Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

Abrechnung auf Neuwagenbasis ??

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Haftpflichtschaden » Abrechnung auf Neuwagenbasis ??
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Abrechnung auf Neuwagenbasis ?? 
BeitragVerfasst am: 27. November 2007 09:36
Lolek
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Mittelfranken
Hallo zusammen!



Hat hier im Forum vielleicht jemand "Erfahrung" mit der Abrechnung auf Neuwagenbasis? Was sind hierfür denn die Voraussetzungen?



Meines Wissens nach darf das Fahrzeug nicht älter als einen Monat sein oder maximal 1000 km Laufleistung haben; zusätzlich muss es sich um einen erheblichen Schaden handeln. In meinem Fall ist das Fahrzeug gerade mal 6 Wochen zugelassen und hat ca 800 km auf dem Buckel. Nun Unfallschaden in Höhe von ca. 9000,- € (bei ca. 33.000,- € Kaufpreis).

Ich halte das schon für einen erheblichen Schaden und da zumindest auch noch nicht 1000 km gefahren wurde, müsste doch ein Neuwagenanspruch drin sein, oder???

_________________
Nur wer sich wehrt, wird die Aufmerksamkeit seiner Gegner erwecken...
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 27. November 2007 09:48
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Guckst du hier



Ich denke Grenzwertig. Da mus wirklich eine erhebliche Beschädigung vorhanden sein am besten mit Rahmenverzug.



Das LG Saarbrücken führte dazu aus:



Zitat:
Das ist dann der Fall, wenn Teile beschädigt worden waren, die für die Sicherheit des Fahrzeuges von besonderer Bedeutung sind und trotz Reparatur ein Unsicherheitsfaktor bleibt.




Das OLG Hamm:

Zitat:


3. Eine Abrechnung auf "Neuwagenbasis" scheitert hier jedoch daran, dass der PKW der Klägerin bei dem Unfall vom 17. April 2000 nicht "erheblich beschädigt" wurde.

a) Soweit die Klägerin die Ansicht vertritt, der mehr oder minder hohe Grad der Beschädigung sei für die Frage des Abrechnungsmodus schon deshalb unerheblich, weil die Beschädigung einer "neuen" Sache notwendigerweise auch die Auf-

wendungen für die Beschaffung einer "neuen" Ersatzsache erfordere, verkennt sie, dass ihr PKW nicht "neu", sondern "gebraucht" - wenn auch "neuwertig" - war. Sie fordert mithin, den Kaufpreis eines wertvolleren und nicht den eines gleichwertigen Fahrzeuges. Schon aus diesem Grunde ist der Beschädigungsgrad nicht zwingend unbeachtlich, wie die Klägerin meint. Die Erheblichkeit des Beschädigungsgrades für die Begrenzung der Abrechnungsmöglichkeit auf Neuwagenbasis ist sachge-recht und entspricht dem Gesetz. Da die Schadensbeseitigung auf Neuwagenbasis eine durch Zumutbarkeitserwägungen bedingte Einschränkung des Wirtschaftlich-

keitspostulats des § 249 S. 2 BGB darstellt, erscheint der Grad der Beschädigung und die Möglichkeit ihrer vollständigen und nachhaltigen Beseitigung zu einer verständigen Wertschätzung des reparierten Fahrzeuges im Vergleich mit dessen Zustand vor dem Unfall in besonderem Maße geeignet.

Die gegenteilige Auffassung der Klägerin findet auch in der Rechtsprechung keine Stütze. Dass der Bundesgerichtshof für die Abrechnung auf "Neuwagenbasis" eine "erhebliche Beschädigung" fordert, ist bereits dargelegt worden (BGH a.a.O.; ebenso BGH VersR 1982, 163; Senat DAR 1989, 188).

_________________
"Et tu, Brute?"
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen AIM-Name
 
BeitragVerfasst am: 27. November 2007 11:45
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1266
Wohnort: Haus mit Garten
Ich denke es scheitert an den 6 Wochen in Verbindung mit dem "normalen" Schaden...

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 27. November 2007 12:38
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Mittlerweile laut meinen Erfahrungen max. 4 Wochen.

_________________
Anticheater und unabhängiger SV
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 27. November 2007 14:57
Lolek
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 16
Wohnort: Mittelfranken
Na ihr macht mir ja Hoffnung...



Aber mal gucken, ich werde ggf. berichten.



Jedenfalls vielen Dank für die Hinweise!

_________________
Nur wer sich wehrt, wird die Aufmerksamkeit seiner Gegner erwecken...
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 27. November 2007 17:46
Einauge
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 23.07.2006
Beiträge: 323
Max. 4 Wochen, die KM können schon mal bis 3500 gestiegen sein.(alte Rechtsprechung)

MfG

_________________
Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.)
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrechnung auf Neuwagenbasis ?? 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Haftpflichtschaden
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de