Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

Bagatellschadensgrenze

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Was qualifizierte Verkehrsrechtanwälte leisten. » Bagatellschadensgrenze
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Bagatellschadensgrenze 
BeitragVerfasst am: 26. April 2007 14:19
jodat
Kapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 123
Die unendliche Geschichte: Wann liegt ein Bagatellschaden vor und wann darf ich dennoch einen SV beauftragen?



1. Also, der BGH hat in einem Urteil bei einem Schaden über 1400,- DM (715,81 EUR) einen Bagatellschaden verneint. (Az.: VI ZR 365/03) Damit sollte es bis zu diesem Betrag keine Probleme geben.



2. Liegt der Schaden darunter, darf der SV trotzdem ran, wenn etwa eine Wertverbesserung festzustellen ist (AG Leverkusen 25 C 52/06) oder wenn eine Wertminderung verbleibt. Beide Positionen können nämlich nicht über den Kostenvoranschlag einer Werkstatt ermittelt werden. Auch darf ein Gutachter eingeschaltet werden, wenn ggf. verdeckte Schäden in Betracht kommen und eine Fachfirma einräumt, das Schadensausmaß sei nicht ohne weiteres feststellbar.



MfG

_________________
Dr. Ralph Burkard

Fachanwalt für Verkehrsrecht

53340 Meckenheim
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Bagatellschadensgrenze 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Was qualifizierte Verkehrsrechtanwälte leisten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de