Restwerthöchstgebote – die Abwegigkeiten nehmen zu

Jüngst ist mir im Rahmen einer Schadensregulierung für einen lieben Kunden fast Unglaubliches passiert.

Die Sache ist ein Beleg dafür, dass die Mitarbeiter bei den Haftpflichtversicherungen scheinbar nur noch wie ausgemergelte Galeerensklaven agieren.

Im Gutachten zum geschädigten Fahrzeug, einem Mitsubishi Colt, Baujahr 1997,  mit fast 200.000 km waren die durch den Unfall verursachten Reparaturkosten zu über 3.200,00 € ermittelt worden. Am Fahrzeug waren Altschäden vorhanden; die Türe rechts war eingebeult und die Stoßfänger wiesen Gebrauchsspuren auf. Laut Gutachten betrug der Wiederbeschaffungswert steuerneutral 1.425,00 €, der Restwert war am örtlichen, seriösen Gebrauchtwagenmarkt zu 100,00 € ermittelt worden.

In Anbetracht dieser Zahlen übertraf sich der Sachbearbeiter der Württembergischen schier selbst, in dem er folgendes zu Papier brachte: „Wir haben den Restwert überprüft und teilen Ihnen mit, dass uns ein verbessertes Angebot von € 122,00 brutto vorliegt. Der Restwert im Gutachten von € 100,00 ist nach der aktuellen Marktsituation zu gering. Deshalb werden wir den von uns ermittelten Restwert anrechnen. Über den genannten Restwert liegt ein verbindliches Angebot vor. Der Aufkäufer ist bis zum 16.12.08 an das Angebot gebunden. Wir nennen Ihnen seine Adresse: P. Automobile, ……….. , Telefon 089 / 630 20 924, Fax 089 / 630 20 954, CarTV-Auftragsnummer: 08I3A0eE8.“

An diesem Angebot fällt besonders auf, dass der Aufkäufer in Teltow ansässig ist (das ist ein kleiner Ort südwestlich von Berlin gelegen), dass er aber telefonisch unter einer Münchner Nummer zu erreichen ist.

Vom Standort des Fahrzeugs bis nach Teltow ist es nach dem Routenplaner eine Fahrtstrecke von hin und zurück 1.210 km. Laut dem Routenplaner liegen die Kosten für die Bewältigung dieser Strecke mit dem PKW bei 112,02 €.

Im Schreiben der Württembergischen heißt es weiter: „Die Abholung und der Transport des Unfallfahrzeuges durch den oben genannten Aufkäufer ist für Ihre Mandantschaft kostenlos.“

Vor dem Hintergrund dieser Fakten

– ein um nur 22,00 € höheres Internetrestwerthöchstgebot,

– alleine die Fahrtkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens,

drängt sich einem unweigerlich der Verdacht auf, dass man es hier mit einem Briefehändler zu tun hat, dessen kriminelle Dienste der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer dem Geschädigten ungeniert, um sage und schreibe 22,00 € am Regulierungsaufwand einzusparen, andient.

Was soll man hier seinem Kunden jetzt raten?

Sicher ist hier der Rechtsanwalt und wahrscheinlich auch der Staatsanwalt einzuschalten.

Möglichst viele Anregungen sind mir ganz herzlich willkommen.

Euer Glöckchen

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42 Antworten zu Restwerthöchstgebote – die Abwegigkeiten nehmen zu

  1. Werkstatt-Freund sagt:

    Hi Glöckchen,
    aus dem Autorenverzeichnis ersehe ich, dass Sie Rechtsanwalt sind. Dementsprechend würde ich Ihrem Mandanten anraten, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Die Staatsanwaltschaft muss bei Verdacht einer Straftat Ermittlungen aufnehmen. Ob diese dann zum gewünschten Erfolg führen, weiß ich natürlich nicht. Damit die Versicherung aber weiss, wo der Hammer hängt, auf jeden Fall Strafanzeige erstatten. Vorher vielleicht bei dem Gewerberegister der Gemeinde Teltow nach der Firma nachfragen.
    Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und berichten Sie hier weiter.
    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Werkstatt-Freund

  2. Gottlob Häberle sagt:

    Hallo Gloeckchen,

    welch ein betriebswirtschaftlicher Erfolg für die Versicherung Glückwunsch zum ökonomischen Weitblick des Sachbearbeiters.
    In diesem Unternehmen sind doch die Beiträge der Prämienzahler vorbildlich angelegt. Spaß bei Seite.

    Die Bieteradresse meine ich schon des Öfteren bei Regulierungen mit diesem Unternehmen wahrgenommen zu haben.

    Ich werde bei Gelegenheit alte Schadensfälle darauf untersuchen, ob dieser Bieter regelmäßig in Schadensregulierungen mit der Württembergischen involviert ist.

    Mir stellt sich der Gedanke, ob es nicht sinnvoll wäre bei CH eine Datenbank zu installieren wo regelmäßig Schadenfälle mit Restwertbietern aus den Internetbörsen gelistet werden. Ich denke so würde man Aufschlüsse erhalten welche Bieter vornehmlich bei welchen Versicherern ihre Gebote abgeben.

    Was hält die Redaktion davon?

    Gottlob Häberle

  3. SV Stoll sagt:

    Jetzt mal ernsthaft:

    – Wer will den noch mit einem 97er Colt irgend einen Briefhandel treiben??

    Den 97er Colt will ich sehen, wo sich so was lohnt.

    Der Händler wird sicherlich über eine Münchner Spedition einen Sammeltransport solcher „Galeeren“ organisieren.

    Ich glaube daher eher, dass der Wagen noch zwei, drei Wochen bei der Mandantschaft steht, bis ein lohnenswerter Sammeltransport nach Hamburg zum Verschiffen steht.

    Daher: Standkosten geltend machen oder auffordern, innerhalb einer Woche Abholung ansonsten Verkauf um 100 Euro an den örtlichen.

    Mfg. SV Stoll

  4. Gottlob Häberle sagt:

    Hallo SV Stoll,

    mein vorstehender Beitrag ist ernsthaft gemeint.
    Ich denke der von Gloeckchen auch.

    Gottlob Häberle

  5. F.Hiltscher sagt:

    @ SV Stoll
    Donnerstag, 20.11.2008 um 12:47

    „Jetzt mal ernsthaft:

    – Wer will den noch mit einem 97er Colt irgend einen Briefhandel treiben??

    Den 97er Colt will ich sehen, wo sich so was lohnt.“

    Hallo Herr Stoll,
    vielleicht werden die kleineren Gaunereien nicht sooo stark verfolgt.
    MfG

  6. Joachim Otting sagt:

    …die Münchner Telefonnummer ist leicht zu erklären: Alle Telefonnummern von CAR.TV fangen mit 089/630209- an.

    Mit sachlichen Grüßen,

    Joachim Otting

  7. Werkstatt-Freund sagt:

    @ Joachim Otting 20.11.2008 16:52

    Hallo Herr Otting,
    was hat CarTV mit der Münchner Telefon-Vorwahlnummer mit der Firma P. in Teltow zu tun?
    Es ist zwar schön, dass alle Telefonnummern der Fa. CarTV am Münchner Ortsnetz angeschlossen sind, trotzdem erklärt dies nicht den Zusammenhang mit einer Fa. südlich von Berlin.
    Ich glaube, die Überlegung mit dem Briefhandel ist gar nicht so verkehrt.
    Mit freundlichen Grüssen
    Werkstatt-Freund

  8. Mathias Klostermayr sagt:

    Nachdem das agieren der Versicherung aus wirtschaftlicher Sicht ein Amoklauf ist, ging es hier meines Erachtens jemanden ums Prinzip.
    Sachverständiger und/oder Anwaltskanzlei bei dieser Versicherung besonders in Ungnade gefallen ?

    An einen Briefhandel mag ich bei diesem Fahrzeug auch nicht glauben, Denn hinter einem Briefhandel steht meist der Auftragsklau eines gleichartigen Fahrzeuges. Dafür lohnt der Aufwand bei so einem geringen Wiederbeschaffungswert nicht.

  9. Joachim Otting sagt:

    @ Klostermayr

    Ich vermute, da hat ein Sachbearbeiter schlicht die Anweisung „höhere Restwerte durchsetzen“ befolgt und dabei das Denken entweder vergessen oder („Mir doch egal, Anweisung ist Anweisung…“) unterdrückt. Dass das bei 22 EURO sinnlos und die Beantwortung nur eines Schreibens des Anspruchsteller in dieser Sache teurer ist, liegt doch auf der Hand.

    Die Briefkauftheorie erscheint auch mir abwegig. Transportkosten fallen in dem Geschäft kaum ins Gewicht. Und gerade für die alten Kisten, erst recht für seltene, werden Gebrauchtteile händeringend gesucht. Immerhin hat ja auch der lokale Händler einen Hunni geboten.

    @ Werkstattfreund

    Das Restwertgebot wurde wohl über CAR.TV eingeholt und offensichtlich machen die für die Restwerthändler auch das Callcenter.

    Mit sachlichen Grüßen

    Joachim Otting

  10. SV Stoll sagt:

    Hallo Herr Otting,

    jetzt wo Sie es schreiben fällt`s mir auch auf. Stimmt mit der Münchener Nr.

    Fiel mir nicht gleich auf, da ich mit Börsen nichts zu schaffen habe.

    Mfg. SV Stoll

  11. Buschtrommler sagt:

    Der Irrsinn daran ist die Relation von 22 Euro Einsparung(?),gegenüber kostenpflichtigen Stellungnahmen,Telefonaten,EDV-kosten und vergeudeter Arbeitszeit/-kraft mitsamt verärgerter Kundschaft.
    (Ein Punkt davon hat aber auch sein Gutes daran…so wird eine Kleinstadt ins Rampenlicht gerückt.)
    Gruss Buschtrommler

  12. Joachim Otting sagt:

    Kleinstadt im Rampenlicht? Teltow ist doch das Zentrum der Schadenwelt. Dort hat die Direct-Line Ihren Sitz!

    Mit schmunzelnden Grüßen

    Joachim Otting

  13. RobertG sagt:

    Hallo Herr / Frau Glöckchen,

    ohne die Art und Weise des Vers. gutheißen zu wollen -hätte der nicht einfach regulieren können? Aufwand und Nutzen stehen doch in keinem Verhältnis!- sehe ich den Fall in Bezug auf den Restwertbieter differenzierter:
    Der Bieter wird die Transportkosten gewöhnlich in sein Angebot einkalkulieren. Setzt man die angesprochenen 112,02 an und addiert zum Gebot, sind das 234,02.
    Wenn der Bieter nun spezielle Gebrauchtteile des Fahrzeugtyps benötigt, scheint das Angebot gar nicht mehr so aus der Welt.

    Gruß,
    RobertG

  14. Hunter sagt:

    Der Restwertaufkäufer kalkuliert bei solchen Kisten überhaupt nix. Und schon gar nicht exakt EUR 122,00. Er bietet, weil er bieten muss und kauft in der Regel „packetweise“ über die „Versicherungsvermittlung“. Dem ist auch völlig egal was die Abholung kostet. Sind nicht nur die reinen Fahrtkosten. Muss ja einer auch einige Stunden fahren.

    Biete lieber Restwertkäufer, damit wir ein höheres Gebot präsentieren können. Beim nächsten Schaden schaffen wir den Ausgleich. Ist doch eine klare „Prinzipien-Überbietung“ in Kenntnis der ermittelten Restwertsumme des SV.

    Offensichtlicher geht´s nimmer!

  15. Joachim Otting sagt:

    Absurd wäre es jedenfalls, den 100 EURO – Bieter heilig zu sprechen und den 122 EURO – Bieter zum Kriminellen zu stempeln.

    Zumal nicht ganz unwahrscheinlich ist, dass der mit dem Hunni sich jemanden gesucht hätte, der ihm zwei dafür gibt. (Mehr verdient man an manchen Neuwagen heute auch nicht, aber mit weit größerem Wareneinsatz und viel mehr Aufwand.)

    Das ist das ewig Scheinheilige an der Restwertdiskussion.

    Mit sachlichen Grüßen,
    Joachim Otting

  16. borsti sagt:

    Da hat sich der SB nur mal verklickt – und jetzt lachen alle.
    Ich denke der wahre Grund liegt im Rationalisierungswahn. Die Verarbeitungsprozesse sind weitestgehend automatisiert. Man kennt das ja von CE, HP und anderen Spezialdienstleistern.

  17. Mathias Klostermayr sagt:

    Hallo Herr Otting,

    Durch diesen Überaktivismus wird schließlich das Geld der Beitragszahler verbraten.
    Wenn der Aufwand beim einholen und das geltendmachen des Internetangebotes (allein das Einstellen in CarTV kostet 17,50 € +Mwst) den Mehrerlös um ein vielfaches übersteigt, warum soll dann der lokale Händler nicht einen 100er verdienen?

    Es kann doch nicht sein, daß jeder Geschädigte sein Fahrzeug beim globalisierten Automarkt abliefern muß.

  18. WESOR sagt:

    Bei so niedrigen Restwert gibt es einfach viele X. Der eine denkt Richtung Schrottpresse, der andere sucht gerade so einen Schaden, der nächste will seinen Transporter vollmachen, der andere hat ein Zollschlupfloch und, und, und..Und die Versicherung will einen höchsten Wert für niedrigste Entschädigung.
    Die Restwertbörsen sind ein Sondermarkt und dieser ist dem Geschädigten verschlossen. Im Haftpflichtschadensfall sollte zum regionalen Schätzwert des SV tatsächlich verkauft werden. Jedes Angebot das hinterher kommt ist nicht mehr zu beachten. Wenn noch nicht verkauft ist und es der Verursacher/Versicherer zum ermittelten Preis des SV kaufen will, dann kann er es als Unfallbeteiligter ja tun und daraus sein Geschäft machen. Denn bei der Versicherung als Käufer kann man davon ausgehen das sie mit sauberen blütenfreien Geld bezahlt. Aber dem geschädigten Eigentümer einen ungeprüften,wildfremden Händler zu einem bestimmten Preis einen Geschäftsabschluß mit diesem aufzunötigen, das gehört aus meiner Sicht von rechtswegen untersagt. Wenn der geschädigte Eigentümer Herr über sein Eigentum bleiben soll. Dann kann nicht der Verursacher/Versicherer einen Verkaufsabschluß bestimmen. Es wird auch immer nur geschrieben, die Firma X hat geboten, da heist noch lange nicht das dieses Angebot angenommen werden muß. Der Wiederbeschaffungswert wird geschätzt, die Wertminderung wird geschätzt, der Restwert wird geschätzt. So wie die Versicherung behauptet der höchste Restwert ist richtig, kann doch auch der Geschädigten behaupten der höchste Wiederbeschaffungswert ist richtig. Also entweder beide Höchstwerte oder beide niedrigst Werte sind gültig. Aber nicht so wie es sich die Versicherer vorstellen, niedrigster Wiederbeschaffungswert aus dem Internet und höchster Restwert.

  19. MGFahrer sagt:

    Hallo liebe Mitleser und – denker,

    Gloeckchen schreibt, dass der Sachverständige am seriösen Markt für dieses Fahrzeug einen Restwert von € 100,00 ermittelt hat. Insoweit ist das Angebot der Fa. P. mit 122,00 € nicht allzuweit entfernt. Dass mit den Kosten für den Transport etc. ist tatsächlich wie bereits erwähnt; die ortsansässigen bzw. regionalen Firmen organisieren Sammeltransporte und haben oft auch „Zwischenlager“ an denen die Fahrzeuge auf ihr weiteres Schicksal warten. Der Fa. XY jedoch gleich ein Kapitalvebrechen anzuhängen, nur weil sie sich erlauben „satte“ € 22,00 mehr zu bieten, halte ich wie die Mehrzahl der hier Lesenden und Schreibenden für weit über das Ziel hinausgeschossen. Ich frage mich, ob einige hier überhaupt wissen, was sich z. Bsp. mit der Verschiffung von Unfall – und Altfahrzeugen nach Afrika verdienen läßt? Und wenn ein Fahrzeug auch für diesen Markt nicht mehr geeignet ist, zahlen seriöse Altmetallaufkäufer derzeit für eine Tonne Mischschrott bis zu 175,00€. Kaufe ich also ein in CarTV registrierter Händler z. Bsp. 10 Schrottautos für 122,00 € und gebe diese ungesehen an einen Schrotthändler weiter, so habe ich abzüglich der „Organisationskosten“ etwa 350,00€ 400,00€ Verdienst. Ist doch nicht schlecht oder! Selbstverständlich kann ich davon nicht ewig leben, aber ein kleines monatliches Zubrot verdienen kann ich hiermit sehr wohl. Ich denke auch, dass der Sachbearbeiter der Vers. hier strikt nach den internen Vorgaben handelte, indem er das Fahrzeug einfach unbesehen in die Börse stellte. Leider hatte er sich offenbar wahrscheinlich nicht intensiv mir der Materie beschäftigt und war letztendlich nur froh, wenigstens die Einstellkosten wieder herausgeholt zu haben.

    Gruß
    MG Fahrer

  20. virus sagt:

    Hallo MG Fahrer, es geht hier doch nicht um den zufälligen Betrag von 22 Euro, es geht auch nicht um Sammeltransporte usw. Es geht einfach nur darum, dass kein Versicherer das Fahrzeug eines Geschädigten ohne dessen Einverständnis in die Restwertbörse einzustellen hat!!!
    Es geht darum, dass er dieses Einverständnis nicht geben braucht – weil, er hat sein Gutachten, in dem alles für den Versicherer relevante schon drin steht.

    Es geht darum, dass der örtliche Markt funktionieren muss.
    Darüber sollten Sie mal nachdenken. Oder wollen Sie, dass nächste Woche auch noch die örtlichen Schrotthändler, welche in den Vorjahren kostenintensive Vorgaben vom Gesetzesgeber umzusetzen hatten, nächste Woche bei Frau Merkel vor der Tür stehen, um um finanzielle Unterstützung zu bitten.

    Irgend wie meint man, dass unser Bildungssystem bei der Vermittlung der Grundrechenarten seit langem (gewollte) erhebliche Defizite aufweist.

    Gruß Virus

  21. Nachdenklicher sagt:

    Hallo MG Fahrer,

    es ist wohl ein wenig weit hergeholt mit den 170 Euro Schrottpreis. Hier der Aktuelle:

    „Herzlich Willkommen auf unserem kostenlosen Schrottpreis Service.

    Sie haben hier die Möglichkeit kostenlos die aktuellen Schrottpreise zu den verschiedenen Schrottsorten zu erfragen und damit einen ungefähren Marktüberblick zu den Schrottpreisen zu bekommen.

    Bitte wählen Sie hier die Schrottart aus von der Sie den Schrottpreis sehen möchten:
    Bitte beachten Sie, dass die hier angegebenen Schrottpreise nur Richtpreise sein können.
    Die Art, Qualität und die Quantität des Altmetalls haben starken Einfluß auf den Preis und die Vergütung.

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, oder genaue Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Kundendienstmitarbeiter

    aktuelle Schrottpreise für November 2008

    Schrottart

    Bitte auswählen Mischschrott / Schreddervormaterial Scherenschrott Handelsguss Schwerer Brennerschrott / Sorte 3 Moniereisen Aluminium Aluminium Guss Kupfer Kabel(rein) Kupfer Raff. Messing Milbe (rein) Nirosta Zink alt und neu Blei Kupferkabel geringer Kupfer Anteil Aluminiumkabel ca. 35% Aluminium Anteil Aluminium-Mischkabel

    Bitte warten Sie einen Augenblick bis wir den Preis berechnet haben.

    Ihr Preis für Mischschrott / Schreddervormaterial:

    4 €/Tonne (1000kg)

    Alle Preise verstehen sich netto im Zusammenhang mit denen von uns angebotenen Schrott Dienstleisungen ab 5 Tonnen Schrott (Mischschrott, Schreddervormaterial, Handelsguss, Brennerschrott, Altschrott Sorte 3) bzw. ab 500-1000kg Buntmetall je nach Sorte.
    Die angegebenen Preise sind ohne Gewähr und variieren nach Region und Menge.

    Um den tagesaktuellen Schrottpreis für Ihre Stadt oder Region zu erfragen kontaktieren Sie uns.“

  22. Siamkater sagt:

    Hallo Gloeckchen, falls die Bilder Ihres Gutachten in die CAR-TV Restwertbörse eingestellt wurden, kontaktieren Sie doch einen RA für Urheberrechtsverstöße, der der Versicherung Mores lehrt! Die Hamburger Kanzlei xxx.froemming-partner.de ist hier führend!

  23. Joachim Otting sagt:

    @ Klostermayr

    Ich bin doch bei Ihnen. Da soll die Hunderter verdienen, wer will. Bitte schauen Sie nach dem Zusammenhang meiner letzten Bemerkung: Der örtliche Hunderterbieter wird per se als seriös, der überregionale 122er – Bieter als Verbrecher dargestellt. Und dass der mit dem Hunderter für mehr als hundert weiterverkauft soll auch wieder seriös sein.

    Mit den Totschlagargumenten kommt man nicht weit, die entlarven sich immer selbst.

    Alle anderen Fragen rund um die Börsen sind davon getrennt zu betrachten.

    Mit sachlichen Grüßen,

    Joachim Otting

  24. beobachter sagt:

    @ Joachim Otting

    …. Mit den Totschlagargumenten kommt man nicht weit, die entlarven sich immer selbst.

    Hier muss ich Ihnen Recht geben.

    Was sagen Sie aber dazu:

    HDI soll Kaskoschaden regulieren:

    Schaden ca. EUR 1.500
    Wiederbeschaffungswert ca. 29.000 !!!

    HDI stellt Fahrzeug in Restwertbörse.

    Wer ist nun der V….

  25. bup sagt:

    Hallo, mir ist ein ähnlicher fall passiert wie hier beschrieben. Nur das ich einen totalschaden mit einem golf 3 cabrio hatte wo ich den restwert mit ca 500€ beziffern würde. Der gutachter der versicherung stellte den wagen ungefragt in einer bekannten Autoonline börse ein und es wurden 2 gebote abgegeben eins über 30€ und eins über 1510€. Da mir dieses hohe gebot doch misteriös vorkam rief ich den bieter an und fragte ob das ein scherz sei denn mir wird das geld schließlich vom der summe abgezogen und er sagte in gebrochenen deutsch ,,ich habe das gebot nicht abgegeben, mein kollege war das. Moment wo steht das auto wo kann ich abholen und gebe tel nr ich rufe zurück. Ich sagte ihm natürlich nicht wo der wagen steht und gab ihn eine handy nr wo er sich 5 min später wieder meldete mit,,oh oh oh schreckliche fehler was willst du haben für diese auto,, ich sagte ihm das sei betrug und beendete das gespräch. Stutzig geworden sah ich mir das gebot näher an und bemerkte das die angegebene adresse im randbezirk berlin war aber die fax nr aus krefeld. Komisch dann bisschen recherche im internet und ich machte die richtige tel nr bei berlin ausfindig. Unter der angegebenen adresse aber das war nicht diese firma sondern eine andere. Die gebotsabgebende firma ist 14 häusser weiter und handelt nur mit us cars. Ich rief da an und die wusten von keinem gebot und auch nix von einer krefelder fax nr.. Ich rief daraufhin die auto börse an und die sagten das ist alles ok so und sie seien schließlich schon x jahre auf dem markt und die hätten die firma geprüft usw. Darauf rief ich die versicherung an und die sagten mir das die online börse sich schon bei ihnen gemeldet hätte. Zeitgleich ruft der russe bei mir an und will mich drägen das ich ihm das auto verkaufe. Ich fühle mich schon bedroht und verneine das. Bei einen erneuten anruf bei der versicherung eröfnet mir der sachverständige der versicherung das er den käufer sagte er solle bei mir anrufen. Die versicherung besteht wehement auf das höstgebot und den rw . Das einzige was bei der ersteigernden firma und der firma in berlin stimmt ist die steuernr. Nicht mal der firmenname ist richtig geschrieben. Ist das alles so normal???

  26. Jurastudentin sagt:

    Hi bup,
    Betrugsanzeige ist der einzig richtige Weg. Welche Haftpflichtversicherung war das denn?

  27. bup sagt:

    betrugsanzeige weswegen ??? ich denke das ist versicherungsbetrug mal andersrum. Die vers. fängt mit g an und hört mit r auf und in der mitte hat sie ein dickes fettes h.I ch selber hatte vor einem jahr schon einmal ein problem mit denen wo es um ein joungtimer nr.schild ging. Ausgegangen ist es damit das der versicherungsonkel es nicht gebacken bekommen hat und ich eine anzeige hatte wegen vorsätzlichen fahrens ohne versicherungsschutz. Fällt auch nicht auf so ein schöner w126 sklasse mit roter nummer

  28. SV-NRW sagt:

    Klären wir doch erstmal die Frage, ob es sich hier um einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden handelte. Ich vermute mal letzteres.

    MfG
    SV-NRW

  29. Miguel van da Loh sagt:

    ich habe auch einen wirtschaftlichen totall schaden und bin bei der devk!!!!!!!!!!
    habe auch von der firma ein angebot bekommen!!!!!!!!
    die arbeiten doch mit der versicherung hand in hand!!!!!!!!!
    unabhängiger bieter!!!!!!!!
    ha ha ha!!!!

  30. georg sagt:

    Hallo.

    Uns ist das gleiche verfahren passiert. Komischerweise konnte ich im Netz den angeblichen Bieter niergends ausfindig machen. 2 Bieter aus den Ausland 3 aus den Ruhrgebiet. Alle haben die gleiche Telefonnummer wie bereits oben angegeben. Bei mein Restwert sind plötzlich 410 ,- Euro mehr geboten worden und aus ein Reparaturfähigen Auto ein Totalschaden nur weil ich so abrechnen wollte.

    Allerdings schalte ich jetzt ein Rechtsanwalt ein mit den hinweis auf diese dubiosen machenschaften und den auftrag eines möglichen Betrugs anzuzeigen

  31. HD-30 sagt:

    @Georg „Uns ist das gleiche verfahren passiert.“ Hallo – welche Versicherung war das denn?

  32. Glöckchen sagt:

    Restwertbörsen,Prüfberichte,Wertminderung——
    alles Auslaufmodelle!
    Künftig gibt’s nur noch Textbausteine,z.B.
    „Das Gutachten haben wir durchgearbeitet.
    — die Reparaturkosten betragen nach unserer Prüfung nicht „X“,sondern „Y“.
    — der WBW ist nach unserer Prüfung um 500,-€ zu hoch.
    — der RW ist nach unserer Prüfung um 500,-€ zu niedrig.
    — der WM-Ansatz ist nach unserer Prüfung um 500,-€ zu hoch.
    Statt der geforderten Summe „X“ zahlen wir daher lediglich den um 1500,-€ reduzierten
    Betrag i.H.v. „Y“ an sie aus.
    Wenn ihnen das nicht passt,dann können sie uns gerne verklagen.
    Mit der ihnen gebührenden Hochachtung verbleiben wir
    ihre ÄRGER DIREKT Vers AG
    denn sie wissen ja : Versichern heisst verdrehn“

  33. G.v.H. sagt:

    Na, da sieht man doch schon wieder an diesem Urteil, dass die Gerichte es inzwischen leid sind, sich mit der rechtswidrigen Schrottargumentation der HUK-Coburg-Juristen unverhältnismäßig aufwändig zu beschäftigen. Danke, HUK-Coburg, wir haben inzwischen fast alles von Euch gelernt und Eure Kunden werden inzwischen unsere Fans, weil ihr vernachlässigt, auf Augenhöhe zu kommunizieren… und denkt immer an die Marketing-Weisheit:“Wer da war, entscheidet darüber, wer hingeht., denn auch Erfolg ist die Summe vieler kleiner Signale.
    G.v.H.

  34. georg sagt:

    Nun ist es quasi Amtlich.
    Die Versicherung des Gegners, die LVM hat tasächlich daran festgehalten unser fahrbahres reparaturfähiges Auto zu veräußern und nur die differens gezahlt ohne jeglichen anderen
    ausfallentschädigungen oder sonstige ansprüche.
    Mit den besonderen hinweis das ich mein Auto an den höchstbietenden zu verkaufen habe,
    und das dieser fall bei der HIS gelistet wird um Versicherungsmissbrauch zu vermeiden.

    Mir reicht es,ich habe mein Anwalt gebeten zu klagen.

    Bei einen Besuch des vermeitlichen Höchstbietenden stelle sich für mich herraus das dieser gar nicht an der angegebenen Adresse zu finden ist,genauso wie der zweithöchste gebotabgeber.
    Stellt sich die frage wie die Firma Cartv an solche angebote kommt.
    Ebenso ist es nicht möglich sich als Privatperson bei der genannten restwertbörse anzumelden um eventuell auch mal ein schnäppchen machen zu können.
    Wenn das nicht nach betrug riecht?? Oder aber der Staat hängt dahinter damit der kleine Mann sein altes geliebtes Auto abgibt so das in etwa 10 Jahre in Deutschland nur noch Autos fahren die nicht älter als 5 Jahre sind.

    Man wird beschissen auf allen seiten… Welcher Richter hat das nur so bewilligen können?
    Ach ja stimmt ja, die werden ja von uns Steuerzahler bezahlt. Oder sollte man anderes vermuten??

    gruß georg

  35. RA Schepers sagt:

    @ georg

    Solche FAKE-Berichte hat captain-huk nicht nötig!

  36. RA Schwier sagt:

    @RA Schepers
    „Don´t feed the troll“

    @ Georg
    Auf das Ergebnis des RA bin ich gespannt. Es gibt eindeutige Rspr.! Von daher klagen oder nicht klagen! Ein Restrisiko besteht immer, aber pauschale Unterstellung von Rechtsbeugung ist doch etwa weit hergeholt. Dies gilt insbesondere, wenn man es nicht schwarz auf weiß hat!

  37. georg sagt:

    @RA Schepers

    Warum Fake Bericht.

    Ich kann Nachweisen das es besagte Firma unter angegebene Adresse nicht gibt.
    Nicht nur schwarz auf weis sondern in Farbe anhand eines Fotos.
    Soviel zum thema Höchstbietenen. Das gleiche gilt den zweithöchsten Gebot.
    Auch hier stimmt die angegebene Adresse nicht mit Bieter überein.

    Was die Wirtschaftsförderung in diesen sinne angeht liegt ja fast auf die Hand.
    Der Autohandel boomt wieder weil ja die Versicherungen einen quasi nötigt sein Auto an den vermeitlich höchstbietenden zu verkaufen und zusieht sich ein neues Auto zu kaufen.

    Wenn sowas von der Regierung wie auch vom Bundesgerichtshof geduldet wird, na dann mal prost mahlzeit.

    Schade das ich kein Händler bin die reiben sich dadurch doch die Hände.

    Ich denke mal hier sind nur einige wenige Fälle aufgelistet.
    gruß georg

  38. M. Hanke sagt:

    AN ALLE: Hallo, heute habe ich von meiner AutoVersicherung ein verbindliches Restwert-Angebot erhalten:
    TEL.089-63020xxx, die Nr. kommt sicher einigen bekannt vor.
    Firma: Autohandel Tryzno, keine Adresse! Laut Internet-Recherche der TelNr. ist das ein Händler in Görlitz, dort ist nur eine HandyNr. angegeben: 0175-6176xxx.
    Seriös oder eher nicht?
    Meine Versicherung behauptet, dass die Händler in der Autobörse sich keine unseriöse Abwicklung leisten können, die würden geprüft u. bewertet. Komme leider selbst nicht in die Börse.
    Dieser Händler hat 220 € mehr geboten als der erste = SKG in Welver, der mir seriöser zu sein scheint. Lt.. Vers. muss ich das Auto nach Absprache zu dem höheren Preis verkaufen!!!
    BITTE, helfen Sie mit Ihren Erfahrungen mir und anderen; ich habe für die Neuwagenbeschaffung nur 10 Tage, d.h. bis zum 10.1.16 Zeit lt.Vers-SachverständigenGutachten. DANKE!!! Gruß MHanke

  39. Hirnbeiss sagt:

    @ M. Hanke,
    „BITTE, helfen Sie mit Ihren Erfahrungen mir und anderen; ich habe für die Neuwagenbeschaffung nur 10 Tage, d.h. bis zum 10.1.16 Zeit lt.Vers-SachverständigenGutachten. DANKE!!! Gruß MHanke.

    Hi,
    das scheint mir ein Kaskoschaden zu sein, wenn ein Guitachter der Versicherung im Spiel ist.
    Da zählt das Vertragsrecht!
    Sollte es sich um einen Haftpflichtfall handeln und hat ein Gutachter der Versicherung eine Schadenprognose erstellt, hast Du geschlafen während andere sich mit unseren Rechtsystem vertraut gemacht haben. Das verbriefte Recht auf freie qualifizierte SV, die nicht mit der Restwertbörse klüngeln, wo u. a. im Gutachten 3 seriöse Restwertangebote aus der Region aufgelistet sind, sowie das Einschalten eines Verkehrsrechtsanwaltes, ist das Miniumum dessen, was eine ordentliche Schadenregulierung fordert.
    Aber um genaueres sagen zu können muß man mehr wissen. Es könnte auch sein, dass Du mit dem Restwert nur verdienen willst, weil es doch egal ist wer unterschiedliche Restwerte bietet, wenn Du eine Neuwagenbeschaffung beabsichtigst.

  40. A. Doering sagt:

    Wir haben ein ähnliches RW Angebot seitens der VHV vorliegen. Die Telefonnummer 089 63020924 in München verweist wieder einmal auf Car TV.
    Der benannte Restwertbieter, die Firma Kocka Car Life S.R.L.-D lässt sich über die Suchmaschine finden und stammt aus Rumänien. Es handelt sich also um ein typisches, regionales Restwertgebot.
    Der Verweis der Versicherung auf § 254 BGB ist vor diesem Hintergrund schlichtweg ein Witz.
    Angeschrieben wurde wieder einmal die Mandantschaft direkt. Unser Büro wurde nicht informiert.

  41. jejues sagt:

    Hallo, mir ist auf einen PKW Anfang April 2017 ein fremdes Fahrzeug aufgefahren und unmittelbar danach ein Gutachten erstellen lassen. Nachdem die Aachen Münchener Versicherung der Gegenseite schriftlich erklärte, den Schaden zu übernehmen, habe ich ein Gutachten erstellen lassen und einen Reparaturtermin vereinbart. Gleichzeitig habe ich sofort einen Anwalt zur Regulierung eingeschaltet, der jeglichen Schriftverkehr übernommen mit der Aachen Münchener hat. Inzwischen ist das Fahrzeug nach einer Wartezeit von ca. 2 Wochen repariert worden. Mitte Mai an einem Samstag traf ein Schreiben der Aachen Münchener Versicherung ein, in dem mitgeteilt wird, dass die Firma Transportowo Uslogowa Lukasz Lossa, erreichbar unter der bekannten Telefonnummer 089/63020924 am Kauf meines Fahrzeuges interessiert sei. Der angebotene Kaufpreis liegt knapp 750 EUR unter dem im Gutachten festgestellten Wiederbeschaffungspreis! Innerhalb von 24 Stunden soll ich mich nun entscheiden, ob ich das Fahrzeug an den Anbieter verkaufen will. Wenn ich den Verkauf ablehne würde der angebotene Kaufpreis von der Aachen Münchener als (weitaus geringeres) Restwert berücksichtigt, d.h. ein Abschlag von 27% zum Wiederbeschaffungswert erfolgen. Erstens finde ich es unerhört, dass sich die Versicherung nicht an meinen Anwalt sondern an mich mit einem solchen unfairen Angebot wendet, obwohl ihr mitgeteilt wurde, dass der Anwalt der Ansprechpartner und Empfänger für den Schriftverkehr ist. Zweitens habe ich das Fahrzeug zu keiner Zeit zum Kauf angeboten. Drittens kann ich es mir überhaupt nicht leisten, dass Fahrzeug wegen eines von anderen Fahrern verursachten Unfalls zu verkaufen, weil ich dann natürlich sofort ein anderes Fahrzeug bräuchte. Schließlich habe ich auch keinen Totalschaden erlitten o.ä., der einen Verkauf notwendig machen würde. Und Viertens ist die Zusendung des Kaufangebotes an einem Samstag mit einer festgesetzten Überlegungsfrist von 24 Stunden bis zum Sonntag von der Aachen Münchener sichtlich bewusst so gewählt, dass ich überhaupt keine Chance habe, mit meinem Anwalt Kontakt zur Rücksprache aufzunehmen. Unter diesem Aspekt ist das Ganze schlichtweg eine beabsichtigte Unverschämtheit, die -vorsichtig ausgedrückt- italienischen Verhältnissen in nichts nachsteht. Offenbar will die Aachen Münchener die Reparaturkosten nicht bezahlen und versucht deshalb, den Wert des Fahrzeugs massiv nach unten zu drücken. Logisch gehe ich auf diese Unverschämtheit nicht ein und gebe das Schreiben am Montag dem Anwalt.

  42. Petra sagt:

    Leider bestätigen mir viele der Beiträge meinen Verdacht. Mein alter (2007), gepflegter und sehr guter Polo Cross (415000km – nur 3 kleine Reparaturen in all den Jahren) wurde innerhalb von 3 Monaten von 2 anderen Fahrern beschädigt. Ich hatte keine Schuld. Die Provinzial teilt mir nun mit dass der Wiederbeschaffungswert von 1400€ auf 395€ gemindert wird, denn ich hätte ja an das Autohandel E. T. (Görlitz – Polnische Grenze) das 1030€ geboten hat verkaufen können. Dieser Autohandel wird aus einem Wohnhaus betrieben, ist weder unter de Handy Nummer noch per e-mail zu erreichen. Das Angebot kam über CarTV. Ein gesetzlich (also vom Staat) abgesicherte Versicherungsabzocke, die den schuldfreien Versicherer zum Verkauf zwingt um die Auszahlung der Versicherung zu mindern. Wofür bezahl ich denn eine Versicherung, wenn man unverschuldet am Ende mit 395€ da steht, aber ohne Auto, das an einem theoretischem Händler verschachert wird. Wieso hab ich als Halter nicht das Recht die 1400€ von der Versicherung einzufordern damit ich mein Auto soweit reparieren kann dass es weiterfährt, denn der „wirtschaftliche Totalschaden“ ist ja auch nur Theorie um einen „Neu-Zustand“ herzustellen. Mit 1400€ kann man den Blechschaden beheben um weiter das Auto zu fahren ? Warum übertreiben Sachverständige so masslos mit den nötigen Reparaturen. Stecken da alle unter einer Decke ? Ist da nix zu machen ?

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