MAKABER! ODER DUMM? – HUK- ANWALT VERTRITT TOTEN!
In einem Rechtsstreit wurde der der Schädiger direkt verklagt, weil die HUK- Coburg wie üblich, das Sachverständigen- Honorar nicht ausgeglichen hatte.
Der in Bayern allseits bekannte HUK- Anwalt schreibt an das Gericht:
“bitte ich doch schön langsam festzuhalten, dass ich den Beklagten
(der im Übrigen zwischenzeitlich verstorben ist) vertrete…”
Antwort des Klägervertreters:
“Dass der Beklagtenvertreter nun schon vorgibt, Tote zu vertreten, erscheint eher als makabrer Witz als ernst gemeint zu sein.
Der Beklagtenvertreter mag Vollmacht vorlegen (§ 89 ZPO)
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1 Kommentar
Nachvollziehbar ist diese Vertretung eines Toten für mich schon.
Vorwürfe können diesem allseits bekannten, aüßerst erfolglosen RA der ständig die falschen Rechtsansichten der Fa. HUK-Coburg vertreten muss, hier sicherlich von seinem toten Mandanten nicht mehr entgegengebracht werden.
Damit hat der vom “Huk-Schicksal” gebeutelte RA auch mal ein Erfolgserlebnis! LOL. LOL.
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