HUK-Coburg erkennt Rückzahlungsanspruch an ?

Laut „Aktuelle Stunde“ des wdr hat die HUK-Coburg bekannt gegeben, dass ihre Versicherungsnehmer Geld erstattet erhalten würden.

Wer die Prämie – zum Beispiel für die Autoversicherung – vierteljährlich oder gar monatlich zahlt, lebt teurer. Für die Kleckerzahlweise erheben die Versicherungen Aufschläge von zwei, drei oder gar fünf Prozent. Möglicherweise zu Unrecht: In einer Klage-Anerkenntnis hat sich die HUK in einem Prozess bereit erklärt, Versicherten diese Aufschläge zurückzuzahlen. Damit kam sie einer Verurteilung zuvor, sonst wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden. So aber haben andere Versicherte nichts davon – oder?

In der Sendung am 19.02.2010 im dritten Programm des wdr zwischen 18.50 und 19.30 wurde in einem kapp fünfminütigen Film dieses Thema behandelt.

Gemeint war das Anerkenntnis der HUK-Coburg vor dem BGH, der Blog hatte bereits am15.01.2010 darüber berichtet.

Ich verweise auf: WDR Fernsehen – Aktuelle Stunde vom 19.02.2010

Siehe hierzu auch: Verbraucherzentrale Hamburg

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23 Antworten zu HUK-Coburg erkennt Rückzahlungsanspruch an ?

  1. Willi Wacker sagt:

    Ich gebe im Nachgang zu obigem Bericht noch das Aktenzeichen des BGH-Verfahrens bekannt:
    – I ZR 22/07 -.
    Der 1. Zivilsenat des BGH hat dem Anerkenntnis der beklagten HUK-Coburg gemäß für Recht erkannt:
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenates des OLG Bamberg vom 24.1.2007 aufgehoben.
    Die Berufung der Beklagten (HUK-Coburg) gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des LG Bamberg vom 8.2.2006 wird zurückgewiesen.
    Die Beklagte (HUK-Coburg) hat (insgesamt) die Kosten der Rechtsmittel zu tragen.
    Von Rechts wegen.
    Die Geschäftsstelle des 1. Zivilsenates des BGH weist noch auf folgendes hin:
    Nachdem in dieser Rechtstreitigkeit am 14. Mai 2009 vor dem BGH verhandelt und Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 29,Juli 2009 anberaumt war, hat das beklagte Versicherungsunternehmen HUK-Coburg den Antrag des klagenden Verbraucherverbandes anerkannt. Dementsprechend wurde am 29.7.2009 ein Anerkenntnis-Urteil verkündet. Ein derartiges Urteil enthält keine Entscheidungsgründe.
    Durch das Anerkenntnisurteil wurde das Urteil des OLG Bamberg vom 24.1.2008 – 3 U 35/06 – aufgehoben, die Berufung der HUK-Coburg gegen das Urteil des LG Bamberg vom 8.2.2006 – 2 O 764/04 – wurde zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des LG Bamberg, das zu Lasten der HUK-Coburg ausgegangen war, rechtskräftig.

    Wie ich zwischenzeitlich erfahren habe, wird versicherungsseitig nach wie vor mit der Entscheidung des OLG Bamberg operiert, obwohl diese Entscheidung praktisch durch das Anerkenntnis der HUK-Coburg kassiert worden ist und damit das Urteil des LG Bamberg, das zu Lasten der HUK-Coburg ging, rechtskräftig wurde. Damit kann nunmehr bei gleichgelagerten Fällen mit dem Urteil der 2. Zivilkammer des LG Bamberg vom 8.2.2006 – 2 O 764/04 – argumentiert werden.

    Es muss für die HUK-Coburg im Revisionsrechtstreit ja ziemlich knüppeldick gekommen sein, ansonsten ist ein Anerkenntnis mit allen zivilprozessualen Konsequenzen nicht verständlich. Dass die HUK-Coburg ein derartig negatives Streit-Urteil vermeiden wollte, ist verständlich. Dass dann aber immer noch Bezug genommen wird auf eine Entscheidung, die durch das eigene Anerkenntnis eliminiert wurde, ist mir nicht mehr verständlich und muß als weiterer Versuch gewertet werden, den Verbraucher, in diesem Falle den Versicherungsnehmer bzw. Rister-Sparer, zu schädigen, um selbst einen Vorteil zu erlangen. § 263 StGB läßt grüßen. Die Strafrechtler unter den Mitlesern sollten dies vielleicht einmal überprüfen.
    Noch einen schönen Abend
    Euer Willi

  2. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi Redaktion,
    auf Grund des obigen Berichtes hatte ich mir noch einmal den Bericht vom 15.01.2010 mit den Kommentaren angeschaut. Ich meine, dass es durchaus hilfreich ist, hier den Volltext des nunmehr rechtskräftigen Urteils des LG Bamberg vom 8.2.2006 – 2 O 764/04 – einzustellen. Aus dem Kommentar von gutachtenguru vom 19.1.2010 17:26 geht ja klar hervor, dass nicht auf das LG-Urteil, sondern auf das nicht mehr existente OLG-Urteil abgestellt wird. Dann kann ja auch auf das für HUK-Coburg negative BGH-Anerkenntnis-Urteil abgestellt werden. Immerhin ist das Anerkenntnis-Urteil gegen die HUK-Coburg ergangen. Wer anerkennt, muss auch die Folgen tragen!
    MfG
    Werkstatt-Freund

  3. Glöckchen sagt:

    Hi Willi
    ich habe mir alle Urteile im Originaltext von den Geschäftsstellen der Gerichte besorgt.
    Knüppeldick ist garkein Ausdruck;schallende Ohrfeigen trifft es besser!
    Ungewöhnlich ist,dass der BGH ausdrücklich auf die Rechtskraft des LG-Urteils hinweist.Ich lese daraus,dass man beim BGH mehr als Unverständnis der Versicherungspraxis entgegenbringt,durch Anerkenntnisse oder Revisionsrücknahmen BGH-Urteilsbegründungen zu verhindern,um dasselbe Spiel weiterbetreiben zu können.
    Erst kürzlich gab es ein Anerkenntnis eines Rechtsschutzversicherers vor dem BGH zur Verhinderung des mit Gründen versehenen Endurteils in einem Fall aussergerichtlicher Anwaltskosten im Vorfeld einer Arbeitgeberkündigung.
    Anwaltskosten sind hier von der RS-Versicherung zu übernehmen!
    Die Motive für solches Verhalten sind offensichtlich.Siehe hier auch unter „das Allerletzte“!
    Ob die HUK am kommenden Donnerstag wieder ein BGH-Urteil durch Revisionsrücknahme und Anerkenntnis verhindert?
    Wir werden sehen!
    Wenn das wieder geschieht,sollte das BAFIN eingeschaltet werden.
    Klingelingelingelts

  4. Hunter sagt:

    „Wenn das wieder geschieht,sollte das BAFIN eingeschaltet werden.“

    Das BaFin einschalten? Wofür? Das BaFin ist doch der Steigbügelhalter der Versicherungswirtschaft, der Beschwerden stets zum Wohle der Versicherer „abfedert“. Man muss sich nur die Beschwerdeabwehrschreiben sowie die personelle Zusammensetzung des BaFin samt Verbindungen anschauen und schon klingelingelingts.

    Das BaFin ist ein zahnloser Papiertiger unter Kontrolle der Versicherungswirtschaft. Nicht umsonst wurde seitens der Versicherungswirtschaft verhindert, dass die Kontrollaufgaben auf andere „Interessenskontrolleure“ verlagert werden.
    Das BaFin ist m.E. nichts anderes als ein Baustein im Versicherungspuzzle, um am Markt nach Belieben schalten und walten zu können.

    Wer ist denn der Hauptkostenträger der BaFin? Wer bezahlt, bekommt doch bekanntlich auch die Musik.

    Neuester Coup des BaFin:

    ntv 01.02.2010: BaFin kippt Notmaßnahme, Leerverkäufe wieder erlaubt.

    Das Limit am „Spielkasiono“ ist also nach 1 1/2 Jahren wieder aufgehoben.

    SUPER AUFSICHTSBEHÖRDE!

  5. Glöckchen sagt:

    Hi Hunter
    ist mir schon alles klar!
    Aber gerade die noch frische Diskussion,die Aufsicht der Deutschen Bank zu übertragen und das Versagen der BAFIN in der Finanzmarktkrise führen vielleicht dazu,dass dem Tiegerchen ein paar Krällchen wachsen könnten.
    Die brauchen Erfolge!
    Die Zuverlässigkeit eines Versicherungsunternehmens ist m.E.nicht mehr gewährleistet,wenn wiederholt höchstrichterliche Urteile gezielt verhindert werden um berechtigte Ansprüche weiterhin wegargumentieren zu können.
    Bauernopfer HUK,das hat doch was,oder
    Klingelingelingelts?

  6. Hunter sagt:

    BaFin-Bauernopfer HUK – wahrlich ein schöner Traum.

    Aber die ntv-Nachricht zeigt leider sehr deutlich, dass nicht einmal Flaum zwischen den Pfoten gewachsen ist. Von „Krällchen ganz zu schweigen.

    BaFin ist m.E. ein Fall für die Tonne der Geschichte.

  7. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    am kommenden Donnerstag wird m.E. eine Revisionsrücknahme durch die HUK-Coburg nichts bringen, da beide Parteien Revision gegen das Urteil des Hanseatischen OLG eingelegt hatten, mithin die Revision des Klägers verbleibt, so dass der Senat auf jeden Fall dann auch sachlich über die Revision des Klägers zu entscheiden hat. Die lauten Sturmglocken habe ich vernommen.
    Hallo Hunter,
    mit der Einschätzung der BaFin liegst Du m.E.nicht verkehrt. Die Auflösung des Bundesaufsichtsamtes und die Schaffung der BaFin war eindeutig ein Fehler. Aber Fehler sind – hoffentlich – wieder gutzumachen. Das kann darin geschehen, das alte Bundes-Amt wieder herzustellen und BaFin aufzulösen. Die Nachricht des ntv ist natürlich erschreckend, aber was ist von einer Bankenaufsicht auch anderes zu erwarten?
    Mit freundlichen Grüßen
    Euer Willi

  8. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi Glöckchen,
    dann liegt dir der Volltext des Urteils des LG Bamberg vor. Stell doch das Urteil komplett hier ein ( siehe meinenen Kommentar vom 20.2.2010 20:38 ), oder sende es an die Redaktion, damit diese es hier einstellt. Es hilft ungemein, wenn als Erwiderung auf Schreiben der Versicherer, besonders der HUK-Coburg, das RECHTSKRÄFTIGE Urteil des LG Bamberg vorgelegt werden kann. Bei der Erwiderung kann dann auch gleich Bezug genommen werden auf Captain-Huk. In Coburg und anderswo wird nämlich mitgelesen.
    MfG
    Werkstatt-Freund

  9. Glöckchen sagt:

    Nee Nee Willi
    Die HUK nimmt ihre Revision zurück UND erkennt an.
    Dann gibts wieder kein BGH-Urteil mit Gründen!
    Wir werden sehen und dann handeln!

  10. Glöckchen sagt:

    Hallo Werkstatt-Freund
    am Montag bekommt der Willi ne´Kopie,ist doch klar!

  11. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    am Montag bin ich in Marburg/Hessen. Komme dann erst Dienstag dazu.Deckt mich ruhig mit Arbeit zu.
    Euer Willi

  12. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    wenn das sooo läuft, wäre das dann tatsächlich eine Kneiferei der HUK-Coburg und eine Sauerei sondergleichen. Sobald es sich abzeichnet, dass es gegen sie selbst geht, wird jedes schriftliche Urteil mit Gründen vermieden. Das muss den BGH-Anwälten doch auch ordentlich stinken. Jetzt weiß ich auch, warum es mir in den Ohren klingelte.
    Also warten wir es bis Donnerstag ab.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dein Willi

  13. Glöckchen sagt:

    Stellt doch mal alle Anerkenntnisse oder/und Revisionsrücknahmen der HUK hier ein.
    Dann wird man sehen,ob dahinter Methode steckt.
    Mir sind bekannt:

    1. Hinweis der Berufungskammer A (zwei Seiten Desaster für die HUK) daraufhin Berufungsrücknahme der HUK
    2. März 2006: Revisionsrücknahme und Anerkenntnis etwa eine Woche vor der mündlichen Verhandlung vor dem BGH in einer Gutachterhonorarsache.
    3. 2007: Hinweisverfügung des OLG Nürnberg in einer Boykottsache,daraufhin Berufungsrücknahme zur Verhinderung des OLG-Urteils
    4. Unzulässigerweise Ratenzahlungszinsen vom eigenen VN verlangen und dann vor dem BGH anerkennen,um so ein BGH-Urteil mit Gründen zu verhindern,s.o.

    Die HUK will Prozessniederlagen mit allen Mitteln so geheim wie nur möglich halten.
    Dagegen formiert sich Widerstand;zu Recht,denn soetwas nennen wir hier schon lange „das Allerletzte“,weil ein solches Verhalten m.E.feige und hinterhältige Züge trägt.
    Wenn wir hier noch weitere solche Fälle sammeln,dann wird sich zeigen,ob diese Versicherung wirklich noch die Zuverlässigkeit besitzt,welche Voraussetzung für die aufsichtsrechtliche Betriebserlaubnis ist.
    Klingelingelingelts

  14. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    gute Idee. Sollte tatsächlich eine „Latte“ an Rechtsmittel-Rücknahmen bzw. Anerkenntnissen durch die HUK-Coburg vorliegen, wäre das wirklich ein Beweis dafür, dass die HUK-Coburg schriftliche negative Urteile scheut wie der Teufel das Weihwasser!
    Mit freundlichen Grüßen
    Dein Willi

  15. WESOR sagt:

    Das wäre eine tolle Veröffentlichung. Da gibt es bestimmt vielmehr Rücknahmen als Urteile. Leider haben wir nur viele Jahre Urteile gemeldet.

  16. Willi Wacker sagt:

    Hallo Wesor,
    wie mit berichtet wurde, soll am Verhandlungstage ein Prozessbeobachter für CH im Zuhörerbereich sitzen und von der Verhandlung dann auch hier berichten. HUK-Coburg, CH is watching you.
    Warten wir also die Verhandlung ab.
    Mit freundlichen Grüßen
    Euer Willi

  17. Willi Wacker sagt:

    @ Glöckchen 21.02.2010 09.07 und 15.53

    Hallo Glöckchen,
    nachdem ich aus Marburg/Lahn zurück bin, klingelt es im Ohr. Sind das nun die Sturmglocken?
    Oder die Siegesglocken?
    Noch einen schönen Abend.
    Dein Willi

  18. Glöckchen sagt:

    Hi Willi
    das Schlimme daran ist doch das Motiv der HUK.
    Es geht ihr dabei doch nicht um Rechtsfortbildung und Transparenz,sondern um das Gegenteil.
    Es geht darum,die der eigenen Auffassung zuwiderlaufende Rechtslage der breiten Öffentlichkeit zu verheimlichen,damit völlig unbeeinflusst von der Rechtsmeinung unseres höchsten deutschen Zivilgerichtes immer weiter nach der lex-HUK geschaltet und gewaltet werden kann.
    Anerkenntnisse und Revisionsrücknahmen gehören jedenfalls in der letzten Instanz schlicht verboten!
    Niemand sollte die Möglichkeit haben,aus kapitaltaktischen Erwägungen heraus Revisionsurteile zu verhindern.
    Jedenfalls scheint es bei der HUK zum prozesstaktischen Kalkül zu gehören,letztinstanzliche Negativurteile tunlichst zu verhindern.Das scheint auch dem BGH zu missfallen,wie der ausführliche Hinweis im Anerkenntnisurteil auf die Rechtskraft der LG-Bamberg-Entscheidung zeigt.
    Vielleicht wird auch einmal ein Staatsanwalt auf diese Praxis aufmerksam.
    Die Leute sollten sich hier reihenweise melden,wenn ihnen immernoch die Stundensätze der Markenwerkstatt auf Partnerwerkstattpreise gekürzt werden,oder wenn ihnen immernoch Restwerthöchstgebote aus dem Internet von ihrer Entschädigungsleistung abgezogen werden,wenn ihnen die HUK mitteilt,sie hätten keinen Anspruch auf Zinsrückvergütung bei unterjähriger Zahlung der Versicherungprämie oder wenn der Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme anwaltlicher Beratung im Vorfeld einer Arbeitgeberkündigung ablehnt.
    Es müsste eine Verhandlungsberichterstattung über alle Streitsachen vor dem VI. Zivilsenat des BGH organisiert werden,damit die Rechtsmeinungen unseres höchsten deutschen Gerichtes auch und gerade dann bekannt werden,wenn Versicherer anerkennen oder aufgeben um zitierfähige Urteile
    mit Gründen zu verhindern.
    Vielleicht beginnen manche erst jetzt so langsam zu begreifen,wie wichtig und unerlässlich die Arbeit dieses Blogs ist,Urteile auf Dauer zu veröffentlichen,die die HUK am liebsten im Keller wegsperren würde.
    So mancher Richter wird sich freuen,dass seine Arbeit auch über den Einzelfall hinaus Bedeutung behält und nicht in Vergessenheit gerät.
    Klingelingelingelts?

  19. Willi Wacker sagt:

    Hallo Glöckchen,
    es klingelt ganz gewaltig im Ohr.
    Wenn ich am Donnerstag nicht anderweitig beschäftigt wäre, wurde ich auch an der Verhandlung teilnehmen – neben dem bereits erwähnten Prozess-Beobachter, der ohnehin vom Verhandlungstag berichten will.
    Das Motiv der HUK-Coburg ist mir klar. Das Schlimme ist nur, dass zu wenig Leute über die Machenschaften der HUK-Coburg informiert sind. Information des Geschädigten, des Verbrauchers und des potentiellen Geschädigten war und ist Aufgabe dieses Blogs. Informationen nach außen, das ist die Aufgabe.
    Deinen Aufruf finde ich gut. Ich hoffe, dass sich eine Vielzahl an Lesern/Leserinnen meldet.
    Es ist nie zu spät, die Urteile der HUK-Coburg, die im Namen des Volkes ergangen sind, hier zu veröffentlichen, die die besagte Versicherung am liebsten auf Dauer wegsperren würde. Urteile sind öffentlich und müssen daher nach wie vor hier bekannt gegeben werden.
    Die Idee mit dem Verhandlungsbeobachter ist überlegenswert. Zunächst sitzt unser Agent am Donnerstag im Zuhörerbereich des BGH. Es wäre gut, wenn wir ihn bewegen könnten, alle Verhandlungstermine vor der VI. Zivilkammer, aber nicht nur dort, wie die Verhandlung am Donnerstag zeigt, zu beobachten.
    Es hat gewaltig geklingelt.

  20. virus sagt:

    Nachdem es am Wochenende bei „Ratgeber Recht“ nochmals einen Beitrag zum obigen BGH-Urteil gab, indem auf die rechtswidrigen Abwehrschreiben der Versicherungswirtschaft Bezug benommen wurde, hier der Link zur Abmahnliste der Verbraucherzentrale Hamburg.

    Die Hamburger Verbraucherzentrale musste schon sehr fleißig sein!

    „Übersicht über unsere Abmahnungen

    Der wiederholte Einwand der Versicherer „betrifft uns nicht“ oder „es ging um einen sog. „Riester-Vertrag“

    nötigt uns geradezu, nunmehr alle Versicherer und alle Sparten auf den (gerichtlichen) Prüfstand zu stellen.

    Hier unsere Übersicht über die Abmahnungen:“

    Der Link: http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteVersicherungen/TeilzahlungszuschlagAbmahnungen.htm

    Quelle: http://www.vzhh.de

  21. Hiwi sagt:

    ………aufsichtsrechtliche Betriebserlaubnis???????

    wer, wo, wie ?????? will das ÜBERWACHEN?????

  22. virus sagt:

    Die Verbraucherzentrale Hamburg

    (siehe: http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteVersicherungen/TeilzahlungszuschlagLeitartikel.htm )

    teilt auf ihrer Homepage mit:

    27. April 2010

    Der für heute vorgesehene Entscheidungstermin im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen HH-Mannheimer und Signal Iduna wurde vom Landgericht Hamburg verschoben auf den 15. Juni 2010.

    Dies ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich (und im Übrigen auch ungewöhnlich, weil wir uns im – an sich! – schnellen „einstweiligen Verfügungsverfahren“ befinden). Auf die Terminierung des Gerichts haben wir leider keinen Einfluss.

    Trotz dieser Verzögerung gilt für alle Betroffenen: Ansprüche mit Musterbrief schon jetzt anmelden

  23. virus sagt:

    Verbraucherzentrale Hamburg kurz vor einem Etappenziel?

    Quelle: http://www.vzhh.de/versicherungen/30027/versicherungen-teilzahlungszuschlag-ohne-effektivzinsangabe.aspx

    Nachrichten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    18.Januar 2011 (muss glaube ich richtig 28. Januar 2011 heißen)

    Die Aussichten für ein für die Verbraucher positives Urteil sind sehr gut.

    Das Landgericht Hamburg ist bei dem heutigen Verhandlungstermin in unserer Klage gegen ERGO ( Hamburg Mannheimer), Neue Leben und Signal Iduna bei seiner Ansicht aus dem einstweiligen Verfügungsverfahren aus Juni 2010 geblieben: Der Verbraucher hätte über die tatsächlichen Kosten mit einer Effektivzinsangabe informiert werden müssen.

    Dezember 2010/ Januar 2011

    Der Versicherungsombudsmann hilft Verbrauchern nicht weiter!

    Der Versicherungsombudsmann bezieht auf Anfrage von Verbrauchern zum Effektivzins keine Stellung. Er ist der Ansicht, dass diese Frage erst der BGH entscheiden muss. Daher sind unsere Abmahnungen und gerichtlichen Verfahren für die Verbraucher so wichtig.

    Wundert das hier jemanden?

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