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BeitragVerfasst am: 30. September 2009 08:35
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Da stellt sich glatt die Frage nach den finanziellen Aspekten der versicherten Beamten...oder die Sache mit dem Aloisius ist noch immer anhängig...

Auszug:
Bei Schäden über 2.500 EUR ist ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich. Wir regulieren nach Gutachten von:
Dekra
Telefon-Hotline: 01805 / 2099
SSH (Schadenschnell-Hilfe)
Telefon-Hotline: 0800 / 8207510
Fax: 0800 / 8207520
Bei Schäden zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag (möglichst mit Foto!)
Unter 1.000 EUR genügt die Instandsetzungsrechnung eines KFZ-Reparatur-Betriebes.
http://www.bbv.de/service/im_schadenfall/auto-schaden.php


Wer sich vertraglich knebeln lässt, darf sich auch nicht wundern, wenn am Ende die Luft recht dünn wird.
Bloss sollte hinterher dann keiner jammern....


Ach ja, die Wechselzeit steht ja auch bevor...Stichtag 30.11.2009
Eventuell hat sich beim schnellen Abwrackroulette zwischenzeitlich eine vernunftigere Gedankenstruktur entwickelt und manch ""Neukunde"" mag hart auf dem Boden der Realität angekommen sein...?

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Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 30. September 2009 09:04
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Und auf der Seite schön alles durcheinander mit Haftpflicht und Kasko, sodass der Informationsgehalt gleich Null bleibt und möglichst viel fehlverstanden werden kann.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 30. September 2009 09:17
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Andreas hat Folgendes geschrieben:
....schön alles durcheinander mit Haftpflicht und Kasko, sodass der Informationsgehalt gleich Null bleibt und möglichst viel fehlverstanden werden kann.


...genau, denn nur aufgeklärte LeserInnen werden sich darüber wirklich detailiert Gedanken machen...(wann hat Aloisius wohl endlich fertig...)

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BeitragVerfasst am: 1. Oktober 2009 06:32
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
Bei Schäden zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag (möglichst mit Foto!)

- und dann wird durch SV ´nachbesichtigt´ und gekürzt und gekürzt

Unter 1.000 EUR genügt die Instandsetzungsrechnung eines KFZ-Reparatur-Betriebes

- gefällt doch dem Kunden und der Werkstatt, Tür und Tor offen. Ein Schelm der Böses denkt.

Gruss SVS
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