Josef Kohler: „Was falsch ist, ist falsch und bleibt falsch, und wenn es auch durch tausend Urteile bestätigt wurde.“

Ich wünsche allen Rechtssuchenden, den Akteuren hier und den Lesern von Captain HUK insbesondere ein gesundes, aber auch ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr.

Zur Bestätigung meines ausgeprägten Sinns für Gerechtigkeit für Jedermann – durfte ich den Aufsatz von Josef Kohler

„Aequitas gegen res judicata“

(freie Übersetzung: „Gerechtigkeit gegen Urteile“) lesen. Siehe – Archiv für die Civilistische Praxis, 1916, Band 114)

Josef Kohler, der sich wohl angesichts der heutigen salonfähigen arglistigen und mit Willkür behafteten Urteilsherbeiführungen im Grabe umdrehen würde, erkannte längst:

„…. dass Lug und Betrug, Arglist und schmähliche Schande in unserem Rechtsleben  nicht triumphieren darf, auch nicht unter Nutzung des formalen Rechts.

Im Sinne von Josef Kohler möchte ich Euch hier bei Captain HUK, jeder Richterin, jeden Richter, jeder Rechtsvertretung den Aufsatz „Aequitas gegen res judicata“ ans Herz legen, mit der Bitte, diesen zu studieren, denn:

„Daß durch die Rechtskraft auch die juristische Richtigkeit des Urteils unantastbar werde, dies hat kein Gesetzgeber bestimmt und kann kein Gesetzgeber in sachgemäßer Weise bestimmen.

Kein Gesetzgeber kann verlangen, daß man einer richterlichen Entscheidung eine göttliche Unfehlbarkeit zuschreibt.“

Lasst uns zusammenhalten und zusammen arbeiten, für eine gerechtere und friedlichere Welt, für die Zukunft unserer Kinder und Enkelkinder, mit dem Blick auf unsere Erde, deren Einzigartigkeit und Verletzlichkeit Alexander Gerst mit seiner

Botschaft an die noch nicht geborenen Enkelkinder

zum Ausdruck brachte.

Euer Virus

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6 Antworten zu Josef Kohler: „Was falsch ist, ist falsch und bleibt falsch, und wenn es auch durch tausend Urteile bestätigt wurde.“

  1. O.K. sagt:

    Hallo, Herr W.W. und weitere Rädelsführer in der Interpretaion des Schadenersatzrechts, Ihr seid der Deutschen Sprache ausreichend mächtig und solltet sie auch glaubwürdig anwenden. Alles andere ist als Verstoß gegen das Willkürgesetz einzuordnen, denn Wortakrobatik kann insoweit nicht entlasten.

    O.K

  2. SV Wehpke sagt:

    @O.K.
    Wollten Sie nur etwas „zum Besten“ geben um sich hier an Ihren schönen Worten selbst zu ergötzen, oder sollte da doch ein substantieller Kern vorhanden sein? Ich jedenfalls kann in solchen „Warmluft-Beiträgen“ nur Geschwafel erkennen. Schade um den Platz hier und die Zeitvergeudung.

    Wehpke Berlin

  3. virus sagt:

    @ SV Wehpke

    Ich gebe zu, ich habe den Kommentar von O.K. auch zweimal gelesen. Nach meinem Verständnis prangert O.K. den 6. Senat unter Beteiligung von Wolfgang Wellner (W.W.) aufgrund fortlaufender Rechtsverdrehung = Rechtsbeugung doch zu Recht an.

  4. O.K. sagt:

    @ SV Wehbke
    @ virus
    Man sieht ein deutlich unterschiedliches Verständnis. Dabei kann man es auch als kurze Anmerkung meinerseits belassen, denn alles andere wäre in der Tat Zeitvergeudung.

  5. G.v.H. sagt:

    @O.K.
    sehr nobel reagiert. Danke .-

  6. Juri sagt:

    Also – das steht mal fest. Unter dem Kürzel W.W. assoziieren die Stammleser wohl kaum den Herrn BGH-Richter Wellner, zumal dieser hier wohl kaum mit liest. Also was soll die Ansprache „Hallo Herr W.W. und weitere Rädelsführer… ? Und was soll an der Antwort von OK nobel sein? Wer soll hier eigentlich verladen werden?

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