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Bagatellschadengrenze

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Bagatellschadengrenze 
BeitragVerfasst am: 14. Mai 2007 07:52
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Ich habe hier gerade die neue Schadenpraxis vor mir liegen und mal flott durchgeblättert, da fiel mir das Urteil des Brandenburgischen OLG v. 16.03.2006 (AZ 5 U 88/05) auf.



Das ist zwar ein Urteil bei einem Kaskoschaden, sagt aber aus:



Ein Bagatellschaden kann nicht mehr vorliegen, wenn der Lackieraufwand mind. 250,- Euro beträgt. Ein solcher Schaden ist dann in jedem Fall anzugeben.



Zwar geht es hier um einen Kaskoschaden und eine möglich Obliegenheitsverletzung, aber ein solcher Schaden scheint mir dann, wenn ich ihn gegenüber der Kaskoversicherung angeben muss auch gegenüber einem Käufer offenbarungspflichtig.



Andere Meinungen?

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 14. Mai 2007 08:32
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
...moin...



Wenn ich die Diskussion um Preise der Lackierung betrachte und einen Perleffekt- oder einen Nanolack nehme, hab ich doch seeeehr fix solche Beträge zusammen, selbst mit einem kleinsten Kratzer....aber wurde/wird bei einem Unilack in der Preisklasse (Dein Beispiel angenommen mit 250,.Euro) nicht mehr gelackt ?

Über einzelne Positionen lässt sich wohl trefflich streiten, wenn man sie aus dem Zusammenhang reisst. Ich empfehle grundsätzlich möglichst ALLES anzugeben und somit den rechtlichen Fallstricken der Juristerei möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten.



Gruss Beule....
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BeitragVerfasst am: 14. Mai 2007 12:04
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Ich meine auch eher den Bagatellschaden, den die Versicherung bei einer Schadenhöhe von 1000,00 einreden möchte, selbst aber keinen Bagatellschaden mehr bei 250,- Euro Lackierung sieht...

_________________
Grüße

Andreas
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Bagatellschadengrenze 
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