Trotz Verwaltungsgerichts-Urteil – VG 2 K 176/14 vom 18.06.2015 – Bundestag will Hausausweis-Lobbyisten-Liste weiterhin geheim halten

Immer mehr Gesetze in Deutschland berücksichtigen Lobbyisten-Interessen. Dass der Einfluss der Lobbyisten in Deutschland ungebrochen ist, zeigt die Transparency-Studie auf.

 Quelle: Transparency International Deutschland e.V.

PRESSEMITTEILUNG

Unreguliert und unausgewogen – Bericht zu Lobbying in Europa vorgestellt

Berlin, 15.04.2015 – Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat heute den Bericht „Lobbying in Europe: Hidden Influence, Privileged Access“ veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass Lobbying in Europa nach wie vor unzureichend reguliert ist und somit Einfallstore für Korruption bietet. Nur sieben von 19 untersuchten Ländern verfügen über gezielte Maßnahmen, die einen fairen Zugang von allen Interessen zum politischen Entscheidungsprozess sicherstellen sollen. Deutschland gehört nicht zu diesen sieben Ländern (Frankreich, Großbritannien, Irland, Litauen, Österreich, Polen und Slowenien).

Der Durchschnitt der untersuchten 19 Länder liegt bei 31 Punkten, Deutschland erzielt lediglich 23 Punkte. So ist in Deutschland eine Selbstregulierung durch Interessenvertreter bisher unzureichend geblieben und bietet keine Alternative zu gesetzlichen Regelungen. Ein verpflichtendes Lobbyregister verknüpft mit einem Verhaltenskodex und Sanktionierungsmöglichkeiten bei Fehlverhalten ist aber weiterhin nicht in Sicht.

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Wen wundert es da, dass der Bundestag kein Interesse daran hat, die Liste der registrierten Lobbyisten zu veröffentlichen.

Bundestag will Lobbyisten-Liste geheim halten

Das Parlament weigert sich, eine komplette Liste der registrierten Lobbyisten zu veröffentlichen. Gegen ein entsprechendes Urteil geht der Bundestag in Berufung.

Quelle: ZEIT ONLINE vom 22.10.2015

Der Bundestag will nicht öffentlich machen, welche Lobbyisten einen Hausausweis bekommen haben. Das Parlament habe auf Druck der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts (VG 2 K 176.14) eingelegt, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Der Bundestag verweigert die Herausgabe der Informationen, weil es um eine parlamentarische Angelegenheit gehe. Das Verwaltungsgericht urteilte jedoch, dass es sich bei der Ausgabe von Hausausweisen um eine Verwaltungstätigkeit und nicht um einen parlamentarischen Vorgang handle.

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