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Brauchen Sie einen Rechtsanwalt? 
BeitragVerfasst am: 23. März 2007 07:52
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
Zitat:
Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden

oder der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen

(Führerscheinentzug?) sowie in Zweifelsfällen

(bei unklarer Schuldfrage oder bei Streit über die

Höhe des Ersatzanspruchs) wird sich in der Regel

die Einschaltung eines Rechtsanwalts empfehlen.

Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit

an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten

für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche

müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung

erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten

Ansprüche als berechtigt erweisen.
Andere

Kosten müssen Sie in der Regel selbst tragen,

wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.



Haben Sie nur ein geringes Einkommen, erhalten

Sie gegen eine niedrige Gebühr trotzdem Rechtsrat

(Beratungshilfe). Erkundigen Sie sich nach den

näheren Einzelheiten bei Ihrem Amtsgericht.


(Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz: "Rechtstipps zum Verkehrsunfall")



Sie auch Presse/TV:



Osnabrücker Zeitung, Auto & Verkehr (22.08.2006): "Nach dem Unfall kostenlos zum Anwalt"

Zitat:
"Nach dem Unfall kostenlos zum Anwalt"




...und dann noch die aktuelle oberste Rechtsprechung dazu!



Wichtige BGH Urteile für Geschädigte (18.03.2007)



Zitat:
10. Urteile zum Thema: Anwaltskosten



Urteil des VI. Zivilsenats vom 10.1.2006 - VI ZR 43/05



Zitat:
Leitsatz und Auszug: Zur Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten, die dem Geschädigten durch die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen seinen eigenen Unfallversicherer entstehen.



Zitat Seite 11 Mitte: Zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zählen grundsätzlich auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten.




Zitat:
CAPTAIN-HUK Kurztext:



In Haftpflichtschadensfällen darf man sich, auf Kosten der gegnerischen Versicherung an einen Rechtsanwalt wenden.




_______________________ENDE________________________

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"Et tu, Brute?"
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