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Abtrittserklärung mal anders unterschrieben

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Abtrittserklärung mal anders unterschrieben 
BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 19:44
Slightly
Piratenkapitän
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Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Eben bringt mir ein Kunde eine Abtrittserklärung zurück. Ich hatte die ihm letzte Woche per Post zugeschickt, weil im Stress und Regen das Unterschreiben sprichwörtlich ins Wasser gefallen war.



Eigentlich wollte er mir die Abtrittserklärung in Briefkasten werfen, doch ich stand mit Nachbarn kurz draußen. Also drückt er mir die in die Hand und will schnell wieder weg. Ich schaue drauf und traue meinen Augen nicht: drei Kreuze!!! Echt.



Ich finde es nicht zum lachen, aber was soll man da machen wenn einer Analphabet ist! Gilt eine solche Abtrittserklärung?



Das ist KEIN Spruch!

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Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 19:56
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Stempelkissen und Fingerabdruck drauf!



:lol:



Nicht mal seinen Namen???



Das können vierjährige!



Wie schafft man den Führerschein wenn man nicht lesen kann, dass gibt´s doch gar net!



Grüße

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„Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner)
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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 19:57
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Ich weiß es nicht und ich wollte denjenigen ja auch nicht vor meinen Nachbarn bloß stellen.

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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 20:15
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Naja, bei 6 Kreuzen an der richtigen Stelle braucht man auch nicht mehr zwingend lesen zu können. Aber mal ernsthaft, eine halbe Sinuswelle bekommt doch jeder aufs Papier, sogar Futzi. Ich dachte immer das Ding mit den 3 Kreuzen wäre ein Märchen. Sad
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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 20:18
Slightly
Piratenkapitän
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Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Wie gesagt, ich kann da nichts zu sagen. Denke das war ihm peinlich genug mir die schon in die Hand zu drücken.

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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 20:37
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Früher ist auch ohne Abtretung gegangen.



Geht er wenigstens zum Rechtsanwalt?

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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 20:40
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Ja bei einem Anwalt ist er. Sollte das Ganze kein Scherz sein, ist das ja auch nur nachvollziehbar. Werde Morgen den Anwalt nicht anrufen (Brückentag) Confused

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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 20:53
Comet
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 481
Und wir haben morgen "Brückenkopftag" gegen die Cobolde. Cool
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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 20:56
Klabautermann
Steuermann
Anmeldedatum: 02.03.2007
Beiträge: 98
Wohnort: Tal der Ahnungslosen
Und ich darf morgen, wie heute seit Stunden arbeiten.



Wenn ich so einen Scheiss höre, von wegen 40 min pro Gutachten.



Der hat doch einen an der Waffel.


Zuletzt bearbeitet von Klabautermann am 17. Mai 2007 21:15, insgesamt 2-mal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 20:57
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Du kennst doch die Deffinition von Selbstständig Question

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BeitragVerfasst am: 17. Mai 2007 21:32
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Also in Verbindung mit einer notariellen Beglaubigung ist so etwas immer noch rechtsgültig. Wie es allerdings Alltag aussieht Question



Würde auch einfach den Anwalt anrufen.

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Anticheater und unabhängiger SV
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BeitragVerfasst am: 18. Mai 2007 10:08
Schepers
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 04.04.2007
Beiträge: 17
Also,



eine Abtretung kann mündlich vorgenommen werden, die Schriftform ist nicht erforderlich. Die Abtretung ist wirksam.



Allerdings kann die Versicherung die Zahlung verweigern, solange die Abtretung nicht schriftlich angezeigt wurde (Zurückbehaltungsrecht). Schriftlich heißt: im Original und mit Unterschrift. Ob die 3 Kreuze eine Unterschrift darstellen, weiß ich nicht.



Die Versicherung muß sich aber erst einmal auf das Zurückbehaltungsrecht berufen. Wenn sie das tut, kann man ihr anbieten, den Geschädigten bei der Versicherung vorbeizuschicken, damit er dort persönlich über die Abtretung informiert. Spätestens dann wird die Versicherung zahlen.



Was aber auch hilft:

An den Geschädigten (oder dessen Anwalt) zahlen zu lassen, und von dort bezahlt werden. Dann braucht man keine Abtretung.
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BeitragVerfasst am: 18. Mai 2007 13:22
bertha
Captain HUK Crew
Anmeldedatum: 31.08.2006
Beiträge: 270
Wohnort: Der Bewacher aus dem wilden Osten
Warum so kompliziert, der Anwalt schreibt der Versicherung, sein Mandant wüscht, dass das Honorar direkt an den SV gezahlt werden soll.



bertha
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BeitragVerfasst am: 18. Mai 2007 13:47
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Mit den meisten Anwälten hier klappt das ganz gut, auch ohne Abtrittserklärung.



Von dem Spassvogel die Frau hat mich vorhin angerufen. Der hatte sich gestern einen Vatertagsumtrunksscherz gemacht. Er und seinen Kumpels fanden das lustig Evil or Very Mad Sie kommt nachher vorbei und unterschreibt dann richtig.

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BeitragVerfasst am: 18. Mai 2007 16:18
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Evil or Very Mad kannst ihr ja mal zeigen, was das für Wellen schlagen kann!! Evil or Very Mad



Blödeln in allen Ehren.................



aber irgendwann hört es auf



Mach doch ein scherziges Gutachten, mit Endergebniß das er noch was bringen muß.



Mal schauen, was er dazu sagt



Grüße Haule
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