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Da haut es einem den Vogel raus! HUK und KFZ-Händler

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Da haut es einem den Vogel raus! HUK und KFZ-Händler 
BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2007 04:35
smurf
Landratte
Anmeldedatum: 13.12.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Coburg
Hallo, ich bin neu hier in der Comu. aus einem Spezifischen grund. Ich habe mich sowieso schon sehr oft über die HUK und HUK24 geärgert. Aber das was mir momentan zustösst, haut mir ja komplett den Vogel raus. Ich habe mir im Letzten jahr ein Fahrzeug von einem Dubiosen Gebrauchtwagen-Händler aus Lautertal (Direkt bei Coburg) gekauft. Was mich nun schon wunderte war, der Kaufvertrag. (HUK-Coburg, von Privat an Privat) Es wurde betitelt, das dass Fahrzeug "Lediglich einen Frontschaden" hat. Was im nachhinein nicht so war. Sondern es hatte einen Gewaltigen treffer am Heck gehabt.

Nun gut. Fahrzeug wieder verkauft und den Schaden im Kaufvertrag angegeben. Davor, dem Händler noch gesagt, das er von der Letzten Rate nichts sehen wird, da er mir ein Unfall-Fahrzeug verkauft habe, welches ich mir nach vielen Aufwendungen (Abschleifen der Hinteren-Seitenwand, es kam ca. 1,2 cm dick Schpachtel zum vorschein) ein KFZ-Mechaniker und einige ander Zeugen bestätigt und unterschrieben haben. Desweiteren wurden Fotografische aufnahmen gemacht.

So, jetzt kommt der Punkt wo ich eigentlich sehr verwundert bin und es würde mich freuen, wenn vllt. noch einer auf diesen Autohändler reingefallen ist.



DIESER GEBRAUCHTWAGENHÄNLDER (Kurz R.Z.), IST BEI DER HUK ANGESTELLT. Nun, ich will es nicht beschwören aber ich gehe der annahme das Herr Z. diese Fahrzeuge der HUK abkauft und diese weiterveräußert, was mich auch noch stutzig macht, ist der Anwalt des Herrn Z. Herr Z. Wohnt im Coburger Raum und er wird von einem Anwalt vertreten, welcher ca. 200 km entfernt ansässig ist. Könnte dies ein Anwalt des Versicherungsunternehmens sein?



Ich sage explizit, ich gehe nur der annahme nach. Da ein bekannter auch bei R.Z. im Januar 2006 ein Fahrzeug gekauft hat welches auch einen Erheblichen aber verdeckten Schaden hatte. Nun bin ich im Rechtsstreit gegen Herrn Z. bzgl. der letzten Rate für das Fahrzeug. Da er es wehement bestreitet obwohl er Hinzugerufen wurde, als die seitenwand abgeschliffen war, das es ein Unfall-Fahrzeug sei.

Nun würde es mich sehr unterstützen, evtl. einen Rechtlichen beistand, bzw. Informationen erhalten könnte wie ich weiter gegen Herrn R.Z. vorgehen kann. Wäre es vllt. notwendig seinen Arbeitgeber Über sollch Vorfall zu informieren, da dies ja ein sehr schlechtes Bild auf die HUK wirft , auch wenn sich meine annahmen nicht verhärten sollten.



Ich wäre um jegliche antwort Sehr dankbar und für den Anschluss eines noch Geschädigten, an den Rechtsstreit wäre ich sehr verbunden.

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so soll es sein
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BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2007 06:35
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Hallo smurf,



grundsätzlich wirst Du in Deiner Situation nicht um einen versierten Verkehrsanwalt herumkommen, denn es stehen ja zur Zeit zwei Dinge im Raum:



a) Zivilprozess gegen Dich, weil Du eine Rate nicht bezahlt hast

b) Dein Anspruch gegenüber dem Händler, der Dir einen Vorschaden nicht offenbart hat.



Gegebenenfalls ist zu b) noch eine Strafanzeige wegen Betrugs möglich.



Welche rechtlichen Möglichkeiten Du insgesamt hast, insbesondere das Aufwiegen des verschwiegenen Vorschadens mit der letzten noch offenen Rate, wird Dir ein Anwalt besser erläutern können als ich.



Beweiskräftiger wäre es allerdings gewesen, wenn sich ein Sachverständiger Dein Fahrzeug angesehen hätte und über seine Feststellungen ein Gutachten erstattet hätte.



Mein Rat also: Wende Dich, wenn Du es nicht schon getan hast, an einen Anwalt für Verkehrsrecht.



Sonstige "außergerichtliche" Maßnahmen gegen den Händler werden vermutlich nicht von Erfolg gekrönt sein. Nach Abschluss des Verfahrens könnte man natürlich eine Anzeige in der/den örtliche(n) Tageszeitung(en) schalten, dass man Leute sucht, die ebenfalls ein Fahrzeug von RZ gekauft haben und Probleme mit diesem Fahrzeug hatten.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2007 06:42
smurf
Landratte
Anmeldedatum: 13.12.2007
Beiträge: 2
Wohnort: Coburg
Hey super für die schnelle Antwort, nun gut, ich bin mit meinem Anwalt nicht so ganz zufrieden, da er alles einwenig rauszögert. Aber er ist Namenhaft und ich denke wenn es dann wirklich zur gerichtsverhandlung kommen sollt, dann wird er das schon irgendwie hinbiegen. verängstigen tut mich nur, das ich keine Rechtschutz habe Sad Aber der Tip mit der Tageszeitung sit wirklich gut. Wie sollte ich denn sowas Aufsetzten, nicht das dass als Rufschädigung oder sonstiges Dargestellt werden kann. ??

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so soll es sein
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BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2007 07:09
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Die Anzeige könnte in etwa so lauten:



Suche Menschen, die bei RZ ein Auto gekauft haben, zwecks Erfahrungsaustausch zu möglichen Vorschäden.







Ist aber völlig ohne Gewähr und man sollte vorher den Anwalt fragen, ob man die Anzeige so schalten kann, oder ob man es vorsichtiger formulieren sollte:



Suche Menschen, die bei RZ ein Auto gekauft haben, zwecks Erfahrungsaustausch zum Verkaufsgespräch und der Eigenschaften der Fahrzeuge.





Und wie gesagt, erst nach dem laufenden Verfahren.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 17. Dezember 2007 09:29
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Ich würde einen versierten Anwalt für Vertragsrecht aufsuchen.
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