Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Schadenregulierer

Hallo Herr Otting,

mich beschäftigt immer noch die Problematik “Schadenregulierer”

siehe hierzu Internetauftritt der DEKRA unter Schadenmanagement:
“In der DEKRA Claims Services Holding mit Sitz in Brüssel sind sämtliche Aktivitäten im Bereich Schadenregulierung der DEKRA Gruppe zusammengefasst. Die DEKRA Claims International ist einer der führenden unabhängigen Schadenregulierer in Europa. Als anerkannter Partner für „Grüne Karte“ und 4. Kraftfahrzeughaftpflicht- versicherungs-Richtlinie Schäden hat DEKRA Claims ein breites Partner- und Korrespondenten-Netz in Europa sowie Partner in Nordamerika und Asien.”

Heißt das nicht für den Haftpflicht-Geschädigten Autofahrer, dass der Gutachter hier gleichzeitig Regulierer ist, so wie ich das schon bei der AVUS-GmbH /SSH vermutet habe.
Also der Regulierer die Höhe des Schadens bestimmt, die er dann gewillt ist, an den Geschädigten auszuzahlen. Oder bin ich da auf einen verkehrten Dampfer und die DEKRA teilt dem Geschädigten mit, dass er seinen Schaden durch einen freien Gutachter seiner Wahl bestimmen lassen soll.

Ich danke schon mal für die Antwort und freue mich auf die Kommentare.

MfG. Chr. Zimper

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Kommentare

  1. heinzelmänchen

    Hätte da den passenden link zu: DEKRA Schadensmanagement

    Mfg

  2. @zimper

    hallo herr und frau zimper,

    bei allen SV-organisationen, die sich auch am grenzüberschreitenden regulierungsgeschehen beteiligen (es gibt noch mehr als die beiden von Ihnen genannten), wird mit gesellschaftsrechtlich getrennten einheiten gearbeitet.

    das von Ihnen angesprochene problem fehlender neutralität bei der begutachtung kann im einzelfall bei strenger sichtweise vorhanden sein.

    praktisch allerdings entschärft sich das überwiegend faktisch.
    bei den 4.KH-Fällen ist regelmäßig ausländisches recht anzuwenden. in vielen europäischen ländern gibt es den in deutschland selbstverständlichen anspruch auf einen selbst gewählten SV von vornherein nicht.
    gibt es ihn in manchen ländern doch, so dauert es zumeist eine gewisse zeit, bis sich der regulierer einschaltet. bis dahin hat der geschädigte “seinen” gutachter in der regel bereits beauftragt.
    aus gründen der tatsächlichen abläufe findet der “wettlauf um den geschädigten” also kaum statt.

    erst recht gilt das bei den Grüne-Karte-Fällen. denn erst wird das Büro in Hamburg aktiviert, das schaltet einen regulierer ein. der nimmt kontakt zum ausländischen versicherer auf. dann erst geht es wirklich los.

    summa summarum scheint mir der vorteil, den die systeme Grüne Karte und 4. KH – Rili (bald 5.) mit sich bringen, so groß und das praktische problem, das sie ansprechen, so klein, dass man per saldo damit leben kann.

    viele grüße,
    joachim otting

  3. WESOR

    Die juristische Trennung zwichen DEKRA SV und DEKRA Claim ist schon sauber. Aber wo DEKRA draufsteht ist die Versicherung mit drin.

  4. Jürgen Seßner

    Sehr geehrter Herr Otting,

    ich habe mit Interesse ihren Beitrag gelesen, da ich momentan mitten in einer Abwicklung eines Auslandsunfalles stecke. Leider ist von der von Ihnen genannten Problemlosigkeit nichts zu spüren. Nach der erfolglosen Geltendmachung bei dem beauftragten Schadensregulierer (Allianz) habe ich den Fall an die Verkehrsopferhilfe weitergegeben. Diese hat die AXA als neutrale Abwicklungsstelle beauftragt. In einem schon fast lächerlichen Fall von Unwissenheit wurde 5 Monate nach der Beauftragung ein Regulierungsverbot seitens der spanischen Verkehrsopferhilfe ausgesprochen. Dies hat nun zur Folge, das die deutsche VOH von mir verklagt werden muss und die Schadensberechnung nach spanischem Recht erfolgt. Das Verfahren wird sich über mehrere Monate dahinziehen und aufgrund der zu erstellenden Rechtsgutachten im ersten Rechtszug ca 20000.- Euro kosten. Ich bedanke mich ausdrücklich nochmal für die hilfreiche Zusammenarbeit mit der AXA, die es nicht schaffte, ein Regulierungsangebot innerhalb der gebotenen 3 Monate einzuholen. Maßgeblicher Grund war dabei die Unwissenheit bezüglich der Festlegung des Dauerschadens.
    Ich kann jedem nur raten, eine private Versicherung in ausreichender Höhe abzuschließen, denn Hilfe wird man seitens der Verkehrsopferhilfe nicht erfahren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen Seßner

  5. Chr. Zimper

    Habe just heute einen Anruf von meinem Sohn erhalten.
    Ein LKW-Fahrer aus Holland fuhr mit seinem Fahrzeug rückwärts. Die Rückwärtsscheinwerfer waren zudem Defekt.
    Wir werden nun also Haut nah erleben dürfen, wie die Regulierung des Schadens an unserem PKW von Statten gehen wird. Wir werden berichten.

    In einer Sache für einen Kunden von uns brauchte der Referenzregulierer auch Monate. Dann erhielten wir unser Honorar um ca. 300 Euro gekürzt. Auf meine Nachfrage teilte man (DEKRA) uns mit, in Holland kostet ein GA 50 Euro.

    Ja nun, wir sind hier aber nicht in Holland.

    Irgendwie war der Regulierer dann aber doch schon zur Einsicht gelangt und hatte bereits den Fehlbetrag zu unserem Honorar auf den Weg gebracht.

    MfG Chr. Zimper

  6. joachim otting

    @ zimper

    …aus Holland in Deutschland oder in Holland? Davon hängt ab, ob deutsches oder holländisches Recht gilt.

    @ jürgen seßner

    Ohne es “schönreden” zu wollen: Die 4. und die 5. KH – Richtlinie bringen die formale Vereinfachung, dass Sie in Deutschland agieren können. Das ist m. E. schon eine deutliche Vereinfachung, denn früher hätten Sie mit der Versicherung im Ausland korrespondieren müssen, und das wohl in deren Sprache.

    In den einfach gelagerten Fällen funktioniert das nach meinem Kenntnisstand auch ganz gut, jedenfalls viel besser, als früher die Wege ins Ausland funktioniert haben.

    Dass im Einzelfall die materiellen Ergebnisse unbefriedigend sind, kann durch die formale Vereinfachung nicht verhindert werden.

    Mit sachlichen Grüßen,
    Joachim Otting

  7. Chr. Zimper

    Hallo Herr Otting,

    ich weiß das schon. Beide Unfälle waren in Deutschland.

    MfG Chr. Zimper

  8. WESOR

    Einfacher Auffahrunfall € 1500 durch Holländer am 28.12.2005 mit Schadensbericht in Deutschland verursacht. Über Allianz D am 13.03.2007 reguliert. Das ergibt 1 Jahr und 3 Monate Regulierungsdauer. Richtlinie ja, aber ohne Konsequenzen.

  9. joachim otting

    …doch mit Konsequenzen, aber die muss man einfordern. § 3 a PflVersG bestimmt in Umsetzung der EU – Rchtlinie, dass nach drei Monaten Zinsen zu zahlen sind, wie sie sich der Höhe nach aus § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB ergeben. Das sind fünf Prozentpunkte über Basiszinssatz. Gibt’s für € 1.500 bei keiner Bank…

    Mit sachlichen Grüßen
    Joachim Otting

  10. Der Autovermieter CCA

    Hallo alle zusammen,

    ich benötige Informationen über die DEKRA Claims. Hier in Mecklenburg findet über die Claims die 100 % Schadenvorfinanzierung statt. Gerade die freien Sachverständigen haben überhaupt keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
    Gibt es fundiertes Material oder Informationen, wie dicht die Versicherungswirtschaft mit der Claims verbandelt ist ?

    Ich bin für jede Information dankbar.

    VG

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