwerbung mit dem VIAGRA. Is auch bei mir.
Hätte die HUK nötig um das “Gehirn” auf Vordermann zu bringen (Rechtlich).
Hallo
Hab die doppelten Posts raus.
Die Viagra und so Meldung, kommt vermutlich durch die drei im Spamfilter hängende Posts. Da scheint´s eine Fehlfunktion zu geben, wenn etwas im Spamkiller hängt. Für das Posten von Beiträgen: Trotz der Fehlermeldung “Viagra….” sind eure Beiträge beim ersten mal Kommentar veröffentlichen sichtbar. Also bitte nur 1x drücken.
Herr Hiltscher jun. müßte sich um das weitere kümmern.
Mfg
H. M.
@planner
…da hab ich wohl das Rad neu erfunden.
Danke für den Tip, die Methode war selbst meinem “Lehrherren” (seit 30(!) Jahren im Geschäft) noch nicht bekannt.
Bin gerade auf der Suche nach einem Thema für eine noch ausstehende Studienarbeit…
Mfg Fabian
@Frank
…hab mit dieser Berechnungsmethode eine Exceltabelle programmiert, benötigter Zeitaufwand für die Ermittlung:
@ sv fabel
…könnte ich die Exceltabelle haben?
Danke!
lancers (at) web (dot) de
@irokez,
auf der Tabelle ist das Copyright
Frag doch mal beim Autor an SV Planner siehe oben
MfG
E. Fuchs vom BVSK ist am 06.03.07 in Hannover auf car.tv on Tour in ausgesuchter Gesellschaft von SSH, carexpert und einigen ausgesuchten Schadenminderungsexperten aus der Versicherungswirtschaft, anzutreffen.
Diese Mäntelchen in den Wind hängenden Zeitgenossen sind eigentlich unwichtig, wenn da nicht diese unglaubliche und unverfrorene Dreistigkeit wäre!
Schlau, Listig, Hinterhältig und Verschlagen!
Mit anderen Worten beste Eigenschaften für die ausgefuchsten Maßnahmen eines Gänsediebes.
Obwohl die Einschätzung des besagten Herren, was die Beurteilung und Wertschätzung der SV angeht, dürfte leider zutreffend sein. Weniger als nichts!
Also, der Vertrag mit car-tv dürfte auch schon (oder soll ich noch sagen) eingefädelt sein.
Seit Dezember 2006 ist es rechtskräftig. Durch die exklusive Kooperation von AUTOonline und des Sachverständigenverbandes BVSK (Berlin) kommen den mehr als 800 Sachverständigenbüros vor allem die AUTOonline-Leistungen zur Restwertermittlung zugute – und das auf Basis eines umfassenden Rahmenvertrages, der auch eine enge Zusammenarbeit bei der Produktentwicklung umfasst.
Durch die Vereinbarung mit dem BVSK wird einmal mehr deutlich, dass sich AUTOonline heute als unabhängiger Dienstleister im Bereich der Restwertermittlung sowie in neuen Geschäftsfeldern, beispielsweise der Vermarktung von Flottenfahrzeugen, am Markt etabliert hat. Gerade der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen, der für seine kritische Haltung zu Restwertbörsen bekannt ist, hat mit der Entscheidung für eine Zusammenarbeit mit AUTOonline bewiesen, dass die Nutzung einer qualitativ hochwertigen Restwertbörse für die tägliche Arbeit eines freiberuflich tätigen Kfz-Sachverständigen unentbehrlich ist.
BVSK-Präsident Harald Brockmann und BVSK-Geschäftsführer Rechtsanwalt Elmar Fuchs sind sich sicher, dass für die Mitglieder des BVSK – unabhängig vom ausgehandelten Preisvorteil – durch die Vereinbarung erhebliche Vorteile realisiert werden können. Denn dem Abschluss des Vertrages ist durch den BVSK eine intensive Prüfung der Anbieter im Restwertbörsengeschäft vorausgegangen, die ein eindeutiges Ergebnis gezeigt hat, so BVSK-Präsident Brockmann.
Sowohl im Bereich der Anwenderfreundlichkeit wie im Bereich der erzielten Restwerte zeigt sich die Restwertbörse AUTOonline als führend. Darüber hinaus wird von den BVSK-Mitgliedern insbesondere der Service hervorgehoben. Ein entscheidender Faktor ist auch die Akzeptanz des Hauses AUTOonline bei den verschiedensten Auftraggebern, für die BVSK-Sachverständige tätig sind.
Für BVSK-Geschäftsführer Fuchs ist es darüber hinaus wichtig, dass auf Grundlage der Rahmenvereinbarung der BVSK künftig auch in die Entwicklung neuer AUTOonline-Produkte einbezogen wird. Denn die Nutzung der Restwertbörsen gehört heute zum täglichen Handwerkzeug aller Kfz-Sachverständigen. Da ist es für den BVSK, als größter Verband freiberuflicher Kfz-Sachverständiger, enorm wichtig, mit dem Marktführer im Bereich der Restwertbörsen zusammen zu arbeiten.
Früher hatte der Verband eine Führung, —- heute hat diese “Führung” einen Verband.
Der BVSK, – die Beute aus dem Hühnerstall.
Also — hört auf zu gackern, wehrt euch.
wausb
Nur mal so nebenher:
Das einzige was dem BVSK wichtig war, dass dann, wenn schon RW-Börsen eingesetzt werden müssen (Kasko) der SV einen günstigeren Preis berechnet bekommt, also Mengenrabatt.
Ich verweise hierzu auf die BVSK-Landesgruppenversammlung BW Ende letzten Jahres.
Dass Autoonline das ganze nunmehr so ausschlachtet, steht auf einem anderen Blatt.
Und der Einsatz der RW-Börsen hängt letztlich vom SV ab.
Ich kann meine RW-Börsen-Einstellungen im letzten Jahr tatsächlich an genau einer Hand abzählen (inkl. Kasko-Schäden). Ein Kollege ein paar Meter weiter (hat mit BVSK nochts zu tun) stellt jedes (wirklich jedes) Fahrzeug, egal ob Haftpflicht oder Kasko, in RW-Börsen ein.
Grüße
Andreas
“Gesprächsergebnis”
kriminelle Absprache einer Minderheit trifft´s besser
ich glaube nicht daß hier noch die Interessen der SV eine große Rolle spielen. Gelegentlich gibt es zwar noch Berührungspunkte, — aber eben nur gelegentlich.
Es läßt sich demnächst ohne weiteres feststellen daß hier ganz andere Ziele verfolgt werden. Das läßt sich aus der bisherigen Entwicklung (in 2006) eindeutig folgern.
Andreas Dienstag, 06.02.2007 um 11:49 Nur mal so nebenher:
“Das einzige was dem BVSK wichtig war, dass dann, wenn schon RW-Börsen eingesetzt werden müssen (Kasko) der SV einen günstigeren Preis berechnet bekommt, also Mengenrabatt.”
Ich glaub es nicht!
Fahrzeuge “müssen” eingestellt werden, dann gibt es Mengenrabatt.
Wer will denn die Fahrzeuge einstellen? Doch nur die Versicherungen, dann sollen sie den Kram auch bezahlen.
Die unabhängigen Sachverständigen brauchen keine Restwertbörsen wenn sie rechtskonform arbeiten.
Wie gut dass es so viele Sachverständige gibt, die das glauben was man ihnen vorlügt.
Nun ist es doch Klasklar oder. Der Fuchs wird möglicherweise von der Versicherung bezahlt um den angeblichen Verband "FREIER" unabh. SV als Versicherungswerkszeug zu benutzen. Oder gehe ich da falsch?
@belmann Dienstag, 06.02.2007 um 13:16
vollkommen richtig,
man sieht auch wie erfolgreich das sog. gesprächsergebnis oder besser gesagt dieser honorarunsinn bereits in die köpfe einmassiert wurde. natürlich immer mit der argumentation eines ach so tragenden berufsverbandes, lächerlich, mir ist es auch vollkommen egal was irgendein profilneurotischer rechtsanwalt mit irgendeiner firma ausgekunkelt hat, fakt ist nur das wir jetzt alle die suppe auslöffeln müssen.
@belman
Schlaues Kerlchen!
Verschiedene Verkehrsrechtsanwälte sahen das auch schon so.
Zumindest steht für mich fest dass wir wieder gegen eine neue groß angelegte Schweinerei ankämpfen müssen, weil es der “BVSK der mit Abstand größte, klügste…” in seiner unermesslichen Weitsicht, so beschlossen hat.
Dieser Verband schafft es noch, dass man den SV nicht mehr braucht.
In naher Zukunft wird es nur noch IFS zertifizierte Restwert-u. schadenhöhenbefrager geben.
Es ist echt nicht zu fassen was dieser *Verband* den freien und unabhängigen SV´s zumutet. Hinter unserem Rücken werden mit der Fa. HUK merkwürdige Vereinbarungen getroffen, die bereits einen Eingriff in die wirtschaftlichen Berechnungen der Betriebe darstellt. Ich kann mich nicht daran erinnern in irgendeiner Weiße irgendwelchen obskuren Agreements zugestimmt zu haben. Letzte Woche konnte ich es kaum glauben, dass die Fa. HUK innerhalb weniger Tage meine Kosten ohne Abzug ausgeglichen hat und heute bekomme ich mal wieder ein *nettes* Schreiben:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Gebühren aus vorgenannter Rechnung haben wir an den Rechtsanwalt von Herrn Axxx überwiesen. Die Zahlung erfolgte gem. Vereinbarung (BVSK) in Höhe von 312,65 Euro (Brutto).
Mit freundlichen Grüßen“
Wie gesagt, ich kann mich nicht erinnern eine Vereinbarung unterschrieben oder zugestimmt zu haben und es auch nicht hinnehmen werden, das man mir meine Rechnung um über 70 Euro kürzt.
Bei einem Telefonat heute, legt man mir von dieser Fa. Nahe, ein Fahrzeug meinerseits bei AUTOonline oder car tv (an besten in Beide) einzustellen um einen *korrekten* Restwert zu ermitteln. Anscheinend haben einige Textbausteine bzgl. des Urheberrechts an den Lichtbildern und Schreiben durch zwei Rechtsanwälte zumindest bewirkt, dass man mich fragt. Nur können sich die Damen und Herren genau dieses von ihren Wangen schmieren. Ich mache mich nicht zum Handlanger einiger Versicherer und wenn man sich dann die Firmengeschichte von AUTOonline ansieht…
http://www.autoonline.de/cps/rde/xchg/autoonline-de/hs.xsl/826.htm
vor allem die Jahre: 1998, 2003 und 2005
Ich fühle mich in unserem Staat langsam wie eine rund um die Uhr bewachte "Melkkuh" (aufweichen des Bankgeheimnis, Telefon- und Internetbespitzelung, Big Brother is watching you, Uniwagnis…..), die nur am leben ist um der Molkerei (Großkapital) und dem Bauern (unserer Regierung) satte Gewinne zu erwirtschaften.
MUHHHHHHHHHH!!!!!!!!
AUTOonline schafft noch mehr Sicherheit durch eine Abholgarantie bis zu 10.000 Euro pro Fahrzeug.
Die Tochtergesellschaft in Polen beginnt sich zu etablieren
???????????????????????????????????
wie soll ich das schon wieder verstehen?
werden jetzt erst fahrzeuge durch tochtergesellschaften ab 10.000 euro wert auf bestellung gestohlen äh (weiterverwertet)?
ich verstehe aufwandsverhältnis usw.
Gegenfrage an Diejenigen, die den BVSK über alles verteufeln:
Welcher Berufsverband macht es denn besser?
Ich kenne interne Anweisungen eines Kfz-SV-Verbandes, der sogar dazu rät (!!) jedes Fahrzeug in die RW-Börse einzustellen (aus Sicherheitsgründen…). Darüber spricht niemand. Und wieso? Weil der Verband zu klein ist, um großes Aufsehen zu erregen.
Und nochmals: Es gibt im BVSK keine Anweisung, Fahrzeug in die RW-Börsen (welche auch immer) einzustellen. Auch die oftmals zitierte Restwertrichtlinie besagt dies nicht!
Aber es ist doch nicht schlecht, wenn ich noch 1,20 Euro für mich spare. Gleiches gilt ja auch für das Rahmenabkommen Audatex-BVSK, das günstigere Abrufkonditionen einräumt. Dass das bei fünf Abrufen im Jahr nicht ins Gewicht fällt, ist nebensächlich.
Mir hat die RW-Börse auch schon einmal geholfen:
Ich habe für ein Fahrzeug in der RW-Börse 4000,- Höchstgebot erhalten. RW im Gutachten: 2100,- Euro
Die Versicherung stellt das Fahrzeug ein und erhält 6800,- Euro. Das ist doch der beste Beweis, dass die RW-Börsen keinen tatsächlichen Markt darstellen. Ich hätte aber ein längeres Problem gehabt, wenn ich meine RW-Börsen-Angebote nicht gehabt hätte.
Und für den Nachweis meines Rechts habe ich 2,- Euro gespart und gehe dafür mit meiner Tochter im nächsten Sommer ein halbes Eis essen.
Grüße
Andreas
Aber ich glaube, dass
@Andreas
“Gegenfrage an Diejenigen, die den BVSK über alles verteufeln:
Welcher Berufsverband macht es denn besser?”
Jeder Verband der sich nicht von der Versicherungswirtschaft in ein bestimmtes Schema pressen lässt und sich zudem nicht berufen fühlt Absprachen über den Köpfen aller SV zu treffen.
Und jeder Verband der nicht auf SSH Rücksicht nehmen muss.
Hallo Andreas,
sicher, – es ist nichts gegen diese Börsen einzuwenden wenn denn die Nutzung freiwillig wäre und bliebe.
Dem ist nicht so !
Der Druck auf die SV wächst ständig diese “Institutionen” auch im KH zu nutzen. Und genau hier fängt die Werferlichkeit derer an die unsere Verbände führen, uns vor dererlei Machenschaften schützen und unsere Interessen wahren sollten. Die beteiligen sich jetzt auch noch daran, – an diesen sogenannten “Unabwendbarkeiten”. “Man kommt halt nicht mehr dran vorbei”! Hier findet kollusives Zusammenwirken der Interessierten statt. Klar, – Interessen werden hier schon vertreten, aber wohl nicht unsere.
@augenwischer
Richti!! Schließlich gibt es ja Einige, – auch LG Vorsitzende im BVSK., – die sich ihre Brötchen mit SSH verdienen (müssen?)
SSH = Schnelle Schaden Halbierung oder wie ???????
gruß borsti
@borsti,
unseren Glückwunsch zu SSH = Schnelle Schaden Halbierung
Eine ‘Frage an alle Verbandslastigen.
Wozu braucht ein öbuv SV überhaupt einen Verband?
Für was bezahlt Ihr einen Mitgliedsbeitrag?
Für was bezahlt Ihr Tagungsgeld?
Für mich gibt es seit 32 Jahren keinen Verband.
Das Schlaueste was Ihr machen könnt, ist aus diesem Verband auszutreten. Denn die Oberen stopfen sich die Taschen voll und küngeln mit den Versicherungen und Börsen. Ihr bekommt 1,2O€ wie man liest und den anderen nichtgenannten Teil bekommt der Verband.
Kann einer hier sagen was der Verband für einen Vorteil hat?
In der langen Zeit, habe ich noch keinen kennengelernt, dem sein Verband tatsächlich geholfen hat. Weder im Honorar- noch im Restwertstreit. Jeder hat das selbst ausgefochten.
Eure Empörung über das handeln von Siersleben und Fuchs könnt Ihr doch ganz einfach abstellen, indem Ihr alle austretet.
Die Versicherungen können doch einstellen solange sie wollen. Die machen doch sowieso was sie wollen.
Das Recht ist doch auf unserer Seite. Wir müssen nur dafür kämpfen und an die Öffentlichkeit gehen. Ich bin immer wieder überrascht einem Versicherungsangestellten ein Gutachten machen zu dürfen. Auf die Frage warum gehst denn nicht zur DEKRA? kommt die Antwort: Ich bin doch nicht blöd. Da weis ich dann wieder, das wir es richtig machen.
@wausb
Bringt es auf den Punkt: Früher hatte ein Verband eine Führung – Heute hat die Führung einen Verband.
Ohne Mitglieder keine Führung und jeder ist unabhängig, frei und hat sein Geld selbst in der Tasche.
Schlagt doch Euren Verbandsführungen vor etwas für Euch zu tun. Z.B eine Werbung:
Der Unterschied nach dem Unfall!
Der Sachverständige ist für Ihre Ansprüche
und der Schaden-Service der Versicherung gegen Ihre Ansprüche.
@ WESOR Dienstag, 06.02.2007 um 18:42
Absolut richtig, ich habe auch noch nie einen Verband gebraucht.
Verzeihung, aber offensichtlich ist die Intelligenzleistung von den meisten SV in diesem Bereich nicht zum besten bestellt, anders lässt sich dieses Verhalten nicht mehr erklären.
Eine Schande!
So möchte ich, dass nicht stehen lassen!
Bloß weil sich der BVSK mit der Versicherung verbrüdert sind doch jetzt nicht alle Verbände über einen Kamm zu scheren.
Auch ich bin in Goslar 2003 vor versammelter Mannschaft verwundert aufgestanden und habe in einer Arbeitsgruppe VI, in der es m. E. massiv um unsere Zukunft ging, gefragt:
“Wieso sind die Verbände nicht hier, um sich an der Diskussion zu beteiligen?!”
Dennoch denke ich, dass man nicht alle SV-Verbände über eine Kamm scheren sollte.
So profitieren wir durchaus von unseren Verband, sei es durch Urteile, Herstellerrichtlinien, Leitfäden usw. an die man als Einzelkämpfer nicht herankommen würde.
Warum die Verbände jetzt nicht endlich auf den Tisch hauen und sich teilweise mit der Versicherungswirtschaft verbrüdern erschließt sich auch mir nicht.
Mfg
SV Sander
@SV Sander :Warum die Verbände jetzt nicht endlich auf den Tisch hauen und sich teilweise mit der Versicherungswirtschaft verbrüdern erschließt sich auch mir nicht.
Genau — auf den Tisch hauen, — aber wir in unseren Verbänden – und dort dafür sorgen daß es wieder ein Verein mit Führung wird und nicht umgekehrt wie @wausb richtig beschrieben hat.
Hallo, werte Leser!
Am 24. Mai letzten Jahres war mir schon klar, dass ich mit meinem Beitrag über eine „korrekte und rechtskonforme Restwertermittlung“ ein durchaus kontroverses Thema unserer täglichen Sachverständigenarbeit zur Diskussion stelle. Allerdings hätte ich mir damals sicher nicht träumen lassen, dass dieses „heiße Thema“ seitens des Sachverständigenkollegiums sowie der Anwaltschaft derart vielfältig, aufschlussreich und interessant kommentiert würde.
Insgesamt haben Sie, werte Leser, diesen Beitrag bis dato 77 mal kommentiert – und das ist gut so! Denn den Inhalten der Kommentare ist (zumindest chronologisch betrachtet) klar zu entnehmen, dass immer mehr Kollegen dazu über gehen, Restwertbörsen bei ihren entsprechenden Wertermittlungen gänzlich zu umgehen, um auch diesbezüglich sichere und rechtskonforme Gutachten zu erstellen/erstatten. Ein, wie ich finde, richtungweisender Trend! Hier hat sicherlich bei dem einen oder anderen Kollegen, der sich in seiner diesbezüglichen Ermittlungsarbeit durch versicherungsnahe Berufsorganisationen und/oder Versicherer zunehmend verunsichert sah, ein entsprechender Lernprozess stattgefunden. Und dies ist zweifelsfrei ein lobenswertes Ergebnis Ihrer aufschlussreichen und sachlichen Diskussion dieses Themas auf diesem Weblog. Dafür danke ich den Kommentatoren herzlich!
Sicher wird die „korrekte und rechtskonforme Restwertermittlung“ auch zukünftig in Fachkreisen ein stets aktuelles und kontroverses Thema bleiben – jedenfalls so lange, bis auch die „Letzten“ verstanden haben, dass ein auf Absprachen, Weisungen u.s.w. basierendes Papier irgendeines „Sachverständigen“ eben niemals ein rechtskonformes, fachlich und sachlich korrektes Gutachten eines objektiven und unabhängigen Gutachters darstellen kann.
In diesem Sinne wird um weitere rege Diskussion gebeten!
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Nur mal nebenbei
Dies ist allein bei diesem “Thema”, heute 6.2.07, der 23zigste Beitrag.
Gruß Borsti
Expansionsvorschlag für AUTOonline: Japan für hochwertige Fahrzeuge inkl. Verschiffung und dreiwöchiger Sicherheit für die Meldung bei Diebstahl (sollte reichen um japanisches Hoheitsgebiet erreicht zu haben).
@Lieber SV Sander,
das können Sie bei AUDATEX, den Herstellern, im Internet alles umsonst haben. Dafür müssen Sie keine 1000 € jährlich Beitrag ausgeben. Wann geht denn ein Licht auf, der BGH sagt ohne Börse und der Verband sagt mit Börse und für sowas zahlt Ihr noch. Von wem bekommt ihr denn die Aufträge vom Verband, von der Börse, von der Versicherung? Wir bekommen Sie von Geschädigten und werden über die Werkstätten in der Region versorgt. Ein Fuchs und Seiersleben hat uns noch keinen Auftrag gebracht. Am schlimmsten empfinde ich die neue Zertifizierungsgesellschafterei. Geht einmal zur IHK legt eine Prüfung ab und dann braucht Ihr nur mehr die Steuern zahlen bis zum 67ten Lebensjahr. Man braucht sich doch nur umzuschauen, diese Verbände machen sich nur die Taschen voll und Ihr bezahlt.
Hallo Wesor,
wann hat der BVSK gesagt, dass die SV die RW-Börsen benutzen sollen bzw. müssen? Hat er gar nicht, ich kann mich zumindest an keine gegenteilige Information erinnern. Im übrigen hat der Verband gegenüber den SV keine Weisungsbefugnis (bei den öbuv schon gar nicht auf Grund der SV-Ordnung).
Sicher ist nicht alles Gold was glänzt, weder in einem kleineren Berufsverband noch in einem größeren noch ohne. Dass bei 5 nur teilweise deckungsgleichen Interessen nicht alle zufrieden sein werden, versteht sich von selbst. Ich bin mit der SSH bzw. deren Berufsausübung und -verständnis auch nicht einverstanden.
Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass man diese wie rohe Eier behandelt. Ich finde auch, dass sich SSHler entscheiden sollen, ob sie rechtskonforme Gutachten oder SSH-Schreiben verafssen.
Aber dies ist kein Grund die generelle Verbandsarbeit absolut in Frage zu stellen. Wir haben die Hilfe des BVSK bisher schon das ein oder andere Mal (positiv, kostenlos, schnell und hilfreich) in Anspruch genommen. Auch in einer Restwertangelegenheit. Und was die Informationsbewschaffung angeht, da gebe ich dem Kollegen Sander voll und ganz recht.
Sicher kann man sich auch das ein oder andere aus dem Netz ziehen. Aber eben nicht alles und nicht alles, was im Netz steht, muss richtig sein. Mein Zeitaufwand für Informationsbeschaffung beläuft sich schlechtestenfalls auf fünf Minuten Online-Suche und dann einen kurzen Brief. Im besseren Fall habe ich innerhalb von 2 Minuten das Gesuchte.
Wieso soll ich ein oder zwei Stunden im Internet suchen? Das ist Zeit (und damit Geld), die ich letztlich durch die Mitgliedschaft in einem Verband nicht aufwenden muss.
Ich denke nicht, dass hier eine Diskussion über den Sinn und Unsinn eines Verbandes entbrennen sollte. Vor allem dann, wenn man ohne hinterzufragen die Aussagen des Internetangebotes einer RW-Börse übernimmt. Dann ist man auch nicht besser als die HUK, die bestimmte Aussagen in Gerichtsurteilen völlig sinnverdreht anbringt.
Dann könnte man gleichfalls über den Sinn von sonstigen Vereinen streiten. Wieso zahle ich Jahresbeitrag im Fastnachtsverein, wenn ich dann Fastnacht, anstatt zu feiern, bei unseren Veranstaltungen arbeite und mir über das ganze Jahr die Arbeit antue einen Fastnachtumzug bei uns zu organisieren?
Da muss ich doch eigentlich blöd sein. Ich kann mich ja auch hinsetzen und die Arbeit die anderen machen lassen und dann das Ergebnis genießen…
Vereins- und auch Verbandarbeit lebt vom mitmachen. Meckern kann jeder, sowohl über den eigenen auch den Fremdverband. Aber wenn man innerhalb des Verbandes nicht dazu bereit ist, mitzumachen, muss man sich nicht wundern, wenn es vielleicht nicht so läuft wie man es gerne hätte.
Und wenn man in keinem Verband ist? Umso besser für Diejenigen. Dann kann man alles verbandfrei so machen wie man will. Und wir machen es trotz des Verbandes so wie wir es für richtig halten und geben auch im verband unsere Meinung zum Besten.
Grüße
Andreas
Verraten und Verkauft
@ Leute
@SV Sander,
stimme dem sv sander zu wenn er sagt, dass es nicht gleich wie gleich ist. sicher gibt es einen verband der nach vorne seine mitglieder schützen will und nach hinten gleichzeitig seine mitglieder verrät und verkauft. aber sollte man nicht als mitglied dazu übergehen die anderen verbändsführungen die sich für die mitglieder einsetzen unterstützen anstatt sich nur immer über die angeblichen untätigen, von deren arbeit keiner so richtig was weiß, aufzuregen.
ein verband (ich meine einen unabhängigen, nicht einen unabhängigen wie in berlin oder einen scheinverband wie, na ihr wisst schon) kann doch nur so gut sein wie man die verbandsführung unterstützt.
weisungen wie es in der vergangeheit gegeben hat zb restwertbörsenangebote ins gutachten zu übernehmen, sollte doch mit abmahmnung oder abwahl des vorstandsmitgliedes von den mitgliedern “honoriert” werden.
was tut man stattdessen? nur eiserne (die denken) muken auf und werden dafür als “querulanten” bezeichnet und verteufelt und zusätzlich unter druck gesetzt (nur nicht auffallen, könnte ja mir auch so gehen).
verbände sind schon wichtig, aber nur effektiv wenn die mitglieder mitarbeiten und sich nicht um jede stellungnahme und ums engagement drücken.
der bvsk ist doch das beste beispiel wie es nicht sein soll. die führung geht eigene (vielleicht fremdbezahlte) wege und die mitglieder trauen sich nicht aufzustehen um den berufsstand zu verteidigen. da werden vereinbarungen getroffen (neuerdings mit “”restwertböresn”") die doch nur ein ziel haben können. wenn der beruf des sv erst dezimiert ist, haben die falken das sagen. wo bleibt aber dann der verbraucher sprich geschädigte?
also schimpft nicht pauschal sondern gebt diesen farisäern die quittung die euch verkaufen und unterstütz die kollegen die euren berufsstand aufrecht halten wollen.
wehr euch gegen willkür, erpressungsversuche und gängelung von allen seiten.
nicht können ist der vorwand, nicht wollen ist der grund, sagte schon ein bekannter feldherr.
@ Andreas, Ihr Gedankengut bleibt Ihnen erhalten. Eine Diskussion über den BVSK ist auf diesen Blogg nicht angebracht. Weil dann würden sich einige Auftraggeber die an unabhängige Sachverständige glauben abwenden. Mir gefällt der Ausspruch Schnell-Schaden-Halbierung. Damit ist das Verbandsthema für mich erledigt. Zahlt weiter eure Beiträge, damit es den Herren gut geht, die die Leit-Fäden für euch spinnen.
Hallo Frank,
und jetzt sagen bzw. schreiben Sie mir bitte wo der BVSK, Herr Fuchs wer sonst noch, seinen Mitgliedern vorschreibt Sie sollen RW-Börsen einsetzen.
Eine solche Vorschrift gibt es nicht, hätten Sie meinen obigen Beitrag richtig gelesen, hätten Sie das bereits gemerkt.
Es gibt auch für BVSK-Mitglieder keine Pflicht zur Abrechnung nach eine HUK-BVSK-Gesprächsvereinbarung.
Und die Online-Meldung von Autoonline sollten Sie mal kritisch betrachten und nicht ungefragt übernehmen. Damit sind Sie dann nämlich nicht besser als die HUK.
Stand aber alles oben, hätten Sie nur richtig lesen müssen.
Und jetzt an alle, die sich über den BVSK beschweren, Verbände aber grundsätzlich begrüßen:
Welcher Verband ist denn Eurer Meinung nach der tollste? Bei jedem Verband gibt es pro und contra. Ich habe aber bei noch keinem Verband gesehen, dass er sich öffentlich (!) für eine Schadenregulierung mit SV, Anwalt und eigener Werkstatt einsetzt.
Ich habe in der Zeitung noch nie eine Pressemitteilung eines anderen Verbandes gelesen. Ich habe auch noch nie einen freien Sachverständigen gesehen, der sich die Mühe gemacht hätte eine großangelegte Aufklärung in der Öffentlichkeit zu leisten.
So, Ende, ich schreibe zu diesem Thema nichts mehr, wenn man sich trotz eigener Begründung unbegründeten Negativanfeindungen gegenüber verteidigen muss.
Aber überlegt Euch mal ob solche Blog-Beiträge dem Sinn einer Seite entsprechen, die die Geschädigten vor den Machenschaften mancher Versicherer schützen soll.
Grüße
Andreas
@Andreas,
dann bist du aber schlecht oder nur einseitig informiert.
im übrigen, wer sagt oder wo steht denn was von “vorschriften” oder wer meint den Fuchs als nur oder alleinigen ?
ende zu diesem thema.
soll jeder machen was er will. sich aber nicht beschweren wenn es in die hose geht.
über das für und wieder von verbänden lässt sich trefflich streiten, wie man sieht!
eines sollte jedoch jedem kollegen bewusst sein, wenn man schon wie der bvsk für sich den anspruch erhebt ein führender berufsverband zu sein, setzt man sich nicht und zwar unter gar keinen umständen mit kriminellen elementen an einen verhandlungstisch und versucht dabei auch noch kaltlächelnd seinen hintern auf kosten eines gesamten berufstandes zum eigenen vorteil zu positionieren.
- auch eine ganz persönliche meinung, ende und abgehakt, soll jeder seine eigenen erfahrungen machen -
@Andreas
Ich habe auch noch nie einen freien Sachverständigen gesehen, der sich die Mühe gemacht hätte eine großangelegte Aufklärung in der Öffentlichkeit zu leisten.
Stimmt nicht so ganz. Es gibt mindestens 2.
1.) Herr Hiltscher – Captain-HUK
2.) http://www.auto-unfall-hilfe.de und http://www.gutachter24.net
Gibt´s bereits seit 7 Jahren.
Gesamtvolumen: 130 Domains
Traffic / Tag: über 20.000 Zugriffe!
MfG
Hallo Andras,
Sie schreiben: “Es gibt auch für BVSK-Mitglieder keine Pflicht zur Abrechnung nach eine HUK-BVSK Gesprächsvereinbarung.”
Dass das so in den Gesprächsvereinbarungen BVSK – HUK formuliert ist, ist richtig.
Aber genau hier liegt auch der Hase im Pfeffer – wie kann die HUK diese “Absprache” auf die Gutachter übertragen wollen, die damit gar nichts also wirklich rein gar nichts zu tun haben.
An Herrn Fuchs sei deshalb die Frage erlaubt, warum er nicht öffentlich und schriftlich – nach all diesen Rechtsstreitigkeiten – seine Absprache für Null und Nichtig erklärt hat.
Heißt es nicht, aus Fehlern wird man KLUG.
Mit freundlichen Grüßen
Virus
Hallo Leute,
Natürlich hat der BVSK unbestritten die höchsten Verdienste, -
zumindest sein Führungspersonal, – und das ist durchaus zweideutig gemeint.
Da läuft was schief in den letzten Jahren. Und darum geht es eigentlich. Wir sollten jeder für sich dazu beitragen eine Korrektur zu erwirken.
Es gibt im BVSK keine Oposition mehr, alles nur noch Ja-sager.
Und dann diese unerträglichen Kungeleien im Vorfeld bei denen bereits alles abgesprochen ist. Und seit vielen Jahren erlebe ich immer wieder wie bei den Abstimmumgen auf den HV’s, – das was abends vorher am Biertisch noch heftig von diesen Mannen kritisiert wurde, – durchgewunken wird !
FAZIT: Fast alles Oportunisten und Wendehälse ohne A. in der Hose.
Wir brauchen den BVSK aber wir müssen ihn wieder zu einer VERTRETUNG UNSERER INTERESSEN machen.
Es ist schon bezeichnend daß dies hier thematisiert wird, – weil, – eigentlich gehört das ins Forum beim BVSK. Aber das traut sich keiner ! Ich jedenfalls sag hier nun nichts mehr.
Borsti
Andreas sagt es bereits, wir wollen in diesem Blog über die Versicherungswirtschaft informieren.Das soll auch so bleiben. Jedoch sollten sich die Kollegen des BVSK welche ordentlich arbeiten nicht immer persönlich betroffen fühlen. Damit bitte ich die Debatte "BVSK" zu beenden.
MfG Franz Hiltscher
@virus
Wir rechnen auch nicht nach Gesprächsergebnis ab und wehren uns mit Händen und Füßen gegen Kürzungen durch die HUK, dabei ist in der mittlerweile zigfachen gerichtlichen Auseinandersetzung eins deutlich geworden: Das HUK-BVSK-Gesprächsergebnis hat einen Sinn. Hiermit hat die HUK nämlich selbst dokumentiert, dass sie eine an die Schadenhöhe angelehnte Abrechnung akzeptiert. Und es ist noch gar nicht so lange her (vor den BGH-Urteilen im letzten Jahr), da stand die Abrechnung nach Schadenhöhe mehr als nur auf der Kippe.
Und da es ja keine Vereinbarung ist, muss sich natürlich kein freier Sachverständiger daran halten.
Meiner Meinung nach hat das Gesprächsergebnis bislang mehr genützt als geschadet.
Hallo SV-Kollegen!
Als Autor dieses Beitrages bin ich so wie Herr Hiltscher ebenfalls der Meinung, dass wir an dieser Stelle wieder zum eigentlichen Thema, nämlich die “korrekte u. rechtskonforme Restwertermittlung” zurückfinden sollten.
Sicher gibt es zu diesem Thema auch erwähnenswerte und übergreifende Probleme oder Ungereimtheiten mit diversen Sachverständigenverbänden und/oder Organisationen! Insofern ist die aus den diesbezüglichen Kommentaren zu lesende Empörung verständlich und möglicherweise ja auch berechtigt. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass derart fragwürdige Verbandsarbeiten, egal welches Verbandes auch immer, besser in einem Forum und nicht unbedingt in einem Weblogg mit beträchtlichem Veröffentlichungsgrad diskutiert werden sollten. Für ihre (positive/negative) Werbung sollten Verbände und Organisationen schon selbst sorgen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
und freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Grunnnzzzz !!
Borsti
Bitte beachten und gegebenenfalls ändern. Insbesondere unsere Juristen.
Weitergabe und Wiederveröffentlichung
ENDE
Hallo Kollegen, Rechtsanwälte und Leser,
wieder mal das leidige Thema Restwertbörse. Folgender Sachverhalt:
Auftrag durch Kunden zur Besichtigung seines stark beschädigten Fzg und Feststellung wirtschaftlicher Totalschaden. Ermittlung des WBW und Restwertes hier am örtlichen Mark bei seriösen Händlern und Aufkäufern, Ermittlung der notwendigen Ausbaukosten für eine hochwertige DVD- Anlage und sonstige Nebenkosten.
Am 10.01.2007 bekam ich dann einen Anruf eines Sachverständigenbüros aus Duisburg. Man benötige zum Prüfen der kausalen Zusammenhänge die Lichtbilder per Mail. Dem ist in der Regel ja nichts entgegenzusetzen, sofern es sich tatsächlich um Ermittlungen in einer Betrugsahngelegenheit handelt. Zugesichert wurde mir, dass mein Gutachten völlig in Ordnung wäre.
Heute erhalte ich per Post ein Schreiben des Kundenanwalts mit der Bitte das *Gutachten* des *Kollegen* mir mal genauer anzusehen. Es wurde der WBW um 1.000 Euro gekürzt und das Fahrzeug in zwei Restwertbörsen eingestellt. Das bei der Besichtigung dieses *Kollegen* das Fzg bereits bis auf die Lackierung instand gesetzt war, benötigte er also die von mir gefertigten Lichtbilder um das Fzg so in die Börsen einzustellen. Da er anscheint meine Textbausteine entweder richtig gelesen hat, oder zu faul war die gedruckten Bilder einzuscannen bleibt fraglich. Wenn ich gewusst hätte, dass er die Bilder dazu braucht um das Fzg in die Börsen einzustellen, hätte er sie nie bekommen.
Weiter konnte er keine DVD- Anlage im Fzg vorfinden, dokumentiert aber an Hand von Lichtbildern den Einbauzustand. In der Schadenaufstellung wurde diese DVD- Anlage als unfallbedingt defekt angegeben und zur Überprüfung durch einen Fachhändler ausgebaut. Schreiben liegen der Versicherung auch vor.
Hier wird wieder mal prägnant deutlich, wie sich einige *Kollegen* kreditieren um bei den Versicherungen gut dazustehen. Ermittlung des WBW nur an Hand des Internets, ungefragtes und vor allem trügerisches einstellen in Restwertbörsen und selbst bei eigener Feststellung das eine DVD- Anlage vorhanden war, dieses als nicht vorhanden abzutun.
Ich bin jetzt am überlegen eine Abmahnung an diesen *Kollegen* zu schreiben, ein Strafantrag wegen unerlaubter weitergabe meines Gutachten an Dritte durch die SB zu stellen und den Verstoß gegen meiner Urheberrechte an meinem Gutachten und den Lichtbilder geltend zu machen.
Was denken die Kollegen und Rechtsanwälte hier?
Was sagt denn Ihr Kunde dazu, dass Sie seine Daten zu seinem Nachteil an Unbefugte weitergegeben haben?
Aus unserem Büro gehen keine Daten an Dritte ohne ein schriftliches Einverständnis des Auftraggebers.
Warum? Weil diese Daten nur den Besteller des Gutachtens etwas angehen! Mit Zuwiderhandlungen macht man sich strafbar.
Ich hatte dem Kunden das Erklärt, dass da wohl gegen ihn ermittelt wird. Da er nichts zu verbergen hat, konnte ich die Bilder weiter geben. Allerdings unter der Prämisse einer Kausalitätsprüfung und nicht für das Einstellen in die Restwertbörsen.
Die Daten habe ich NICHT weitergegeben, nur die Lichtbilder und die waren ohne amtl. Kennzeichen.
Ich denke, dass ein Sachverständiger ohne ausdrückliche Zustimmung seines Auftraggebers überhaupt keine Dokumente, Unterlagen, Informationen oder sonstige fallbezogene Erkenntnise einem “Dritten” aushändigen und/ oder übermitteln darf. Falls Lichtbilder von einem Maler- und Streicherbetrieb benötigt werden, sollen die sich die Fotos gefälligst von Ihrem Auftraggeber beschaffen.
Bei Anwälten erfüllt das den Tatbestand des Mandantenverrates.
Meine Empfehlung Herr Kollege Hildebrandt wäre:
Vergessen und die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen.
Es geht ja hierbei darum: Die SB der, in diesem Fall DEVK, hat mein Gutachten , trotz Veröffentlichkeitsgebot, ungefragt weiter gegeben und dieser *Kollge* erzählt mir: “dein Gutachten ist OK, aber wir sollen prüfen ob sich alles mit rechten Dingen zugetragen hat.” Unter diesem Gesichtspunkt hat er Lichtbilder bekommen und das ohne das amtl. Kennzeichen, also ohne irgendwelche Möglichkeit rückschlüsse auf den Halter ziehen zu können.
Hallo Herr Kollege ,
Das ist schief gelaufen.
Wichtig ist dass Sie daraus etwas gelernt haben. Die Verletzung des Datenschutzes durch andere prangern wir an. Wir selbst müssen aber damit vorbildlich umgehen.Auch wenn es sich nur um Bilder ohne Kennzeichen gehandelt hat, war anhand der Farbe, des Typs und Ihrer Fahrzeugbeschreibung im Gutachten usw. ein Zusammenhang gegeben. Aber so einen Fehler macht man gewöhnlich nur einmal.
MfG
Hallo Kollegas,
Urheberrecht!!!
Habe gerade erfahren, dass die HIK einen neuen Kriegsschauplatz aufmachen will. Man sagt, die Gutachten können wegen Urheberrecht keine Verwendung finden.
Die Bilder können dabei von der HIK nicht ins Net gestellt werden um Angebote einzuholen. Auch eine Überprüfung sei mit UR nicht möglich.
Ich kann das nicht nachvollziehen weil es das UR bereits seit Menschengedenken bei Gutachten gibt. Obs nun drin steht oder nicht. UR ist UR.
Angeblich soll IFS für eine Aufhebeung des Urheberrechtes sein. Wenn sich Floter dabei nur nicht zu weit aus dem Fenster gelehnt hat.
Wer kann mir genaueres dazu sagen. Oder hat schon jemand Probleme diesbezüglich mit der HIK?
Nebenbei, ein AG Richter hat diese Behauptung bereits als ” SCHIKANE” bezeichnet.
Neue Version, gleicher Hintergrund.
Diskreditierung freier Gutachter!!!!!!!!!!!!!!!
Erste Prozesse laufen bereits.
Werden nach den Urteilen umgehend hier berichten.
Hab selbst schon 4 Fälle, aber wenigstens erkennen sie nun unser Urheberrecht an.
Grüße von der alten Leier
@Leierkasten,
bitte die Urheberr Urteile Captain-Huk zur Verfügung stellen.
Wehret den Anfängen!
Lieber HIK im Carneval als HIK bei Unfallschadensregulierung!
Sehr geehrte Kollegen,
die Versicherer wollen das gesetzliche Urheberrecht natürlich mit aller Macht und entsprechenden Prozessen im Keim ersticken.
Warum?
Die konsequente Durchsetzung des Urheberrechtes durch die Kfz-Sachverständigen und deren Anwälte bedeutet das sichere !!!! AUS !!!! für die Restwertbörsen.
Keine Bilder und keine Daten aus den Gutachten bei den Restwertbörsen = kein Gebot => Ende der Restwertbörse.
Keine Restwertbörse = Verlust in mehrstelliger Millionenhöhe für die Versicherungswirtschaft.
Weil es um richtig viel Geld geht, wird zu diesem Thema ein neuer Kriegsschauplatz eröffnet, mit dem alten Ziel, die freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschüchtern und auf “Versicherungslinie” zu bringen.
Die Problematik mit dem Urheberrecht wurde übrigens schon im vergangenen Jahr (September/Oktober?) mit einem haarlosen Vertreter der Versicherer (HUK?) auf dieser Plattform heiß diskutiert.
mfG
Hallo Hr. Kollege Hiltscher,
genau darum geht es doch. Die Versicherung hat ungefragt das GA weitergereicht. Nur mit den von mir zur Verfügung gestellten Bildern an diesen *Kollegen* hätte niemand etwas anfangen können. Daten über das Fzg wurden Nicht von mir weiter gegeben!
Hätte dieser mir gesagt: „ich brauche die Bilder um dein GA zu prüfen und einen Restwert zu ermitteln.“ Hätte er sich es von der Wange schmieren können. Selbst mit Zustimmung meines Kunden zur Restwertermittlung (und nicht um kausale Zusammenhänge zu prüfen wie angegeben) hätte ich ihm die nicht zur Verfügung gestellt.
Darüber bin ich stinke sauer, dass solche *Kollegen* einen anderen anlügen, um so zu Gunsten der Versicherung ein paar Euro einzusparen. Wo kommen wir da noch hin, wenn es so weiter geht…
Der nächste Kollege, der wegen einer Rekonstruktion oder ähnlichem Bilder von mir haben möchte, braucht in Zukunft einen Gerichtsbeschluss.
Hallo verehrte Kollegen!
Bezüglich des Datenschutzes und des Urheberrechtes in und an Gutachten denke ich, dass insbesondere Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen nachfolgende Informationen beinhalten sollten …
"Datenschutzrechtliche Hinweise und Eigentumsvorbehalt: Der Unterzeichner weist entsprechend dem Datenschutzgesetz darauf hin, dass zur Auftragsbearbeitung Namen und/oder Firmenbezeichnungen, vollständige Anschriften, auftragsbezogene persönliche Daten, sowie Fahrzeugdaten auf unbestimmte Zeit in einer automatisierten Datenverarbeitungsanlage gespeichert wurden. Auftraggeber und Unterzeichner des vorliegenden Gutachtens untersagen hiermit insbesondere der eintrittspflichtigen Schädigerpartei, Daten und Lichtbilder, die Schadenart und Schadenumfang des gegenständlichen Fahrzeuges dokumentieren, via Internet (beispielsweise in Fahrzeugbörsen) weltweit zu veröffentlichen bzw. an unbeteiligte Dritte weiterzugeben. Sämtliche Gutachtenausfertigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verfassers. Veröffentlichungen, Vervielfältigungen oder Nachdrucke jeglicher Art, auch auszugsweise, sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Verfassers gestattet, wobei insbesondere Lichtbilder auch nach vollständiger Bezahlung noch dem Urheberrechtsschutz unterliegen."
Ich denke, dass diese Informationen sowie Weisungen ausreichend und eindeutig genug sind, damit nachweisliche Zuwiderhandlungen auch einer begründeten Strafverfolgung zugeführt werden können.
Freundliche Grüße
Guido Scherz (SV)
Hallo Hr. Kollege Scherz,
ich habe einen ähnlichen Text in meinen Gutachten und darüber hinaus weiße ich auch noch explizit auf das Veröffentlichungsverbot ohne schriftliche Zustimmung hin. Das ist genau das, worüber ich mich aufrege und jetzt auch zu strafrechtlichen Mitteln greifen werde. Wenn wir uns nicht gegen solche Zuwiderhandlungen erwehren, geht es mit uns den Bach runter.
Hallo Herr Hildebrandt,
das Schild der HUK-Coburg muss also unbedingt an die freien und unabhängigen Gutachter übergeben werden. Denn nur diese sind in der Lage, zusammen mit einem Anwalt, der konsequent die ermittelten Werte eines Gutachtens einkalgt, den Geschädigten vor der Versicherungswillkür zu schützen.
Die Formel lautet:
Gutachter + Anwalt = 100% Schadenregulierung.
Wer das noch anders sieht, dem ist nicht zu helfen!
Nicht Aufregen!
Was auch die Streicher- und Drückerkolonen mit Ihren willfährigen Sachverständigen offensichtlich nicht wissen (oder wissen wollen), dass bei einer Übernahme von privaten KH-Aufträgen von diesen ausgesuchten Personen, die beliebten und oftmals beigefügten Begleitschreiben mit dem “Vermerk nur für den Internen Gebrauch” die hier regelmäßig Informationen für den Versicherer und gegen den Geschädigten enthalten, klar und unmißverständlich als Straftat zu werten sind und auch dementsprechend so verfolgt werden müssen.
Beobachten Sie diese Fallensteller ganz einfach!!!