Was darf ein Gutacher/Sachverständiger

Bei den meisten Versicherugen werden Glasschäden, die ohne Austausch der Scheibe repariert werden, bezahlt ohne das die vereinbarte Selbstbeteiligung anfällt. So oder ähnlich steht es in der Vertragsbedingungen.

Ferner ist es üblich, wird so teilweise auch in der Werbung der Versicherungen verbreitet, das der Kunde vor Reparatur keine Schadenmeldung abgibt, sondern reparieren lässt und die Werkstatt dann die Rechnung bei der Versicherung einreicht.

Der Kunde bestätigt bei diesem Vorgang durch Unterschrift
– ich hatte einen Glasschaden
– dieser wurde korrekt repariert (Verzicht auf Austausch der Scheibe)

Seit einiger Zeit schicken einige Versicherungen nun Gutachter von SSH oder Dekra zu den Kunden. Diese erzählen dem Kunden, dass sie von der Versicherung beauftragt wären die Schäden zu kontrollieren (nach meine Auffassung kontrolliert die Versicherung, ob der Kunde die Wahrheit gesagt hat).

Diese Gutachter lassen sich bei diesen Terminen gerne über den Reparaturbetrieb aus, erwähnen, dass es ständig Probleme mit diesen freien Betrieben gibt, weil sie Abplatzungen reparieren würden.

Wenn ein Schaden gut repariert ist, so gut, dass man kaum noch etwas sieht, heißt es, da sieht man, das war kein echter Glasschaden. Die haben was berechnet, das nie kaputt war. Wenn deutliche Restspuren vorhanden sind, heißt es da hat einer repariert, der keine Ahnung hat, das lässt keine sach- und fachgerechte Arbeit erkennen.

Kurz und gut, viele Kunden wollen danach mit dem Betrieb nichts mehr zu tun haben, fühlen sich betrogen, das oft nach jahrelanger Zusammenarbeit. Wenn halt ein (in den Augen des Kunden) kompetenter Sachverständiger so was sagt, dann wird schon was dran sein.

Da marschiert ein Gutachter im Auftrag der Versicherung zum Kunden und äußert sich abfälligweise über meine Arbeit. Der Kunde ist nicht der Auftraggeber wird aber von den Gutachtern gerne umfassend über die angeblich schlechte Qualität infromiert. Wohlgemerkt ein Kunde der mit meiner Arbeit zufrieden war.

Nur ein Beispiel: Im Januar habe ich bei einem Kunden einen Glasbruchschaden repariert, einen Schaden, den der Kunde selber entdeckt hat, der als zweifellos vorhanden gewesen ist.

Der Schaden konnte sehr gut repariert werden, es blieben fast keine Spuren zurück.

Samstag war ein Gutachter der Dekra bei diesem Kunden und behauptete, da sei nie was repariert worden.

Der Kunde saget mir eben am Telfon, dass er nun zwischen den Stühlen stünde, denn immerhin habe ja ein Gutachter gesagt…

Muss ich mir so was gefallen lassen? Dürfen Gutachter sich in dieser Form gegenüber Dritten äußern, denn der Kunde ist ja nicht der Auftraggeber.

Über Roswitha Gladel

Wir haben den Kampf gegen die Versicherungen verloren. Endgültig, grausam und für immer.
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32 Antworten zu Was darf ein Gutacher/Sachverständiger

  1. Andreas sagt:

    Die Frage ist wohl eher, wie der Sachverständige das gesagt hat, was er gesagt hat.

    Ihr Kunde kam zu Ihnen und hatte definitiv einen Steinschlag. Dieser wurde so gut repariert, dass kaum noch was zu sehen ist. Da kommt es jetzt darauf an, was der SV sagt. Und wieso der Kunde zwischen den Stühlen sitzt, ist mir unbegreiflich…

    Sagte der SV: „Da sieht man ja so wenig, da kann man kaum glauben, dass da ein Glasschaden war.“ ist das mit Sicherheit nicht problematisch. Oder sagte er: „Da kann gar kein Glasschaden gewesen sein, wer weiß, was da abgerechnet wurde.“ Das ist mit Sicherheit eine geschäftsschädigende Äußerung und auch gegenüber dem Kunden eine negative Äußerung, weil ja damit impliziert wird, dass da gar kein Steinschlag war, obwohl er ja einen Reparaturauftrag gegeben hat.

    Geschäftsschädigende Äußerungen kann man natürlich rechtlich verfolgen. Sie brauchen aber ein paar Kunden als Zeugen und jeder Gutachter ist einzeln zu belangen.

    Davon abgesehen würde ich folgendes machen: Jedes Fahrzeug mit Steinschlag fotografieren, dass ein Nachweis vorliegt, was für ein Schaden dran war. Jedes Fahrzeug nach der Reparatur fotografieren und einen Nachweis der Reparatur zu haben.

    Dem Kunden ein Merkblatt bei Abholung des Fahrzeuges mitgeben, auf dem darauf hingewiesen wird, dass der Steinschlag nach den Regeln der Technik repariert wurde, welches Verhalten mancher Versicherer an den Tag legt und falls es zu Unstimmigkeiten kommt, soll sich der Kunde mit Ihnen in Verbindung setzen, weil Sie haben Bilder vor und nach der Reparatur.

    Grüße

    Andreas

  2. rgladel sagt:

    Danke Andreas, eine gute Idee.

    also der Gutachter hat es ganz deutlich gesagt, da wurde nie etwas repariert. Der Kunde fühlt sich jetzt zwischen 2 Stühlen, weil für ihn alles Vertrauenspersonen sind, also uns vertraut er, hat ja selber gesehen, dass da ein Schaden war, aber der Versicherung traut er auch und natürlich der Dekra. Und nun ist er schlicht und ergreifend verstört.

    Weiß nicht was er glauben soll.

    In Zukunft Fotos und Merkblatt, anders geht es nicht mehr.

    Grüße

    Gladel

  3. Willi Wacker sagt:

    Die Idee mit den Fotos vor und nach der Reparatur ist gut und kann nur von einem anerkannten Sachverständigen kommen. Jeder Sachverständige weiß, dass ein Schadensgutachten mit beweiskräftigen Lichtbildern zu versehen ist. Also sollten Sie in Ihrem eigenen Interessse und um späterem Streit vorzubeugen, diese Lichtbilder selbst fertigen und möglichst mit eingespiegeltem Datum oder Tageszeitung versehen, damit das Aufnahmedatum auch nachgewiesen ist. Auch die Idee mit dem Merkblatt für den Kunden erscheint sinnvoll. Gute Ideen, Andreas.

  4. rgladel sagt:

    Ja der Rat von Andreas ist gut und wird in die Tat umgesetzt. Wir hatten in den letzten Tagen öfter das Thema „Umkehr der Beweislast“. Ich sichere nun also vorsorglich Beweise, damit ich die Behauptungen eines Sachverständigen entkräften kann. Überlegt mal, eine LKW-Scheibe hat eine beachtliche Größe und da die Behauptung aufzustellen „Da wurde nie repariert“ ist schon ein starkes Stück. Besser würde wohl passen „Ich finde die Reparaturstelle nicht.“ Aber das wäre ja kein Mangel bzw. kein Betrug, den man mir wohl anhängen möchte.

  5. Andreas sagt:

    Hallo rgladel, hallo Willi,

    man lernt aus dem Verhalten der Versicherungen…

    Grüße

    Andreas

  6. Gandolf sagt:

    Kaum zu fassen, dass wird ja immer alberner.

    Frau Gladel repariert den Steinschlag auf Auftrag des Kunden und der Gutachter der Versicherung meint hernach, da war nie was zu reparieren!
    Nun sollen zu Lasten und Kosten der Auftrag nehmenden Firma Fotos vor und nachher angefertigt und archiviert werden, nur um solchen Hirngespinsten vorzubeugen, weil der Kunde/Versicherungsnehmer/Auftraggeber auf Grund der nun entstandenen Situation beginnt, an sich selbst zu zweifeln. Eine solche Vorgehensweise ist bei der Art von Schäden mit keinem vernünftigen Argumen zu rechtfertigen.

    Frau Gladel, Sie können zum Beweis des ordnungsgemäß erteilten Auftrages sicherlich den unterschrieben Auftrag ihres Kunden vorlegen. Sollte das der Versicherungen nicht genügen, so bitten Sie Ihren Kunden um eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung von seinem Hausarzt, über seine uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit und für alle Fälle vielleicht noch ein Attest vom Augenarzt.
    Manchmal möchte man glauben, dass sich solche Sachen nur abspielen, weil Übereifrige über das eigentliche Ziel hinausschießen. Wäre es so, dann ließe sich die Sache schnell klären.
    Ist dem nicht so, dann liegt selbstverständlich der Verdacht der Rufschädigung, der aggressiv betriebenen Untergrabung des Vertrauensverhältnisses zum Kunden und letztendlich die Zerstörung der Existenz von Firmen, wie der von Frau Gladel, faktisch auf dem Tisch.

  7. rgladel sagt:

    @Gandolf:

    „…Verdacht der Rufschädigung, der aggressiv betriebenen Untergrabung des Vertrauensverhältnisses zum Kunden und letztendlich die Zerstörung der Existenz von Firmen, wie der von Frau Gladel, faktisch auf dem Tisch.“

    Im Zusamenhang mit Äußerungen eines Mitarbeiters der DEKRA „Wir wollen den Markt von solchen Betrieben bereinigen“ und Gesprächen von Vertretern einer Versicherung, in denen dem Kunden genau erklärt wird, wie getrickst worden sein könnte. „War vielleicht nur ein wenig Dreck auf der Scheibe, haben Sie für einen Schaden gehalten. Die haben wohl die Scheibe nur geputzt“ dann fallen noch so Sätze „Das kommt so oft vor.“ und schon zweifelt der Kunde an sicht selbst. Der Schadenfall liegt Monate zurück, der Kunde hat viele Fahrzeuge, da kann er sich oft selbst nicht mehr so genau erinnern.

    Nützt alles nichts, mit den Fotos bin ich auf der sicheren Seite, kann auch dem Kunden nach Jahren zeigen, wo was beschädigt war und wie es vorher und nchher aussah. Gibt auch meinem Kunden Sicherheit.

    Absurd ist, das Versicherungen es geschafft haben sogar Staataorganen einzureden, sie hätten das Recht die Qualität von Leistungen zu überwachen, die sie im Rahmen einer Kaskoversicherung eines Kunden gezahlt haben und sie hätten sogar das Recht unbeteiligte Kunden über schlechte Erfahrungen die sie mit Firmen gemacht hätten zu informieren. Mit anderen Worten es ist keine Verleumdung und keine üble Nachrede und keine Beleidigung, wenn eine Versicherung behauptet, das die Firam xyz ständig schlecht arbeitet und sie alles überprüfen müsse, was Firma xyz repariert. Wohlgemerkt bei Verträgen, wo der Kunde selbst entscheiden kann wo er was an seinem Auto machen lässt, der Kunde mit Unterschrift dokumentiert, „ích hatte den Schaden und er ist beseitigt.“ Er ja somit auch auf den ihm zustehenden Tausch der Scheibe verzichtet. (Umgekehrt ist es sogar schon vorgekommen, das ein Kunde, der von seiner Versicherung verunsichert wurde und nun die Reparatur nicht mehr gut fand, einen Scheibentausch begehrte und die Versicherung sich auf den Standpunkt stellte, kann nicht mehr getauscht werden, ist ja repariert.)

  8. Zorro sagt:

    Da ist sie wieder die Arroganz und Überheblichkeit der „Kollegen“ aus der Versicherungswirtschaft. Ungeniert werden unablässig Schäden bagatellisiert oder negiert und die Arbeit anderer schlicht nieder gemacht, zum Schaden von freien Sachverständigen und jetzt auch zum Leidwesen der Werkstätten.
    Grundsätzlich kann nur empfohlen werden zur Beweissicherng bzw. Qualitätssicherung alle Schritte eines Auftrags schriftlich zu dokumentieren: Wer hat wann welchen Auftrag erteilt und wer hat ihn entgegen genommen. Wer hat die Arbeiten durchgeführt und wer hat sie abgenommen. Wann wurde an wen das Fahrzeug übergeben. Wurden bei der Übergabe Mängel festgestellt.
    Ich meine, mehr Dokumentation (z.B. Fotos) ist nicht erforderlich. Schließlich geht es den SV vor allem darum zu diskedieren und weniger darum Prozesse wegen Betrug anzustrengen.
    Das beste Mittel wird sein, sich eben nicht mit mehr unnötiger Arbeit zu belasten, sondern das Gespräch mit dem Kunden zu suchen und ihn über derartige Machenschaften zu informieren und so mehr Vertrauen aufzubauen.

  9. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Gladel,
    geschäftsschädigende Äußerungen darf der Versicherungssachverständige gegenüber Ihren Kunden nicht abgeben. Sollte der Sachverständige gegenüber Ihren Kunden Kritik bezüglich der Höhe Ihrer Rechnungen äußern, diesen gemäß Urteil des OLG Naumburg NJW-RR 2006, 1029 entsprechend in Anspruch nehmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Willi Wacker

  10. Frank sagt:

    Hi Zorro,

    …….Kollegen???????? aus der Versicherungswirtschaft?????

    Welche Kollegen meinst Du??? Ich kenne nur abhängige Angestellte mit wenig Rechtsinteresse (wenige ausgenommen). Oder abhängig bezahlte usw…..

  11. Andreas sagt:

    Hallo Zorro,

    ich denke zwei, drei Digitalbilder machen nicht arm und Bilder sagen mehr als eine schriftliche Dokumentation ohne Fotos.

    In dem geschilderten Fall geht es doch einzig darum aus Versicherungsinteresse eine Firma zu diskreditieren. Wer da Fotos hat, die er dem Richter vorlegen kann, ist gut dabei.

    Ich mache von vielen Fahrzeugen zig Fotos, die mit dem Gutachten selbst nichts zu tun haben, aber mir schon das ein oder andere Mal geholfen haben, wenn es zu „Unstimmigkeiten“ kam.

    Grüße

    Andreas

  12. Gandolf sagt:

    Gegen die Notwendigkeit von Beweisfotos aus gegebenem Anlass ist überhaupt nichts einzuwenden.

    Ich sehe in der Vorgehensweise der Versicherungen, mittelles des konkret geschilderten Verhaltens eines ihrer Helfershelfer im Bericht von Frau Glandel, die gezielte Demontage des gesunden Menschenverstandes. Wenn wir uns nun alle Archive von Fotos von Steinschlägen, die sowieso auf Bildern nur schwer zu erkennen sind, anlegen sollen, dann steht das in keinem Verhältnis zum Aufwand bzw. den Kosten der eigentlichen Reparatur. Wie auch in anderen Beiträgen schon mehrfach betont wurde, steht die Aufklärung des Kunden an erster Stelle. Eine ordnungsgemäße Auftragsabwicklung, das Kundengespräch und eine stets nachvollziehbare Abrechnung solcher Schäden, muss die Basis eines fairen und einvernehmlichen Geschäftsgebarens bleiben. Diese existenzielle Grundlage kann und darf man sich nicht von temporär halluzinierenden Sachverständigen kaputtmachen lassen.
    Wenn man künftig in Vorbeugung auf jede noch so idiotische Behauptung derartigen Aufwand betreiben soll, na dann gute Nacht!

  13. rgladel sagt:

    Ich sehe es so, ich muss keine Fotos machen und wehre mich, wenn Versicherungen diese verlangen, es sei denn sie zahlen die Fotos und der Kunde ist damit einverstanden, dass ich Fotos seiner Fahrzeuge der Versicherung vorlege.

    Aber ich nehme die durchaus überschaubare Arbeit gerne auf mich, um im Zweifel die Qualität meiner Arbeit überall, auch einem verunsicherten Kunden gegenüber belegen zu können.

    Was sind schon 3-5 Fotos je Schadenfall, die ich auf meinem Rechnung zusammen mit den Rechnungsdaten speichern muss?

  14. virus sagt:

    Gladel @: Absurd ist, das Versicherungen es geschafft haben sogar Staatsorganen einzureden, sie hätten das Recht die Qualität von Leistungen zu überwachen, die sie im Rahmen einer Kaskoversicherung eines Kunden gezahlt haben und sie hätten sogar das Recht unbeteiligte Kunden über schlechte Erfahrungen die sie mit Firmen gemacht hätten zu informieren.

    Hier sollte folgende Überlegung zum Tragen kommen.
    Ein angestellter Sachverständiger der DEKRA oder des TÜVs als auch bei schadensgutachterlicher Tätigkeit in einem Sachverständigen-Büro, welches im Auftrage der KÜS oder der GTÜ tätig ist, handelt dieser nur unter der Maßgabe: „übertragene Aufgaben im Namen der Ministerien der einzelnen Bundesländer“ wenn dies Leistungen z.B. für Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO beinhaltet. Nicht entsprechend ausgebildete und zugelassene Prüfingenieure dürfen sich daher gleich zweimal nicht darauf berufen, wie hier, bei der Überprüfung von Scheibenreparaturen im Auftrage des Staates tätig zu sein, schon gar nicht kann seitens der Versicherer auf eine daraus zwangsläufig resultierende diskussionslose Glaubwürdigkeit entsprechender (offensichtlich unrichitger) Ergebnisse beharrt werden. Dies wäre dann ein klassischer Verstoß gegen das UWG, gegen den es vorzugehen gilt.

  15. F-W Wortmann sagt:

    Hallo Frau Gladel, hallo Gandolf,
    ich halte Beweisfotos nach wie vor für richtig und wichtig, so wie Andreas es bereits ausgeführt hat. Die Glasschäden müssten doch auf Fotos eigentlich gut sichtbar sein. Die Werbung einer bekannten Autoglasreparaturfirma im Werbefernsehehen zeigt doch sehr genau den Glasschaden. Warum kann dann nicht Frau Gladel nicht auch den Glasschaden fotografisch beweismäßig belegen und nach getaner Arbeit das gleiche noch einmal. Zwei oder drei Fotos müßten eigentlich je Scheibe genügen. Damit sind dann aber die Beweise gesichert. Das ganze am besten mit einer Digitalkamera, damit die Beweise auch digital archiviert werden können.
    Mit freundlichen Grüßen
    F-W Wortmann

  16. Zorro sagt:

    In einer vernünftigen Qualitätssicherung sind doch alle Arbeitsschritte dokumentiert und ich meine das reicht, wer noch Fotos machen will die bestimmt auch angezweifelt werden – bitte, nur zu. Aber welchen Aufwand will man denn für einen vermeidlich drohenden Prozess betreiben, der aller Wahrscheinlichkeit nach sowie nie kommen wird. Es geht doch vorangig darum Betriebe und Personen zu adiskreditieren. Ich meine halt, lieber die Zeit mit der Aufklärung von Kunden zu verbringen, um diese stärker an sich zu binden, als mit einem immer größer werden Aufwand Dokumentationen zu betreiben, auf die man eh nie zurück greifen wird.

  17. rgladel sagt:

    @zorro, die Fotos sind gleichzeitig Kundenaufklärung. Wenn die Begutachtung Monate nach der Reparatur erfolgt, weiß der Kunde oft selber nicht mehr, wie er Schaden vor der Reparatur aussah. Und je besser ich repariert habe, umso weniger sieht man nach der Reparatur und dann kommt ev. der böse verdacht auf, da war nie ein Schaden nur ne kleine Abplatzung.

    Außerdem ist ja genau das Foto das beste Argument, wenn ein Gutachter kommt, ruft mich zum Termin dazu, dann zeige ich dem die Fotos, damit er besser urteilen kann. Auch würde wohl kein seriöser Sachverständiger darauf verzichten Foto zu sehen, die den Schaden vor der Reparatur belegen.

    Die Anzahl der Bilder ist überschaubar, 1 Foto vom Fahrzeug, auf em das Kennzeichen zu sehen ist, je Schaden ein Foto vorher und nachher. Kein Hexenwerk.

  18. dharloff sagt:

    Bei uns werden circa 3-4 W-Scheibenreparaturen wöchentlich ausgeführt. Und ja, eine Unterschrift ohne Schadensmeldung ist gang und gebe bei dieser Art der Schadensregulierung.
    Denn zum Einen möchten wir es unserem Kunden so bequem wie möglich gestalten…suggerieren doch Versicherungen mit ihren „bekannten“ Vertragspartnern eine „Sofortreparatur“ und „in 20 oder 30 Minuten“ können sie weiterfahren..
    Mir ist seit Monaten schon der Gedanke im Hinterstübchen, wann, was und vor allem wie die Assekuranz dieses so erdenklich einfache Abrechnungssystem überprüfen möchte und zugegeben war ich schlichtweg zu faul, um Fotos zu erstellen und diese zu archivieren..Nun bin ich eines besseren belehrt !
    Die Art und Weise der Dekra jedoch ist völlig inakzeptabel !
    Bei uns prüft der Dekra seit 40! Jahren im Hause..und ehrlich gesagt, sind uns gemeinsam (bei Nachuntersuchungen zB) nicht nur schlechte sondern auch für Laien erkenntlich „Schrottglasreparaturen“ nur!! von den viel umworbenen großen Glasschadenbetrieben untergekommen.
    Nicht nur eine Beschwerde an die Dekra/SSH Niederlassungen sollte man verfassen. Eine schriftliche Information an die Kfz-Innung wäre auch hilfreich, um solche Aussagen zu unterbinden.
    Ich werde jedenfalls sofort mit schriftlicher Kundenaufklärung beginnen und zunächst Fotos erstellen.
    Bleibt die Frage offen, was der Betrieb noch für einen Verwaltungsaufwand für diese Summe betreiben soll ?!

    Vielleicht doch eher dem Kunden eine neue W-Scheibe begründen und die Versicherung zur Kasse bitten ^^

  19. rgladel sagt:

    Ich habe mal eine Info als PDF zusammengestellt. Möchte betonen, dass die vorher.nachher Fotos nicht getürckt sind. Diese entstanden aber unter Laborbedingungen. Leider muss ich heute sagen, gelingt es uns immer wieder ca. 10 % der Schäden in vergleichbarer Qualität zu beseitigen, mit dem Nachteil, das eine spätere Begutachtung zu dem Ergebnis kommt „ev. war nie ein Schaden vorhanden.“

    Richtig schlecht und hässliche Reparaturen kommen bei uns auch vor, besonders, wenn die Schäden alt waren. Da gilt die Regel, was dem Kunden nicht gefällt wird nicht berechnet. Manch ein Spediteur fährt dann noch jahrelang mit einer von uns gratis reparierten Scheibe, wobei es teilweise schon vorgekommen ist, das neue Steinschlagschäden dann auch gratis repariert worden sind, denn eine einmal als „nicht mehr reparabel“ eingestufte Scheibe kann man schlecht nach einem halben Jahr als Reparatur abrechnen. Zum Glück ist das aber die Ausnahme und für Stammkunden mit einem entsprechend großem Fuhrpark macht man das auch gerne. Umso ärgerlicher, wenn man plötzlich wie ein Verbrecher da steht, weil ein perfekt ausgeführte Reparatur als „die habe eine kleine Abplatzung“ repariert gebrantmarkt wird.

    Was den vielgepriesenen in der Werbung allgegenwärtigen Marktführer anbelangt, so kenne ich von diesem zahlreiche exrem schlechte Reparaturen, häufig Scheiben, die dort bei der Reparatur reißen und sehr viele reparable Schäden, die als nicht zu reparieren eingestuft worden sind. Auch gibt es eine gradezu lästige Sensibilisieung der Kunden, die heute glauben, das jede kleine Abplatzung dazu führt, dass die Scheibe einem bei einem Schlagloch um die Ohren fliegt. Ist schon ziemlich nervig, wen man 30 km zum Kunden fährt um dann dort eine Miniabplatzung vorzufinden, die einfach kein Glasbruchschaden ist und auch keine Gefahr darstellt.

    Ach so, hier meine Info

  20. Willi Wacker sagt:

    Hallo Frau Gladel,
    Ihre Info mit Lichtbildern per PDF zeigt doch, dass (digitale) Lichtbilder vor und nach der Reparatur möglich sind und die Schäden auch sichtbar machen. Damit haben sie – und mit einem Gesamtbild des Fahrzeuges von vorn mit amtl. Kennzeichen – die Beweise dann gesichert.
    Noch einen schönen Feiertag
    Ihr Willi Wacker

  21. rgladel sagt:

    So, also heute ist es dann mal ganz dicke gekommen.

    Schreiben von der KRAVAG, dass sie das Geld für die Reparatur 143,50 € und die Kosten für das Gutachten 140,62 € von mir haben wollen. Begründung, ich hätte eine nicht erfolgte Repartur abgerechnet.

    Beigeheftet das Gutachten, in dem der Sachverständige einen nicht reparierten Schaden auf der Scheibe festgestellt hat, der nach Angaben des Fahrers Mitte Februar erfolgt sein soll, die Reparatur war am 30.01.2010.
    Außerdem mein perfekt reparierter Schaden vom 30.01.2010, von dem noch ein kleiner Rest zu sehen ist. Auch dieser Schaden wird laut Bildunterschrift als nicht repariert bezeichnet.

    Ich bin absolut fassungslos über die Dreistigkeit des Gutachters von Car-Expert.

    Dieser Fall nur als Warnung an alle die Scheiben reparieren. Macht Beweisfotos zu euren eigenen Sicherheit.

    Laut Gutachten konnte der Kunde keine Angaben über die Reparatur machen. Eine Stellungnahme des Kunden liegt dem Gutachten nicht bei.

  22. Olga sagt:

    Liebe Frau Gladel,

    wenn Sie die Raparatur nachweisen können (Lichtbilder, Zeugen etc. – Scheibe war vor Reparatur defekt), dann soll doch die KRAVAG Strafantrag wg. Betrug stellen. Einen besseren Beweis zur geschäftlichen Behinderung Ihrer Firma gibt es nicht. Und dann mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zurückschlagen. Die KRAVAG könnte mich mal!

  23. Frank sagt:

    ……und den Carexperten Anzeigen, damit der gleich ne Ahnung davon bekommt wie es ist als Verbrecher hingestellt zu werden.

  24. Glöckchen sagt:

    Hallo Frau Gladel
    haben sie schonmal an eine Selbstanzeige gedacht?
    Die gibt es nicht nur im Steuerrecht!
    Durch einen solchen Schritt erreichen Sie Folgendes:
    1.Die Versicherung wird von der Staatsanwaltschaft verpflichtet,die Beweise für den angeschuldigten Versicherungsbetrug vorzulegen.
    2.Ihr Anwalt kann dann über ein Akteneinsichtsgesuch die vermeintlichen Beweise einsehen.
    3.Wenn der Vorwurf dann als erfunden entlarvt ist,wird das Ermittlungsverfahren gegen Sie mit einer begründeten Einstellungsverfügung seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt.
    Nun können Sie gegen die KRAVAG eine negative Feststellungsklage erheben mit dem Ziel,durch Urteil die Feststellung zu erhalten,dass Sie der KRAVAG keine Rückzahlung schulden.
    Sie wehren sich zu wenig!
    Deshalb fahren die Versicherungen mit Ihnen „Schlitten“!
    Wenden sie sich an Willi;der entwickelt ihnen ein Konzept,wie Sie künftig mit solchen Situationen umgehen sollten.
    Klingelingelingelts?

  25. rgladel sagt:

    Danke für den Zuspruch, ein wenig muss ich lächeln -Glöckchen. Ich wehre mich zu wenig – naja, also eigentlich habe ich mich immer gewehrt und genau deshalb bin ich jetzt in der Situation. Hätte ich wie viele Kollegen einfach nachgegeben und die Preise der Versicherung akzeptiert, dann hätten die mir nie was getan.

    Die Selbstanzeige klingt gut, aber ich sehe da wenig Möglichkeiten, denn anzeigen kann nur der Betrogene. Auch kann ich mich schlecht wegen Betrug anzeigen und in der Begründung angeben, ich hätte nicht betrogen. Ein falsches Geständnis würde auch nicht weiter helfen.

    Generell werden solche Strafanzeigen wegen mangelndem öffentlichen Interesse meistens eingestellt.

    Der Schlüssel zu den Vorgängen liegt in dem seltsamen Schreiben der r+V. Dieses werde ich nun entsprechend beantworten inklusive einem Unterlassungsbegehren, denn dieses Schreiben hat die R+V auch an meine Franchisenehmer geschickt.

    Außerdem werde ich meinen Kunden mitteilen, welche Versicherungen keine solchen Spielchen treiben und die sogar ein wenig billiger sind als die KRAVAG.

    Nur zur Info, ich zitiere aus dem Gutachten

    Beschädigungsbild:
    An der Frontscheibe befinden sich 2 Steinschlagschäden. Ein kleiner Steinschlag in der Mitte und ein großer Steinschlag in der Mitte oben. Beide Steinschläge zeigen keine Spuren einer Reparatur. Die Scheibe wurde zusammen mit Herrn H… besichtigt. Weiter Schäden bzw. instand gesetzte Steinschlagschäden konnten nicht festgestellt werden.

    Begründung:
    An der Frontscheibe dieses Fahrzeuges konnten keine instand gesetzten Spuren einer Scheibenreparatur, wie in der Rechnung ausgewiesen, festgestellt werden. Angaben zu einer Reparatur der Scheibe an diesem LKW konnte Herr H… nicht machen. Die Scheibe wurde zwischenzeitlich nicht erneuert.

    Eine Reparaturdurchführung ist nicht festzustellen.

    Mit anderen Worten der Sachverständige hat nichts gesehen. Auch frage ich mich, wieso jemand „Spuren einer Repartur sucht“ Wie heißt es unter Auftrag: Besichtigung „Auftragsgemäß wurde das Fahrzeug besichtigt und die Frontscheibe auf Reparaturspuren von Steinschlagschäden untersucht“
    Das war keine normale Nachbesichtigung, da wurde gezielt ein Beweis gesucht, dass ich niemals repariert hätte.
    Fotos habe ich keine gemacht, vor der Reparatur, das ist einfach nicht üblich. Unterschriebene Abnahmeerklärung vom Kunden habe ich.

    Mal abgesehen davon, wieso sollte ich einen vorhandenen Steinschlagschaden nicht reparieren, obwohl ich vor Ort beim Kunden bin, diesen dann aber vom Kunden abnehmen lassen und dann eine Rechnung schreiben. Das ist doch mehr als Idiotisch.

  26. Glöckchen sagt:

    Hallo Frau Gladel
    Sie liegen falsch!
    Jeder,der des Betruges oder einer anderen Straftat beschuldigt wird,kann sich selbst anzeigen und so Ermittlungen mit dem Ziel der eingenen Rehabilitierung anstrengen!
    Der Ausgang ist dann schmerzlich für denjenigen,der falsch beschuldigt hat!
    Eines darf in Ihrer Situation sicher nicht passieren,dass nämlich eine Versicherung ohne jegliche Unannehmlichkeit befürchten zu müssen haltloseste Bechuldigungen ausposaunen darf!
    Sehen sie,was ich meine:Sie bleiben Untätig!!
    Handeln Sie endlich!!
    Es macht überhaupt keinen Sinn,in diesem Blog ständig neue Ungeheuerlichkeiten zu beklagen,ohne aber strategisch zielführend dagegen vorzugehen!
    Verläumder muss man blosstellen,indem man sie in die Öffentlichkeit eines Ermittlungsverfahrens zerrt!
    Dass Selbstanzeigen eingestellt werden,weil sich keine strafbare Handlung ergibt,ist der Sinn des Ganzen!
    Sie werden aber nicht ohne umfassende Ermittlungen eingestellt,Ermittlungen,in deren Zuge die Versicherung und ihr doller Sachverständiger die Karten auf den Tisch legen müssen!
    Klingelingelingelts?

  27. Andreas sagt:

    Vor allem entspricht das genau dem Vorgehen der car-experten.

    Da gibt es mit ganz wenigen Ausnahmen keinen SV mehr mit cochones in der Hose. Ein Kollege hat sich erst neulich bei mir förmlich ausgeheult. Wir haben ein gutes Verhältnis mit ihm und er kommt zwischendurch mal auf einen Kaffee durch.

    Mittlerweile werden dort anscheinend ungelernte Hilfskräfte eingesetzt… Arme Versicherungsunternehmen.

    Grüße

    Andreas

  28. rgladel sagt:

    Hallo Glöckchen,
    komme mir garnicht so jammerisch vor-naja.
    Der Blog hat doch wohl verschiedene Aufgaben, auch den der Information. Als ich den Fall hier reinstellte, dachte wohl kaum einer daran, das man Fotos zur Beweissicherung machen soll. Zumindest dürfte jetzt jedem Betrieb klar sein, auf wie dünnem Eis er steht.

    Ich habe seit einigen Jahren Ärger mit Versicherungen und bisher konnte ich Prozesse immer vermeiden und habe trotzdem Recht bekommen. Diplomatie ist also nicht unbedingt verkehrt. Mit 2 Versicherungen habe ich einen Prozess geführt und eine weitere steht kurz davor.

    Werde mir in Ruhe überlegen, wie ich mich im Fall KRAVAG verhalte. Bisher wird mir kein Betrug vorgeworfen, nur zwischen den Zeilen unterstellt. Auch das ist ein Problem bei einer ev. Selbstanzeige. Eines wird unter keinen Umständen passieren, dass ich mir das gefallen lasse. Nur gibt es viele Wege nach Rom und mir gefällt an dem Blog, das es hier viele Wegweiser gibt.

  29. Willi Wacker sagt:

    Hallo Andreas,
    man sollte die Versicherungsgesellschaft ruhig benennen, die derartige „Sachverständige“ einsetzt. Eine Mitteilung an die BaFin ist dann auch auf jeden Fall notwendig, denn nach den bekannten Richtlinien muss der Versicherer Anzahl und Qualifikation der Sachverständigen mitteilen. Der finanzielle Druck auf die Versicherer muss ungeheuer sein, anders sind unqualifizierte Mitarbeiter nicht denkbar. Jetzt muss auch schon bei den eigenen Sachverständigen gekürzt werden. Auch das musste nur mal so gesagt werden.
    Grüße
    Willi

  30. Glöckchen sagt:

    Hallo Frau Gladel
    Wir hören von Ihnen hier mittlerweile sicher seit vier Jahren immer das gleiche Lied.
    Nicht,dass wir es leid wären,aber es ist überfällig,dass den rechtswidrigen Aktionen der Versicherer mit Taten und nicht immer nur mit Klageliedern begegnet wird!
    In Ruhe überlegen ist immer richtig;aber dann nicht zu handeln,ist sicher falsch!
    Was glauben Sie wie das „Schule“ machen würde,wenn Frau Gladel hier berichten würde,dass die zuständige Staatsanwaltschaft die Selbstanzeige infolge erwiesener Unschuld eingestellt hat und nun gegen die Versicherung wegen Rufschädigung vorgegangen wird?
    Ich würde in Ihrer Situation nicht eine Sekunde zögern!!
    Die KRAVAG verlangt von ihnen die gezahlte Entschädigung zurück mit der Behauptung,Sie hätten nicht geleistete Arbeit in Rechnung gestellt.
    Anspruchsgrundlage für dieses Verlangen ist §823II BGBi.V.m.§263 StGB.
    Sie sollen den durch Betrug erlangten Vermögensvorteil wieder herausgeben.
    Wenn Sie in dieser Situation passiv bleiben und abwarten,was auf sie zukommt,haben Sie schon verloren!
    Wer nichts zu verantworten hat,der wehrt sich aktiv gegen solche Verläumdungen.
    Schon im alten Rom wusste man über die Wirkungen selbst widerlegter falscher Verdächtigungen:es bleibt der Rest eines Zweifels,auch wenn ein Freispruch erfolgt ist!
    Nur der aktive Selbstaufklärer wird restlos rehabilitiert!
    Je öfter jemand einer Staftat verdächtigt wird,desto mehr leidet sein guter Ruf in den Köpfen der Kundschaft,die die Hintergründe und Motive in der Regel nicht durchschaut.
    Nur wenn die KRAVAG erfährt,dass es teuer und unangenehm werden kann, wenn gegen Sie falsche Verdächtigungen ausgesprochen werden,dann wird sich vielleicht etwas ändern.
    Wenn Sie stattdessen hergehen und der KRAVAG die Kunden abwerben,dann laufen Sie Gefahr,erfolgreich abgemahnt und auf Unterlassung verklagt zu werden;Prozesse dieser Art hatten wir bereits!
    Ich kann nur eindringlich an Sie appellieren,sich absolut korrekt und mit zielführenden legalen Methoden aktiv zur Wehr zu setzen!
    Klingelingelingelts?

  31. RA Schepers sagt:

    Hallo Glöckchen,

    wenn Sie es für so wichtig erachten, daß die Staatsanwaltschaft gegen Frau Gladel ermittelt, dann steht es Ihnen doch frei, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft mitzuteilen mit der Anregung, die Sache zu prüfen. Das ist dann eine „Anzeige“, die jeder machen kann, nicht nur der Geschädigte oder der vermeintliche Täter.

    Wenn Frau Gladel einen anderen Weg wählt, ist das doch völlig in Ordnung.

    Ich halte nicht viel davon, hier lauthals rumzuschreien, man müßte sich wehren, und Sie hätten das an Frau Gladels Stelle schon längst getan, gleichzeitig dann aber mit Pseudonym aufzutreten, damit man de facto schön in Deckung bleibt.

    Klingelingelingelts?

  32. rgladel sagt:

    Es gibt halt verschiedene Arten sich zu wehren. Schließlich ist es nicht so, dass ich in den ganzen Jahren nie Erfolg hatte. 2 Prozesse gegen 2 Versicherungen waren erfolgreich und den Rest habe ich ganz ohne Anwalt und Gericht geschafft. Ich habe nicht nachgegeben und mich nicht dem Diktat der Versicherungen gebeugt, ich denke das langt.

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