| jodat |
| Kapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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Die unendliche Geschichte: Wann liegt ein Bagatellschaden vor und wann darf ich dennoch einen SV beauftragen?
1. Also, der BGH hat in einem Urteil bei einem Schaden über 1400,- DM (715,81 EUR) einen Bagatellschaden verneint. (Az.: VI ZR 365/03) Damit sollte es bis zu diesem Betrag keine Probleme geben.
2. Liegt der Schaden darunter, darf der SV trotzdem ran, wenn etwa eine Wertverbesserung festzustellen ist (AG Leverkusen 25 C 52/06) oder wenn eine Wertminderung verbleibt. Beide Positionen können nämlich nicht über den Kostenvoranschlag einer Werkstatt ermittelt werden. Auch darf ein Gutachter eingeschaltet werden, wenn ggf. verdeckte Schäden in Betracht kommen und eine Fachfirma einräumt, das Schadensausmaß sei nicht ohne weiteres feststellbar.
MfG |
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