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Brauche Rat AXA

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BeitragVerfasst am: 12. Januar 2008 17:36
Zwilling
Steuermann
Anmeldedatum: 25.07.2007
Beiträge: 61
Wohnort: Edewecht
Ender hat Folgendes geschrieben:
danke für alle postings,

die Versicherung hat eine letzte Frist bis zum 16-01-08 gesetzt bekommen, am 17-01-08 wird sonst Klage eingereicht, ich halte euch auf dem laufenden.



Gruss und besten Dank

Ender




Verschenkte Zeit.

_________________
Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln.
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BeitragVerfasst am: 17. Januar 2008 20:52
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
Hallo allesamt,



es gibt Neuigkeiten.

Es ist ein Gegengutachten von der Axa eingegangen, dieses Gutachten (Zitat Gutachter: Zur Bearbeitung der Aufgabenstellung lag ein Aktenauszug vor. Das Fahrzeug wurde anhand der eingereichten Unterlagen mittels DAT System ausgerwertet. Eine Überprüfung des Internetmarktes wurde ebenfalls durchgeführt.) Das Gutachten sieht einen Wiederbeschaffungswert bei 2000,- €, also 600,-€ weniger als der erste SV, der Gutachter der Axa hat das Fahrzeug nur nie gesehen.

Es liegen ebenfalls 5 Restwertgebote bei:

1.) 650,-€ 2.) 430,-€ 3.) 330,-€ 4.) 260,-€ 5.) 100,-€

Die Versicherung bietet nun 1350,-€ + 30,-€ Kostenpauschale

Jetzt wird behauptet es wurden Vorschäden nicht erneuert sondern bestenfalls ausgebessert. Somit wäre das erste Gutachten nicht verwertbar. Kratzer lackiert man weg und das Teil wird nicht komplett erneuert, oder?

Nun frage ich muss ich das akzeptieren?



wütender Ender



P.s. Meine Anwaltspflaume bittet um meine Bankverbindung um damit der angekündigte Betrag berwiesen werden kann. Ich soll noch mal Rücksprache mit meinem SV halten.
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BeitragVerfasst am: 17. Januar 2008 21:19
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Mach deinem Anwalt Druck!



Nur ein zufriedener Kunde ist ein guter Kunde.



Was soll man dir Raten?



Das das nicht korrekt ist kannst du dem Blog und dem Forum 1000-Fach entnehmen.

_________________
"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 17. Januar 2008 21:21
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
was seltsam ist, der Wagen ist zum Restwert verkauft worden und ziehen nun 650,- € für ein Auto ab was längst nicht mehr in meinem Besitz ist.
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BeitragVerfasst am: 17. Januar 2008 21:28
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
In Anbetracht der



Link -->> wichtigen BGH Urteile



m. E. tatsächlich rechtswidrig.



Druck sie deinem Anwalt aus, das sollte ihm genug zu Gegenwehr bieten.

_________________
"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 11:58
Schwarzkittel
Steuermann
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 51
Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken
o.k. da will eine Versicherung Schläge......



Schwarzkittel

schon mal die Boxhandschuhe holend....
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 13:07
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
Hi Schwarzkittel,



haben Sie vielleicht die Technik um zu zuschlagen?

Am liebsten in Form von BGH-OLG-LG-Urteilen.

Den Rat von Heinzelmännchen habe ich natürlich vor meinem Posting schon befolgt, aber 100% passte kein Urteil.



Jetzt hat sich die Versicherung einen Star-SV genommen, hat wohl bei WISO im ZDF mitgewirkt Shocked , muss man das hinnehmen?

War eben noch bei meinem SV er hat sofort festgestellt, dass kein Gutachterprotokoll beigefügt wurde. SV = Kopfschütteln



Der Wagen ist weg, und jetzt werden 650 Restwert abgezogen, weil laut einer Börse jemand so viel geboten hat. Er kann den Wagen ja in Albanien abhohlen.







Question Question
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 13:23
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Allo Ender,



dann soll Dein Anwalt mal hinterfragen wie es zu dieser Ermittlung in den Börsen gekommen ist und jenachdem wie das *freundliche Schadenteam* Teile aus dem von Dir eingereichtem Gutachten verwendet hat, soll Dein SV eine Unterlassungserklärung wegen Urheberschutz gegenüber der AXA einfordern. Das am besten über einen Anwalt der sich damit auskennt und den von der AXA auch gleich ein schöne Kostennote mit einreicht. Dann hat sich dieses rechtswidrige Verhalten der AXA für die richtig gelohnt.

_________________
Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 13:52
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
Hi Slightly,



danke für den Tip.

Abschnitt 2 - Rechtsverletzungen (§§ 97 - 111a)

Unterabschnitt 2 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 106 - 111a)

Gerade mit dem SV telefoniert, er wusste nichts davon, habe dank Ihres Rates kurz aufgeklärt. Er folgt Ihrem Rat.
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 13:54
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Hier übers Forum kann ein Anwaltsempfehlung ausgesprochen werden, der sich erfolgreich beschäftigt.

_________________
Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 14:06
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
für mich oder den SV?
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 14:10
Schwarzkittel
Steuermann
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 51
Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken
für beide.....



Wo (ersten drei Ziffern der PLZ reichen) war denn der Unfall ?



Schwarzkittel

-§-§-§-
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 14:11
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
570
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BeitragVerfasst am: 18. Januar 2008 14:54
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
habe gerade den Anwalt angerufen, die Versicherung hat mitgeteilt, dass sie die 1380,- überwiesen hat. Damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt.

Sie überweist nur unter Vorbehalt und versteht das als rückforderbar im Streitfall. Ich möchte es am liebsten zurückschicken.

Für mich ist das nur eine Teilzahlung es fehlen also noch knapp 1000,-.

Was ist nun mit dem Nutzungsausfall, da ich für 1380,- einen gleichwertigen Wagen nicht bekommen werde, wird Nutzungsausfall bis zur kompletten Regulierung bezahlt oder bis zur Teilregulierung(halbes Auto)? Inzwischen möchte mehr Ahnung in dieser Angelegenheit haben als mein RA.
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BeitragVerfasst am: 23. Januar 2008 15:28
Ender
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 22.11.2007
Beiträge: 14
Wohnort: NRW
Es gibt schon Neuigkeiten, werde euch alle auf dem laufenden halten.

Bitte um etwas Geduld
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