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Allianz zahlt überhöhte Reparaturkosten

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Allianz zahlt überhöhte Reparaturkosten 
BeitragVerfasst am: 19. Juni 2008 06:48
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1266
Wohnort: Haus mit Garten
Liebe Mitleser,

wenn man das Thema liest, könnte man zunächst meinen, dass das ja positiv sei...

Jetzt kommt das große ABER:

Hintergrund der ganzen Geschichte ist, dass die VN der Allianz ein parkendes Fahrzeug beschädigt hat und davon gefahren ist. Die VN wurde strafrechtlich verurteilt (allerdings mit magerem mündlichen Gutachten eines Kollegen zur Wahrnehmbarkeit) und deshalb fordert die Allianz nunmehr die Reparaturkosten.

Eine Überprüfung der Rechnung ergab, dass Dinge abgerechnet wurden, die zur ordnungsgemäßen Reparatur gar nicht erforderlich sein können.

Ein Anruf bei der zuständigen SB ergab dann als Begründung weshalb dennoch wurde: "Da wir uns das Geld von der VN ja eh wieder holen, war uns das egal."

So kann man seinen Versicherungsverpflichtungen natürlich auch nachkommen.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 19. Juni 2008 07:10
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
@Andreas....da stellt sich rein rechtlich die Frage nach dem Regreß (bis 5.000 €...?..) unter dem Aspekt, wie die Vs dies einfordern kann wenn der/die VN nicht liquide ist...?...
(Wäre schon interessant die detailierte Abwicklung/Einforderung mitzubekommen denn ich persönlich sehe ein gewisses Risiko,Menschen in den finanziellen Ruin zu bringen.)

Gruss Beule...

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Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 19. Juni 2008 07:17
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1266
Wohnort: Haus mit Garten
Vor allem geht es hier um eindeutige Dinge:

Beilackierung bei einem völlig problemlosen Unilack und das, obwohl die Allianz ja selbst bei fiktiver Abrechnung das Beilackieren bei Metallic-Lacken generell erst einmal kürzen will...

Dazu kommen die De- und Montagearbeiten. Außerdem war meiner Meinung nach die Erneuerung des Fensterhebers nicht erforderlich. Ich habe nämlich den gleichen Typ Fahrzeug und weiß wie es da innen aussieht und so tief war die Eindrückung keinesfalls...

Ich habe der VN geraten zunächst nur die Kosten zu bezahlen, die in jeden Fall angefallen sind (ca. 1800,- Euro statt berechneter 2800,-) und den Rest über die Anwälten machen zu lassen. Außerdem wird die VN ihre Haftpflichtversicherung bei der Allianz kündigen.

_________________
Grüße

Andreas
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Allianz zahlt überhöhte Reparaturkosten 
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