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Abschleppkosten bei Totalschaden

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Abschleppkosten bei Totalschaden 
BeitragVerfasst am: 19. Juni 2008 19:29
IBF
Pirat
Anmeldedatum: 28.11.2007
Beiträge: 47
Wohnort: nähe Bremen
Hallo Kollegen,

da ich leider im Koaskorecht nicht so bewandert bin, gebe ich mal die an mich gestellte Frage an Euch weiter:
Totalschadenfall nach Wildschaden. Fahrzeug wegen gebrochener Radaufhängung weder Fahr- noch Rollfähig und wird deshalb von Abschleppunternehmen abgeholt.
Versicherung erstellt Gutachten:
WW: 4150.-
Rep.: 7800.-
Rest (Onlinebörse): 50.-

So weit nachvollziehbar.

Die eigentliche Frage ergab sich für den Besitzer erst beim Ausräumen des beschädigten PKW. Nachdem er dem Abschlepper die Zahlen aus dem Gutachten mitgeteilt hatte, wurde er darauf angesprochen, das in einem Fall, in dem die Abschleppkosten höher sind als der Restwert des Fahrzeuges, diese nicht von der Versicherung übernommen werden.
Stimmt das und wenn ja, wo kann man solches nachlesen???????
Kunde möchte die Versicherung (VGH) nicht direkt ansprechen, denn wer weckt schon gerne schlafende Hunde?

Gruß und schönes Wochenende

IBF
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BeitragVerfasst am: 19. Juni 2008 23:33
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Hier hat der Abschlepphai darauf Spekuliert, mit dem Unfallfahrzeug noch ein Geschäft zu machen und versucht nun doppelt zu kassieren.

Abschleppkosten sind i.R. nicht durch die Kasko gedeckt, ebenso wie Mietwagen und Werminderung

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Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 20. Juni 2008 06:50
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Eine Versicherung, die Kundenorientiert reguliert, wird sicherlich auch die Abschleppkosten ausgleichen.

Gruss Franz511

_________________
Alles wird gut - nur Geduld!
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BeitragVerfasst am: 20. Juni 2008 07:13
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Franz511 hat Folgendes geschrieben:
Eine Versicherung, die Kundenorientiert reguliert, wird sicherlich auch die Abschleppkosten ausgleichen.

Gruss Franz511


Seltsam, die meisten Versicherungen die ich bei der Schadensregulierung kennengelernt habe, sind Gewinnorientiert. Cool

Bernhard

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Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 25. Juni 2008 11:48
IBF
Pirat
Anmeldedatum: 28.11.2007
Beiträge: 47
Wohnort: nähe Bremen
Möchte Euch hiermit auf den neuesten Stand bringen. Wie Franz 511 schon geschrieben hat: Versicherung übernimmt ohne rechtliche Verpflichtung aus Kulanzgründen ( 8 Jahre unfallfrei) die gesamten Kosten.

IBF
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Abschleppkosten bei Totalschaden 
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