| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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Die Welt könnte so einfach für einen Sachbearbeiter sein, aber durch man kann es sich ja auch schwer und der Gesellschaft teuer machen. Jeder kann sich jetzt selbst ein Bild machen, ob so ein Verhalten notwändig ist:
Das Fahrzeug des Geschädigten X erleidet an einem sonnigen Sonntag einen Frontschaden, weil der Unfallgegner, der AM versichert ist, nicht aufgepasst hat.
Der Versicherungsvertreter des X ruft bei mir an, nachdem sein Kunde ihn gefragt hat, was er denn nun machen soll. Ich besichtige das Fahrzeug noch am Sonntag, weil der Geschädigte so aufgeregt war und sowohl ich als auch sein Versicherungsvertreter konnten ihn dann zumindest noch beruhigen, dass alles gar nicht so wild ist.
Das Fahrzeug ist reparaturwürdig, der Schaden belief sich auf etwa 4500,00 Euro zuzüglich einer Wertminderung in Höhe von 450,00 Euro bei einem Wiederbeschaffungswert irgendwo zwischen 8000,- und 9000,- Euro.
Kalkuliert habe ich mit den Verrechnungssätzen der Werkstatt, in der das Fahrzeug repariert werden sollte. Hierbei handelte es sich nicht um eine Vertragswerkstatt, sondern einen günstigeren Karosserie- und Lackierbetrieb. Die Kosten waren dadurch für die Versicherung von vorneherein schon etwa 500,00 Euro geringer (Verrechnungssätze und ET-Aufschlag geringer, keine Verbringungskosten).
Der Kunde ließ sich aber leider nicht zu einem Verkehrsrechtsanwalt leiten, er wollte es erst einmal so probieren und damit nahm dann das Schicksal seinen Lauf.
Nach etwa einem Monat erhielt ich vom Versicherungsvertreter einen Anruf, dass unser gemeinsamer Kunde einen Kürzungsbericht von HP Claim Controlling erhalten habe. Zumindest ist der Kunde jetzt beim Anwalt, aber die haben doch sage und schreibe gut 1000,- Euro am Schaden und 250,00 Euro an der Wertminderung gekürzt.
Was ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste: Das Fahrzeug war bereits vollständig und sachgerecht repariert worden. Die Rechnung der von mir in meiner Kalkulation zu Grunde gelegten Firma schloss ziemlich genau 13,- Euro höher ab als ich vorauskalkuliert hatte...
Naja, wie dem auch sei, ich habe dann eine kostenpflichtige Stellungnahme (120,- Euro zzgl. MwSt.) zu dem Kürzungswisch dem Anwalt übersandt.
Dann wollte die AM nachbesichtigen lassen. Das ließ der Anwalt nicht zu, denn zum Schadenhergang gab es keinerlei Zweifel, der Unfall war - auch nach Versicherungsangaben - eindeutig vom Versicherten verursacht worden.
Die AM wollte trotzdem nachbesichtigen. Also schrieb der Anwalt zurück, dass eine Besichtigung nur dann stattfinden kann, wenn der SV des Geschädigten dabei ist und die AM Kostenzusage erteilt.
Der SV der AM kündigte sich sodann an und das Fahrzeug wurde in meinem Beisein nachbesichtigt. Es konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug 1a repariert worden ist. Der SV wusste im Übrigen selbst nicht, was er eigentlich in der Angelegenheit genau machen sollte, weil für ihn nach dem GA und der gestellten Rechnung eigentlich alles klar war.
Das Ende vom Lied:
Die AM muss doch alles kpl. bezahlen. Weiterhin sind allein bei mir 240,00 Euro + MwSt. zusätzliche Kosten angefallen, Anwaltskosten, Zinsen, Kosten für den eigenen SV, der eigentlich seine Hagelschäden abarbeiten wollte und einen mit der AM sehr unzufriedenen Kunden.
Jeder möge sich selbst überlegen, ob man bei solch einer Versicherung gut oder schlecht aufgehoben ist. |
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