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	<title>Kommentare zu: Janolaw &#8211; unabh&#228;ngige Rechtsberatung in Verkehrssachen ?</title>
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		<title>Von: Michael Schreiber</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-14842</link>
		<dc:creator>Michael Schreiber</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 29 Mar 2008 21:17:04 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

wie schon auf meinem Forum beschrieben, habe ich Anzeige gegen Janolaw erstattet und es folgt nach Abschlu&#223; der Ermittlungen eine Klage auf Erstattung. Alle Beweise finden Sie auf meinem Forum.
Bin mal gespannt was sonst noch passiert

Gru&#223;

Micha</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wie schon auf meinem Forum beschrieben, habe ich Anzeige gegen Janolaw erstattet und es folgt nach Abschlu&#223; der Ermittlungen eine Klage auf Erstattung. Alle Beweise finden Sie auf meinem Forum.<br />
Bin mal gespannt was sonst noch passiert</p>
<p>Gru&#223;</p>
<p>Micha</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Schreiber</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-14521</link>
		<dc:creator>Michael Schreiber</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Mar 2008 07:14:22 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo,

auch ich habe mich mal auf janolaw eingelassen und ich mu&#223; zugeben, das ich voll auf diese Kanzlei reingefallen bin.

Auf http://www.else-kling.net/viewtopic.php?t=20&amp;sid=61ec787bb8c56b433d14afcbc6b4c15e

k&#246;nnen Sie lesen wie Janolaw die Mandanten veraxxxxx mit ihrem &quot;Inkassoportal&quot;.

Ich kann nur davon abraten</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>auch ich habe mich mal auf janolaw eingelassen und ich mu&#223; zugeben, das ich voll auf diese Kanzlei reingefallen bin.</p>
<p>Auf <a href="http://www.else-kling.net/viewtopic.php?t=20&#038;sid=61ec787bb8c56b433d14afcbc6b4c15e" rel="nofollow">http://www.else-kling.net/viewtopic.php?t=20&#038;sid=61ec787bb8c56b433d14afcbc6b4c15e</a></p>
<p>k&#246;nnen Sie lesen wie Janolaw die Mandanten veraxxxxx mit ihrem &#8220;Inkassoportal&#8221;.</p>
<p>Ich kann nur davon abraten</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dr. Burkard</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9394</link>
		<dc:creator>Dr. Burkard</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 06:49:14 +0000</pubDate>
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		<description>Nachtrag:
 
BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 365/03 – Urteil vom 24.02.2005</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nachtrag:</p>
<p>BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 365/03 – Urteil vom 24.02.2005</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dr. Burkard</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9393</link>
		<dc:creator>Dr. Burkard</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 06:47:14 +0000</pubDate>
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		<description>Herr Gensert hat recht, sorry. Meine Darstellung (Bagatellschaden) war verk&#252;rzt und dadurch inhaltlich nicht richtig.

Der BGH f&#252;hrt zur Frage der Beauftragung eines Sachverst&#228;ndigen aus:

&quot;&quot; ... a) Die Kosten eines Sachverst&#228;ndigengutachtens geh&#246;ren zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 I BGB (n. F.) auszugleichenden Verm&#246;gensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckm&#228;&#223;ig ist (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953 [956]). Ebenso k&#246;nnen diese Kosten zu dem nach § 249 II 1 BGB (n. E) erforderlichen Herstellungsaufwand geh&#246;ren, wenn eine vorherige Begutachtung zur tats&#228;chlichen Durchf&#252;hrung der Wiederherstellung erforderlich und zweckm&#228;&#223;ig ist (vgl. Senat, NJW 1974, 34 = VersR 1974, 90, insoweit in BGHZ 61, 346, nicht abgedruckt).

b) F&#252;r die Frage der Erforderlichkeit und Zweckm&#228;&#223;igkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Gesch&#228;digten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (vgl. zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Senat, NJW 1995, 446 [447]). Demnach kommt es darauf an, ob ein verst&#228;ndig und wirtschaftlich denkender Gesch&#228;digter nach seinen Erkenntnissen und M&#246;glichkeiten die Einschaltung eines Sachverst&#228;ndigen f&#252;r geboten erachten durfte (vgl. Senat, BGHZ 54, 82 [85] = NJW 1970, 1454; BGHZ 61, 346 [349f.] = NJW 1974, 34; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 111). Diese Voraussetzungen sind zwar der Schadenminderungspflicht aus § 254 II BGB verwandt. Gleichwohl ergeben sie sich bereits aus § 249 BGB, so dass die Darlegungs- und Beweislast hierf&#252;r beim Gesch&#228;digten liegt (vgl. Senat, BGHZ 61, 346 [351] = NJW 1974, 34; Baumg&#228;rtel/ Strieder, 2. Aufl., § 249 BGB Rdnr. 7).

F&#252;r die Frage, ob der Sch&#228;diger die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat, ist entgegen der Auffassung der Revision nicht allein darauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenh&#246;he einen bestimmten Betrag &#252;berschreitet oder in einem bestimmten Verh&#228;ltnis zu den Sachverst&#228;ndigenkosten steht, denn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters ist dem Gesch&#228;digten diese H&#246;he gerade nicht bekannt. Allerdings kann der. sp&#228;ter ermittelte Schadensumfang im Rahmen tatrichterlicher W&#252;rdigung nach § 287 ZPO oft ein Gesichtspunkt f&#252;r die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tats&#228;chlich erforderlich war oder ob nicht m&#246;glicherweise andere, kosteng&#252;nstigere Sch&#228;tzungen wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht h&#228;tten (vgl. Wortmann, VersR 1998, 1204).&quot;

Also, der Schadensumfang KANN ein Gesichtspunkt f&#252;r die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung erforderlich war.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Gensert hat recht, sorry. Meine Darstellung (Bagatellschaden) war verk&#252;rzt und dadurch inhaltlich nicht richtig.</p>
<p>Der BGH f&#252;hrt zur Frage der Beauftragung eines Sachverst&#228;ndigen aus:</p>
<p>&#8220;&#8221; &#8230; a) Die Kosten eines Sachverst&#228;ndigengutachtens geh&#246;ren zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 I BGB (n. F.) auszugleichenden Verm&#246;gensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckm&#228;&#223;ig ist (vgl. BGH, NJW-RR 1989, 953 [956]). Ebenso k&#246;nnen diese Kosten zu dem nach § 249 II 1 BGB (n. E) erforderlichen Herstellungsaufwand geh&#246;ren, wenn eine vorherige Begutachtung zur tats&#228;chlichen Durchf&#252;hrung der Wiederherstellung erforderlich und zweckm&#228;&#223;ig ist (vgl. Senat, NJW 1974, 34 = VersR 1974, 90, insoweit in BGHZ 61, 346, nicht abgedruckt).</p>
<p>b) F&#252;r die Frage der Erforderlichkeit und Zweckm&#228;&#223;igkeit einer solchen Begutachtung ist auf die Sicht des Gesch&#228;digten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen (vgl. zur Beauftragung eines Rechtsanwalts Senat, NJW 1995, 446 [447]). Demnach kommt es darauf an, ob ein verst&#228;ndig und wirtschaftlich denkender Gesch&#228;digter nach seinen Erkenntnissen und M&#246;glichkeiten die Einschaltung eines Sachverst&#228;ndigen f&#252;r geboten erachten durfte (vgl. Senat, BGHZ 54, 82 [85] = NJW 1970, 1454; BGHZ 61, 346 [349f.] = NJW 1974, 34; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 111). Diese Voraussetzungen sind zwar der Schadenminderungspflicht aus § 254 II BGB verwandt. Gleichwohl ergeben sie sich bereits aus § 249 BGB, so dass die Darlegungs- und Beweislast hierf&#252;r beim Gesch&#228;digten liegt (vgl. Senat, BGHZ 61, 346 [351] = NJW 1974, 34; Baumg&#228;rtel/ Strieder, 2. Aufl., § 249 BGB Rdnr. 7).</p>
<p>F&#252;r die Frage, ob der Sch&#228;diger die Kosten eines Gutachtens zu ersetzen hat, ist entgegen der Auffassung der Revision nicht allein darauf abzustellen, ob die durch die Begutachtung ermittelte Schadenh&#246;he einen bestimmten Betrag &#252;berschreitet oder in einem bestimmten Verh&#228;ltnis zu den Sachverst&#228;ndigenkosten steht, denn zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachters ist dem Gesch&#228;digten diese H&#246;he gerade nicht bekannt. Allerdings kann der. sp&#228;ter ermittelte Schadensumfang im Rahmen tatrichterlicher W&#252;rdigung nach § 287 ZPO oft ein Gesichtspunkt f&#252;r die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung tats&#228;chlich erforderlich war oder ob nicht m&#246;glicherweise andere, kosteng&#252;nstigere Sch&#228;tzungen wie beispielsweise ein Kostenvoranschlag eines Reparaturbetriebs ausgereicht h&#228;tten (vgl. Wortmann, VersR 1998, 1204).&#8221;</p>
<p>Also, der Schadensumfang KANN ein Gesichtspunkt f&#252;r die Beurteilung sein, ob eine Begutachtung erforderlich war.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: joachim otting</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9392</link>
		<dc:creator>joachim otting</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 06:39:47 +0000</pubDate>
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		<description>Rechtsberatung f&#228;ngt nach der Auslegung des RBerG durch das Bundesverfassungsgericht erst dort an, wo in einem konkreten Fall umfassender und abschlie&#223;ender Rat vom Rechtssuchenden erkennbar erwartet wird(&quot;Masterpad&quot;).
Allgmeine Ratschl&#228;ge oder der Rat, &quot;Entscheidungen der Versicherung nicht einfach hinzunehmen, im Vertrag nachzusehen, ob die Behauptungen bez&#252;glich der Werkstattbindung, die der Sachbearbeiter aufstellte, zutreffen und sich im Zweifelsfall an den Ombutsmann zu wenden&quot; ist definitiv keine Rechtsberatung. Da darf man sich nicht einsch&#252;chtern lassen.
Die Reform des RBerG hin zum RDG bringt kaum neues Recht. &#220;berwiegend schreibt das RDG nur auf, was in der Summe des RBerG und der interpretierenden Entscheidungen des BVerfG und ihm zwischenzeitlich folgend des BGH bereits heute geltendes Recht ist.

Mit sachlichen Gr&#252;&#223;en
Joachim Otting</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsberatung f&#228;ngt nach der Auslegung des RBerG durch das Bundesverfassungsgericht erst dort an, wo in einem konkreten Fall umfassender und abschlie&#223;ender Rat vom Rechtssuchenden erkennbar erwartet wird(&#8220;Masterpad&#8221;).<br />
Allgmeine Ratschl&#228;ge oder der Rat, &#8220;Entscheidungen der Versicherung nicht einfach hinzunehmen, im Vertrag nachzusehen, ob die Behauptungen bez&#252;glich der Werkstattbindung, die der Sachbearbeiter aufstellte, zutreffen und sich im Zweifelsfall an den Ombutsmann zu wenden&#8221; ist definitiv keine Rechtsberatung. Da darf man sich nicht einsch&#252;chtern lassen.<br />
Die Reform des RBerG hin zum RDG bringt kaum neues Recht. &#220;berwiegend schreibt das RDG nur auf, was in der Summe des RBerG und der interpretierenden Entscheidungen des BVerfG und ihm zwischenzeitlich folgend des BGH bereits heute geltendes Recht ist.</p>
<p>Mit sachlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Joachim Otting</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Gladel</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9390</link>
		<dc:creator>Gladel</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 06:26:39 +0000</pubDate>
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		<description>@Hiltscher: Leider wird das Rechtsberatungsgesetz aber oft daf&#252;r eingesetzt, dass Verbraucher dumm gehalten werden. Ich hatte schon mehrfach &#196;rger, weil ich meinen Kunden riet Entscheidungen der Versicherung nicht einfach hinzunehmen, im Vertrag nachzusehen, ob die Behauptungen bez&#252;glich der Werkstattbindung, die der Sachbearbeiter aufstellte, zutreffen und sich im Zweifelsfall an den Ombutsmann zu wenden.

Sofort drohte man mit einer Unterlassungsklage, weil ich gegen das Rechtsberatungsgesetz versto&#223;en h&#228;tte.

Man kann auch etwas so sinnvolles wie das Rechtsberatungsgesetz falsch einsetzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Hiltscher: Leider wird das Rechtsberatungsgesetz aber oft daf&#252;r eingesetzt, dass Verbraucher dumm gehalten werden. Ich hatte schon mehrfach &#196;rger, weil ich meinen Kunden riet Entscheidungen der Versicherung nicht einfach hinzunehmen, im Vertrag nachzusehen, ob die Behauptungen bez&#252;glich der Werkstattbindung, die der Sachbearbeiter aufstellte, zutreffen und sich im Zweifelsfall an den Ombutsmann zu wenden.</p>
<p>Sofort drohte man mit einer Unterlassungsklage, weil ich gegen das Rechtsberatungsgesetz versto&#223;en h&#228;tte.</p>
<p>Man kann auch etwas so sinnvolles wie das Rechtsberatungsgesetz falsch einsetzen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: F. Hiltscher</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9389</link>
		<dc:creator>F. Hiltscher</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 04:57:28 +0000</pubDate>
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		<description>Es gibt sie schon die sehr guten Verkehrsrechtsanw&#228;lte. Hier im Captain-Huk Blog und im Forum sind sie schon lautstark geworden.
Leider sind das entschieden zu wenig, aber vielleicht lernen andere RA dazu, und setzen dann tats&#228;chlich das um was Sie vorgeben zu k&#246;nnen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt sie schon die sehr guten Verkehrsrechtsanw&#228;lte. Hier im Captain-Huk Blog und im Forum sind sie schon lautstark geworden.<br />
Leider sind das entschieden zu wenig, aber vielleicht lernen andere RA dazu, und setzen dann tats&#228;chlich das um was Sie vorgeben zu k&#246;nnen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Gensert</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9388</link>
		<dc:creator>Michael Gensert</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Aug 2007 03:55:11 +0000</pubDate>
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		<description>Ich habe es schon mehrfach geschrieben:

Es gibt KEINE Bagatellsch&#228;den mehr. Bei KEINER Schadensh&#246;he kann auf ein qualifiziertes Gutachten verzichtet werden, da Versicherungen JEDEN Vorgang, egal was vorgelegt wird, &#252;berpr&#252;fen lassen. Ohne Sachverst&#228;ndigen kann man sich daher nicht gegen &quot;Vertrauenswerkst&#228;tten&quot;, controlexpert etc. wehren.

Wann lernen die Rechtsanw&#228;lte endlich, entsprechend zu argumentieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe es schon mehrfach geschrieben:</p>
<p>Es gibt KEINE Bagatellsch&#228;den mehr. Bei KEINER Schadensh&#246;he kann auf ein qualifiziertes Gutachten verzichtet werden, da Versicherungen JEDEN Vorgang, egal was vorgelegt wird, &#252;berpr&#252;fen lassen. Ohne Sachverst&#228;ndigen kann man sich daher nicht gegen &#8220;Vertrauenswerkst&#228;tten&#8221;, controlexpert etc. wehren.</p>
<p>Wann lernen die Rechtsanw&#228;lte endlich, entsprechend zu argumentieren.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: F. Hiltscher</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9387</link>
		<dc:creator>F. Hiltscher</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Aug 2007 18:59:48 +0000</pubDate>
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		<description>Mir graut schon vor dem Gedanken, wenn das Rechtsberatungsgesetz reformiert wird und u. a. die Inhaber der Vertrauenswerkst&#228;tten &quot;rechtsberatend&quot;, im Sinne Ihrer Versicherungspartner, die Unfallopfer reihenweise um ihre tats&#228;chlichen Rechte bringen.
Da sind wir uns sicher.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Mir graut schon vor dem Gedanken, wenn das Rechtsberatungsgesetz reformiert wird und u. a. die Inhaber der Vertrauenswerkst&#228;tten &#8220;rechtsberatend&#8221;, im Sinne Ihrer Versicherungspartner, die Unfallopfer reihenweise um ihre tats&#228;chlichen Rechte bringen.<br />
Da sind wir uns sicher.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ra Dr. Burkard</title>
		<link>http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/comment-page-1/#comment-9386</link>
		<dc:creator>Ra Dr. Burkard</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Aug 2007 17:58:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.captain-huk.de/allgemein/janolaw-unabhaengige-rechtsberatung-in-verkehrssachen/#comment-9386</guid>
		<description>Das Schlimme an der Sache ist, dass der Eindruck einer unabh&#228;ngigeb im Interesse des Rechtsuchenden erfolgenden Rechtsberatung erweckt wird. 

Und dann noch so was:

&quot;Insbesondere bei hohen Sachsch&#228;den sollte ein Sachverst&#228;ndiger hinzugezogen werden, der in seinem Gutachten den Minderwert ausweist.&quot;

Nein, denn bei s&#228;mtlichen Sch&#228;den, die keine Bagatellsch&#228;den sind, sollte ein SV beauftragt werden. Denn darauf hat der Gesch&#228;digte einen Anspruch.

Im &#252;brigen ebenso wie auf Vertreteung durch einen UNABH&#196;NGIGEN Rechtsberater.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schlimme an der Sache ist, dass der Eindruck einer unabh&#228;ngigeb im Interesse des Rechtsuchenden erfolgenden Rechtsberatung erweckt wird. </p>
<p>Und dann noch so was:</p>
<p>&#8220;Insbesondere bei hohen Sachsch&#228;den sollte ein Sachverst&#228;ndiger hinzugezogen werden, der in seinem Gutachten den Minderwert ausweist.&#8221;</p>
<p>Nein, denn bei s&#228;mtlichen Sch&#228;den, die keine Bagatellsch&#228;den sind, sollte ein SV beauftragt werden. Denn darauf hat der Gesch&#228;digte einen Anspruch.</p>
<p>Im &#252;brigen ebenso wie auf Vertreteung durch einen UNABH&#196;NGIGEN Rechtsberater.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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