Haftpflicht - Unfall - Kasko

Praktische Erfahrungen mit der Versicherungswirtschaft
bei der Unfallschadenregulierung

Schadenservice deluxe vom Dienstleister

Die Sicherungsabtretung ist ein kompliziertes Instrument. Der Dienstleister darf seinem Auftraggeber nicht anbieten, dessen Rechtsangelegenheiten zu übernehmen. Er darf mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung keine Verhandlungen führen. Er hat, wenn es zur Klagerhebung kommen sollte, nicht das Recht, den Anwalt zu bestimmen, er bleibt Nebenintervenient, während der Auftraggeber in gewillkürtem Gerichtsstand fremdes Recht geltend macht. Der Dienstleister muß den Auftraggeber in Verzug setzen. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge eine Umgehung des Rechtsberatungsgesetzes bewirken.

Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Dienstleister wird zum Angriffsziel der Versicherer. Dem Geschädigten wird eingeredet, der Auftragnehmer erfülle seine Pflichten nicht und sei zu gierig, nur deswegen bleibe der Geschädigte auf Kosten sitzen.

Die Dienstleister können die derzeit branchenüblichen Sicherungsabtretungen durch Abtretungen an Erfüllungs Statt im Sinne der §§ 364, 365 BGB ersetzen. Der so gestaltete Kauf der Deliktsforderung steht wegen des Vorrangs der Berufsausübungsfreiheit im Sinne des Art. 12 GG nicht unter dem Erlaubnisvorbehalt des RBerG, sofern der Kaufpreis unbedingt – insbesondere vom Einziehungserfolg der Deliktsforderung unabhängig – ist und soweit der gekaufte Deliktsanspruch dem eigenen, erlaubnisfreien Geschäft zuzuordnen ist (BVerwG, NJW 2003, 2767; BGH, NStZ-RR 2005, 151; RegE-RDG, http://www.bmj.de, S. 69 ff.; Otting, SP 2003, 31; BVerfG, NJW 1998, 3481; Kleine-Cosack, NJW 2000, 1593; Kleine-Cosack, NJW 2003, 3009, Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Auflage 2004, Art. 1 § 1, Rdnr. 162-163).

Die Leistung an Erfüllungs Statt ist kein entgeltlicher Austauschvertrag (Erlass der ursprünglichen Forderung gegen Hingabe der Leistung an Erfüllungs Statt), sondern eine Vereinbarung (Hilfsgeschäft) über die Erfüllung der ursprünglichen Schuld. Rechtsgrund der Leistung bleibt das ursprüngliche Schuldverhältnis, aus ihm ergeben sich die Voraussetzungen für die Rechtsbeständigkeit und Rückforderbarkeit der Leistung (Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Auflage, § 364, Rdnr. 2).

Hätte der Auftraggeber das geforderte Werkentgelt per Geldleistung beglichen, könnte ein Anspruch aus Aufklärungspflichtverletzung zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Wird mit dem Geschädigten aber vereinbart, daß zur Bezahlung des – vollständigen – Entgeltes der Deliktsanspruch auf den Ersatz der „erforderlichen“ Kosten an Erfüllungs Statt angenommen wird, kann ein etwaiger cic-Anspruch nicht entstehen, oder, ist er gleichwohl entstanden, geht er spätestens zum Zeitpunkt der Annahmeerklärung des Vermieters gemeinsam mit der Entgeltforderung unter.

Zu einer „Überzahlung“ – und damit zum Entstehen eines cic-Anspruchs – kann es nach dieser Gestaltung nur dann kommen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erforderlichen Kosten“ das vereinbarte Entgelt übersteigen. Der Dienstleister wird einen Antrag auf Feststellung eines über das vereinbarten Entgelt hinausgehenden Ersatzbetrages in der Regel nicht stellen.

Eine Entgeltnachforderung gegenüber dem Auftraggeber kann aufgrund der Inzahlungnahme des Deliktsanspruches indes auch dann nicht entstehen, wenn das Gericht feststellt, daß die „erstattungsfähigen Kosten“ das vereinbarte Entgelt unterschreiten.

Mit dieser Gestaltung wird der Dienstleister in die Lage versetzt, dem Geschädigten einen vollen Service ohne jedes Risiko anzubieten. Er kann die Durchsetzung des Anspruches gegen den Versicherer als Teil seiner Leistung vermarkten. Die Argumente des Versicherers im Rahmen der Regulierung verunsichern den Auftraggeber nicht mehr, denn seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Dienstleister sind beglichen.

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Kommentare

  1. Sir Henry Morgan

    Hallo Herr Schüszler,

    so mancher wird das zweimal Lesen müssen um es zu verstehen.

    Ich weiß auch nicht ob ich das jetzt 100 %-tig verstanden habe.

    Ich will das mal in eigenen Worten wiedergeben:

    Der Gutachter lässt sich vom Geschädigten unterschreiben, dass der Geschädigte dem Gutachter den Anspruch auf Erstattung seiner Gutacherkosten überschreibt, sodass der Sachverständige nun selbst einen direkten Anspruch an den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer hat, ist das so richtig?

    Hier noch zum nachlesen die angesprochenen Gesetze § 364 BGB und § 365 BGB.

    Mfg Sir H. M.

  2. Boris Schlüszler

    Genau.

    Damit ist der Schadensersatzanspruch eine eigene Angelegenheit des Gutachters, während der Geschädigte die Kosten mit der Abtretung “bezahlt”.

    Der Geschädigte ist damit von allen Sorgen befreit.

    Für den Fall, daß der Geschädigte zum Beispiel gar keinen Ersatzanspruch hatte, kann der Käufer des Anspruchs, heir also der Gutachter, ggf. Gewährleistungsansprüche gegen den Zedenten geltend machen.

  3. SV Scherz

    Hallo Herr Schüszler!

    Ein wirklich sehr interessanter Beitrag, den Sie hier eingestellt haben.

    Zuende gedacht, könnte das dann auch nicht so aussehen, dass ich als Gutachter die Forderung des geschädigten Anspruchstellers kaufe, ihm also bereits zu Beginn der Regulierung seinen berechtigten Anspruch bezahle, und ich nun selbst die mein gewordene Forderung beim eintrittspflichtigen Versicherer geltend mache?

    Wenn das so funktionieren sollte, würden Versicherer zukünftig nicht mehr mit Laien (also dem normalen Anspruchsteller), sondern mit Fachleuten (SV + RA) um den Schadenersatz streiten! Das wäre nun wirklich interessant. Zumindest wäre dies ganz sicher das Ende der heute bei den Versicherern noch gängigen X-beliebigen Kürzungen der Schadenersatzansprüche.

    Man darf gespannt sein, wo uns SV + RA dieser Weg hinführt…

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  4. Boris Schlüszler

    Hallo Herr Scherz!

    Genau so funktioniert es.

    In der Autovermietung nutzen wir derartige Abtretungen seit etwa 2 Jahren, weil mir die ewige Diskussion um die Ernsthaftigkeit der Mahnungen zu blöd wurde.

    Nichts ist schöner, als eine dreiseitige Ausführung, warum eine Abtretung gegen RBerG verstoße, mit einem kurzen Absatz und sechs Urteilsnachweisen (s.o.) zu kontern.

    Unsere bewährte Abtretung habe ich hier hinterlegt.

    Für SVe hat möglicherweise Peter Pan bereits etwas entwickelt?

  5. Boris Schlüszler

    Übrigens, Herr Scherz: Sie kaufen die Forderung des Geschädigten im Austausch gegen ihre Leistung… nicht gegen Geld!

  6. Peter Pan

    hallo herr schlüszler
    die ersten klagen laufen schon in saarbrücken und regensburg.
    abtretungsformulare für sachverständige gibt es bei mir.
    werde natürlich berichten.m.f.g.peter pan

  7. SV Mann

    Hallo Peter Pan,

    es wäre schön, wenn Sie das Abtretungsformular für SV ebenfalls zum Abrufen hinterlegen könnten. MfG

  8. HUK Män

    HUK am Niedergang der freien Schadensbewertung beteiligt?

    Hi,

    mein Arbeitgeber wartet bereits auf dieses “Formular”.

    Fruet euch auf die Gegenargumente!

    MfG

  9. Boris Schlüszler

    Jaja, Gegenargumente!

    Ich höre seit zwei Jahren von Ihrem Arbeitgeber nicht Argumente, sondern Blödsinn.

    Damit Sie sich ordentlich vorbereiten können, hier die rechtliche Argumentation.

  10. HUK Män

    HUK hat zu viel Geld.

    @ H. Schlüszler,

    BLÖDSINN ist doch gut. Erhält mir MEINEN Arbeitsplatz.

    Wer nicht Hören will……..

    MfG und guts Nächtle.

  11. WESOR

    Jetzt denken aber viele SV ganz genau nach. Werkvertrag, 30 Tage Zahlungsziel und dann Abtretung einfordern über RA und dann Klage einreichen. Kommt mir gut vor, wird aber in vielen Fällen die Schuldfrage noch nicht geklärt sein. Muss dann mit der Abtretungsklage auch der Beweis für die Schuldfrage erbracht werden?
    Gibt es hierauf eine Antwort?

  12. F. Hiltscher

    Hallo Regulierer,
    Sie werden leider wieder persönlich, bestimmte Dinge gehen Sie nichts an, deshalb lösche ich Ihren Kommentar bez. Herrn Schlüszler.
    Den anderen Usern der C-H Seite möchte ich dringend an das Herz legen, sich in keine endlosen Debatten verstricken zu lassen.
    Wir sind und bleiben ein Informationsblog und kein Forum!
    Mfg
    Franz Hiltscher

  13. H. Nordmeier

    So siehts aus!

    hier kommen nur Fakten und Erfahrungsgrundsätze auf den Tisch und sonst gar nichts. Das verdrehen und verbiegen können wir getrost den Schwätzern überlassen.

  14. Frank

    Stunkmacher

    @ H. Hiltscher,

    das “Verzettelmachern” ist doch Absicht. Wenn schon keine sachliche Debatte, wegen einseitiger Darstellung der V-Männer möglich ist, so müssen dies doch für “Wirbel” sorgen um von ihren Unlänglichkeiten abzulenken. Auch der Informationsgehalt (Wahrheitsgetreu) ist doch sehr in Frage zu stellen oder?

    MfG

  15. Boris Schlüszler

    @ Wesor:

    Das Verfahren mit der Sicherungsabtretung ist ohne Frage derzeit eingeschliffen, das hat große Vorteile.

    Bis zum Tage der ggf. gerichtlichen Entscheidung steht der Auftraggeber zwischen den Stühlen, muß fürchten, auf die vom SV auf Zahlung in Anspruch genommen zu werden.

    Sie können dem Auftraggeber diese – von der Versicherungswirtschaft gezielt geschürte – Furcht nehmen, nämlich mit der Abtretung an Erfüllungs Statt.

    Wenn Sie beispielsweise die Annahme der Abtretung erst 6 Wochen nach dem Auftrag aussprechen, wissen Sie ja in der Regel bereits, ob die Haftung anerkannt wird.

    Für Autovermieter ist die AaES dezeit m.E. die einzig vertretbare Möglichkeit, denn nachdem der BGH entschieden hat, daß im Zweifel der Auftraggeber den Mietzins an den Vermieter zu zahlen hat, den der Versicherer “ohne Beanstandung” leistet, kann mit der Annahme des Deliktsanspruches an Erfüllungs Statt auch der cic-Problematik entgegengewirkt werden, die bei den SVen wg. X ZR 122/05 (noch) nicht so ausgeprägt ist (ausführlich NZV 2006, 530).

    Die Zielrichtung der Versicherungslobby ist aber deutlich…

  16. Regulierer

    @ F. Hiltscher
    Informationsblog???
    “Sie werden leider wieder persönlich, bestimmte Dinge gehen Sie nichts an, deshalb lösche ich Ihren Kommentar bez. Herrn Schlüszler.”

    Lieber Herr Hiltscher!
    Die Antworten wären schon interessant und informativ gewesen?

    Und ich habe Herrn Schlüszler nicht einmal ansatzweise beleidigt, was mir auch fern liegt. Es hätte aber etwas über die Glaubwürdigkeit aussagen können.

    Desweiteren finde ich es interessant solche Kommentare zu löschen, während Ihre Autoren ungeniert Leute als unwissend und ähnlichen titulieren dürfen.

    Wann werden diese Kommentare gelöscht?

  17. WESOR

    @Schlüszler
    Wie Sie schreiben so ist es, mit der Sicherungsabtretung eingeschliffen solange korrekt bezahlt wird. Ich denke das Eingeschliffene beizubehalten und im Weigerungsfalle die AaES unterschrieben mit der Klage einzureichen. Ist dass ein gangbarer Weg? Bei den SV Rechnungen sind wir doch in einem viel ruhigeren Regulierungsverhalten, bis auf die bekannten Kürzer und Verweigerer.

  18. F. Hiltscher

    @Regulierer Dienstag, 24.10.2006 um 15:29

    Hallo Herr Regulierer,

    wenn Sie sich schon hinter der Anonymität “Regulierer” verschanzen und provokatives posten, müssen Sie sich nicht wundern wenn Ihnen gelegentlich ein heisser Wind entgegenbläst.
    Das geschieht aber alles noch auf anonymer Basis!
    Wenn Sie aber Autoren, welche mit ihren ordentlichen Namen hier registriert sind, öffentlich auf Internas ihrer Firmen ansprechen und damit versuchen die Person selbst herabzuwürdigen geht das entschieden zu weit.
    Es kann doch wohl nicht sein, dass einer wie Sie, feige aus dem Hinterhalt schießt, während der andere ohne Deckung dasteht.
    Das ist der feine Unterschied den man fairen Streitern gar nicht erst erklären muss.

    MfG
    F. Hiltscher

  19. Zwölfender

    A pro pro faires Streiten:

    Habe ein Abrechnungsschreiben vorliegen in der zu einer Rechnung, welche im Verhältnis (Reparaturkosten zu Rechnungshöhe) bereits mehrfach von anderen Versicherungen bezahlt wurde, mit folgendem Wortlaut Stellung genommen wird:

    "Zu der exobitanten Rechnung des Sachverständigen bitten wir um Zusendung einer Berechnungsgrundlage."

    Die können ein Wort nicht mal fehlerfrei schreiben, aber gut damit herumwerfen.

    Welcher Kollege war des gleich nochmals mit der Unterlassungsklage? Könnte ein paar Tipps brauchen!

    Mfg

    Zwölfender 

    P.S. Liebe Versicherungsmitarbeiter, habe hier im Post Script den link damit sie "exorbitant" nächstes mal richtig schreiben.

  20. Boris Schlüszler

    @ Wesor:

    Ja, das ist ein gangbarer Weg.

    Als Autovermieter habe ich mich für die Radikallösung entschieden, weil mir bis zur Annahme der AaES die cic-Abtretung des Mieters seitens des Versicherers in die Flanken schießen kann.

    Die Schwierigkeiten mit der Aufklärung haben die SVen derzeit wohl nicht, X ZR 122/05.

    Andererseits dürfen Sie Ihrem Auftraggeber, der eine Sicherungsabtretung begibt, auch nicht ohne weiteres versprechen, daß Sie sich um die Durchsetzung des Anspruchs bemühen werden. Selbst wenn Sie die spätere AaES in Aussicht stellen, könnte Ihnen dieses Verhalten von konservativen Juristen ;-) als Umgehung des RBerGes ausgelegt werden.

    Deswegen heißt es in der Überschrift “deluxe”: Wenn der SVe seinem Auftraggeber nämlich versprechen möchte, daß er kein Risiko habe und das der SVe sich um die Durchsetzung des Anspruches kümmert, führt an der AaES m.E. kein Weg vorbei.

  21. SV Hildebrandt

    Hallo Kollege Hiltscher,

    tja, so ein Anonymus hat es leicht. Darf unfreundlich sein, kann polemisierende Aussagen treffen und, seien diese noch so rechtsverdrehend dargestellt, schreiben. Mit Argumenten um sich werfend, die fern jeglicher Rechtssprechung entbehren. Hauptsache der/die Geschädigte glauben diesen Müll.

    Wieder mal ein aktueller Fall aus meiner Kundschaft:
    Gegnerische Versicherung kontaktiert den Geschädigten.
    SB: „Wurde das Fahrzeug schon besichtigt? Wenn nein, wir können ihnen gern helfen!!“
    K: „Ja, wurde schon durch das Büro Hildebrandt besichtigt…“
    SB: „ Das ist Schade für sie. Wenn wir ihnen hätten helfen können, hätten sie jetzt bereits einen Scheck in der Hand!“
    K: „ Ich wurde aber auch verletzt.“
    SN: „ In so einem Fall wird von uns maximal ein Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro gezahlt. Das entspricht gängiger Rechtssprechung. Waren sie den im Krankenhaus? Was sagt ein Facharzt zu ihren Verletzungen? Und können wir diese kontaktieren? Ich schicke ihnen sofort ein entsprechendes Formular zu das wir das dann auch machen dürfen!“ Allerdings muss das eingereichte Gutachten erst noch durch unseren Lachverständigen überprüft werden. Bitte haben sie dafür Verständnis!!!“
    K: „Ja, schon können sie das alles, aber ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet.“

    Der Kommentar von dem SB!?! „ Oh Schade, hab gedacht ich bekomme diese Akte schneller vom Tisch…

    Letztendlich zeigt uns dieses Beispiel doch auch wiederum wieso unser Berufsstand so wichtig ist. Für die Geier der Assekuranzen sind wir SV´s, RAé und Autovermieter doch nur Nassauer. Für den Geschädigten stehen wir aber an vorderster Front und kämpfen um deren Rechte, also

  22. SV Hildebrandt

    Das fehlte als Schlusssatz:

    mehr oder weniger ein Prellbock…? Fraglich bleibt auf wenn dieser Ausdruck als Synonym besser passt.

  23. WESOR

    @Schlüszler
    Ich danke Ihnen für die gute Aufklärung.

  24. Chr. Zimper

    Hallo Herr Hildebrandt,

    das heißt doch Sachverständiger und nicht Lachverständiger, auch wenn so manches Versicherungs-Gutachten zum Schmunzeln anregt.

    Übrigens peter pan, wie war das noch mit dem Pelzmantel und der Mwst.
    Wir waren mal wieder auf zum Sonntagsspaziergang. Jetzt habe ich einen Pelzmantel mit mindenstens 1 Million Kletten. Kann man da versicherungstechnisch was machen? Vielleicht die Trimmrechnung mit MWST ausweisen und bei der Versicherung des Wiesenbesitzers einreichen.

    Hallo Zwölfender, dass mit der Unterlassungsklage waren wir. Mein Rat, die nächste Unterlassungsklage muss nach Möglichkeit noch umfassender sein. Ich würde unbedingt die Schreiben der HUK genau studieren, um solche Sätze wie: auch bei einer Vereinbarung zahlen wir nur….. – was wir wollen – hätte ich beinahe wieder geschrieben – oder: wir bitten sie den Sachverständigen aufzufordern …oder: weil ihr SV noch keine Stellung zu unserem Schreiben genommen hat, können wir die Rechnung nicht ausgleichen, sie müssen sich daher verklagen lassen – mit einzubeziehen.
    Leichter wird es natürlich seit captain-huk mit der Erbringung der Beiweise, dass durch die Versicherung die SVs allgemein gemaßregelt werden sollen und es gerade n i c h t um die Prüffähigkeit einzelner Rechnungen geht sondern nur darum, in den Geschäftsbetrieb einzelner Unternehmer zum Nachteil des Unternehmens einzugreifen.

    Na dann, frohes Schaffen!
    Chr. Zimper

    Bevor jetzt jemand mit dem Finger droht – nach einer ausgiebigen Fellflege habe sich die Kletten schon auf ein erträgliches Minimum reduziert.

  25. SV Hildebrandt

    Hallo Fr. Zimper,

    sollte ich tatsächlich das L anstatt des S auf der Tastatur *erwischt* haben? Kann allerdings auch an mancher komikhafter Aussage einiger Kostengedanken von … wie war das noch… ? liegen. Wenn ich die letzten Wochen auf meinen Schreibtisch schaue…

  26. SV Hildebrandt

    Ach übrigens Fr. Zimper,

    im Fell meiner Beiden verfangen sich “leider nur Zecken”… (habe zwei Dobermänner)

  27. Regulierer

    @SV Hildebrandt

    Das beschriebene Szenario ist wirklich ganz finster! Dies ist aber m.E. nicht exemplarisch für die Assekuranz. Solches Verhalten muss wirklich gegeißelt werden!
    Ich habe soetwas noch nie erlebt, sollte einer meiner Mitarbeiter so handeln würde er mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen müssen.
    Meiner Meinung nach sind die SV, RA und Autovermietungen keine Nassauer! Sie sind in vielen von elematarer Wichtigkeit. Aber nicht in allen. Wenn der Geschädigte einen MW benötigt, dann soll er ihn nehmen! Ich finde es aber nicht in Ordnung, wenn bei einem Versicherungsschaden dann exorbitante (Danke für die Hilfe ;-) ) Rechnungen folgen, die ohne Versicherung nicht angefallen wären.
    Wenn ein RA eingeschaltet ist, dann ist er es auch. Man darf Geschädigte mit RA nicht schlechter behandeln als einen ohne, zumindest nicht bewusst und mit Ankündigung. Aber auch hier ist es legitim, wenn der zahlende Versicherer die Kosten hierfür vermeiden will und in eindeutigen (!!!) Fällen mit Schadenmanagement dem Geschädigten einen Service unterbreitet, der für unkomplziert ist. Voraussetzung hier: Es werden alle relevanten Forderungen abgesprochen. Es darf dann kein Nachteil für den Geschädigten entstehen!
    Ähnliches gilt für die SV. Wenn oberhalb der Bagatellgrenze ein SV eingeschaltet wird, dann ist er dabei. Dann gilt es nur noch zu prüfen, ob das GA passt. Denn nicht alle SV haben lautere Absichten (zum Glück der überwiegende Teil) und auch freie SV machen mal Fehler (wie wir alle).
    Die Gebühren der RA müssen sich nach der RVG erst noch einpendeln, dies wird aber langsam. Bei den SV wird es vermutlich immer ein Thema sein.
    Hier verstehe ich aber teilweise nicht die Handhabung einzelner SV. Ich kenne SV-Büros, die eine eigene Halle und angestellte SV haben. Die haben Gebühren, die nicht von den Versicherern bemängelt sind, weil sie nachvollziebar sind. Dann kommt ein Ein-Mann-Betrieb mit wesentlich geringerer Kostenstrucktur um die Ecke und fordert erheblich höhere Gebühren als diese Büro. Und diese Sv-Büro ist nicht Dekra oder TÜV! Wie kann das dann sein.
    Die Ausführungen hier zu Zessionen und der Durchsetzung der Ansprüche sind ja schön und gut. Aber ändert das die Problem zwischen Ihnen und den Versicheren? Es wird doch nur verlagert!

    Und zu guter Letzt @ SV Hiltscher:
    Sicherlich schreibe ich unter einem Pseudonym und schreibe die eine oder andere kleine Spitze.
    Aber ich nehme die Diskussionen hier doch relativ ernst und schreibe auch deshalb, weil ich denke, die Sachverhalte werden teilweise zu einseitig beschrieben.
    Ich würde mir aber trotz der meines oder ander Pseudonyme wünschen, dass Sie die unqulifizierten Bemerkung einiger Autoren gegen diese Meinungen ebenfalls unterbinden oder löschen würden.
    Wie wär’s damit?

  28. Chr. Zimper

    Hallo Regulierer,

    haben Sie schon mal den Höhrer mit Tränen in den Augen aufgelegt, weil ihre einst so zufriedene Kundin der Unrechtsmeinung – den Lügen – ist treffender, der Haftpflichtversicherung aufgesessen ist und Sie aufs Übelste beschimpft hat.
    Haben Sie gerade einen Rechtsstreit gewonnen, um wieder und wieder den Nächsten zum gleichen Sachverhalt mit ein und der selben Versicherung führen zu müssen, obwohl sie nicht nur eine sondern gleich zwei vollständig ausgerüstete Fahrzeuguntersuchungshallen haben. Also von Einseitigkeit auf dieser Seite kann hier nicht die Rede sein.

    Chr. Zimper

  29. Sir Henry Morgen

    … oder man langjährige Mitarbeiter entlassen muß, weil manche Versicherer den Hals nicht vollbekommen.

  30. SV Stoll

    Hallo Regulierer,

    Was ist nachvollziehbar? Was ist prüffähig?

    Bitte geben Sie uns doch mal ein fachliches Statment dazu, mit exakten Erläuterungen.
    Dann wissen wir vielleicht mal Bescheid.

    Mfg. SV Stoll

  31. Der Haule

    Hallo Frau Zimper,

    das ist natürlich unschön. Am besten SB der Versicherung anrufen und das alles um die Ohren klatschen. Wird denjenigen natürlich nicht interessieren. Die sind resistent in ihrer dreckigen Lügerei. Die soll ihr schlechtes Gewissen (sofern die überhaupt noch eines haben) verfolgen ihr Leben lang. Kann man nur hoffen, das auch die mal ganz gehässig in die Pfanne gehauen werden (ala Rauswurf wie bei Allianz). Nun höre ich aber auf, denn ich hätte noch mehr auf Lager, aber dann muß mich Herr Hiltscher, berechtigt, löschen.

    Mfg. Der Haule, der jetzt sein Mütchen abkühlt

  32. runabout

    Hallo Frau Zimper,

    diese Form der Geschäftsschädigung scheint inzwischen an der Tagesordnung zu sein.
    Leider werden solche Aussagen seitens der gegnerischen Versicherung nur mündlich getätigt und somit ist es schwer dagegen vorzugehen.
    Man müßte ein solches Gebaren wirklich einmal mittels Lockvogel dingfest machen.

    @ Regulierer

    auch wenn Sie noch soviel Kreide fressen um Ihr Schadensmangement an den Mann zu bringen.
    Man kann dem Geschädigten doch nicht ernsthaft dazu raten, sein Fahrzeug in die Obhut der Schädigerversicherung zu geben.

    Wenn Ihnen jemand einen Zahn ausschlägt, lassen Sie sich dann vom Schläger zu einem Zahnarzt seiner Wahl fahren, und fragen höflichst ob und wieviel Schmerzensgeld er gegebenenfalls zu zahlen bereit ist?

  33. Der Haule

    Hallo runabout,

    Regulierer ist bei einer Versicherung angestellt. Regulierer weiß daher sehr genau über seine Rechte bescheid.
    Der wird nicht so dumm sein, sich genauso verar…, tschuldigung “verschaukeln” zu lassen wie seine gelenkte Kundschaft.

    Mfg. Der Haule

  34. Chr. Zimper

    Hallo Herr Stoll,

    das ist es ja gerade, es soll nichts nachvollziehbar und auch nichts prüffähig sein, denn die Versicherung will so oder so nicht zahlen. Darum können Sie jetzt lange auf eine Antwort vom Regulierer warten. Er wird einen Teufel tun, vorausgesetzt er ist überhaupt in der Lage ihre Fragen zu beantworten, wann GA-Rechnungen o h n e Kürzungen zu bezahlen sind.

    MfG
    Chr. Zimper

  35. runabout

    @ Haule

    gelegentlich habe ich auch einen Versicherungsangestellten als Kunden.
    Der beansprucht kein Schadensmangement.
    Der geht auch nicht zur DEKRA. Dafür bekomme ich eine
    kostenlose Lehrstunde in Sachen “Schadensmaximierung”.

    Solche Leute habe ich auch schon höflich verabschiedet, natürlich ohne Auftrag.

  36. Zwölfender

    Na da kannst du darauf Wetten, dass Sachbearbeiter selbst zu freien unabhängigen Gutachtern gehen. Die wissen ja was ihnen nach Recht und Gesetz zusteht und warum sie dem Geschädigten empfehlen sollen in die Vertrauenswerkstätte oder zum Vertrauensgutachter der Versicherung zu gehen.

    Mfg

  37. Der Haule

    Oh ja, da kann man was lernen!!!!!!!!!
    Da wirds einem elend, wenn man auch nur noch den geringsten Funken Anstand hat:
    “Da wird rausgeholt was geht!” “Ich mach das schon, denen zeigen wir`s”. Auch wenns der eigene Laden ist.
    Zu mir kommen die nimmer, habe wohl zuviel Anstand oder Sachverstand für diese Typen, wenn ich sage “geht nicht, ist nicht nachvollziehbar, das sieht man von 4 Kilometer Entfernung”. Leider finden die immer wieder Chaoten, die ihnen etwas zu Papier bringen. Aber bei den eigenen Versammlungen wieder heulen wie die Schloßhunde. Oder Jagdprovisonen einstreichen bei Heraushaltung freier SV (nicht natürlich bei eigenen Schäden, da braucht man die ja).
    Jetzt hör ich wieder auf, den mir fällt immer mehr ein.

    Mfg. Der Haule

  38. runabout

    @ Zwölfender

    Da bringst Du mich auf eine Idee. Das ist doch eine nicht unerhebliche Zielgruppe.
    “grins”
    Man sollte einmal mit Kontakt dem Betriebsrat der Allianz aufnehmen. Allein die zur Entlassung anstehenden
    7.500 Mitarbeiter erleiden statistisch 530 Haftpflichtunfälle pro Jahr.
    Ob die “ihrem freundlichen Schadensteam” noch vertrauen?

  39. Licht ins Dunkel

    Zitat Regulierer:
    “Die Ausführungen hier zu Zessionen und der Durchsetzung der Ansprüche sind ja schön und gut. Aber ändert das die Problem zwischen Ihnen und den Versicheren? Es wird doch nur verlagert!…”

    Aber man nimmt den Kunden aus der Schußlinie und damit ist schon viel gewonnen.
    Strategie einer gewissen Versicherung ist es doch, das Geschäftsverhältnis
    zwischen Geschädigten und freien Sachverständigen zu stören, und dem Geschädigten anzukündigen, er müsse sich von seinem Sachverständigen verklagen lassen, weil dieser zu teuer ist.
    Für die meisten Geschädigten, die kein Hintergrundwissen auf dem Gebiet der Unfallregulierung haben und berechtigterweise eine unkomplizierte Regulierung erwarten ist dies ein Horrorszenario.

    Wenn die Schädigerversicherung und deren
    Versicherungsnehmer direkt mit einer Klage konfrontiert werden, und den Prozeß wie üblich verlieren, dämmerts dem Schädiger, mit welcher Versicherung er sich da eingelassen hat.

    Dann ist Geiz plötzlich nicht mehr geil.

  40. Regulierer

    Was müssen Ihnen die Versicherer persönlich angetan haben, dass Sie so einen Blödsinn verzapfen?

    Ich habe schon bewusst nicht “berechtigte” Kosten geschrieben, aber so wird mir natürlich “nachvollziehbar” um die Ohren gehauen, Hauptsache es wird gehauen.
    Ich meine objektiv nachvollziehbare Schäden, und ich meine nicht den Schaden aus der Versicherungsbrille. Der Geschädigte soll seine Aufwendungen bekommen. Aber es soll sich niemand bereichern, weder der Geschädigte und schon gar nicht irgendwelche Dritte. Mit bereichern meine ich Einnahmen, die nicht gerechtfertigt sind. Was wollen Sie hören Hr. Stoll?

    Wann raffen Sie eigentlich, dass ich nicht blind und blöd alles toll finde, was in der Assekuranz abgeht. Und ich kann ruhigen Gewissens behaupten, noch keinen AST oder VN verarscht zu haben. Selbst wenn wir verarscht werden sollen, kämpfe ich noch mit fairen Mitteln.

    Ich habe selbst schon Schadenmangement in Anspruch genommen und es wunderbar geklappt. Und der Vergleich mit dem Zahn ausschlagen hinkt gewaltig. Den zum einen erfolgt das vorsätzlich und zum anderen fährt die Versicherung nicht selbst in irgend ein Auto.

    Also was soll das, wenn der Geschädigte ein repariertes Auto und wenig Stress haben will, dann macht er im 100%-Fall Schadenmanagement. Das tut in den Kassen der SV, RA und MW sicherlich weh weil Einnahmen wegbrechen und (zum 1000sten Mal!!!) ich verstehe auch Ihre Bauchschmerzen, weil Sie ja auch Geld verdienen wollen/müssen. Aber müssen Sie deshalb solch einen Müll verzapfen?

    Nun wird allen Versicherungsangestellten Betrug unterstellt – ganz großes Kino.

    Und auch ich kann mir meinem Job nicht 100%ig sicher sein, das weiß ich auch. Aber selbst dann wird sich meine hier geäußerte Meinung nicht ändern, auch wenn ich meinen dann Ex-Arbeitgeber nicht mehr so toll finden werde.

    Aber dann kaufe ich mir für meinen Rechner ein Kalkulationsprogramm und werde freier SV (sorry, schlechter Scherz…)

    Und auch nochmal. Der geschilderte Fall von Fr. Zimper ist ganz schlimm. Mein Arbeitgeber (vorsicht “Märchenonkel”) macht soetwas nicht. Wenn ich soetwas machen müsste, würde ich sicherlich nicht mehr für diese Versicherung arbeiten.

    Aber was ich sagen will. Es muss doch irgendwo einen Punkt geben, mit dem sowohl Versicherer als auch SV, RA und MW leben können. Wieso wird der nicht ausgelotet. Und spielen diesen Ball jetzt nicht nur zu Ihnen, hier sind auch die Versicherer gefordert.

    Aber wieso beantwortet mir niemand die Frage, warum ein einzelner SV mehr Gebühren fordern will als ein Betrieb mit mehreren Mitarbeitern. Wo liegen dessen Mehrkosten?

    Helfen Sie mir doch dabei dies zu ergründen! Ich weiß sicherlich nicht alles und lerne auch gerne dazu! Aber verwechseln Sie dies bitte nicht mit fehlender Kompetenz.

    So, sie dürfen wieder draufhauen!

  41. runabout

    Zitat Regulierer:

    “Ich meine objektiv nachvollziehbare Schäden, und ich meine nicht den Schaden aus der Versicherungsbrille..”

    “Also was soll das, wenn der Geschädigte ein repariertes Auto und wenig Stress haben will, dann macht er im 100%-Fall Schadenmanagement.”

    Ziel des Schadensmanagment ist es doch unabhängige Dienstleister außen vor zu lassen.
    Somit wird im 100% Fall der Schaden zu 100% durch die
    Versicherungsbrille gesehen und entsprechend gehandhabt.

    Hören Sie bitte auf anderen Blödsinn zu unterstellen
    wenn Sie sich selbst innerhalb nur eines Artikels widersprechen.

    Hierfür gibt es drei mögliche Erkärungen:

    Dummheit?
    Unverschämtheit?
    oder beides ?

  42. WESOR

    Egal wer der Regulierer ist. Die beanspruchten Haftpflichtversicherer versuchen einfach den Geschädigten mit Werbung und bei der Schadenregulierung zu täuschen.
    Warum wird nicht klar gesagt. Der Geschädigte hat die Pflicht den Unfallhergang und die Schadenhöhe zu beweisen und wir die beanspruchte Haftpflichtversicherung hat die Pflicht die Ansprüche zu prüfen. Nein – der Geschädigte wird bis Abend`s 20 Uhr angerufen und gleichzeitig angeschrieben und es wird so getan als wenn der Verursacher Schuld und Schadenhöhe alleine bestimmt. Der Geschädigte ist doch ohne Gutachter und Rechtsanwalt gar nicht in der Lage, die heutige Rechtslage zu erkennen. Die Versicherungen bezahlen doch auch nur gut ausgebildete Sachverständige und Rechtsanwälte zur Schadenersatzabwehr.
    Also bitte lassen sie doch Waffengleicheit herrschen.
    Der Geschädigte mit seinem Gutachter und Rechtsanwalt und die Versicherung mit ihrem Sachverständigen und Rechtsanwalt. Aber den Geschädigten täuschen, indem man vorgibt, man kümmert sich um seine Ansprüche und dann in Wirklichkeit nur versucht den Anspruch voll abzuwehren oder niedrigst zu entschädigen ist gemein.
    Zudem kommt noch das miese Verhalten einiger. Der Geschädigte ist oft so betroffen von dem Unfallereignis, das er gar nicht weiter weis. Dann wird verzögert mit dem Hinweis, Sie haben ja einen Gutachter beauftragt unser Sachverständiger muß das erst prüfen. Zur Erstellung hat der Gutachter 2 Tage gebraucht zur Prüfung braucht der Versicherungssachverständige 3 Monate. Das hat doch eindeutig mit Erziehungsmaßnahme zu tun.

  43. Regulierer

    @ runabout

    “Ziel des Schadensmanagment ist es doch unabhängige Dienstleister außen vor zu lassen.”

    Absolut richtig!!!

    “Somit wird im 100% Fall der Schaden zu 100% durch die
    Versicherungsbrille gesehen und entsprechend gehandhabt.”

    Falsch! Das Fahrzeug wird absolut fachgerecht instandgesetzt und die Nebenforderungen werden erstattet.
    Der Versicherer gibt auf die Reparatur Garantie, kann sich Schlechtreparaturen somit nicht erlauben. Und ob der Versicherer 40, 60 oder 100 Euro zahlt kann egal sein, wenn das Fahrzeug korrekt repariert ist! Und den RA und SV kann man da getrost weglassen. Die braucht man hier wirklich nicht! Die Rückläufer der Geschädigten sind mit dem Service absolut zufrieden!
    Verlierer sind hier nur die RA und die SV!

    @ WESOR
    “Der Geschädigte mit seinem Gutachter und Rechtsanwalt und die Versicherung mit ihrem Sachverständigen und Rechtsanwalt. Aber den Geschädigten täuschen, indem man vorgibt, man kümmert sich um seine Ansprüche und dann in Wirklichkeit nur versucht den Anspruch voll abzuwehren oder niedrigst zu entschädigen ist gemein.”

    Schadenmanagement wird nur in eindeutigen Fällen angeboten. Dann ist die Haftung bestätigt, da wird nichts abgewehrt. Die Kosten sind niedriger – klar, aber wo ist das Problem wenn das Auto heile ist?

  44. runabout

    Zitat Regulierer:

    “Falsch! Das Fahrzeug wird absolut fachgerecht instandgesetzt und die Nebenforderungen werden erstattet.

    Dies ist die Behauptung der Versicherungswirtschaft
    die eben durch die Ausschaltung unabhängigen Sachverstandes nicht mehr bewertet werden kann.

    Quod erad demonstrandum

    Der Versicherer gibt auf die Reparatur Garantie, kann sich Schlechtreparaturen somit nicht erlauben…”

    Was ist eine Versicherungsgarantie wert wenn die Herstellergarantie dadurch erlischt?
    Wie soll der Garantieanspruch nachgewiesen werden
    ohne Gutachten, ohne Reparaturauftrag, ja oft sogar ohne Rechnung ?

  45. Rgulierer

    @runabout

    Falschreparaturen kommen irgendwann raus, davon kann man ausgehen.

    Und durch die Reparatur erlischt keine Herstellergarantie!
    Der Geschädigte muss einen Beleg und eine Garantiebescheinigung erhalten, sonst ist das Unseriös, wenn geplant.

    Und die Zufriedenheit der Geschädigten ist keine Behauptung. Ich lese die Rückläufer Tag für Tag!

    Hier werden keine SV benötigt – so bitter das für die SV auch sein mag.
    Ihre Argumente laufen ins Leere!

  46. runabout

    WIR argumentieren mit Fakten:
    Lesen sie die Garantiebedingungen der Hersteller.

    Was nützt eine Garantiebescheinigung wenn man schon im Vorfeld um die Argumente zum Nachweis desselben gebracht wird.

    Was bitte ist ein Beleg.
    In einer ordentlichen Werkstatt gibt es eine Reparaturannahme, dort wird mit dem Meister der Reparaturweg festgelegt, dann unterschreibt der Kunde
    einen gleichlautenden Reparaturauftrag.
    Nach erfolgter Reparatur erhält der Kunde eine detaillierte Rechnung in der alle Teile (selbstverständlich Neuteile) und Arbeitsschritte aufgeführt sind.
    Darauf erhält man eine Garantie, bzw. die ursprüngliche Garanatie (je nach Hersteller bis zu 15
    Jahren auf Korrosion) bleibt dann und nur dann erhalten wenn man alle Herstellerauflagen erfüllt.

    Dazu gehört auch, daß Instandsetzungen in Herstellerwerkstätten ausgeführt werden müssen.

    In meinem frühereren Berufsleben war ich Qualitätssicherungsingenieur im After-Sales Bereich eines Kraftfahrzeugherstellers.
    Ich weiß worüber ich rede.

    Sie arbeiten mit Behauptungen die Ihrer Werbeabteilung
    entsprungen sein mögen.

  47. SV Hildebrandt

    @ Regulierer

    Ist klar das nur zufriedene Kunden Ihrerseits erwähnt werden. Die, die negative Erfahrung gemacht haben wurden das ach so schöne Bild des Schadensmanagment ja stören. Abgesehen davon, welcher Geschädigte weiß wirklich was mit seinem Fahrzeug ist wenn neutrale SV´s und RAe außen vor gehalten werden? Selbst wenn dem Geschädigten ein Reparaturnachweis ausgehändigt wird, was letztendlich an echtem Schaden an seinem Fahrzeug war, wird er nie erfahren.

    Klar kommen Falsch- bzw. Schlechtereparaturen irgendwann mal raus. Nur was will der Geschädigte da noch machen? Er hat ja keine neutrale Beweissicherung in der Hnad und die regulierende Assekuranz wird garantiert einen Teufel tun und den Geschädigten im Folgeschaden zu unterstützen.

    Und zu dem Thema wieso ein Einmannbetrieb das gleiche an Honorar einfordert kann wie ein Betreib mit 10 Angestellten. Hierzu bräuchten Sie sich nur einmal kurz eigene Gedanken machen. Wieso soll der Einmannbetrieb für dieselbe Arbeit weniger Honorar bekommen wie ein größeres Unternehmen? Kommen Sie jetzt nicht mit den enormen Kosten für das größere Büro, dass war die Entscheidung des Inhabers. Abgesehen davon wird sicherlich auch ein mehr an Aufträgen bearbeitet.

  48. runabout

    @ SV Hildebrandt

    wenn am zurückgebrachten frisch gewaschenen Auto der neue Lack schön glänzt, ist der ahnungslose Kunde schnell einmal zufrieden.
    Was sagt das schon über die Reparaturqualität aus ?

    So manchem dürfte beim späteren Verkauf die Augen aufgehen.

    Kein Gutachten, keine Dokumentation des Raparaturweges, Keine Rechnung von einer Herstellerwerkstatt.

    Hier unterstellt der Markt einen technischen Minderwert.

  49. Robin Huk

    Ja, ja, ja

    unser Märchenonkel von der besten und tollsten Versicherung – die er aber leider nicht nennen kann oder darf?

    Der eine oder andere hat sich sicher schon gefragt, weshalb unser Regulierer so viel Zeit hat, um hier kräftig mitzumischen.

    Entweder gibt es nicht viel zu regulieren (dann ist bestimmt der Arbeitsplatz gefährdet – nichtzuletzt wegen der häufigen Internetaktivität), oder gibt es vielleicht einen kleinen Auftrag ?

    Mit realitätsfremden Werbesprüchen der Versicherungsbranche und stets gleichlautendem Inhalt kann man ein Blog natürlich auch “kaputt-texten”.

    Wie dem auch sei, die tolle Versicherung lässt sich die Teilnahme unseres Märchenonkels schon einiges (gewollt oder ungewollt) kosten.

  50. SV Hildebrandt

    Eigentlich wollte ich so was nicht schreiben, aber langsam platzt mir der Kragen wenn ich höre wie ach so toll das Schadensmanagment sein soll. Heute sägen wir an den Stühlen von unabhängigen SV´s, RAe und anderer *Schmarotzer*, morgen sägen wir dann unsere SB´s ab. Diese werden ja auch nicht mehr in der Anzahl gebraucht.

    Vor einigen Wochen bekam ich einen Kundenauftrag zur Überprüfung der Reparatur. Kunde war auf das Schadensmanagment reingefallen.

    Golf IV, Schadenbereich vorne rechts. Berechnete Neuteile: Scheinwerfer, Federbein, Radhausschale,
    Kotflügel und Stoßfänger.

    Kotflügel aus dem Zubehör, Unterbodenschutz wurde nicht aufgebracht.

    Stoßfänger mangelhaft instand gesetzt. Ein eventueller Folgeschaden würde höhere Kosten verursachen.

    Federbein Gebrauchtteil, gesäubert und mit Spraydose auf Neu gemacht

    Scheinwerfer gebraucht

    Radhausschale original Neuteil

    Die Lackierung mangelhaft. Das allerdings erst nach Prüfung der Schichtdicke (60- 70µm) und nachsehen in den nicht sichtbaren Kanten.

    Anhand von, durch den Geschädigten gefertigter Lichtbilder konnte ich eine überschlägige Kalkulation erstellen. Zu erwartender Instandsetzungskosten: 3.800 Euro netto.

    Instandsetzungskosten laut Rechnung Schadensmanagment: 2.150 Euro brutto. Demnach auch der Minderwert berechnet und dieser auf Grund der geringen Schadenshöhe gleich Null.

    Das Fahrzeug steht jetzt zur Beweissicherung in einem Herstellerbetrieb und wartet auf den gerichtlich bestellten SV.

    Übrigens wollte die Sachbearbeiterin nicht glauben das dass Fahrzeug mangelhaft instand gesetzt wurde. Sie würde ihr Fahrzeug dort auch warten lassen…

  51. runabout

    Hochinteressant,

    gegen diese dreiste Regulierungsbla bla helfen nur Fakten, Fakten und nochmals Fakten.

    Ernstgemeinter Vorschlag:
    Wie wäre es, wenn wir solche Fälle von Betru.., Verzeihung unsachgemäßen Schadensmanagementreparaturen
    sammeln, wie es mit einschlägigen Gerichtsurteilen hier in diesem BLOG gemacht wird ?

  52. SV Hildebrandt

    Das werde ich sicherlich öffentlich machen. Nur ist jetzt natürlich im Vorfeld erstmal abzuwarten was der gerichtliche SV dazu meint und was das Gericht entscheidet.

  53. Schaden-Agent

    @ Robin-Huk

    Du meinst: Wie dem auch sei, die tolle Versicherung lässt sich die Teilnahme unseres Märchenonkels schon einiges (gewollt oder ungewollt) kosten.

    Dazu kann ich als Insider nur sagen, dass jede anständige Versicherung ein Expertenteam hat, was tagtäglich ausschließlich im Medium Internet arbeitet. Also nicht wie Du meinst mit:… die Versicherung lassen sich das schon einiges kosten. Das sind festangestellte Mitarbeiter, die keine Zusatzkosten verursachen. Das zeigt mir aber, das du gar keine Ahnung hast, wie eine anständige Versicherung strukturiert ist.

  54. Boris Schlüszler

    Das Problem mit der Direktvermittlung ist, daß das gesetzliche Regulierungsprimat nach § 3 Nr. 1 PflVG von den Versichererern dazu mißbraucht wird, ihre Marktgegenseite auszuschalten.

    Man stelle sich das mal vor: Ich gehe als Autovermieter her, und es gelingt mir, sämtliche Wettbewerber per Rechtsmißbrauch vom Markt zu fegen! So ein ungestörtes Monopol wäre schon klasse.

    Genau dies versuchen die Kfz-Haftpflichtversicherer derzeit mit der “Direktvermittlung”. Wo der Markt frei ist, die Versicherer also stört, wird ihm der Bereicherungsanspruch abgesprochen. Nur der Markt, der von Versicherern kontrolliert – also ausgebeutet – wird, ist ein “guter” Markt. Hier darf dann auch kräftig verdient werden.

    Das ist ein seltsames Verständis von “Markt”, es erinnert mich an den DDR-Dirigismus: Die Gewinne wurden den Kapitalisten weggenommen, um sie dem “Volksvermögen” zuzuführen. Das “Volksvermögen” war dann im Ergebnis die Kasse der Partei…

    Mit der selben Heuchelei soll nunmehr die “Solidargemeinschaft der Versicherten” unterstützt werden. Die Zeche zahlen die freien Dienstleister und der Markt als Wertschöpfungsinstitution – aus volkswirtschaftlicher Perspektive erhöht die Verschlechterung der Martkstruktur die Gewinne der Versicherer.

  55. Boris Schlüszler

    @Schaden-Agent:
    “festangestellte Mitarbeiter, die keine Kosten versursachen”.

    Mit Verlaub, diese Formulierung erweist, daß Sie von der Bewertung betriebswirtschaftlicher Prozesse keine Ahnung haben.

    Der festangestellte Mitarbeiter kostet eine Versicherung, über den Daumen, 3.500 Euro im Monat (brutto + AG-Anteil + Umlagen + Genossenschaft + Administration + Urlaubszeiten, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld + Zurechnung bezahlter Ausfallzeit wie Urlaub, Krankheiten, Arzt, Beerdigung, Feiertage etc.)

    Daraus ergibt sich ein Brutto-Kostensatz für jede tatsächlich geleistete Stunde. Wird also eine bezahlte Arbeitskraft im Internet aktiv, lässt sich die Versicherung das etwas kosten!

    “Gewollt oder ungewollt” soll wohl sagen, der Mitarbeiter handelt hier mit Anweisung oder ohne, in jedem Fall wird hier unterstellt, daß er seine bezahlte Arbeitszeit nutzt, um hier Kommentare beizutragen.

  56. Gutachter

    @All

    Schaden-Agent
    Mittwoch, 25.10.2006 um 20:53

    @ Robin-Huk

    Du meinst: Wie dem auch sei, die tolle Versicherung lässt sich die Teilnahme unseres Märchenonkels schon einiges (gewollt oder ungewollt) kosten.

    Dazu kann ich als Insider nur sagen, dass jede anständige Versicherung ein Expertenteam hat, was tagtäglich ausschließlich im Medium Internet arbeitet. Also nicht wie Du meinst mit:… die Versicherung lassen sich das schon einiges kosten. Das sind festangestellte Mitarbeiter, die keine Zusatzkosten verursachen. Das zeigt mir aber, das du gar keine Ahnung hast, wie eine anständige Versicherung strukturiert ist.

    Vielleicht sollten wir uns alle einmal in den Kfz-Internetforen umschauen und dort mal bei Schadensfragen mitreden.

    Zu beachten ist dort lediglich, dass keine direkte Rechtsberatung erfolgen sollte. Verlinkt passende Seiten oder nutzt formulierjungen wie in derartigen Fällen…

    Mit freundlichen Grüßen
    Ein einsamer und aufrechter Kämpfer der sich sicher über etwas Hilfe freuen würde.

    P.S.
    z.B. bei http://www.motor-talk.de
    http://www.autoextrem.de
    http://www.kfz-auskunft.de
    http://www.hunny.de

    http://www.verkehrsportal.de

  57. SV Scherz

    Hallo Herr Schüszler!

    Es ist schon toll, wie Sie einem offensichtlich betriebswirtschaftlich völlig unbedarften Versicherungsmitarbeiter die Zusammensetzung eines Bruttolohns erklären. Insofern ehrt Sie Ihr Engagement sehr.
    Aber denken Sie nicht auch, dass dieser “Specialagent” (in Anbetracht seines “qualifizierten” Kommentars) Ihren kurzen Ausführungen, geistig möglicherweise gar nicht folgen kann?

    Auch bei solchen Fragen wie: “Warum ein Gutachten bei einem Einzelbüro soviel koste wie bei einem Großbüro”, kann ich mir ein lustiges Schenkelklopfen nicht verkneifen.

    Es ist eben bezeichnend für unsere Finanzbranche, dass u. a. betriebswirtschaftlich vollkommen Ahnungslose über Schadenersatzforderungen Unfallgeschädigter entscheiden.

    Nun gut, zumindest zeigen die Kommentare dieser Herren (Schaden-Agent, Regulierer, Haarschneider oder wie die sich sonst noch nennen) immer wieder, welches “blitzgescheite Klientel” uns Fachleuten eigentlich gegenüber steht.

    schmunzel, grins und
    freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  58. SV Stoll

    Hallo und Guten Morgen alle miteinander,

    seit meinem letzten Beitrag ging es hier ja hoch her.

    Robin Huk: Ihrer Einschätzung, das man das hier alles auch tottexten kann, kann ich immer mehr folgen. Auf Argumente wird stets mit demselben Hohelied des tollen Schadensmanagments und der, nach wie vor unbekannten, Superversicherung geantwortet.
    Alles Toll, alles Super, nur zufriedene Kunden und so weiter und so fort.
    Warum, in Gottes Namen, gibt es uns denn dann noch?
    Wenn alle Versicherungen so toll wären,wie behauptet wird, wären wir doch schon lange weg vom Fenster. Bitte jetzt aber keine Gegenantworten so ala sie werden ja von den Betrügern, Abzockern und Versicherungsgemeinschaftsschädlingen zum Abzocken, Ausnehmen, Betrügen, Bestehlen und Linken der Versicherungsgemeinschaft benötigt.

    Herr Kollege SV Hildenbrandt: Bitte informieren Sie uns weiter über den Fall. Habe so was ähnliches in meinem Archiv, werde mal nachforschen, wie die Sache ausging. Frage: Wenn ein Federbein ersetzt werden musste, was ist mit der Lenkung? (Achsschaden?). Wurde das von der Gegenseite unterschlagen?

    Mfg. SV Stoll

  59. WESOR

    @Regulierer: Sie predigen Wasser und trinken Wein.
    Sie berichten von zufriedenen Geschädigten, die Sie mit dem Schadenmanagement glücklich gemacht haben und schreiben ganz einfach dazu:” Der Geschädigte freut sich doch, wenn sein Auto Heile ist”!
    Dazu lesen Sie einmal in den Bedingungen für diese Partnerwerkstätten: Instandsetzung geht vor erneuern.

    §249 BGB: Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen.

    Die Prämien für die Typklassen berechnen Sie nach Neuteileersatz. Im Schadensfall wollen Sie aber nur instandsetzen vor erneuern.
    Ein ganz einfaches Beispiel: Alufelgenhorn hat eine leichte Eindellung erlitten. Im Anspruchsgutachten steht eine neue Alufelge. Der versicherungseigene Sachverständige lässt das Felgenhorn instandsetzen. Er lässt auf die Eindellung Alu auftragen und solange polieren bis der Schaden für das Auge nicht mehr sichtbar ist. Die Felge ist für den Laien, heile. Die Versicherung hat vom Einsatz ihres Sachverständigen profitiert. Der Geschädigte wurde getäuscht, weil sein Schaden nicht beseitigt wurde, sondern nur optisch verändert wurde. Was das Schadenmanagement anbetrifft und Partnerwerkstätten. Machen nur die Versicherungen Profit. Weil sie dem Geschädigten seinen Schaden teilweise nicht beseitigen, sondern nur optisch verändern lassen. Nehmen wir gebrochene Scheinwerfer, an die nachträgliche Halter geschraubt werden. Nehmen wir die Klappenfalze, die nur gerade geklopft werden. Nehmen wir alle Teile die instandgesetzt werden und mit Richtspuren, Materialermüdung und Beulenspiegelung als “Heile” ausgeliefert werden. Wenn man Prämien für Neuteile kalkuliert und dem Versicherungsnehmer hinterher nur Instandsetzung und optische Schadenveränderung bezahlt, dann ist das einfach nicht ehrlich.
    Damit dieses Schadenmanagement durchführbar ist haben Sie auch ganz ehrlich mehrmals wiederholt zum Ausdruck gebracht: “Im Schadenmanagement ist kein Platz für die Dienstleister des Geschädigten”, seinen Gutachter und Rechtsanwalt. Nur tote Zeugen, lügen nicht. Da sitzt man dann in der Verhandlung und hat für den Geschädigten keinen Spurenbeweis und wenn man die Beklagtenseite auffordert, die Foto aus der Partnerwerkstatt vorzulegen, bekommt man zur Antwort; sie müssen doch den Beweis für den Unfallhergang erbringen. Meine Herrn von der Versicherung, sie nutzen das Grundgesetz reichlichst aus. Meinungsfreiheit, geht nicht mit zielgerichteter Beweisvernichtung einher. Sie können nur ahnungslose Geschädigte mit Werbemillionen hinter das Licht führen und dazu passen Ihnen wir Wegelagerer(Gutachter, Anwälte des ‘Geschädigten) gar nicht ins Bild.
    Es freut mich trotzdem, dass Sie Herr Regulierer so ehrlich sind und sagen,
    das Schadenmanagement will die Wegelagerer ausschalten.

    Damit können doch die Geschädigten schon etwas anfangen. Wenn das Telefon läutet und die besorgte Versicherung des Unfallverursachers sich meldet und Weisungen zur Schadenersatzabwehr erteilt. ”
    Fahren sie in unsere Partnerwerkstatt, wo kann unser Sachverständiger ihr Auto besichtigen? Das ist “alles kostenlos” für sie.

    Das Recht des Geschädigten ist schon ein großer Dorn im Management der Versicherung. Ja, da müssen Sie die Wegelagerer der aktiven Profitmaxmierung im Bereich des Schadenersatzrechtes noch zahlen. Aber dafür haben sie ja die Kasko- Entschädigungen mit ihren neuen Bedingungen seit 1992 kräftig gekürzt. Wer macht den schon vom Sachverständigenverfahren gebrauch.

  60. RA Saager, Ansbach

    Zitat Regulierer:
    “Aber was ich sagen will. Es muss doch irgendwo einen Punkt geben, mit dem sowohl Versicherer als auch SV, RA und MW leben können. Wieso wird der nicht ausgelotet. Und spielen diesen Ball jetzt nicht nur zu Ihnen, hier sind auch die Versicherer gefordert.”

    Genau ! Die Versicherer sind auch gefordert. Aus der Praxis: Ich habe bei Versicherung bezüglich der Möglichkeit einer Rahmenvereinbarung eines Mietwagenunternehmers angerufen. Selbstverständlich war mir klar, daß der Schadenssachbaerbeiter dazu nichts sagen konnte, aber immerhin hat er meine Bitte um Rückruf weitergeleitet und der Rückruf kam dann auch. Angebot der Versicherung: Wir können anbieten, Mietwagenkosten nach Bundesdurchschnitt der Schwackeliste 2003 zahlen; nicht mehr. (Die Rechtsprechung unseres LG hält die Tarife des MW-Unternehmens für erstattungsfähig i.S.d. BGH Rechtsprechung; nur “nebenan” kann das anders sein). Das würde bedeuten, daß ich mein Auto für den Bundesdurchschnitt der Tarife von 2003 bei dieser Versicherung versichern könnte…..

    Zu den Rechtsanwaltsgebühren:
    Viele Versicherer haben erkannt, daß schnelle Schadensregulierung einschließlich RA-Kosten günstiger sein kann, als sich um alles zu streiten. Diese Versicherer haben auch erkannt, daß mit dem RVG die längst fällige Erhöhung der RA-Gebühren (unverändert seit 1994 !) beabsichtigt / gewollt ist und und regulieren ohne Probleme angemessen die Anwaltsgebühren.
    Andere Versicherer haben das noch nicht erkannt und wollen nur noch knapp die Hälfte der Anwaltsgebühren bezahlen, die sie bis 30.06.04 gezahlt haben. Wenn man dann höflich darauf hinweist, daß das ja whl nicht ganz ernst gemein ist, kommt eine Angebot für eine Pauschale Gebührenvereinbarung für alle KH-Fälle mit allen Tocherunternehmen, je nach Schadensaussenstelle in der Höhe variierend, aber genauso hoch wie die Gebührenabrechnung von 1994. Ich sag nichts mehr….

    Zu den Vorschlägen des Sachverständigenkosten sollen andere was sagen….

    Mit besten Grüßen aus dem warmen Ansbach

    Saager
    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Verkehrsrecht

  61. Gast

    habe hier mal wieder ein bisschen gelesen…
    Zu der Herstellergarantie habe ich vor ein paar Wochen was geschrieben, da habe ich keine Lust mehr drauf einzugehen.

    Was das leidige Thema mit den Zubehör-Ersatzteilen angeht,
    jeder PB unterschreibt einen Vertrag wo drinn steht, das nur Originalersatzteile verbaut werden dürfen.
    Wenn sich ein Betrieb nachweislich nicht daran hält, bedeutet dies zurecht díe Beendigung der Partnerschaft.

    Bei uns bekommt jeder Kunde eine Rechnung oder wenn die VS Auftraggeber ist eine Reparaturaufstellung, die genauso aufgebaut ist wie eine Rechnung nur eben ohne Zeiten und Preise.
    Daran kann der Kunde genau sehen, was gemacht wurde und worauf er die nächsten 3 Jahre Garantie hat.

    Wir betreiben Schadenssteuerung seit 1997, auf diesen Weg haben wir uns einen großen privaten Kundenstamm aufgebaut.
    Die ist aber auch nur so, weil wir gute Arbeit leisten und mit jeden Kunden vernünftig umgehen.
    Ich kann Sie ja verstehen wenn sie gegen die Steuerung von Schäden wettern, aber die absolute Mehrheit der Kunden ist mit den Service den PB und VS anbieten sehr zufrieden.
    Ist nun mal so und da können Sie noch so viele Fälle aus den Archiven kramen (können ja nicht so viele sein, wenn erst der Fall XY gesucht werden muß).

  62. Robin Huk

    @schaden-agent

    So, so

    noch ein Märchenonkel – oder vielleicht der gleiche?

    Bei jeder “anständigen” Versicherung gibt es also bezahlte (gedungene) Blog-Killer die nichts kosten ?

    Darauf wäre hier bestimmt keiner gekommen.

    Vielen Dank für den Tip!

    Wirklich sehr anständig von der Versicherung und was die Kosten für diese Truppe betrifft, betriebswirtschaftlich und versicherungsmathematisch wieder brilliant formuliert.

    Dafür gibt es 100 Punkte von Onkel Robin.

    Der Einsatz (und die Kosten) dieser “billigen” Truppe geschieht natürlich nur zum Wohle der Versichertengemeinschaft.

    Und wenn sie nicht gestorben sind….

  63. SV Stoll

    Hallo Gast,

    Das Schadensmanagment kann funktionieren, es kann für Sie positiv sein, das will ich nicht bestreiten.
    Ich kenne Ihren Betrieb nicht, Ihr Team, Ihre Kostenstruktur, Einzugsgebiet, Ihren Bekanntheitsgrad (Bestandsjahre) Ihres Betriebes. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle, wie der einzelne in seinem Umfeld mit den Konditionen und Rahmenbedingungen, die Ihm von außen vorgegeben werden, klar kommt. Fakt aber ist, das es auch Betriebe gibt, die nur mit unlauteren Mitteln noch klar kommen.

    Tatsache aber bleibt, das mit Ausschaltung freier SV`s und Anwälte der Geschädigte keine unabhängige Kontrolle über die Rechtmäßigkeit der ihm angebotenen Schadensersatzpositionen hat. Weiterhin laufen auch alle Werkstätten Gefahr, wenn wir einmal alle ausgeschaltet sind, keine Fürsprecher mehr für sich zu haben, die sich auch für die Belange und Sorgen der Werkstätten einsetzen und diese nach aussen tragen zu den Geschädigten, Rechtsanwälten und Sachbearbeitern.
    Was ich damit meine ist, wenn Sie diesen vielfach (nicht alle) technisch unerfahrenen Personengruppen etwas versuchen zu erklären wird einem doch meist mißtraut. Oder? Der eine denkt, der will mich übern Tisch ziehen oder mein Auto vermurksen, der zweitere denkt vielleicht, die machen doch nur was die Versicherung will, der dritte kann Ihnen wirtschaftliche Interessen unterstellen (“Goldene Reparatur” “Zu Tode reparieren” etc.). Wenn dann ein freier SV dazwischen steht als neutrale Analufstelle, der sachlich und fachlich mit auch teilweise juristischem Hintergrundwissen, die Beteiligten aufklären und informieren kann ist doch auch Ihnen geholfen, wenn Sie aus der Schußlinie genommen werden. Sie wollen doch reparieren, schaffen, Ihre anständige Bezahlung dafür erhalten und nicht andauernd der De.. zwischen den Fronten sein?
    Genau diese Pufferzone füllen wir SV`s aus. Ich weiß nicht, wie es die Kollegen sehen, ich sehe mich aber auch über meine eigentliche Arebeit der Erstellung von Gutachten hinaus als Mittler zwischen den manchmal nicht wohlgesonnenen Parteien.
    Auf der einen Seite versucht man, juristische Sachverhalte allgemein verständlich rüberzubringen, auf der anderen technische. Um mich nicht falsch zu verstehen, ich betreibe dann keine einzelfallspezifische Rechtsberatung sondern versuche neue Urteile, Entscheidungen in unserem Bereich allgemein verständlich, praktisch anschaulich zu erklären. So, das auch mal einem Mechaniker verständlich ist, warum die eine oder andere Sache sich so verhählt. Auf der anderen Seite versuche ich Rechtsanwälten Dinge anschaulich zu erklären (z.B. warum man etwas besser richtet anstatt das halbe Auto auseinander zu reißen etc.).

    Mfg. SV Stoll

  64. SV Stoll

    Hallo,

    die Schreibfehler bitte nicht beachten, heißt natürlich “Anlaufstelle” und nicht “Anal….”

    Mfg. SV Stoll

  65. Regulierer

    @ runabout

    “Dazu gehört auch, daß Instandsetzungen in Herstellerwerkstätten ausgeführt werden müssen.”

    Ah ja, was ist mit der Gruppenfreistellungsverordnung?

    Ich möchte darum bitten mir keine Wörter wie Wegelagerer oder ähnliches in Mund zu legen. Soetwas habe ich nie geschrieben und denke es auch nicht!

    Hinsichtlich der Zufriedenheit der Kunden habe ich nicht von 100% gesprochen! Es passieren immer mal Fehler, dafür handeln in den Werkstätten Menschen.
    Wenn eine Reklamation vorliegt tun wir alles, damit die Sache in Ordnung gebracht wird.
    In unseren Vereinbarungen steht übrigens nicht “Instandsetzung vor Erneuerung”. Unsere WE müssen sogar Neuteile von den Herstellern beziehen, also nicht von den Zulieferern der Hersteller.

    Und mir ist der § 249 auch wichtig, deshalb setzte ich mich ja auch Ihren Anfeiundungen aus. Es soll sich aber auch nicht bereichert werden!

    Die Fälle die Sie hier beschreiben sicherlich keinen Schaden meiner (tollen) Versicherung. Wenn Schadenmanagement so aussieht, dann stehe ich völlig auf Ihrer Seite. Das ist Abzocke!

    Ich kann übrigens versichern, dass ich von niemandem gesteuert werde. Ich schreibe nur meine Meinung. Dies habe ich auch schon mehrfach geschrieben, wird aber wie so vieles gerne überlesen. Und ob ich die Kommentare in meiner Pause, Freizeit oder Arbeitszeit schreibe, kann Ihnen auch egal sein.

    Und von Tottexten kann bei mir kaum die Rede sein, eher umgekehrt. Meine für Sie unbequeme Meinung soll nach Möglichkeit verschwinden.

    Vielleicht sehen Sie meinen Blickwinkel auch mal Chance, Ihren einseitigen Horizont zu erweitern. Ich jedenfalls nehme Ihre Meinung auf und versuche dies in meiner täglichen Arbeit aufzunehmen. Ich möchte nicht, dass ein von mir unterschriebener Vorgang hier zurecht auseinandergenommen wird.

    @ Scherz
    Sie sollten Ihre Vorveruteilung vielleicht mal für sich behalten. Über Sie lache ich schon lange, dennoch qualifiziere ich Sie nicht als unwissend ab.
    Sie wissen doch gar nicht welche Ausbildung ich habe. Und ich behaupte mal, dass ich die Sachen diffenzierter betrachte als die meisten hier.

  66. Regulierer

    @ SV Stoll

    Aber ein netter Verschreiber…;-)
    Ihre Anmerkungen zur Rolle des SV bei Schadenmanagement ist doch nur eine Begründung für die Daseinsberechtigung.

    Aber Sie haben Recht, es darf nicht passieren, dass irgendwann nur noch SV und RA da sind, die die Versicherungsbrille tragen. Das wäre mir auch zu einseitig. Und es gibt doch auch noch genügend in denen Sie tätig sein können.
    Aber genau im ehrlich gemeinten Schadenmanagement ist ein SV nicht erforderlich. Sicherlich spart der Versicherer, aber der Kunde/Geschädigte und die Werkstatt müssen auch gewinnen. Und das ist zumindest unser Ziel. Was andere Mitbewerber machen kann ich nicht beurteilen.

    @ Robin
    Ich habe nur einen Namen und wer hier der Märchenonkel ist, wäre noch zu prüfen.

  67. SV Scherz

    Hallo Regulierer!

    Zunächst einmal möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich hier niemanden “vorverurteile”. Es sind lediglich die Kommentare eines speziellen Klientels, die eindeutige Rückschlüsse über den jeweiligen Verfasser zulassen – und diese Rückschlüsse haben nichts mit einer Vorverurteilung zu tun. Aber wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie doch zugeben, dass so mancher Kommentar eines Multitalentes Ihres Standes jedem Fachmann entweder nur ein Kopfschütteln abringen, oder ein fröhliches Grinsen ins Gesicht zaubern kann. Natürlich wissen wir alle, dass jeder, der hier schreibt, auf unterschiedlichste Weise auf die jeweiligen Kommentare eingeht. Insofern möchte ich Ihnen doch gar nicht absprechen, dass Sie sich wirklich bemühen, sich mit einigen Themen differenzierter zu befassen als es einige Ihrer Berufskollegen hier tun.

    Fröhliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  68. SV Scherz

    Hallo Regulierer!

    Zitat: “…Sicherlich spart der Versicherer, aber der Kunde/Geschädigte und die Werkstatt müssen auch gewinnen. Und das ist zumindest unser Ziel. Was andere Mitbewerber machen kann ich nicht beurteilen….”

    Sehen Sie, werter Regulierer, soweit sind unsere Vorstellungen doch gar nicht voneinander entfernt (zumindest was dieses Thema betrifft). Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass der Kunde und die Werkstatt irgendetwas an einer Schadenregulierung „gewinnen“ müssen. Vielmehr soll der Geschädigte nur gerecht entschädigt und die Werkstatt für eine ordentliche Arbeit fair entlohnt werden. Natürlich sind uns auch Versicherungsgesellschaften bekannt, die auf diese seriöse Art und Weise versuchen ein “faires” Schadenmanagement den Anspruchstellern zu “empfehlen”. Ich könnte mir daher durchaus vorstellen, dass Sie bei einem solchen Versicherer (ich denke hier beispielsweise an die “LVM”) tätig sind. Dies sind übrigens dieselben Versicherer, die auch bislang stets eine rechtmäßige Regulierung forcierten. Insofern ist es nur lobenswert, wenn solche Versicherer sich ebenso seriös und fair im Schadenmanagement engagieren wie dieselben das bislang getan haben.

    Leider denken und handeln nicht alle Versicherer so wie Sie bzw. Ihr Arbeitgeber – und das ist der Hacken an dieser Sache. So wie beispielsweise ein “Schaden-Agent” mit seinen qualifizierten Äußerungen den Ruf Ihres Berufsstandes schädigt (schwarze Schafe gibt es natürlich auch in unserem Berufsstand – und zwar ausreichend), sind es gerade die großen Versicherungsunternehmen, die (zur eigenen Gewinnoptimierung)das von Ihnen versuchte „faire Schadenmanagement“ mit allen rechtswidrigen Mitteln ins Abseits katapultieren. Der “Schaden-Agent” hat bestimmt nicht beabsichtigt den Berufsstand der Vers-Sachbearbeiter zu schädigen, dem entgegen ist jedoch das illegitime Fehlverhalten der großen Versicherungen beim Schadenmanagement explizit gesteuert.

    Freundliche Grüße
    Guido Scherz (SV)

  69. harlekin

    im Internet gefunden:

    Ehrlichkeit im Reden bedeutet: die Wahrheit sagen;

    Ehrlichkeit im Verhalten meint, einen übernommenen Auftrag, ohne den eigenen Vorteil wahrzunehmen, im Sinne des Auftraggebers sachlich zu Ende führen (vgl. Bollnow, zitiert nach Wickert, Das Buch der Tugenden, S. 234 f.)

    Ehrlichkeit im Bezug auf Schadenmanagement ist für mich ein Widerspruch in sich. Ehrlichkeit braucht kein Schadenmanagement.

  70. Gast

    Sicherlich gibt es Betriebe die mit unlauteren Mitteln arbeiten.
    Aber speziell solche Betriebe werden nicht lange die Verträge behalten und diese sind mit ganz großer Sicherheit die Ausnahme und nicht die Regel(wie teilweise hier beschrieben).

  71. harlekin

    Hallo Gast,

    wieso fällt mir jetzt die Sendung Sonntags um die Mittagszeit ein, die einen Mann davon abhält, seiner Frau beim Essen kochen zu helfen. Hier sitzen die Akteure am Glastisch, auf dem ein Schwein steht, welches 5 € Stücke verspeist.

  72. Gast

    Ich denke Sie freuen sich aufs Wochenende

  73. Gutachter

    Also, vorweg ein Zitat, diesmal ein Stiftung Warentest Artikel aus dem Heft Stiftung Warentest 06/2003

    Bequem und teuer Auch die Schadenschnelldienste der Versicherer sind nichts für Skeptiker. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat 1999 die Autobahn-Notrufsäulen übernommen, dazu gibt es das Notfon 0 800/6 68 36 63 zum schnellen Kontakt zur Versicherung des Gegners. Das alles verspricht bequeme Regulierung. Der Geschädigte braucht sich nicht zu kümmern, bekommt einen Mietwagen, das kaputte Auto wird abgeholt, in die Werkstatt geschleppt und frisch gewaschen zurückgebracht. Doch Bequemlichkeit ist nicht alles. Geschädigte haben mitunter auch Anspruch auf Ersatz der Wertminderung, bei Personenschäden auf eine Haushaltshilfe oder auf Auslagenpauschalen. Diese Ansprüche fallen bei der bequemen Regulierung leicht unter den Tisch. „Zudem kennt man die Werkstatt nicht, weiß nicht, ob sie neue oder gebrauchte Teile einbaut“, sagt Gebhardt. „Die Versicherer treten als Helfer auf, stehen aber wirtschaftlich auf der Gegenseite.“ Wer sich einmal auf den Gutachter der Versicherung eingelassen hat, muss bei späteren Zweifeln ein zweites Gutachten Selbst bezahlen. Deshalb ist die Suche nach einem eigenen Fachmann ratsam – auch wenn sie schwierig ist.

    Um es auf den Punkt zu bringen:

    1. Dein Auto könnte in Osteuropa repariert worden sein, in irgend einer Hinterhofschmiede, mit Gebrauchteilen und/oder billigen Zubehörteilen, anstatt Herstellerteilen.

    2. Was willst du machen, wenn sich herausstellt das Reparaturen unsachgemäß ausgeführt wurden? (z.B. Scheinwerfer geklebt, Felgen repariert, strukturgestörte Bauteile nur geflickt und überlackiert, unsinniger Teilkarosserieersatz, schlecht gerichtete (versteckte) Karosserieteile, fehlende Hohlraumversiegelung, fehlendes Auftragen von Unterbodenschutz)

    3. Du wirst nie erfahren was dir von rechts Wegen eigentlich zusteht. Wer soll dir das sagen (Du hast ja keinen Anwalt)? Z.B. Schadenspositionen (Quelle) wie: · Ab-, Anmeldekosten · Anhängerkupplung · Anwaltskosten · Aufwendungen (nutzlose, frustrierte) · Ausfallentschädigung · Auslagenpauschale · Durchsichtkosten · Eigenersparnis Mietwagenkosten · Fahrtkosten · Finanzierungskosten · Gewerbefahrzeug · Gewinn – entgangener · Kreditkosten · merkantiler Minderwert · Neuwagenanspruch · Nutzungsausfall · Radio-Umbaukosten · Schmerzensgeld · Umbau-, Umrüstungskosten · Unkostenpauschale · Verdienstausfall · Vorteile – entgangene · Zinsen

    4. Bist du dir sicher das alle eventuell erforderlichen sicherheitsrelevanten Bauteile getauscht wurden, obwohl du als Laie nie ein Gutachten erhalten hast. (z.B. neue Sicherheitsgurte bei Frontalzusammenstoß mit Rahmenverzug oder bei gestauchten B-Säulen, ausgelöste Gurtstraffer, Achsteile nach Vermessungsprotokoll, Servolenkung bei bleibend verformten Achsteilen, Airbagsystem prüfen bei verzogener Karosserie, Fehlerspeicher auslesen um versteckte Schäden an elektronischen Bauteile aufzuspüren. [Bei Mercedes heißt das z.B. Star-Diagnose.>)

    5. Du hast dann kein Gutachten! Du kannst dein Auto später schlechter verkaufen, denn: http://www.captain-huk.de/allgemein/rechtshistorisches/““>Rechtshistorisches

    Das OLG Stuttgart hat erkannt, dass kein Geschädigter ohne Sachverständigengutachten in der Lage ist, solchen Einwendungen des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers zu begegnen; wenn das Fahrzeug erst einmal repariert ist lassen sich Art und Umfang des unfallbedingt eingetretenen Schadens – und dafür ist der Schädiger beweispflichtig – nicht mehr feststellen.

    Die vom OLG Stuttgart angestellten Erwägungen sind heute über 30 Jahre alt und es hätte sich wohl keiner der damals tätigen Richter auch nur träumen lassen, wie praxisrelevant sie erst noch werden sollten. Der Verbraucher, der ohne Sachverständigengutachten die Unfallschäden an seinem Fahrzeug reparieren lässt, muss im Falle des späteren Verkaufes seines Fahrzeuges die Unfallschäden sowie deren Art und Umfang gegenüber seinem künftigen Käufer auch ungefragt offenbaren. Zwar kann er seine kaufvertraglichen Gewährleistungspflichten ausschließen. Für die Richtigkeit der zum Fahrzeugzustand abgegebenen Erklärungen haftet er jedoch gegenüber seinem Käufer ohne Weiteres. Gefährlich sind häufig verwendete Begriffe wie “Heckschaden fachgerecht behoben” im Kaufvertragsformular zu der Frage nach Unfallschäden.

    Wenn der Käufer eines solchen Fahrzeuges dann nach dem Kauf feststellt, dass der Heckschaden entgegen den kaufvertraglichen Angaben nicht fachgerecht behoben worden ist, dass etwa das Heckabschlussblech nicht erneuert sondern nur gerichtet worden ist, ist er zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt; er kann Rückzahlung des Kaufpreises verlangen und muss sich nur ganz geringfügige Gebrauchsvorteile abrechnen lassen.

     Der Geschädigte bemerkt häufig erst dann, dass er sich durch den Verzicht auf das Schadensgutachten erhebliche und nicht wieder gutzumachende Nachteile eingehandelt hat. Könnte er dem rücktrittswilligen Käufer ein Schadensgutachten vorlegen, indem der als fachgerecht zu bezeichnende Reparaturweg und das Ausmaß des unfallbedingt entstandenen Schadens beschrieben ist, könnte er den Umfang des unfallbedingt entstandenen Schadens als Grundvoraussetzung für die Beantwortung der Frage, ob der Schaden auch fachgerecht behoben worden ist, belegen und beweisen und er hätte so gute Chancen, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages durch seinen Käufer zu verhindern. Ohne das Schadensgutachten ist der Geschädigte hier aber chancenlos und es ist ihm deshalb immer mit besten Gründen zu empfehlen, bei jedem Schadensfall ein Schadensgutachten zu beauftragen, damit er beim späteren Verkauf seines Fahrzeuges gegenüber seinem Käufer pflichtgemäß wahre Angaben über Art und Umfang des Unfallschadens machen und diese im Streitfall auch belegen kann.

    6. Ist dein Fahrzeug dann doch ein Totalschaden (laut Versicherungseigenem Sachverständigen), wird dein Fahrzeug vielleicht ohne deine Einwilligung und ohne Beachtung der http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=f1653abe0c5c7a1aefa421a3b43562b4&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&client=%5B%273%27%2C+%273%27%5D&nr=34103&pos=0&anz=1““>höchstrichterlichen Rechtsprechung in die http://www.captain-huk.de/allgemein/gutachter-stellt-unfallfahrzeug-in-restwertboerse-nun-im-gewissenskonflikt/““>Restwertbörse gesetzt, Zitat BGH:

    Ein Geschädigter ist allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO) und kann vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992 – VI ZR 142/91 – aaO; vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92 – VersR 1993, 769; vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO). Nach diesen Grundsätzen leistet der Geschädigte dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Satz 2 BGB a.F. gezogenen Grenzen, wenn er die Veräußerung seines beschädigten Kraftfahrzeugs zu demjenigen Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 143, aaO; vom 21. Januar 1992 – VI ZR 142/91 – aaO, 458; vom 6. April 1993 – VI ZR 181/92 – aaO, 770 und vom 7. Dezember 2004 – VI ZR 119/04 – aaO, 382).

    7. Hast du gewußt, das du dank der 130 % Rechtsprechung dein Fahrzeug auch 30 % Prozent über Wert richten darfst?

    § 249 BGB Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs kann nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 154,395 ff.).

  74. Regulierer

    @ SV Scherz

    Vielen Dank, dass Sie die Differenzierung meiner Meinung wahrnehmen.

    Sie haben Recht, der Geschädigte soll gerecht entschädigt werden! Ich sehe meine Aufgabe darin, dies umzusetzen.
    Mit gewinnen meinte ich das neudeutsche “Win-Win” zwischen Partnern. Es sollen alle zufrieden sein.

    Wenn die Reparatur so durchgeführt wird, wie Sie befürchten oder teilweise beschreiben, dann hat dies nichts in der Regulierung zu suchen.

    Ich denke auch, dass die Schadenmanagement-Fälle den SV und RA gar nicht soviele Fälle wegnehmen. Die Geschädigten die dies freiwillig mitmachen hätten wahrscheinlich den Schaden auch ohne SV (häufig zumindest) und definitiv ohne RA in ihrer WE reparieren lassen. Betroffen sind eher die WE, die ihre Kunden verlieren. Dies ist aber nur eine Vermutung die ich nicht fundieren kann, also bitte nicht um die Ohren hauen.

    Wie gesagt, ich halte Sachverständige und Rechtsanwälte für die Schadenrechtlandschaft für unerlässlich!

  75. WESOR

    @ Rulierer, richtig der Satz: “Diese Wegelagerer müssen wir ausschalten”. Stand in einer Allianz Arbeitsanweisung von 1991 und hat sich bei mir eingebrannt.

    Zum nachlesen, instandsetzen geht vor erneuern.

    http://www.karosserie-kluge.de Eurogarantpartner Leistung

    “Die Prämisse ist instandsetzen vor erneuern”.

    Aber doch nicht für Neuteile Prämie fordern und dann optische Instandsetzung anbieten. Lässt sich aber eine Totalschadenabrechnung darstellen, dann plötzlich alles erneuern, nur das er tot wird.
    Schildern Sie doch einen Fall, bei dem der Geschädigte einen Vorteil hat bei dem aktiven Schadenmanagement!

  76. Regulierer

    Der Vorteil ist schon der Service, dass er sich um nichts kümmern muss. Ein Anruf und es läuft!
    Das Auto wird genauso instandgesetzt, als wäre es bei keinem Partnerbetrieb. Also wenn erforderlich erneuern mit Hersteller-Teilen oder Instandsetzen, wenn besser. Denn nicht immer ist Neu auch besser. Aber das werden die SV wesentlich besser beurteilen können als ich.
    Im KH-Fall wird aktiv NA/MW, Wertminderung und KP an- und abgesprochen. Die Wertminderung wird von einem externen SV ermittelt, das Protokoll dazu erhält der Geschädigte.

    Sollte wirklich mal die Reparatur Mängel haben, dann muss der Geschädigte nicht der Werkstatt nachweisen, dass ein Fehler vorliegt, dann kümmern wir uns. Notfalls schalten wir einen SV mit der Prüfung ein. Und bitte glauben Sie mir, nicht mit dem Hintergrund, den Anspruch abzulehnen. Es geht um eine objektive Beurteilung. Meist werden die Reklamationen aber ohne Probleme behoben.

    Ich propagandiere wirklich nur die ehrliche und faire Behandlung. Sollte sich das Management bei uns verschlechtern, wäre ich der Letzte der dies nicht zugeben würde und dies auch hier sagen würde. Und Sie würden sagen: “Das haben wir doch immer gesagt!”
    Aber das ist nicht der Fall.

    An Ihrer Stelle fände ich Schadenmanagement auch Scheiße! Man kann keine Jubelarien von Ihnen erwarten, das ist absolut verständlich. Aber man kann trotz der eigenen wirtschaftlichen Einbußen differenziert damit umgehen. So z.B. nach dem Motto “ganz schön clever von den sch.. Assekuranzen, aber wie mache ich nun das Beste daraus?” Weil lamnetieren hilft ja nicht. Sie wehren sich in einigen Bereichen und das ist auch völlig legitim!

    Mehr will ich persönlich nicht.

    P.S. Ich bin froh nicht für die Allianz arbeiten zu müssen!!!
    Nach der Aktion mit den Mitarbeitern hätte ich soweit möglich auch alle Verträge dort gekündigt! Und der Begriff “Wegelagerer” ist eine Frechheit!

  77. Robin Huk

    Es ist immer das gleiche utopische (bezahlte) Märchen und hört und hört nicht auf.

    Bei uns ist alles toll….

    Sachverständige, Rechtsanwälte und Geschädigte interessiert jedoch nur eins:

    Fakten, Fakten, Fakten!

    Welche Versicherung bietet diesen Traumservice ?

    So lange keine Fakten auf dem Tisch liegen, ist alles nur heiße Luft, die die Seiten hier vollmüllt.

    Onkel Robin liest zwar gerne Geschichten aus einem Land vor unserer Zeit, aber immer die gleiche wird irgendwann langweilig.

  78. WESOR

    An Alle, jeder gibt hier sein Bestes.
    Fakten finden sie bei ihren Kunden. Halten sie Kontakt mit Ihnen.
    Sie werden es nicht glauben, die meisten angesprochenen Autohalter waren bereit mit uns zu reden, als wir sie auf die Beulenspiegelungen und Spachtelaufträge mit dem Lackschichtenmesser hingewiesen haben. Gleich waren sie bereit zu sagen, wie es und bei wem es zur Reparatur kam. Bei den schadengesteuerten Autofahrern hatten wir so richtig nachgelegt. Statt wie hier versprochen Garantieleistungen zu erbringen ist ein EurogarantPartnerbetrieb zur Schiedstelle der Handwerkskammer gelaufen und hat seinen Rechtsanwalt beauftragt zu schreiben, “das sind keine vorhandenen Mängel, das ist heutiger Stand der Ausbeul- und Lackiertechnik”. Erst die Klageschrift vom Anwalt hat ein neues Seitenteil aktiviert. Wir freien Gutachter haben keine andere Wahl als auf die Mißstände hinzuweisen, weil das unser Geschäft ist und dafür kämpfen wir. Dabei hilft uns in gewisser Hinsicht das rigide Vorgehen der Sachverständigen aus der Versicherungswirtschaft. Die bekommen immer mehr Druck vom Arbeitgeber und wollen das auch beim Geschädigten durchsetzen, dass sie wiederum nicht ersetzt werden.
    Bei der grünen Versicherung gab es bei Kasko vom hauseigenen SV 3400 und nach dem Sachverstädigenverfahren 9500 aus Köln direkt. Wir Freien müssen nur gewillt sein, jeden anzusprechen der ein instandgesetztes Auto hat und wir schon von weitem erkennen, hier ist was zu bemängeln. Erst der kostenlose Einsatz des Lackschichtendickenmessers bringt “einen Heile gemachten” Geschädigten so richtig in Rage und dann wird auch ein Auftrag daraus. Der Regulierer hat schon recht, lamentieren hilft nicht. Aber unsere Fachkompetenz überzeugt und spricht sich herum. Da wir über keine Werbemillionen verfügen müssen wir eben unsere RegionalReporter aktivieren und mit Material füttern. Die Prüforganisationen schreiben doch auch in jedem Käsblatt was von ihrer Tätigkeit. Was wir zu berichten haben ist viel interessanter. Ein Unfallfoto und eine passende Überschrift und der Reporter freut sich. Wenn Du wieder was hast ruf mich an. Natürlich hab ich wieder was für Dich. Dann haben wir eine Wertminderungsberechnung einer Drückerorganisation eingestellt und dazu geschrieben, was wir mit dem Anwalt wirklich vor Gericht erstritten haben. Die Versicherungen nageln doch auch alles voll mit ihren Betrugsfällen. Gleiches Recht für Alle. Tue gutes und sprich darüber.

  79. runabout

    Hallo Herr Wesor,

    Genau so ist es. Habe gestern aquiriert und konnte mich
    an der regen Diskussion nicht beteiligen.

    Anders als gewisse Versicherungskräfte kriege ich meine
    Zeit im Web nicht bezahlt.

    Aber seien Sie versichert: Jeden Kunden den man die Abläufe im Schadenmanagement schildert reißt die Augen
    auf:”Das hat mir der Sachbearbeiter so aber nicht gesagt.”
    Die Stratgie ist richtig

    Information gegen Propaganda
    Fakten gegen ständige, dreist wiederholte
    Falschbehauptungen
    Gerichtsurteile gegen ein betrügerisches Rechtsgebaren.

  80. Regulierer

    Meine Herren!

    Was möchten Sie denn? Ich beschreibe meine eigenen Erfahrungen und sage nicht welche Versicherung “so toll” sein soll. Ich mache doch keine konkrete Werbung! Fakten kann ich somit nicht auf den Tisch legen, aber selbst wenn ich die Fragebögen vorlegen könnte sagen viele “die sind getürckt”!

    Fälle wir von Wesor beschrieben sind m.E. Einzelfälle, allerdings ist einer schon zu viel. So darf Schadenmangement nicht aussehen! Soetwas prangern Sie zurecht an

    Es zudem extrem unfair und unsachlich meine Meinung dadurch untergraben zu wollen, dass ich dafür bezahlt werden würde. Ich schreibe meine Statements in meinen Pausen oder vonzu Hause.
    Ich bin definitiv objektiver als Sie, denn ob ich Ihre Rechnung kürze oder nicht (bitte, das ist nur ein Beispiel), ich bekomme das gleiche Gehalt. Sie verspüren die Maßnahmen auf dem Ertragskonto. Also hören mit diesem Sch… auf!

    Und ich gebe auch offen zu, dass meine Meinung durch unsere Handhabung beeinflusst ist, aber versuche immer diese zu Hinterfragen.

  81. @ Regulierer
    “Fälle, wie von Wesor beschrieben, sind m.E. Einzelfälle”

    Leider konnten wir bisher nur wenige Einzelfälle, von Geschädigten überprüfen, welche das ach so praktische Schadenmanagement einer Versicherung in Anspruch nahmen.

    Das liegt zum Einen daran, dass den meisten Geschädigten zunächst gar nicht auffällt, wenn bei der Instandstandsetzung gepfuscht wurde, zum Anderen daran, dass wir unsere Serviceleistung “Überprüfung der Reparaturqualität” aus den schon angesprochenen Gründen nicht so bombastisch bewerben können, wie die Versicherungswirtschaft Ihr Schadenmanagement.

    Es dürfte aber auch dem “Regulierer” zu denken geben, dass wir trotz geringster Anzahl von uns überprüfter Reparaturen, in allen Fällen teils erhebliche Reparaturmängel feststellen mußten.
    Unsere bundesweiten Kontaktgespräche mit Kollegen ergeben die gleichen Erfahrungen, wie wir sie gemacht haben.

    Folgt man den Ausführungen des Regulierers, haben wir, die unabhängigen KFZ- Sachverständigen in Deutschland, wohl gerade die von ihm angesprochenen “Einzelfälle” geprüft und zufälligerweise allesamt die gleichen Fahrzeuge besichtigt, denn sonst wären es ja keine Einzelfälle mehr.

    Also Kollegen, probagiert lauthals die “Überprufung der Reparaturqualität.”
    Wir erschließen uns mit Sicherheit ein umfangreiches neues Betätigungsfeld.

  82. runabout

    Zitat: Regulierer

    “Ich bin definitiv objektiver als Sie, denn ob ich Ihre Rechnung kürze oder nicht (bitte, das ist nur ein Beispiel), ich bekomme das gleiche Gehalt…”

    1.
    Für jedem Geschädigten, der sich unter Einwirkung des
    ersten Schockes mittels Desinformation zum Schadensmanagement nötigen läßt , gibt es Provision.

    2.
    Es werden doch Statistiken geführt über durchchnittliche Regulierungssummen pro Haftpflichtfall, oder etwa nicht?
    Dies sind doch Kennzahlen für jede Organisationseinheit.
    Wer Karriere machen will tut gut daran, diese Kennzahlen möglichts niedrig zu halten.

    Womit?
    Indem möglichst viele Anspruchsbestandteile vorenthalten werden.

    Die Maske des edlen Versicherungsstreiters nehme ich
    dir nicht ab.

    Das angedeutete Abgleiten in die Fäkaliensprache
    im vorletzten Absatz entspricht dann wohl eher deinem
    Niveau.

  83. Haarsträubend

    Ich finde es einfach nur beschämend, wie Sie gestandene Handwerker offen oder mittelbar in Misskredit bringen, nur weil diese sich erlauben, mit der von Ihnen verhassten Versicherungswirtschaft Verträge abzuschließen, mit Hilfe derer SIE (die Handwerker) größeren Umsatz generieren und DIE (die Versicherer) dafür günstigere Preise erhalten.

    Um einmal in der Diktion einiger Beiträge auf dieser Seite zu bleiben (ich such Sie gerne raus…): Das sind üble Methoden, die wir in Deutschland schon mal hatten. (Jaaa, die ganz große Keule, die kann ich auch mal schwingen!)

    Falls es noch nicht aufgefallen ist, kriegt der, der eine Lastwagenladung Schrauben kauft mit Sicherheit einen günstigeren Stückpreis als der, der eine Schraube kauft. Deswegen haben die Schrauben keine unterschiedliche Qualität.

    Wer suchet, der findet! Mich würde interessieren, ob Ihr Spürsinn auch soweit reicht, die Arbeit der “Guten”, sich nicht am Schadenmanagement beteiligenden Firman einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

  84. SV Neidow

    Liebe Gemeinde, seit Wochen beobachte ich sehr interessiert diese Plattform. Es waren sehr viele gute Beiträge dabei, aber auch viel Unnötiges. Dies gilt insbesondere für Polemik, Beleidigungen und Hypothesen (was wäre, wenn). Es gibt klare Gesetztesvorlagen, an die wir uns zu halten haben und ebenso ausreitzen können. Die Einen machen das mehr, die Anderen weniger. Da wir nur Haftpflichtschäden bearbeiten und auch in keinem SSD oder Ähnliches sind, kann ich zum Thema Interssenkonflikt, dem wahrscheinlich jeder unterliegt, der für beide Seiten arbeit (das kann auch unmerklich sein), nichts sagen. (Beiß’ nie die Hand, die dich füttert). Das gilt wohl für alle hier Mitredenden. Es gibt wohl für alle Seiten Gesetze oder Richtlinien, die einem je nach Betrachtung unfair oder ungerecht vorkommen. Ich habe logischerweise zun vielen hier beschriebenen Fällen auch Beispiele, aber das würde den Rahmen wohl sprengen. Mich würde sehr freuen, wenn hier etwas mehr Sachlichkeit einkehren würde und weniger Sarkasmus und Beleidigungen.

    Nils Neidow (SV)

  85. Sir Henry Morgen

    Hallo

    Und wieso in aller Welt, soll sich irgendwer auf dieses zweifelsfrei risikobehaftete Schadensmanagement einlassen, wenn ihm nach Recht und Gesetz ein unabhängiger Gutachter und ein eigener Rechtsanwalt zusteht??????

    Mfg

  86. Regulierer

    @ runabout
    Das “Du” habe ich Ihnen nicht angeboten, und über mein Niveau brauchen Sie sich auch keine Sorgen machen.

    1.
    Für jedem Geschädigten, der sich unter Einwirkung des
    ersten Schockes mittels Desinformation zum Schadensmanagement nötigen läßt , gibt es Provision.

    Blödsinn, es gibt keine Provision (zumindest bei uns)!

    2.
    Es werden doch Statistiken geführt über durchchnittliche Regulierungssummen pro Haftpflichtfall, oder etwa nicht?
    Dies sind doch Kennzahlen für jede Organisationseinheit.
    Wer Karriere machen will tut gut daran, diese Kennzahlen möglichts niedrig zu halten.
    Womit?
    Indem möglichst viele Anspruchsbestandteile vorenthalten werden.

    Nochmal blödsinn! Die Ersparnisse kommen durch möglichst viele Vermittlungen. Wir sparen bei der Reparaturhöhe durch Rabatt (und nicht durch Fehlreparatur) und dem entfallen von SV – und RA-Kosten sowie günstige Direktvermittlungen für MW.
    Wieso sollen wir dann berechtigte Forderungen vorenthalten?
    Stimmt, die Versicherungen können ja nicht genug bekommen…

    Was Sie mir abnehmen oder nicht ist mir auch relative egal. Ich habe aber schon mehrfach geschrieben, wie ich mir Schadenmanagement vorstelle.

    Hinsichtlich der Einzelfälle meine ich nicht, dass alle das Gleiche Fahrzeug gesehen haben. Aber wieviele Fälle sind das absolut?
    Es ist zu einfach gedacht, ich habe 5 Reklamationen gesehen, diese waren berechtigt, somit sind alle Managementreparaturen schlecht! Meine Erfahrungen sind andere!

    Aber was nicht sein darf, darf halt nicht sein, gell!

    @Haarsträubend
    Einige machen sich schon die Mühe, aber für viele ist dies ein Aspekt, der nicht in ihre Welt passt. Er wird daher ignoriert.

  87. SV Hildebrandt

    Der von mir geschilderte Fall ist sicherlich der krasseste von allen von mir überprüften Instandsetzungen und Reparaturen. Bemerkenswert war an dieser Rechnung der Schlusssatz: „ Auftragsgemäß wurde der kostengünstigste Reparaturweg durchgeführt.“ Wer hier tatsächlich als Auftraggeber steht, sollte klar sein. Allerdings musste der Geschädigte den Reparaturauftrag unterschreiben und ist somit auf dem Papier derjenige der dies *preiswerte Instandsetzung* in Auftrag gegeben hat.

    @ Haarstreubend

    Selbstverständlich habe ich auch schon an einem Fahrzeug der Oberklassen (hier war es ein Kombi) das gerademal zwei Jahre alt war und einen Schaden an der rechten Seitenwand hatte. Bei der Überprüfung dieser Instandsetzung, diese wurde in der Händlerfachwerkstatt vorgenommen, kam die Qualität mittels Schichtdickenmessgerät zum Vorschein. Großflächig aufgebrachte Spachtelmasse mit einer Schichtdicke die nicht mehr messbar war. Nach Einschaltung eines Rechtsanwalts wurde diese Seitenwand danach doch noch erneuert. Und ob Sie es glauben oder nicht, manche Stellen dieser Spachtelmassen konnten mit einem Gliedermaßstab gemessen werden.

    @ SV Stoll

    Selbstverständlich werde ich alle hier anwesenden auf dem Laufenden halten. Ich selber habe x solcher Fälle in meinen Akten, allerdings nicht von solchem Umfang. Meistens wurden bei Erneuerungen Teile aus dem Zubehörprogramm verwendet und die Herstellerpreise berechnet, Richtarbeiten und Lackierungen nur soweit vorgenommen wie es auf den ersten Blick zu erkennen war. Irgendwo müssen ja die *gewährten Rabatte* in den Löhne ja aufgefangen werden.

  88. Gast

    Lächerlich was hier so teilweise abgeht, hier werden Einzelfälle aufgetan die mann schon im Archiv hat und bestimmte Kollegen können auch von ein paar Fällen erzählen.

    Wir arbeiten auch für Autohäuser, wir führen Karosseriearbeiten und die Lackierungen durch.
    Wieso eigentlich?
    Wieso eigentlich die Karosseriearbeiten?
    Weil wir, der Eurogarantbetrieb über das Know-How verfügen und viele Marken Werkstätten nicht.
    Was meinen Sie was da teiweise ausgebeult wird und als erneuert in Rechnung gestellt wird.
    Das sind keine Einzelfälle, dies passiert regelmäßig.

    Wir als Partnerbetrieb vieler Versicherungen würden u sowas nie im Leben machen.

    Zitat von Wesor:
    Schildern Sie doch einen Fall, bei dem der Geschädigte einen Vorteil hat bei dem aktiven Schadenmanagement!

    Geht ein Haftpflichschaden an einen Partnerbetrieb ist die Schuldfrage zu 100% geklärt.
    Das heißt:
    eventuel kein Gutachten
    weniger bis gar kein Schriftkram für den Anspruchsteller

    auf gut Deutsch, weniger Bürokratie.

    Was hat das zur Folge?
    Das Auto ist schneller wieder beim Kunden und den meißten geht es nur darum das er wieder sein eigenes repariertes Fahrzeug auf den Hof stehen hat.

    Wertminderung usw werden auch von der Versicherung übernommen.
    Hat der Regulierer auch schon oben geschrieben.

  89. Gast

    Zitat
    Irgendwo müssen ja die *gewährten Rabatte* in den Löhne ja aufgefangen werden.

    Ja, durch die bessere Werkstattauslastung

  90. Regulierer

    @ Gast:

    Wie gesagt:
    Was nicht sein darf, darf nicht sein!!!

    Nach Meinung einiger Herren müssen ja auch Sie nur Schmuh machen.
    Ich möchte nicht wissen, welch “schlechten” Ruf Sie haben müssen…;-)))
    Unsere Partner sind zumindest mit unsere Zusammenarbeit zufrieden.

  91. runabout

    Regulierer

    jede, aber auch wirklich jede abstruse Behauptung von dir wurde mehrmals widerlegt, können als keine Einzelfälle sein.

    Trotzdem kommt immer nur eine substanzlose wiederholung
    des immer selben Unsinns.

    Was du hier veranstaltest wird doch immer klarer,
    Hardcorespamming und nichts anderes.

  92. Störtebeker

    Hallo Gast!

    Zitat: “…Geht ein Haftpflichschaden an einen Partnerbetrieb ist die Schuldfrage zu 100% geklärt. Das heißt: eventuel kein Gutachten weniger bis gar kein Schriftkram für den Anspruchsteller – auf gut Deutsch, weniger Bürokratie. Was hat das zur Folge? Das Auto ist schneller wieder beim Kunden und den meißten geht es nur darum das er wieder sein eigenes repariertes Fahrzeug auf den Hof stehen hat. Wertminderung usw werden auch von der Versicherung übernommen….”

    Ich möchte mich mit Ihnen erst gar nicht über die bekannte Reparaturqualität einiger “Eurogarantbetriebe” auseinandersetzen. Ich möchte nur auf Ihr vorgenanntes Zitat kurz eingehen, um Ihnen Ihren Denkfehler aufzuzeigen:

    Zunächst einmal hat ein Schadengutachten relativ wenig mit der “Klärung einer Schuldfrage” zu tun. Ein solches Gutachten ist primär zur “unabhängigen Beweissicherung” und zur ebenso unabhängigen “Ermittlung der Schadenhöhe” gedacht. Also wenn man dem Anspruchsteller von diesem “bürokratischen” Schreibkram abrät, verweigert man dem Anspruchsteller seine “Rechte und Pflichten”, denn er ist beweispflichtig (und nicht etwa der Reparateur oder Versicherer). Das kann natürlich weitreichende Folgen für den Anspruchsteller (später sicher auch für den Reparateur, wenn der AST regressiert) haben. Was die “Wertminderung u.s.w.” (wie Sie schreiben) betrifft, kann diese beispielsweise ausschließlich der Sachverständige ermitteln, der das Fahrzeug auch begutachtet hat. Wurde das Auto aber nicht begutachtet, kann der Anspruchsteller ruhigen Gewissens davon ausgehen, dass der Entschädigungsbetrag den der Versicherer möglicherweise zahlen möchte, sicher nichts mit einer tatsächlichen Wertminderung zu tun hat.
    Natürlich gibt es für meine vorstehenden Ausführungen entsprechende höchstrichterliche Urteile. Diese hier nun einzustellen, erspare ich mir jedoch.

    MfG
    Störtebeker

  93. Haarsträubend

    Ich kenne mich da nicht so aus, aber die einschlägigen Berechnungsprogramme und Listen werden doch wohl nicht nur Sachverständige, sonder auch die Versicherer haben. Oder braucht man für den Erwerb von audatex & Co. neuerdings eine besondere Genehmigung?

  94. Chr. Zimper

    ich glaube nicht, dass ein Werkstattínhaber es lächerlich findet, wenn sein Bruder, der einen nicht unbeträtlichen Haftpflichtschaden erlitten hat, auf Grund dessen, dass die zu regulierende Versicherung diesen dazu drängte, das bereits in der Werkstatt seines Bruders befindliche Fahrzeug zum Partnerbetrieb der Versicherung zu verbringen, um dort einen Kostenvoranschlag über die Höhe des Schadens erstellen zu lassen.
    In der Partnerwerkstatt wurde dem Bruder dann mitgeteilt, dass dieser Kostenvoranschlag nur erstellt werden kann, wenn das Fahzeug auch im Partnerbetrieb der Versicherung repariert wird.

    So war es dann auch geschehen.

    Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob die Brüder nun doch schon wieder miteinander sprechen.

    Das gestern von Herrn Stoll geschriebene ist daher fett zu unterstreichen.

    Herr Stoll schrieb:
    Wenn dann ein freier SV dazwischen steht als neutrale Anlaufstelle, der sachlich und fachlich mit auch teilweise juristischem Hintergrundwissen, die Beteiligten aufklären und informieren kann, ist doch auch Ihnen geholfen, wenn Sie aus der Schußlinie genommen werden. Sie wollen doch reparieren, schaffen, Ihre anständige Bezahlung dafür erhalten und nicht andauernd der De.. zwischen den Fronten sein?
    Genau diese Pufferzone füllen wir SV`s aus.

    MfG Chr. Zimper

  95. Gast

    Zitat:
    Zunächst einmal hat ein Schadengutachten relativ wenig mit der “Klärung einer Schuldfrageâ€? zu tun. Ein solches Gutachten ist primär zur “unabhängigen Beweissicherungâ€? und zur ebenso unabhängigen “Ermittlung der Schadenhöheâ€? gedacht. Also wenn man dem Anspruchsteller von diesem “bürokratischenâ€? Schreibkram abrät, verweigert man dem Anspruchsteller seine “Rechte und Pflichtenâ€?,

    Wofür brauche ich eine Beweissicherung wenn mein Schaden zu 100% übernommen wird?

  96. SV Stoll

    Hallo,

    wenn wir es gerade von der Wertminderung haben und Gerechtigkeiten:

    Wer, ausser dem am Objekt tätigen SV kann alle für die Wertminderung erforderlichen Faktoren erfassen und marktgerecht bewerten? Für Haarsträubend und Regulierer: Das betrifft auch die Bewertung von Vorschäden!!

    Grundsatz: Eine Wertminderung kann nur von einem SV, der das zu bewertende Objekt selbst begutachtet, hat festgelegt werden.

    Ein hirnloser Computer 100km entfernt, der nur statisch mit Daten gefüllt wird kann das nicht!!!!!!!!!!!

    Berechnungsprogramme sind Stuß, Blödsinn und hohler Kram!!!!

    Hand am Arm wird die Wertminderung berechnet, Ende!!!!!!

    Trotzdem Mfg. SV Stoll

    Steckenpferd Wertminderung (2 Leitz-Ordner voll)

  97. SV Stoll

    Hallo Gast,

    Regress im nachhinein, plötzlich auftauchende Ungereimtheiten, SB hat sich vertan (auch nur Menschen), VN ändert seine Meinung, plötzlich auftauchende Zeugen mit anderer Wahrnehmung, Spionage-Programme fördern Vorschäden zutage=Versicherung zieht Notbremse etc.
    Alles schon gehabt. Und jetzt? Ohne Gutachten ist ihr Kunde der Mops und Sie auch. Klar, Sie können Ihr Geld einklagen beim Fahrzeughalter (Haftpflicht). Der Schaden an Ihrem Ruf ist aber nicht absehbar (“der Abzocker” etc., was dann da so kursiert). Beweissicherung umfasst auch den Bereich der Wertminderung, ob eine eingetreten ist oder nicht. Auch Wertverbesserungen werden durch ein Gutachten erfasst, das schützt den Geschädigten davor, sich eines Verstoßes gegen das Bereicherungsverbot schuldig zu machen.

    Mfg. SV Stoll

  98. Regulierer

    Die Wertminderung muss m.E. von einem SV errechnet werden. Da hat SV Stoll absolut Recht, nur dann ist die WM auch substantiert dargelegt.

    @ runabout
    Nicht nur das Sie respektlos sind, Sie haben bislang nichts widerlegt. Wie denn auch, wenn Sie die vielen und überwiegenden reibungslosen Fälle, bei denen keine Reklamation auftauchen, weil auch nicht aufkommen können, da die Reparatur absolut i.O., nicht gesehen und nie sehen werden. Wir haben tausende von Managementschäden bundesweit, dann müssten Sie hier auch tausende Fälle aufführen, wenn meine Beobachtungen nicht stimmen würden.

    Sie sind doch nur blind in eigener Sache unterwegs. Wenn es um Aufklärung gehen würde, würde auch Gegenargumente berücksichtigt werden. Dazu sind Sie nicht in der Lage.

  99. Peter Pan

    hallo gast
    sie fragen,weshalb man ein gutachten braucht,wenn der schaden zu 100% reguliert wird?
    irgendwann wollen sie den wagen verkaufen;dann sind sie offenbarungspflichtig bezüglich der unfallschäden,die er erlitten hatte!
    dieser pflicht können sie ohne gutachten nicht nachkommen.
    wenn ein schadensgutachten tatsächlich lediglich zur ermittlung der schadenshöhe gebraucht würde,dann wäre es in der tat oft überflüssig.
    haben sie sich schon mal gefragt,weshalb der bundesgerichtshof dem geschädigten grundsätzlich gestattet,ein gutachten zu erholen und mit dessen kosten den unfallgegner zu belasten?
    weil es eben unabdingbar notwendig zur wahrung der integrität der rechtssphäre des geschädigten ist!
    wer etwas anderes behauptet,versucht damit den geschädigten um seine rechte zu betrügen.

  100. Regulierer

    SV Stoll:

    Wenn ein Versicherer die Reparatur beauftragt hat und die Haftung bestätigt hat, dann ist das Thema durch, egal aus welchem Grund.

    Aber in dem geschilderten Fall haben Sie Recht, dass der Geschädigte der gelackmeierte ist, wenn der Versicherer dann trotzdem einen Affentanz versucht. Das Verhalten des Versicherers ist aber in meinen Augen unseriös.

    Wenn ein Vorschaden auftaucht, dann wird ein Gutachten erstellt. Nun können wir natürlich wieder darüber streiten ob es dann ein vom Versicherer beauftragter SV sein darf. Ich denke, es sollte ein objektiver SV sein. Wenn das Produnkt stimmt ist es egal, aber wer glaubt dann schon dem “anderen” SV.

  101. SV Stoll

    Hallo Regulierer,

    ja, das ist das Problem. Einem auch mal was glauben. Wenn man doch über längerere Zeit am Markt ist sollten es doch die meisten SB`s wissen wem sie über den Weg trauen können. Tun sie aber vielfach nicht. Man wird nicht mal benachrichtigt, wenn aus irgend welchen Gründen nicht gezahlt oder reguliert wird (ob berchtigt oder nicht sei dahin gestellt). Ein lautes “Herr Stoll, L M A, wir zahlen nicht!” wäre mir entgegen dem ewigen Schweigen und nichtbeantworten von X-Briefen lieber. Entschuldigen Sie, aber das denkt halt ein Schwabe manchmal.

    Mfg. SV Stoll

  102. Gast

    Ich hab ne RKÜ von der VS also ist das finanzielle geregelt.
    Für den Kunden und den Reparaturbetrieb.

    Wertminderungen können bei bestimmten Schäden locker vom Computer veranschlagt werden.
    Bei Kleinschäden auf jeden Fall, sicherlich nicht bei Schäden ab einer bestimmten Höhe.

    Aber auch bei gesteuerten Haftpflichtschäden hat der Anpruchsteller die Möglichkeit einen SV seiner Wahl beaufzutragen und wir empfehlen das auch einigen Kunden.

    Mir geht es auch nicht so um die Frage SV ja oder nein,
    sondern darum weil hier einige Leute sämtlich Partnerbetriebe als Pfuscher hingestellt haben.

    Da wird hier diese Plattform genutzt für eine Meinungsmache die unterste Schublade ist.
    Es wird mir hier eindeutig zuviel pauschalisiert.
    Schade

  103. Skydiver

    @ kleinen flitzer

    oberstes gebot!

    keine unterhaltung mit diesen menschenkindern führen
    sondern sich auf das wesentliche konzentrieren und zu gegebener zeit mit nachdruck aktiv werden.

    aber noch eine frage, zufällig in den letzten jahren aftersales ing. bei n…. in n……. gewesen.

  104. Hallo Gast,

    seien Sie mir nicht böse: Ein Computer ist sackdoof und spuckt nur Müll aus, wenn es um solche individuellen Dinge wie Wertminderung geht. Sie sollten sich eingehend mal mit dem Sinn und dem Wesen der Wertminderung beschäftigen.
    Es ist schlicht unmöglich, eine marktgerechte Wertminderung ohne Inaugenscheinnahme des betreffenden Objektes und dem dazu nötigen fachlichen und rechtlichen Wissen zu ermitteln. Es ist und bleibt ureigenste Aufgabe des vor Ort tätigen SV`s, diese zu ermitteln. Weiterhin gibt es X-Methoden zur Ermittlung eines Grundwertes, unterschiedlichste Handhabungen je nach Gerichtsbezirk usw. und so fort. Wertminderung ist eine sehr defizile Sache, glauben Sie mir. “Der Computer hat gesagt” können Sie doch nicht wirklich ernst meinen.
    Beispielhaft möchte ich nur erwähnen, das die Methode Halbgewachs 2003 überarbeitet wurde. Das Büchlein dazu umfasst 63 Seiten und wurde von einem Dipl.Ing. und einer Rechtsanwältin verfasst. Das zeigt doch beispielhaft, das die Wertminderung nicht nur so ein “einfaches” Abfallprodukt bei der Regulierung ist.
    Und wo wollen Sie eine grenze ziehen, ab wann die Wertminderung von einem SV berechnet werden soll? Wer bestimmt die? Die Versicherung?
    Ich denke vielmehr, Sie sind durch die Angriffe gegen das Schadensmanagment “angefressen”.
    Als Pfuscher wurden Sie nicht bezeichnet.
    Mutig finde ich aber, das Sie bei gesteuerten Schäden SV´s empfehlen. Ich habe eher die Erfahrung, leider, das einige Betriebe hier eher sogar Kunden bedrängen, ja keinen SV ins Spiel zu bringen. Ging schon soweit, das Kunden bei mir die Begutachtung stornieren wollten, weil ja die Werkstatt das “Gutachten” mache und ich nicht benötigt werde. Dann noch das hirnlose Kostenargument hinterher ” der SV kostet doch nur unnötig Geld”. Bei 4% SV-Kosten am Gesamtschadenaufkommen im Haftpflichtbereich kann man da nur lachen.

    Mfg. SV Stoll

  105. Störtebeker

    Hallo Gast!

    Nun, lieber Gast, ich will Sie ja nicht verärgern, was die Reparaturqualität einiger “Partnerbetriebe” betrifft, aber gerade als SV hat man eben seit Jahrzehnten gewisse Erfahrungen mit derartigen Firmen. Wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie doch selbst zugeben, dass diese “Partnerbetriebe” meist auftragsarme, teilweise sogar insolvenzbedrohte Unternehmen sind, die sich gerade durch die Partnerschaft mit Versicherungen ein dringend nötiges größeres Auftragsvolumen versprechen. Deswegen sollte jeder Autofahrer zunächst hinterfragen, warum eine solche Werkstatt ansonsten nur ein sehr begrenztes Auftragsvolumen hätte – liegt es möglichweise an deren Reparaturqualität?

    Achso meine eigentlichen Fragen zu: Zitat: “…Aber auch bei gesteuerten Haftpflichtschäden hat der Anpruchsteller die Möglichkeit einen SV seiner Wahl beaufzutragen und wir empfehlen das auch einigen Kunden…”

    1. Was bitte ist ein “gesteuerter” Haftpflichtschaden? Wer steuert hier wen?
    2. Aus welchem Grund können Sie sich anmaßen zu entscheiden, welchem Kunden Sie ein Gutachten empfehlen, bzw. ob der geschätigte Anspruchsteller ein Gutachten benötigt? Waren Sie bei den Unfällen zugegen? Kennen Sie sich in der ständig ändernden Rechtsprechung so gut aus? Ich könnte hier noch ein Dutzend mehr Fragen an Sie richten, was ich mir allerding verkneife.

    Zitat: … Es wird mir hier eindeutig zuviel pauschalisiert…”
    Merken Sie nicht, dass gerade Sie es sind, der mit seinen Kommentaren hier nur oberflächliche, undurchdachte und pauschalisierte Äußerungen von sich gibt?

    MfG
    Störtebeker (der auf hoher See den Sturm aufziehen sieht)

  106. WESOR

    @Regulierer 27.10. um 10,47h
    “Es gibt keine Provision”

    Beweis mit Formblatt Nr.5593C der Württembergischen
    Mitarbeiterinformation zur Schaden-Soforthilfe Seite 9
    Vergütung Haftpflicht

    Erstmeldung durch GA binnen 48 Stunden 2O
    nach dem Schaden
    Beansprucht keinen freien Sachverständigen 10
    Beansprucht keinen Mietwagen 10
    Mietwagen kostet nicht mehr als bei Carpartner 10
    Für umfassende und kompetente Beratung 10
    Schaden-Soforthilfe 10
    Maimalvergütung 60

    Kasko
    Wird die Schaden-Soforthilfe im Kaskofall über den
    GA in Anspruch genommen, beträgt die Vergütung 20

    Bitte hier steht der Beweis. Ich würde das nicht zu Papier bringen wenn ich es nicht vorliegen hätte.

    Es folgt MOTORCARE Die Idee

    Auszüge: Realistische, den Bedürfnissen der Kfz-Betriebe, Versicherungen un deren VN angepaßte Lösungen, zur Abwicklung von Unfallschäden Ziele:

    Die Reparaturabwicklung für die Versicherungen zu optimieren.

    Wenn Sie Herr Regulierer noch mehr lesen wollen was Ihre Darstellung ins Gegenteil verkehrt, dann muß ich halt noch mehr schreiben.

    Gerne ein Wort zum “guten” Handwerksbetrieb der keine schlechte Absicht hat, aber einen Vertrag mit einem Großanbieter sprich Versicherung eingehen will. Wenn sie erst einmal gut im Geschäft sind mit den Versicherungs-auftraggebern und so richtig alles schön gemacht haben, das >Personal aufgestockt haben und so richtig Umsatz machen weil sie gute Arbeit liefern, dann werden sie mit folgenden konfrontiert:
    Es gibt plötzlich in Ihrer Gegend einen neuen Partnerbetrieb mit niedrigeren Lohnkosten und Rabatt auf die Ersatzteile und ihre Werkstatt leert sich immer mehr. Dann werden sie Notgedrungen auch zu niedrigeren Konditionen anbieten um am Markt zu bleiben. Auch das schreibe ich nicht so vor mich hin, sondern weil ich einen konkreten EUROGARANTPARTNER in meiner Nähe habe der sich solange preisstrangulieren ließ bis er jetzt zum Verkauf gezwungen wird.
    An ”’alle Kleinen und Einzelkämpfer mit diesen Versicherungs-Oligopolisten brauchen sie sich nicht einlassen, weil sie werden dabei verlieren und die Oligopolisten werden verdienen. Das System ist doch einfach. Wenn sie von einem großen abhängig sind EUROGARANT Partner werden ist gut, EUROGARANT verlassen wird schwierig und am schwersten ist es wenn ein neuer Betrieb in ihrer Postleitzahl aufgenommen wird. Also macht was draus und sichert Euch dabei ein Flottengeschäft durch günstige Konditionen und gute Arbeit.

    Ihr macht die Arbeit und die Anderen verdienen.
    Aber auch das ist richtig. Wer arbeitet hat keine Zeit Geld zu verdienen.

    Schönes langes Wochenende gibt neue Kampfkraft.

  107. Bezgl.: Wertminderung

    Aktueller Fall:

    Eine Frau hatte vor einem halben Jahr einen Unfall. Gutachten wurde von einem Kollegen gemacht. Wertminderung ist im Gutachten drin, auch auf dem Deckblatt.

    Hat bis heute nichts gekriegt, weil sie darüber nicht Bescheid wußte.

    Soviel zu “aktivem Ansprechen” aller Schadensersatzpositionen.

    Die Wertminderung wird natürlich jetzt noch geholt, Dank meiner Aufklärung.

    Mfg. SV Stoll

  108. Robin Huk

    Auf welcher Rechtsgrundlage mischen sich die Versicherer (Unfallgegner) in die Schadensbeseitigung der Geschädigten ein?

    Auf keiner, da es nähmlich keine gibt (nicht mal ansatzweise).

    Aus rechtlicher Sicht gibt es keinen Raum für Schadensmanagement, Schadenssteuerung, Vertragswerkstätten der Versicherer, Restwertbörsen…..

    Wie war doch der schöne juristische Satz?

    Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens.

    Man beachte. Weder die gegnerische Versicherung, der Unfallgegner oder irgend ein dritter, sondern nur der Geschädigte selbst ist Herr des Restitutionsgeschehens.

    Noch einmal für unsere Versicherungsfreunde, die es natürlich nicht verstehen wollen (dürfen).

    Nur der Geschädigte und sonst niemand hat Entscheidungen über die Wiederherstellung zu treffen.

    Dem gegnerischen Versicherer, respektive dem Unfallgegner kommt bei einem Schadensereignis nach geltendem Recht und höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine einzige Aufgabe zu – den Schaden zu bezahlen, sonst nichts!!

    Jegliche weitere Diskussion über Details dieser rechtsfreien Versicherungsgebilde sind Zeitverschwendung und kommen einer schleichenden Anerkennung gleich.

    @störtebeker

    Es ist in der Tat so, dass es sich bei den meisten freien Kfz-Betrieben, die sich auf die Seite der Versicherer geschlagen haben, um Betriebe handelt, von denen die Versicherer in “alten Zeiten” selbst ordentlich “gebügelt” wurden.

    Diese Betriebe haben in der Regel auch einen gewissen Ruf vor Ort.

    Es sind genau die Betriebe, die insbesondere von freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen in der Vergangenheit stets ungern “besucht” oder gemieden wurden.

    In Ermangelung eines schwindenden Kundenstammes, aufgrund zweifelhafter Geschäftspolitik, waren diese Betriebe gezwungen, den Weg des Versicherungs-Vertragsbetriebes zu gehen.

    Ein Betrieb mit guter Geschäftsgrundlage und zufriedener Kundenstruktur “outet” sich nicht freiwillig als Vertragsbetrieb der Versicherungswirtschaft.
    Insbesondere dann nicht, wenn er zusätzlich von seinen Mitbewerbern vor Ort “boykottiert” wird.

    Warum auch?

    Mit ordentlicher Geschäftsgrundlage hat er es schlicht und ergreifend nicht nötig sich Verträge mit Versicherern ans Bein zu hängen.

    Es gab und gibt natürlich auch einige ordentliche Betriebe, insbesondere Vertragshändler, die sich im Zeitalter des harten Wettbewerbes von der Versicherungsschiene ein Zusatzgeschäft erhofft hatten.
    Viele davon haben jedoch recht schnell erkannt, dass dies der falsche Weg ist und lösen sich nach und nach wieder von diesen “Verträgen”.

    Zurück bleibt, in nicht allzuferner Zukunft, ein Bodensatz von Werkstatt-Jongleuren, der sich mit der einen oder anderen “Tour” und dem “Renomee” Vertragswerkstatt der Versicherer weiter durch das Geschäftleben “mogelt”.

    Das haben einige Versicherer auch schon erkannt.

    Das gesamte Ausmass dieses Miss-Schadensmanagement zeigt sich jedoch erst in einigen Jahren.

    Bis dahin hat die Versicherungswirtschaft jedoch erheblich abgesahnt – und nur darum geht es.

  109. Gast

    1. Was bitte ist ein “gesteuerter� Haftpflichtschaden? Wer steuert hier wen?
    der Haftpflichvrsicherer an uns

    2. Aus welchem Grund können Sie sich anmaßen zu entscheiden, welchem Kunden Sie ein Gutachten empfehlen, bzw. ob der geschätigte Anspruchsteller ein Gutachten benötigt? Waren Sie bei den Unfällen zugegen? Kennen Sie sich in der ständig ändernden Rechtsprechung so gut aus? Ich könnte hier noch ein Dutzend mehr Fragen an Sie richten, was ich mir allerding verkneife.

    Ich entscheide nichts, alles entscheidet der Kunde.

    Ich wiederhole mich, wenn der Haftpflichtversicherer an uns steuert übernimmt er die Kosten zu 100%.
    Also ist es egal wie der Unfall passiert ist.
    Habe mich vielleicht schlecht ausgedrückt.
    Es gibt Kunden die wollen unbedingt den Gutachter xy und dann kann ich auch nichts machen weil er ja die freie Wahl hat.
    Die Versicherungen sind darüber mit Sicherheit nicht sonderlich glücklich, aber es werden ja immer noch eine menge Kosten gespart.

    Zu der Provisionsübersicht von Wesor,
    diese Provisionen sind für die Versicherungsvertreter gemeint und nicht für die Sachbearbeiter.
    Habe sowas mal vor ein paar Jahren bei einen Würtenbergischenvertreter gesehen.

    Herr Stoll,
    natürlich soll nicht der Computer die Wertminderung festsetzen, sondern der SV der vorm Computer sitzt.

  110. Zwölfender

    @Gast

    Bla bla bla. Nur heisse Luft.

    @ Regulierer

    du bist du, bis du dich beim Namen nennst.

    Wenn dir das nicht passt wird dich hier keiner vermissen.

    schönes WE

  111. WESOR

    Schadenservice deLuxe ist ein Renner.

    Hier sieht man wie die versicherungsnahen Mitstreiter versuchen ihr rechtswidriges Tun zu verteidigen.

    Stellt doch einfach Tatsachen hier ein.

    Autoglaser die statt der Selbstbeteiligung einen Werkstattersatzwagen anbieten. Das ist doch in Wirklichkeit ein versteckter Rabatt an den Geschädigten. Also hat die Versicherung nach ihren Bedingungen eine ungerechtfertigte Bereicherung des Versicherungsnehmers akzeptiert und diese auch noch gefördert. Nein die VN freuen sich darüber, was für ein Versicherung sie haben und die arme Werkstatt schluckt den Ersatzwagen. Die Versicherung hat auch noch das RECHT die Werkstatt wegen falscher Berechnung zu belangen. Bei so einer Pkw Seitenscheibe ist das nichts, aber bei einer Frontscheibe für einen Doppeldecker Nervenplan (Neo) kommt dann schnell mal die Nachschau über die Gutschrift.
    Stundenlohn runter, Hol-Bringsdienst, Autoreinigung , Werkstattersatzwagen alles kostenfrei für die Versicherung.
    Früher haben wir Dienstleister verdient, Heute verdienen die Versicherungen. Wenn ich das Wort Bereicherungsverbot schon höre könnte ich explodieren. Früher hatte die Allianz 1,5 % Ertrag am Prämienaufkommen Heute liegt sie bei 10 % Ertrag.

    Denkt doch einmal zurück.
    Heute stehen die Unfallbeteiligten mit dem Handy am Unfallort und fragen die Versicherungen was sie jetzt tun sollen.
    Die Polizei verteilt Datenaustauschkarten mit der Telefonnummer vom Zentralruf und
    die Notrufsäulen landen beim GDV Gesamtverband der Versicherung.
    Alle Kleinen machen für wenig Geld die Arbeit und die Großen verdienen.
    Man glaubt es kaum, die legen sich den Strick um den Hals und machen noch Werbung dafür.

    Lasst bitte den Regulierer mitschreiben und auch einen Gast nur damit haben wir die Chance einen Kommentar darauf zu geben. Nur wenn wir in diesem Blog die Gegenseite mit ihren Argumenten lesen, können die Autohalter mitbekommen um was es eigentlich geht.
    Sie sollen erkennen wer auf einer Liste steht ist dem Nahe der die Liste veröffentlicht.
    Ein Beispiel bietet der ADAC. ADAC liste für Sachverständige = ADAC größter Versicherungsvermittler;
    SSH Schadenschnellhilfe Sachverständigen Station = für 67 Versicherungen tätig in der Schadenersatzabwehr.
    DEKRA SAchverständigen Organisation = Reguliert Schäden für Versicherungen.
    Rechtschutz Anwaltsliste = Der Anwalt bekommt ein Abratungshonorar damit die Rechtsschutz nicht zahlen muß.

    Die Geschädigten wissen doch gar nicht, was um sie herum geschieht.
    Man braucht sich nur den qualifizierten Beitrag vom Gast durchlesen. Er hat auch einmal eine Provsionsvereinbarung gesehen aber diese von WESOR ist für Versicherungsverteter und nicht für Sachbearbeiter. Wie Recht er hat.
    Sachbearbeiter werden nämlich anders beurteilt.
    Punktesystem: Summe des Anspruchstellers – minus Summe der Entschädigung ist pro Tausender ein Punkt. Das fliest in die Leistungsbewertung ein.
    Aber was dabei für die Geschädigten wichtig ist __Ihr eigener Vertreter___verkauft sie an die Gegenseite und tut so als ob er Ihnen helfen würde. Darum werden Versicherungsverkäufer auch Agenten genannt. Diese Spitzel arbeiten immer für beide Seiten und kassieren ab.

    Aufruf: Öffnet den Geschädigten Augen und Ohr!

  112. SV Hildebrandt

    Eben war bei Auto, Motor und Sport bei VOX ein höchst interessanter Bericht der diesmal nicht zu Gunsten der Versicherer ausgelegt war und das wahre Gesicht mancher Assekuranzen zu tage brachte.

    Falsche oder vielleicht beabsichtigte falsche Beratung: Kein Leihwagen, keine Instandsetzung im Markenverbund, keinen SV und und und…

    Schon interessant das solches rechtswidriges Verhalten mal öffentlich gemacht wird. Davon bräuchte man mehr!!!

  113. runabout

    Das sollten sich die weißen Ritter der Versicherungswirtschaft einmal hinter die Ohren schreiben.
    Ich sehe schon wieder den nächsten Beitrag:
    “schlimm schlimm aber Ausnahmen alles alles Ausnahmen,
    meine Versicherung ist eine anständige Versicherung, die tut so etwas nicht..”

    Jedenfalls ist die Wahrnehmungschwelle in der Öffentlichkeit überschritten. Ich denke daß das Pendel allmählich wieder in die andere Richtung ausschlägt.

  114. SV Hildebrandt

    Urteil: Schadenersatz frei verfügbar

    Nach einem Autounfall muss ein Schadensersatz nicht zwangsläufig für die Reparatur des Wagens ausgegeben werden. Das entschied das Amtsgericht Siegburg (Nordrhein-Westfalen) in einem Urteil (Az.: 109 C 368/05), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.

    In dem Fall hatte sich der Verursacher des Unfalls geweigert, den Schaden zu ersetzen: Er gab vor zu wissen, dass der Geschädigte sein Auto gar nicht habe reparieren lassen.

    Ob der Wagen tatsächlich repariert wurde, sei nicht ausschlaggebend, urteilten aber die Richter. Der Geschädigte könne über den Schadenersatz frei verfügen. Schließlich habe der Unfallverursacher das Auto beschädigt und dessen Wert gemindert.

    Hier würde mich mal interessieren wie das die Versicherungsfreundlichen und die Versicherer letztendlich selbst argumentieren wollen, wenn ein Geschädigter einen KV in einem Vertrauensbetrieb erstellen läßt und dann die Entschädigungssumme ohne Reparatur erhalten möchte. Wird da vielleicht dann eine noch kostengünstigere Prognose erstellt?

  115. Heinzelmännchen

    Hallo

    Neuer Link in der Rubrik "Presse – TV" zum Inhalt der o. angesprochenen VOX Sendung vom 29.10.2006.

    Zitat:

    "Fazit: Das, was im Versicherer-Jargon "Schadensmanagement" genannt wird, entpuppt sich nur allzu oft als Falle: Gutgläubige Geschädigte werden von den Versicherern bewusst falsch informiert, um weniger Leistung erbringen zu müssen, als gesetzlich eigentlich vorgeschrieben."

    Die Sendung wird übrigens am Di. 31.10.2006 um 03:30 Uhr
    wiederholt.

    Euer

    Heinzelmännchen

  116. Zwölfender

    Hallo,

    Was sagen die Herren Regulierer, Haarsträubend und Co. zu dieser Sendung?

    Mfg

    Zwölfender

  117. Zwölfender

    … Also, mir gefällt ja besonders die Passage:

    ..Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Sie haben das Recht, Ihren Pkw in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen und die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers einzufordern. Doch zunehmend versuchen die Versicherer, Fachwerkstätten zu umgehen und den Geschädigten billige Reparaturen aufzunötigen. …"

    "Billige Reparaturen aufzunötigen", dass paßt doch wie die Faust aufs Auge!

    Mfg

    Zwölfender

  118. Leser

    Die Sendung wird nach meiner Kenntnis am 01.11.2006 um 03:40 Uhr wiederholt.

  119. Zwölfender

    Laut Vox Hompage Link

    Sendedaten
    So. 29.10.2006, 17:00 Uhr
    Di. 31.10.2006, 03:30 Uhr

    Mfg
    Zwölfender

  120. Leser
  121. Zwölfender

    Also da ist durchaus was dran!

    dadurch das der Beitrag in der Nacht vom 31.10 auf den 1.11 ausgestrahlt wird, stimmt beides ein wenig.

    Richtig ist also:

    am 01.11.2006 um 03:30 Uhr

    Mfg
    Zwölfender

  122. Regulierer

    @ Wesor
    Eine Provisionsliste für Schadenmanagement – hätte ichnicht gedacht!!!
    Ich wechsele zur Würtembergischen, da bekommt man mehr als für die Vertragsvermittlung…;-)))
    Ich gebe zu, das hat einen faden Beigeschmack!
    Den Bericht bei Vox habe ich leider nicht gesehen, kann somit nicht mitreden. Ich muss sowieso sagen, dass ich mich besser nur auf mein Umfeld beziehe. Bei den teilweise zitierten Fällen kann ich mit meinen Erfahrungen schlecht für die Assekuranz reden. Und die teilweise beschriebenen Fälle machen mich auch ärgerlich!

    Ich behaupte aber weiterhin, dass die Mängelreparaturen nur deshalb absolut bei Ihnen überwiegen, weil die anderen wegen guter Arbeit gar nicht besichtigt werden müssen.
    Und es ist vollkommen richtig, dass der Geschädigte das Heft in der Hand hat.
    Wir zwingen ihn ja nicht zum Schadenmanagement, wir versuchen ihn zu überzeugen. Wenn der Geschädigte nur überumpelt wird und um Ansprüche gebracht werden sollte, ist dies kein Schademmanagement sondern Bauernfängerei. Und dafür mache ich mich nicht stark.

    Ich behandele alle VN und ÄSTE so, wie ich selbst behandelt werden möchte. Aber das glaubt mir ja sowieso keiner.

    @ Zwölfender
    Mein Name ist Regulierer!!!Das sollte reichen!

  123. Zwölfender

    Dann weiß ich nicht wieso man dich mit sie anreden sollte.

    Du Regulierer du. ;)

    Mfg

  124. SV Hildebrandt

    Regulierer Montag, 06.11.2006 um 15:11

    “Ich behaupte aber weiterhin, dass die Mängelreparaturen nur deshalb absolut bei Ihnen überwiegen, weil die anderen wegen guter Arbeit gar nicht besichtigt werden müssen.”

    Nicht ganz richtig. Den Geschädigten denen eine Schlechtreparatur auffällt, die kommen zu uns. Diejenigen denen die Instandsetzung oberflächig für i. O. erscheint haben ja keinen Grund. Zumindest solange nicht, bis es auffällt. Sollte es mal zu der Situation kommen, dass alle Instandsetzungen durch uns unabhängigen SV´s überprüft werden… Ach herje, was glauben Sie was zu Tage kommen würde.

    Und zu Ihrem Nick. Klar steht es Ihnen frei sich hinter einem Pseudonym zu verstecken, aber tun das diejenigen die offen anprangern? Allerdings kann ich auch Ihre Ansicht zu einem Nick verstehen. Wenn Sie das ohne Einverständnis ihres Arbeitgebers machen…

    Heute hatte ich wiedermal eine Erfahrung dritter Art. Kunde wird durch die Versicherung, Gerling, angerufen: Den SV MÜSSEN sie selber zahlen! Leihfahrzeug nur über uns und die und die Werkstatt repariert PUNKT. Langsam wir es lustig…

  125. WESOR

    @Regulierer, in der Tat antworten Sie sehr sachlich.
    Aber meine Erfahrung bei täglicher Arbeit ist folgende: Jeder der großen Kfz-Versicherer hat sich die Schadenersatzabwehr besonders auf die Fahnen geschrieben und ich verstehe das auch. Hier ist Geld zu holen. Wenn ich aus der täglichen Praxis sehe, wie oft eine Nachbesichtigung alleine beim Geschädigten durchgeführt wird und wie hinterher der Geschädigte das manchmal in eingeschüchterter Weise erzählt, wie das bei ihm abgelaufen ist.
    Gut es wird kontrolliert werden, aber dann doch mit Waffengleichheit.
    Der zur Nachsicht geschickte SV soll einen Termin mit dem Erstgutachter am Fahrzeug vereinbaren und begründen warum er das anders bewertet. Nein, gegenüber dem Geschädigten werden zwei Gangarten an den Tag gelegt.
    Eine abwertende ” Bei diesem Büro kontrollieren wir jedes Gutachten”.
    Eine weitere Variante “Alles in Ordnung und dann folgt ein Bericht, der aus einem 1cm langen Kratzer einen Vorschaden macht und zieht 50 % für die Lackierung ab”..

    Die Typklassen Einstufung kalkuliert mit Neuteilen. Die Regulierung gibt es aber mit Instandsetzen vor Erneuern.
    Der Schaden wird verändert, aber nicht beseitigt.
    Der Geschädigte soll sich mit einer optischen Täuschung zufrieden geben.
    Es wird durch die neuen Kasko-Verträge doch ganz deutlich herausgestellt..
    Der Versicherungsnehmer bezahlt und der Versicherer bestimmt.

    Übrigends, Sie brauchen nicht zur Württembergischen wechseln. Von dieser habe ich nur die vorliegenden Unterlagen abgeschrieben. In Mundart überlieferte Gemeinheiten gegen Anspruchsteller hätte ich noch bessere Versicherer für Sie als Arbeitgeber zu bieten. Aber was ich nicht beweisen kann, schreibe ich hier auch nicht. Man weis nie wie es kommt. Vielleicht kommt doch einer und kauft uns auf, um uns Mundtod zu machen. Geld ist genügend im Topf.

  126. runabout

    Zitat Regulierer:

    “Wir zwingen ihn ja nicht zum Schadenmanagement, wir versuchen ihn zu überzeugen. Wenn der Geschädigte nur überumpelt wird und um Ansprüche gebracht werden sollte, ist dies kein Schademmanagement sondern Bauernfängerei. Und dafür mache ich mich nicht stark…”

    In der VOX-Reportage vom 29.10.2006 wurden sechs Versicherungsgesellschften durch den Redakteur überprüft.
    Fünf davon haben versucht mit Unwahrheiten versucht, den “Geschädigten” zu beeinflussen.
    Wenn man all die Erfahrungen, die von mir und den Kollegen hier im Blog bezüglich Schadensmanagement gemacht wurden dazuzählt, ist es sicher nicht zu hoch gegriffen wenn die überwiegende Mehrheit der regulierungspflichtigen Versicherungen versucht, den Geschädigten mehr oder weniger dreist zu übervorteilen.

    Angesichts der Methoden, die geltendes Schadensrecht offen mißachten, sowie der Gängigkeit und Häufigkeit
    die allein schon der kleine Fernsehbericht offenbart haben, gibt es keinen Spielraum für irgenwelche Beschönigungen oder Relativierungen.

  127. Sir Henry Morgen

    @ Regulierer

    Sie können den Inhalt der Vox Sendung gerne rechts in
    der Rubrik Presse TV nachlesen.

    Mfg
    Sir H. M.

  128. H. Nordmeier

    Gleich noch mal was für den Unfallersatztarif von Heute!

    HUK-Leistungsabwehrschreiben an den ungesteuert Geschädigten

    Sehr geehrte Frau………

    die Mietwagenkosten können wir nur in Höhe von 158,- EUR AUSGLEICHEN. Wir hatten Sie im Telefonat bzw. in unserem Schreiben vom 20.12.2006 auf die günstigen Tarife hingewiesen und wären Ihnen bei der Anmietung eines Ersatzwagens behilflich gewesen.

    Nach den Urteilen (ganze 3 AG Urteile werden zitiert mehr haben sie nämlich nicht zusammenbekommen) liegt bei Anmietung zu einem Unfallersatztarif trotz Kenntnis günstiger Tarife ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor.

    MFG

    Ihre Leistungsverweigerer

    HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse
    kraftfahrender Beamter Deutschland a. G. in Coburg

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