(Un)soziales Netzwerk Facebook – „Freundefinder und Geschäftsbedingungen rechtswidrig“

Die halbe Weltbevölkerung ist Mitglied in sogenannten sozialen Netzwerken. Der Riese unter diesen Anbietern wird uns tagtäglich als das soziale Netzwerk Facebook verkauft. Doch wie irreführend, ich meine verdummend Bezeichnungen wie“sozial“  im Zusammenhang mit Online-Portalen daherkommen, wird einem erst wieder bewusst, wenn man sich ins Gedächtnis ruft, was unter dem Begriff „sozial“ zu verstehen ist.

Bei Wikipedia z. B. wird „sozial“ so definiert:

Umgangssprachlicher GebrauchIn der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies beinhaltet die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren, sich einfühlen zu können, das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus) oder fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken. Aber es bedeutet auch, anderen zu helfen und nicht nur an sich selbst zu denken. Zahlreiche Abschattierungen bestehen, so zum Beispiel, gegenüber Untergebenen großmütig oder leutselig zu sein, gegenüber Unterlegenen ritterlich, gegenüber Gleich- und Nichtgleichgestellten hilfreich, höflich und taktvoll und verantwortungsbewusst.

Wikipedia sagt auch, wer nicht „sozial“ eingestellt ist, handelt „unsozial“ und schadet im Ergebnis der Gesellschaft.

Unsozial in diesem Sinne handelt, wem all das abgeht. Asozial (oft mit absprechendem Beiklang) ist, wer (fast) unverbunden mit ihr ‚am Rande‘ der Gesellschaft lebt, wer sich nicht in sie ‚einfügen‘ kann oder zumal, wer als ihr Schädiger angesehen wird.

Das Landgericht Berlin  (Urteil vom 06.03.2012, Az. 16 O 551/10, nicht rechtskräftig) gab  jetzt der Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in vollem Umfang statt. Auch Facebook und Co. müssen sich an den Datenschutz in Europa halten.

Beim Freundefinder kritisierte das Gericht, dass die Facebook-Mitglieder dazu verleitet werden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook sind. Sie erhalten daraufhin eine Einladung, ohne dazu eine Einwilligung erteilt zu haben.

Quelle: vzbv

Freunde-Finder ist illegal

Mit Facebooks Freunde-Finder kann man unkompliziert längst vergessene Bekannte wiederfinden. Die Netzwerk-Plattform greift dabei allerdings das eigene Adressbuch komplett ab und verschickt unerwünschte Mails. Auch andere Praktiken des Online-Riesen verstoßen gegen deutsches Recht.

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Hinweispflichten verletzt, Urheberrechte angetastet

Nach Mitteilung des vzbv habe Facebook die Anwendung zwar inzwischen leicht verändert. „Dass man Facebook sein komplettes Adressbuch überlässt, ist aber nach wie vor nicht ohne Weiteres erkennbar“, sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Quelle: n-tv, alles lesen: >>>>>>>>>>

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3 Antworten zu (Un)soziales Netzwerk Facebook – „Freundefinder und Geschäftsbedingungen rechtswidrig“

  1. virus sagt:

    .. und jetzt auch noch das:

    „Schufa will Facebook-Daten sammeln“

    Projektideen – SchufaLab@HPI“: Das ist der Titel eines Papiers, das es in sich hat. Auf mehr als zwei Seiten wird darin aufgezählt, was die größte Auskunftei und das renommierteste IT-Institut Deutschlands für denkbar und möglich halten: Wie Millionen Verbraucher mithilfe von Daten aus dem Internet durchleuchtet werden, um damit ihre Kreditwürdigkeit besser beurteilen zu können.“

    Quelle: NDR

  2. Frank sagt:

    Stasi lässt grüssen

  3. RA Uterwedde, Leipzig sagt:

    Ich hab neulich einen abgetauchten Unfallversursacher und Schuldner (war mit unversichertem Kfz gegen das Fahrzeug des Mandanten gefahren) über Facebook gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat daraufhin seinen tatsächlichen Aufenthaltort ermittelt und ihn angeklagt.

    War doch eigentlich klar, dass sich irgendwann auch die Behörden, Schufa usw. für FB interessieren. Gut finden muss man das nicht, aber wer sein Leben dort öffentlich ausbreitet, braucht nicht aufzujaulen, wenn man mit diesen öffentlichen Informationen Informationen gegen ihn sammelt.

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