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bagatell-schwelle bei motorrädern

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bagatell-schwelle bei motorrädern 
BeitragVerfasst am: 20. März 2007 00:57
Heinzelmännchen
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Blog Beitrag von spahetti_aglio_olio Sonntag, 18.03.2007 um 16:39



Zitat:
wie verhält es sich denn mit der bagatell-schwelle bei motorrädern, nicht bei kfz? in der bgh-rechtsprechung findet sich grds. die stelle: “zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich UND zweckmäßig ist (vgl. Senatsurteil vom 6. November 1973 - VI ZR 27/73).



also: UND! bei motorrädern kann allerdings eine verzogene gabel bei 200 km/h tödlich sein. die kosten können im bereich eines bagatellschadens liegen. einem gutachter würde man doch mehr vertrauen, als einer vermeintlichen fachwerkstatt, welche intern mglw vom lehrling reparieren lässt?



es ist also mglw überhaupt nicht auf die schadenshöhe abzustellen?

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BeitragVerfasst am: 20. März 2007 19:16
Heinzelmännchen
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Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
@ spahetti_aglio_olio



Meiner Meinung nach, die sich am BGH orientiert, liegt ein Einfachschaden nur dann vor, wenn der Geschädigte auf anhieb erkennt ob es sich um einen handelt.



Wenn man die Vermutung hat die Vordergabel eines Motorrad könnte verzogen sein liegt m. E. kein Einfachschaden vor.



Eine 100 % Richtige Aussage kann hier, denke ich, nicht gegeben werden, viele Richter gehen streng nach der 700 € Grenze vor.



Generell ist hier vorab der Gang zu einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt angeraten, dieser wird bei berechtigtem Anspruch durch die zahlungspflichtige Versicherung bezahlt und wird alle erforderlichen Schritte einleiten.



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