| Klabautermann |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 02.03.2007 |
| Beiträge: 98 |
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Auto-Diebstahl Versicherung von RA G. Kaßing bei Finanztip
| Zitat: |
Es ist eine Binsen-Weisheit, dass einem die Versicherungen das Geld nicht gerade auf dem Tablett hinterhertragen, sondern dass es regelmäßig einiger Anstrengungen bedarf, bis man an eine Versicherungsleistung kommt. Häufig versuchen Versicherungen, mit zum Teil nicht ganz einsichtigen Gründen Leistungen so gut es geht abzulehnen. Das hat dazu geführt, dass böse Zungen (wir zitierten hier eine Senats-Präsidentin am Oberlandesgericht München) äußern, man sei gegen alles versichert außer gegen das, was einem gerade passiert.
Besonders häufig sind Schwierigkeiten mit der Versicherung dann, wenn es darum geht, dass einem das Fahrzeug gestohlen wurde und man nun Ersatz von der Kaskoversicherung möchte. Diese Schwierigkeiten liegen einmal in den Versicherungsbedingungen begründet und zum anderen in der besonderen Beweislage. Schon bei der Schadenmeldung gilt es aufzupassen! Sie sollten sich über die folgenden Fragen informieren, bevor Sie Ansprüche bei der Versicherung geltend machen:
· Wann liegt eigentlich ein Diebstahl im Sinne der Kaskoversicherung vor?
· Wer muss eigentlich beweisen, dass der Wagen gestohlen wurde?
· Kann die Versicherung evtl. den Gegenbeweis antreten?
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