| Beulenpest |
| Piratenkapitän |
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...Dös is a original boarische Gaudi...:
Auszug:
Richtig teuer wird es, wenn sich die Beleidigung gegen einen Polizisten richtet. Wer einem Ordnungshüter den gestreckten Mittelfinger zeigt, kann mit bis zu 4000 Euro bestraft werden und die herausgesteckte Zunge kann sich auf 300 Euro verteuern. Und Vorsicht: Der böse Finger ist auch dann eine Beamtenbeleidigung, wenn er sich gegen das Objektiv einer Videoüberwachungskamera richtet. Nach einem Urteil des Bayerischem Obersten Landesgericht (Bay ObLG, 5 St RR30/2000) wird dadurch eine sogenannte befasste Amtsperson beleidigt, nämlich der diensttuende Beamte, der hinter dem Monitor sitzt. 40 Tagessätze sind dafür durchaus einzukalkulieren.
mid
erschienen am 19. Dezember 2007
Quelle: Hamburger Abendblatt
Gruß Beule.... |
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