Brauche Rat AXA
 |  | | | |  |  |  |  | Brauche Rat AXA |  | |  |  |  |
Verfasst am: 8. Januar 2008 20:57 |
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| Ender |
| Leichtmatrose |
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| Anmeldedatum: 22.11.2007 |
| Beiträge: 14 |
| Wohnort: NRW |
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Hallo,
mir ist am 20.11.2007 jemand in mein Auto reingefahren.
8500,- € Schaden, Wiederbeschaffungswert laut unabhängigem SV 2600,- €, Nutzungsausfall 38,- € Restwert 120,-€, da nicht fahrbereit und total zersemmelt. Also Totalschaden. Habe bis jetzt das Fahrzeug verwahrt, um der Axa Gelegenheit für ein neues Gutachten zu geben. Gestern zum Restwert nach Albanien verkauft, wie lange soll ich noch warten??!!
Außerdem wurde ich verletzt ich war 3,5 Wochen AU.
Die Verletzungen soll ein eigener Arzt der Versicherung untersuchen!!!
Ich habe einen RA beauftragt doch dieser hat am 18.12.07 das letzte Schreiben von der AXA erhalten wo der Wiederbeschaffungswert bei 1400,- € angesetzt wird, ohne dass Fahrzeug jemals vorher oder nachher gesehen zuhaben.
Der SV hat eine Stellungnahme gefaxt, aber ich habe seit dem keine Antwort.
Frage: Wie lange dauert ein Regulierung denn normalerweise?
Frage: Ich habe seit dem Unfall kein Auto, muss aber tägl. 80 km fahren, ein Mietwagen war mir zu riskant wegen der Regulierung, daher der Verzicht. Was ist mit dem Nutzungsausfall? Entschädigung?Wenn ja wie lange 14 Tage oder bis zur erfolgreichen Regulierung?? Ein Ersatz ohne Regulierung ist derzeit finanziell nicht möglich.
Frage: Versicherung antwortet dem Anwalt nicht, dieser hat mir aber seine Rechnung schon geschickt, muss dieser nicht von der Versicherung übernommen werden??
Benötige euren Expertenrat auf meine gestellten und nicht gestellten Fragen. Wie soll ich weiter vorgehen? Wie lange muss ich noch warten??
Gruss Ender |
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 |  | | | |  |  |  |  | Re: Brauche Rat AXA |  | |  |  |  |
Verfasst am: 8. Januar 2008 23:53 |
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| Klabautermann |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 02.03.2007 |
| Beiträge: 98 |
| Wohnort: Tal der Ahnungslosen |
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| Ender hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
mir ist am 20.11.2007 jemand in mein Auto reingefahren.
8500,- € Schaden, Wiederbeschaffungswert laut unabhängigem SV 2600,- €, Nutzungsausfall 38,- € Restwert 120,-€, da nicht fahrbereit und total zersemmelt. Also Totalschaden. Habe bis jetzt das Fahrzeug verwahrt, um der Axa Gelegenheit für ein neues Gutachten zu geben. Gestern zum Restwert nach Albanien verkauft, wie lange soll ich noch warten??!!
Außerdem wurde ich verletzt ich war 3,5 Wochen AU.
Die Verletzungen soll ein eigener Arzt der Versicherung untersuchen!!!
Ich habe einen RA beauftragt doch dieser hat am 18.12.07 das letzte Schreiben von der AXA erhalten wo der Wiederbeschaffungswert bei 1400,- € angesetzt wird, ohne dass Fahrzeug jemals vorher oder nachher gesehen zuhaben.
Der SV hat eine Stellungnahme gefaxt, aber ich habe seit dem keine Antwort.
Frage: Wie lange dauert ein Regulierung denn normalerweise?
Frage: Ich habe seit dem Unfall kein Auto, muss aber tägl. 80 km fahren, ein Mietwagen war mir zu riskant wegen der Regulierung, daher der Verzicht. Was ist mit dem Nutzungsausfall? Entschädigung?Wenn ja wie lange 14 Tage oder bis zur erfolgreichen Regulierung?? Ein Ersatz ohne Regulierung ist derzeit finanziell nicht möglich.
Frage: Versicherung antwortet dem Anwalt nicht, dieser hat mir aber seine Rechnung schon geschickt, muss dieser nicht von der Versicherung übernommen werden??
Benötige euren Expertenrat auf meine gestellten und nicht gestellten Fragen. Wie soll ich weiter vorgehen? Wie lange muss ich noch warten??
Gruss Ender |
Klingt alles nach einer verkorksten Regulierung.
Wieso schickt der Gutachter seine Stellungnahme an die Versicherung, wenn du beim Anwalt bist????
Was du schilderst ist nicht ganz schlüssig. Um nicht zu sagen unglaublich.
Warst du am Ende selbst Schuld? Warum sollte der Anwalt dir in einem Haftpflichtschaden seine Rechnung schicken?
Und, wieso kann dir dein Anwalt diese Fragen nicht beantworten? |
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_________________ „Wer sich gegen fließendes Wasser stemmt, weil er Standpunkte hat, verursacht Wirbel.“(Joachim Meisner) |
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 |  | | | |  |  |  |  | Re: Brauche Rat AXA |  | |  |  |  |
Verfasst am: 9. Januar 2008 08:02 |
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| Einauge |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 23.07.2006 |
| Beiträge: 323 |
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| Klabautermann hat Folgendes geschrieben: |
[Kingt alles nach einer verkorksten Regulierung.
Wieso schickt der Gutachter seine Stellungnahme an die Versicherung, wenn du beim Anwalt bist????
Was du schilderst ist nicht ganz schlüssig. Um nicht zu sagen unglaublich.
Warst du am Ende selbst Schuld? Warum sollte der Anwalt dir in einem Haftpflichtschaden seine Rechnung schicken?
Und, wieso kann dir dein Anwalt diese Fragen nicht beantworten? |
Den Fragen und Worten schließe ich mich an!  |
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_________________ Derjenige der zögert, alles u. jedem zu glauben, ist sehr weise,denn der Glaube an ein einziges falsches Prinzip ist der Beginn allen Unverstandes"(D.B.S.) |
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Verfasst am: 9. Januar 2008 19:28 |
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| Ender |
| Leichtmatrose |
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| Anmeldedatum: 22.11.2007 |
| Beiträge: 14 |
| Wohnort: NRW |
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Klingt alles nach einer verkorksten Regulierung.
So sieht es langsam aus.
Wieso schickt der Gutachter seine Stellungnahme an die Versicherung, wenn du beim Anwalt bist????
Was macht das für einen Unterschied ob er die Stellungnahme an den Anwalt schickt, dieser dann die Stellungnahme an die Versicherung weiterleitet??
Was du schilderst ist nicht ganz schlüssig. Um nicht zu sagen unglaublich.
Was ist bitte nicht ganz schlüssig habe alles genauso geschildert wie alles abläuft, wenn es keine Probleme mit den Versicherung gäbe, wäre das Forum doch nicht so gut besucht,oder?
Warst du am Ende selbst Schuld?
Schuldfrage ist eindeutig geklärt, ich habe keine. Polizeilich auch so aufgenommen- Zeuge ist auch vorhanden.
Warum sollte der Anwalt dir in einem Haftpflichtschaden seine Rechnung schicken?
Weil dieser mir folgendes mitgeteilt hat- Zitat:"...die entstandenen Gebühren erst dann der gegnerischen Versicherung in der Höhe, in der eine Zahlung geleistet wurde, in Rechnung stellen können, sofern diese eine Zahlung geleistet hat. Da eine Zahlung bis heute ausblieb, konnten wir auch dort keine hier entstandenen Kosten berechnen."
Und, wieso kann dir dein Anwalt diese Fragen nicht beantworten?
Seine Antwort war nur nicht befriedigend genug-"einige Versicherungen regulieren schneller einige brauchen länger"
Trotzdem für Rat wäre ich dankbar.
Gruss |
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Verfasst am: 9. Januar 2008 20:34 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 559 |
| Wohnort: gerädertem Schiff |
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| Hier sollte sich das Ganze mal ein versicherungsunabhängiger Rechtsanwalt anschauen. Sieht so aus als *wolle* Dein Anwalt nichts unternehmen. |
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_________________ Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen. |
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Verfasst am: 9. Januar 2008 20:37 |
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| Heinzelmännchen |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 23.02.2007 |
| Beiträge: 1005 |
| Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier |
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Genau so schauts aus.
Arbeitsverweigerung!
Das er dann noch seine Forderung an dich richtet schiesst den Vogel dann m. E. endgültig ab! |
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_________________ "Et tu, Brute?" |
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Verfasst am: 10. Januar 2008 10:49 |
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| Lolek |
| Leichtmatrose |
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| Anmeldedatum: 09.05.2007 |
| Beiträge: 16 |
| Wohnort: Mittelfranken |
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Diese Begründung deines Anwaltes, weshalb er dir und nicht der gegnerischen Versicherung die Rechnung schickt, ist absolut nicht nachvollziehbar. In einem Haftpflichtschadenfall werden die RA-Kosten immer mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Und wenn dein Anwalt argumentiert, er habe bislang noch keine Regulierungszahlungen der Versicherung erhalten und müsste deshalb dir die Kosten in Rechnung stellen, ist das auch nicht sonderlich einleuchtend. Denn schließlich werden die RA-Kosten immer erst am Schluss der Schadensregulierung in Rechnung gestellt, der Anwalt ist also immer der letzte, der sein Geld bekommt. Und das sollte auch deinem Anwalt bekannt sein. Ergo: es besteht für den Anwalt doch überhaupt kein Grund, dir anstatt der Versicherung irgendwelche Kosten in Rechnung zu stellen. Zumal es sich hier anscheinend um einen haftungsrechtlich eindeutigen Fall handelt und die Regulierung der gegnerischen Versicherung - wenn die Haftung zwischen den Beteiligten wirklich unstrittig ist - nur eine Frage der Zeit ist.
Und damit in einem solch eindeutigen Haftungsfall die Zeit bis zur Regulierung nicht ewig andauert, hat sich eben der Anwalt zu kümmern.
Es stellt sich daher schon die Frage, ob du beim "richtigen" Anwalt gelandet bist... |
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_________________ Nur wer sich wehrt, wird die Aufmerksamkeit seiner Gegner erwecken... |
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 |  | | | |  |  |  |  | Re: Brauche Rat AXA |  | |  |  |  |
Verfasst am: 10. Januar 2008 11:36 |
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| Schwarzkittel |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 26.02.2007 |
| Beiträge: 51 |
| Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken |
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Dröseln wir das doch mal von der Seite der Schwarzkittel auf.....
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
mir ist am 20.11.2007 jemand in mein Auto reingefahren. |
Haftung klar....
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
| 8500,- € Schaden, Wiederbeschaffungswert laut unabhängigem SV 2600,- €, Nutzungsausfall 38,- € Restwert 120,-€, da nicht fahrbereit und total zersemmelt. Also Totalschaden. |
Gut gehandelt, den unabhängigen SV zu beauftragen.
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
| Habe bis jetzt das Fahrzeug verwahrt, um der Axa Gelegenheit für ein neues Gutachten zu geben. |
Wäre nicht nötig gewesen
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
Außerdem wurde ich verletzt ich war 3,5 Wochen AU.
Die Verletzungen soll ein eigener Arzt der Versicherung untersuchen!!! |
Die Verletzungen oder die Folgen bzw. Folgeschäden ?
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
| Ich habe einen RA beauftragt doch dieser hat am 18.12.07 das letzte Schreiben von der AXA erhalten wo der Wiederbeschaffungswert bei 1400,- € angesetzt wird, ohne dass Fahrzeug jemals vorher oder nachher gesehen zuhaben. |
Wiederbeschaffungswert oder Wiederbeschaffungsaufwand ?
Wiederbeschaffungswert: Wert eine Sekunde vor dem Unfall
Wiederbeschaffungsaufwand: Differenz Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
| Frage: Wie lange dauert ein Regulierung denn normalerweise? |
Es gibt kein "normalerweise", unter Berücksichtigung der Feiertag sollte das ganze bis Ende Januar über die Bühne gegangen sein....
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
| Frage: Versicherung antwortet dem Anwalt nicht, dieser hat mir aber seine Rechnung schon geschickt, muss dieser nicht von der Versicherung übernommen werden?? |
Richtig, der Sachverständige hat Dir doch auch eine Rechnung gestellt, also warum soll es der Anwalt nicht auch tun ? Sie ist natürlich von der Versicherung zu erstatten.
Ausgangspunkt für die Anwaltsrechnung ist der Gegenstandswert, also der Betrag, den Dein RA für Dich geltend macht. (PKW-Schaden, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Kostenpauschale, Ummeldekosten (Gebühren der Zulassugnsbehörde und evtl. neue Schilder), Schmerzwnsgeld, Zuzahlungen, Fahrtkosten und sonstiges; das hängt dann sehr vom Einzelfall ab.
Aus diesem Gegenstandswert werden dann die Anwaltsgebühren berechnet; auf der Rechnung sollte also Gegenstandswert und dann Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG in Höhe des 1,0 / 1,3 / 1,5 1,8 / 2,0 der Einzelgebühr stehen. Bei der Wahl des Gebührensatzes hat der Anwalt einen Spielraum nach dem Gesetz; ob das angemessen ist oder nicht, würde ggf. im Zweifel die Rechtsanwaltskammer entscheiden zu haben.
Das er das Geld zunächst von Dir verlangt, hat eventuell auch noch einen anderen Hintergrund: Immer mehr Versicherungen (und die Gerichte folgen da teilweise wie die Lemminge) behaupten, ein Schadensersatzanspruch bestünde nur, wenn auch tatsächlich bezahlt worden sei (die juristischen Spitzfindigkeiten spar ich mir da mal) oder zumindest daß eine Rechnung gestellt worden ist.
| Ender hat Folgendes geschrieben: |
Benötige euren Expertenrat auf meine gestellten und nicht gestellten Fragen. Wie soll ich weiter vorgehen? Wie lange muss ich noch warten??
Gruss Ender |
Hoffe das reicht als Rat zunächst....
Schwarzkittel
erlaubt Rechtsberatung betreibend..... |
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Verfasst am: 10. Januar 2008 17:13 |
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| Ender |
| Leichtmatrose |
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| Anmeldedatum: 22.11.2007 |
| Beiträge: 14 |
| Wohnort: NRW |
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Hi Schwarzkittel danke
ich ergänze mal:
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Die Verletzungen oder die Folgen bzw. Folgeschäden ?
es werde geprüft, ob die Verletzungen vom Unfall herrühren können
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Wiederbeschaffungswert oder Wiederbeschaffungsaufwand ?
Wiederbeschaffungswert: Wert eine Sekunde vor dem Unfall
Wiederbeschaffungsaufwand: Differenz Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.
laut Gutachten:
Wiederbeschaffungswert 2600,- € also eine Sekunde vor
Restwert: 120,-€ verbleibender Wert nach dem Unfall
Entschädigungsvorschlag: 2480,-€
keine Mwst. ausweisbar
Wiederbeschaffungsdauer:12-14.
Habe direkt der Versicherung erklären lassen, dass eine Neuanschaffung ohne Regulierung nicht möglich ist.
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Es gibt kein "normalerweise", unter Berücksichtigung der Feiertage sollte das ganze bis Ende Januar über die Bühne gegangen sein....
Ihr Wort in Gottes Ohr..,
Nutzungsausfall bis zu diesem Datum,also Ende Januar ???
Bei 70 Tagen ist die Nutzungsentschädigung höher als der Wiederbeschaffungsaufwand!!!!!
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Was ich aber nicht verstehen möchte, ist dass durch die Verzögerung immer mehr Kosten entstehen und das sind doch die immer wieder steigenden Beiträge der Versicherten, oder?
P.S.
Ich habe den Schädiger angerufen und freundlich nach seinem Kenntnisstand gefragt, er ist bereits hochgestuft worden und ihm ist mitgeteilt worden das der Schaden bereits reguliert sei.
Wer da nix böses ahnt.
Gruss und Dank
Ender |
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Verfasst am: 10. Januar 2008 17:32 |
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| Schwarzkittel |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 26.02.2007 |
| Beiträge: 51 |
| Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken |
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| Ender hat Folgendes geschrieben: |
Wiederbeschaffungswert oder Wiederbeschaffungsaufwand ?
Wiederbeschaffungswert: Wert eine Sekunde vor dem Unfall
Wiederbeschaffungsaufwand: Differenz Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.
laut Gutachten:
Wiederbeschaffungswert 2600,- € also eine Sekunde vor
Restwert: 120,-€ verbleibender Wert nach dem Unfall
Entschädigungsvorschlag: 2480,-€
keine Mwst. ausweisbar
Wiederbeschaffungsdauer:12-14.
Habe direkt der Versicherung erklären lassen, dass eine Neuanschaffung ohne Regulierung nicht möglich ist. Ender |
Gut, da war doch meine Frage nicht präzise genug:
Hat die Versicherung mit den 1400,00 € den Wiederbeschaffungswert angenommen oder ist die Zahlung der Wiederbeschaffungsaufwand ? Konkret: habt die AXA mit dem Schreiben vom 18.12. ein Restwertangebot vorgelegt bevor das Fahrzeug von Dir nach Albanien verkauft wurde ?
Unfallursächlichkeit der Verletzungen lassen die Versicherer immer mehr "intern" prüfen, aber dagegen ist prinzipiell nichts zu sagen. Erst wenn die AXA zu dem Ergebnis kommt, die Verletzungen können nicht von dem Unfall herstammen, muß gehandelt werden (und zwar mit Klage vor Gericht, der Rest ist Geld- und Zeitverschwendung !) Sollte die AXA die Unfallursächlichkeit verneinen, mal beim Arbeitgeber nachfragen, ob die AXA die Lohnfortzahlung erstattet hat. Falls ja, geht sie von Unfallursächlichkeit aus......
Aber das sollte ein versierter Anwalt wissen.....
Schwarzkittel
den schwarzen Kittel für heute an den Nagel hängend.... |
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Verfasst am: 10. Januar 2008 19:49 |
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| Ender |
| Leichtmatrose |
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| Anmeldedatum: 22.11.2007 |
| Beiträge: 14 |
| Wohnort: NRW |
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Hi Schwarzkittel,
Es ist gar kein Angebot gemacht worden, in dem Schreiben steht nur, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert nach dem Unfall bei 1400,- € sieht und der Sachverständige soll erklären warum er zu einen höheren Ergebnis gekommen ist.
Arbeitgeber fragen, gute Idee, wird morgen gemacht.
Ich habe nichts gegen Prüfungen, da ich nichts zu verbergen habe,
"aber dass sollte ein versierter Anwalt wissen", leider hatte ich Ihre Visitenkarte nicht gerade zur Hand, ich glaube dann wäre es anders verlaufen.
Gruss Ender |
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Verfasst am: 10. Januar 2008 20:05 |
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| Slightly |
| Piratenkapitän |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
| Beiträge: 559 |
| Wohnort: gerädertem Schiff |
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Hallo Ender,
auf welcher Grundlage setzt die Versicherung den Wert an? Ohne eine Begründung soll Dein Anwalt ohne weitere Dikussion Klage einreichen. Das von Dir in Auftrag gegebene Gutachten ist in erster Linie bindend, und nicht der Wunschgedanke einer Arschekuranz, ä, Assekuranz.
Sollten tatsächliche und vorallem nachvollziehbare Bedenken gegen das von Dir beauftragte und eingereichte Gutachten bestehen, muss die Versicherung das detailliert begründen und nicht pauschal als nicht nachvollziehbar abhandeln. Soetwas nennt man, bekanntlich, Beweisumkehrschluss. Du hast einen Beweis erbracht, die Versicherung behauptet nur etwas. |
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_________________ Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen. |
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Verfasst am: 11. Januar 2008 11:32 |
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| Ender |
| Leichtmatrose |
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| Anmeldedatum: 22.11.2007 |
| Beiträge: 14 |
| Wohnort: NRW |
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Hi Slightly,
ich kann es nicht sagen worauf sie sich bezieht oder beruft, laut mobile.de liegen alle diese Fahrzeuge bei 1800-2800€, da ich meinen aber optisch aufgewertet habe und sehr seltene LMs habe/hatte (zwei wurden beim Unfall zerstört), der Wagen scheckheft gepflegt ist/war und im Ersthandbesitz ist/war, ist für mich das Gutachten den Tatsachen entsprechend.
Gruss Ender |
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Verfasst am: 11. Januar 2008 12:08 |
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| Schwarzkittel |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 26.02.2007 |
| Beiträge: 51 |
| Wohnort: irgendwo in der Mitte von Franken |
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| Ender hat Folgendes geschrieben: |
| Es ist gar kein Angebot gemacht worden, in dem Schreiben steht nur, dass die Versicherung den Wiederbeschaffungswert nach dem Unfall bei 1400,- € sieht und der Sachverständige soll erklären warum er zu einen höheren Ergebnis gekommen ist. |
Dann aber raus mit der Klage......
Schwarzkittel
heute streitlustig |
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Verfasst am: 12. Januar 2008 10:59 |
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| Ender |
| Leichtmatrose |
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| Anmeldedatum: 22.11.2007 |
| Beiträge: 14 |
| Wohnort: NRW |
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danke für alle postings,
die Versicherung hat eine letzte Frist bis zum 16-01-08 gesetzt bekommen, am 17-01-08 wird sonst Klage eingereicht, ich halte euch auf dem laufenden.
Gruss und besten Dank
Ender |
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