Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin sieht Versicherungsvergleiche im Internet oft als irreführend und wettbewerbsverzerrend an

„Keines der untersuchten Vergleichsplattformen, die nicht nur als Tippgeber, sondern auch als Makler fungiert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, wie sie an andere Vermittler gestellt werden“, sagte Schwintowski

Zudem verstoßen Versicherungs-Vergleichsportale Schwintowskis Meinung nach gegen geltendes Recht, da keine Statusinformationen geben werden, wie sie laut Gewerbeordnung für Vermittler vorgeschrieben sind. Weil die Produkte zudem keine identischen Leistungen beinhalten, sei ein Vergleich der Angebote gerade nicht möglich, so dass auch ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliege.

Verstoßen Versicherungs-Vergleichsportale gegen geltendes Recht?

Online-Vergleichsportale für Versicherungen verstoßen gegen Wettbewerbsrecht und gesetzliche Anforderungen, glaubt Versicherungsexperte Hans-Peter Schwintowski. „Man muss davon ausgehen, dass die Abschlüsse rechtswidrig sind“, erklärte Schwintowski auf einer Tagung des BVK.

Quelle: Versicherungsbote, alles lesen >>>>>>>

______________________________________________________________________________
Interview mit Hans-Peter Schwintowski

Versicherungsvergleiche im Internet sind oft irreführend und wettbewerbsverzerrend

Online-Vergleiche für Versicherungen sind oft irreführend und wettbewerbsverzerrend, behauptet Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin. Anlass für Versicherungsbote, bei dem Versicherungsexperten nachzufragen: Warum hält Schwintowski Online-Abschlüsse über Vergleichsportale für rechtswidrig? Und wie schätzt der Rechtswissenschaftler die Zukunftsperspektiven für das persönliche Beratungsgespräch ein?

Quelle: Versicherungsbote, alles lesen >>>>>>>

Stellt sich die Frage, war man bei der HUK-Coburg einmal mehr besonders clever und hat die oben beschriebenen Risiken kurzer Hand einem Dritten übergeholfen? VERIVOX sollte es sich genau überlegen, tatsächlich ab 01.07.2014 Kfz-Versicherungs-Vergleiche anzubieten.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Das Allerletzte!, Netzfundstücke, Unglaubliches, VERSICHERUNGEN >>>>, Wichtige Verbraucherinfos, Willkürliches abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

3 Antworten zu Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Humboldt Universität zu Berlin sieht Versicherungsvergleiche im Internet oft als irreführend und wettbewerbsverzerrend an

  1. virus sagt:

    … ist auch das ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und/oder gegen das VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz, § 7- Zulässige Rechtsformen; versicherungsfremde Geschäfte – wenn Versicherer sich derart im Restwertgeschäft betätigen, wie hier von der AXA-Winterthur praktiziert?

    Quelle: Versicherungsbote

    AXA Winterthur verkauft Unfallwagen irrtümlich nach Afrika

    Pensionär erhält statt Schadensumme nur 23,50 CHF

    Nach Recherchen der Sendung „Kassensturz“ (Ausstrahlung im „SRF“ am 10.06.2014) ist Wattingers Auto zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg nach Afrika. Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher sagt, er finde „das überhaupt nicht korrekt. Ein Versicherer kann dann eine Autoverwertung machen, wenn die Haftung klar ist und wenn er die Entschädigung auch effektiv ausbezahlt. Ansonsten geht ihn dieses Auto nichts an.“ Die AXA Winterthur erklärt daraufhin, dass die Verwertung durch die Versicherung jährlich ungefähr 10.000 Fahrzeughalter in Anspruch nehmen würden.

  2. Scouty sagt:

    Sehr geehrte CH-Redaktion,
    der Bereich der Unfallschadenregulierung und die deutlich steigende Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzung in dem „Ringen um Schadenersatz“ hat sich zu einem Problemfeld ersten Ranges entwickelt. Ich könnte mir vorstellen, dass die Praxis in ihrer großen Bandbreite Herrn Professor Schwintowski sehr interessiert und es nun an uns liegt, ihm sachdienliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

    Mit freundlichem Gruß
    Scouty

    G.v.H.

  3. Chr. Zimper sagt:

    Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski hatte sich mit der Thematik bereits auseinandergesetzt, siehe:

    CH-Beitrag vom 19.05.2010: “Der Anspruch auf angemessene Schadenregulierung”

    Ich stand damals in Kontakt mit Herrn Schwintowski, sodass ihm der CH-Blog bekannt ist. Schaden kann es dennoch nicht, sich nochmals an ihn zu wenden. Zumal Herr Schwintowski jetzt in einem Alter ist, in dem er keinen persönlichen Zwängen mehr unterliegen dürfte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert