AP: "Werkstattbindung auf dem Vormarsch"
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Verfasst am: 11. April 2007 09:33 |
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| Klabautermann |
| Steuermann |
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Der Inhalt des von "The Associated Press GmbH" unter dem Titel
"Werkstattbindung auf dem Vormarsch" veröffentlichte Bericht wurde von diversen Medien wiedergegeben z.B. unter
http://www.net-tribune.de/article/040407-18.php
http://www.n-tv.de/771868.html
http://www.on-live.de/nachrichten_316_DEU_HTML.php
Stellvertretend möchte ich hier den Inhalt von Yahoo Deutschland wiedergeben:
Reisen & Verkehr Werkstattbindung auf dem Vormarsch
Mittwoch 4. April 2007, 10:09 Uhr
| Zitat: |
München (AP) Wer sich vor kurzem eine günstige Autoversicherung zugelegt und jetzt einen Unfall am Hals hat, merkt oft: Die Freiheit, den Wagen in die bewährte Werkstatt nebenan zu bringen, ist dahin. Für einen großzügigen Rabatt von bis zu 15 bis 20 Prozent hat nun der Kaskoversicherer das Heft in der Hand. Er bestimmt, in welchem Betrieb der Wagen gerichtet wird und zu welchen Konditionen. Der Kunde braucht sich in der Regel um nichts mehr kümmern. Wohnt er auf dem Land, wird sein kaputtes Auto meist abgeholt, repariert zurückgebracht, den Ersatzwagen gibt es obendrein.
Während die Versicherer mit solchen Angeboten ihre Kosten unterm Strich deutlich drücken können, geht die Rechnung für den Kunden längst nicht immer auf. Bei Verträgen mit Werkstattbindung steht nach Ansicht von Verbraucherschützern und Fachleuten viel auf dem Spiel: Das Anrecht auf eine optimale Reparatur, die Neuwagengarantie sowie die Aufkündigung von Leasing- oder Finanzierungsverträgen.
Doch Billigpreise und Serviceangebote sind auf den ersten Blick wohl allzu verlockend. Immer mehr Autofahrer schließen die Rundum-Sorglos-Police ab - häufig ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass sie mit ihrer Unterschrift auf die Fachwerkstatt ihres Vertrauens verzichten und das Schadensmanagement komplett abtreten.
«Kaskoverträge mit Werkstattbindung sind in Deutschland auf dem Vormarsch», bestätigt Claudia Dilewski, Juristin beim Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK). Die damit verbundenen Probleme aber auch. Oft genug lande das Fahrzeug bei einer freien Werkstatt oder einem Werkstattnetz, weil diese günstiger seien als die Vertragswerkstätten der Autohersteller, monieren auch die Experten von «Finanztest».
Wer nur eine Reparatur auf Sparniveau bekomme und «danach Grund zur Klage hat, steht ohne Rechtsschutz ziemlich auf verlorenem Posten», warnt Jochen Oesterle, Sprecher des ADAC. «Wir wundern uns, wie sorglos die Leute mittlerweile ihr Auto aus der Hand geben, das ist doch angeblich der Deutschen liebstes Kind.» Beharrt der Versicherungsnehmer auf dem KfZ-Meister seines Vertrauens, kann er das zwar durchsetzen - allerdings auf seine Kosten. Bei Tarifen mit Werkstattbindung zahlen viele Anbieter dann nur noch 85 Prozent des Schadens oder erhöhen die Selbstbeteiligung.
Auch bei fiktiven Abrechnungen komme es immer wieder zu Ärger, erzählt Dilewski. Dabei rechneten die Versicherer auf Basis der vergünstigten Stundensätze ihrer so genannten Vertrauenswerkstätten. Lässt der Versicherte sein Auto nicht reparieren, kriegt er zwar die so ermittelten Reparaturkosten. Die lägen jedoch etwa 10 bis 20 Prozent unter den sonst üblichen Preisen, so die Erfahrungen des BVSK.
Die Besitzer von Neuwagen kann die Billigpolice ebenfalls teuer zu stehen kommen. Verwendet die vom Versicherer beauftragte Werkstatt keine Originalteile oder ist der Kfz-Betrieb nicht vom Hersteller autorisiert, kann die Garantieleistung schnell verwirkt sein, wie Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erläutert.
Schwierigkeiten drohen überdies Versicherungsnehmern mit Finanzierungs- oder Leasingverträgen. In solchen Vereinbarungen wird in der Regel vorgeschrieben, dass Instandsetzungen ausschließlich in autorisierten Betrieben gemacht werden dürfen. «Dagegen wird mit der Werkstattbindung aber verstoßen», betont die BVSK-Juristin. Schlimmstenfalls kann dem Leasing- oder Finanzierungskunden sofort gekündigt werden. Über die Hälfte der Autos auf den Straßen seien mittlerweile geleast oder finanziert, betont Oesterle. Wer sich eine Billig-Police mit Verzicht auf die Wahl der Werkstatt zulege, solle genau überlegen, ob sich der neue Tarif mit all seinen Nachteilen und dem meist überschaubaren Rabatt von acht oder zehn Euro monatlich tatsächlich auszahle.
Ansonsten gilt: Wer keinen Sondervertrag mit Bindungsklausel abgeschlossen hat, muss sich in keinem Fall auf eine Werkstatt des Versicherers einlassen. |
Grüße
Klabautermann |
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_________________ „Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner) |
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Verfasst am: 11. April 2007 10:02 |
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| bertha |
| Captain HUK Crew |
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Kommt uns das nicht alles sehr bekannt vor.
Wir waren der Zeit schon ein Jahr voraus. Schade, dass wir so wenig daraus gemacht haben.
Wir brauchen unbedingt eine Presseabteilung.
bertha |
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Verfasst am: 11. April 2007 11:27 |
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| Frank |
| Piratenkapitän |
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Hallo,
komme gerade von einer Werkstatt. Die haben die Versicherung RAUSGEWORFEN.
Scheint ein neuer Trend zu sein. |
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Verfasst am: 15. Januar 2008 23:30 |
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| Heinzelmännchen |
| Neptun |
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Verfasst am: 16. Januar 2008 00:11 |
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| Comet |
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