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Desinformation in der Motorpresse

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Desinformation in der Motorpresse 
BeitragVerfasst am: 27. Februar 2007 11:59
Wildschütz Jennerwein
Pirat
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Bayerisches Oberland
Beim Durchblättern des Magazins FERNFAHRER vom März 2007 traute ich meinen Augen nicht, was es unter der Rubrik Urteile auf Seite 55 zu lesen gibt.

Diese vermeintliche Ratgeberseite nimmt sich der Stundenverrechnugssätze im Haftpflichtfall an, einem bekannten Dauerbrenner in der Schadensregulierung.

Zitat:

" Beim Unfallschaden muss sich der Geschädigte auf eine günstigere, aber zugleich gleichwertige Reparatur verweisen lassen, so die Richter am Amtsgericht Reutlingen. Die betroffene Versicherung wies dem geschädigten drei Werkstätten nach, die sein Auto zu preiswerteren Konditionen repariert hätten, als vom Sachverständigen berechnet. Den Geschädigten treffe eine Schadenminderungspflicht. Bei den Angeboten sei von gleichwertigen Leistungen auszugehen.

Amtsgericht Reutlingen Az.: 3 C 1943/05 "

Der Artikel ist wohlweislich im Konjunktiv gehalten und ein Hinweis auf das BGH Urteil zu dieser Thematik fehlt.

So wird beim unbedarften Leser der Eindruck erweckt, dies sei geltendes Recht.

Weiter fällt auf, daß diese Zeitschrift durch die "EuroTransportMedia Verlags- und Veranstaltungs-GmbH" herausgegeben wird nach eigenen Angaben ein Gemeinschaftsunternehmen von DEKRA, Motorpresse Stuttgart und der VF Verlagsgesellschaft.

Das paßt alles wunderbar zusammen.
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BeitragVerfasst am: 27. Februar 2007 13:03
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Bei diesem Urteil handelte es sich um einen Sonderfall:

Der Sachverständige hatte von sich aus durchschnittliche Stundenverrechnungssätze der Region in Ansatz gebracht anstatt die einer markengebundenen Vertragswerkstatt.

Daher gab das Amtsgericht der Versicherung in diesem Falle recht.

Gutachten mit fiktiven Werten --------- Versicherung mit greifbaren Werkstätten = eindeutiger Fehler beim SV.

Aufgrund dessen, das der SV keine Stundensätze der Vertragswerkstatt eingesetzt hatte, wurde diese Sache vom Gericht so entschieden.

Es wurden also nicht die Stundensätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt auf Wunschvorstellungen der Versicherung zusammengekürzt, sondern nur auf Stundensätze von greifbaren, real existenten Versicherungswerkstätten zurückgegriffen, da der SV fiktive Stundensätze angesetzt hatte.

Das gleiche Gericht (laut meinen Infos sogar der gleiche Richter) hat in einer anderen Sache, Aktenzeichen 3C 1235/05 vom 23.02.2006, vollkommen konform mit der BGH-Rechtssprechung, entschieden, das der Geschädigte zu Recht auch bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze einer markengebundenen Vertragswerkstatt begehren darf.

Zitat:" Das Gericht hält im Ergebnis die Dispositionsfreiheit eines Geschädigten für beeinträchtigt, wenn ihm an Stelle der von ihm ausgewählten Reparaturwerkstatt vorgeschrieben werden könnte, wo er konkret seine Reparatur durchführen lassen muß.

Unerheblich ist, dass der Kläger sein Fahrzeug tatsächlich nicht hat reparieren lassen, da obige Grundsätze auch für den Fall einer Abrechnung auf fiktiver Reparaturkostenbasis gelten".

Immer wieder lustig, wie sogenannte Spezialisten, Redakteure mit durchgefärbten Brillen (hier DEKRA-Grün) Urteile ohne den geringsten Hintergrundschimmer versicherungskonform in der Öffentlichkeit präsentieren. Urteile wie das zitierte fliegen in die Schublade "Ausrutscher einzelner AG`s = Freigegeben für Aktenvernichter".

Aber der Haule ist wachsam!!!!!!!!!!!!!
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BeitragVerfasst am: 27. Februar 2007 13:42
Wildschütz Jennerwein
Pirat
Anmeldedatum: 27.02.2007
Beiträge: 32
Wohnort: Bayerisches Oberland
@ Haule

Vielen Dank für die Hintergründe, die zu diesem Urteilsspruch geführt haben.

Doch der Leser wird mit diesem Artikel gezielt in die Irre geführt.

Hier wird doch der Eindruck erweckt, daß die regulierungspflichtige Versicherung die billigste Werkstätte aussuchen darf.

Eine Leserschaft, die überwiegend nicht über Fachkenntnisse im Bereich Unfallschadensabwicklung verfügt, soll hier eine Falschmeinung implantiert bekommen.
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BeitragVerfasst am: 27. Februar 2007 13:49
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Deswegen müssen wir dieses Forum mit Leben erfüllen, uns austauschen und krumme Dinger gerade rücken (oder klopfen, richten, rückverformen Laughing ).

Du kannst die Herrschaften Redakteure ja darüber informieren, mit Hinweiß auf Capatain-HUK Blog und Forum.

Hat wahrscheinlich nicht viel Wert, aber die Herrschaften sind gewarnt, das Ihnen (bei dieser Zeitung durch dich) auf die Finger geschaut wird!

Der Haule passt auf und ihr alle auch!!!!!!!!
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Einen guten Tv Bericht gab es in VOX, Auto Motor Sport 
BeitragVerfasst am: 27. Februar 2007 13:55
Heinzelmännchen
Neptun
Anmeldedatum: 23.02.2007
Beiträge: 1005
Wohnort: Dorf der unbeugsamen Gallier
"Versicherungen informieren falsch" Sendung vom 29.10.2006

Zitat:
3. Dürfen wir unseren Wagen in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen?

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Sie haben das Recht, Ihren Pkw in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen und die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers einzufordern. Doch zunehmend versuchen die Versicherer, Fachwerkstätten zu umgehen und den Geschädigten billige Reparaturen aufzunötigen.

Fazit: Zwei Versicherungen wollten uns zu einer Reparatur bei einer freien Werkstatt überreden. Zwei drohten uns sogar damit, dass sie die Kosten einer Fachwerkstatt nicht übernehmen würden. Lediglich zwei informierten uns richtig.

Fazit: Das, was im Versicherer-Jargon "Schadensmanagement" genannt wird, entpuppt sich nur allzu oft als Falle: Gutgläubige Geschädigte werden von den Versicherern bewusst falsch informiert, um weniger Leistung erbringen zu müssen, als gesetzlich eigentlich vorgeschrieben.


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"Et tu, Brute?"
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BeitragVerfasst am: 13. März 2007 09:57
Der Haule
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.02.2007
Beiträge: 412
Wohnort: Im tiefen Wald
Hallo,



noch ein Nachtrag (wie ihr merkt, tut jetzt mein Scanner).



Auszüge des angesprochenen Urteils AG Reutlingen vom 08.12.2005 / AZ 3C 1943/05:















Urteil AG Reutlingen vom 23.02.2006 / AZ 3C 1235/05:









































Man beachte die Urteilsbegründungen und das jeweilige Datum!! . Diese bestätigen somit voll und ganz die BGH-Rechtssprechung. Es ist halt ein Fehler, fiktive Stundenverrechnungssätze aus Bequemlichkeit, oder weil meine keine - mit Aufwand zu pflegende - Erhebungen bei den Fachwerkstätten machen will, ins Gutachten einzusetzen.



Daher liegt es voll und ganz am Sachverständigen, das Gutachten BGH konform richtig zu erstellen. Dazu gehört halt leider auch der Aufwand, alle regionalen Vertragshändler mit deren Stundenverrechnungssätze zu speichern und dies auch regelmäßig zu pflegen.



Mfg. Der Haule
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