Die Allianz kann Wiederbeschaffungswert nicht nachvollziehen
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Verfasst am: 25. Februar 2008 07:37 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Anmeldedatum: 24.02.2007 |
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Mal wieder ist die Allianz dabei berechtigte Ansprüche des Geschädigten kürzen zu wollen:
Ich habe ein Gutachten über einen Roller (Piaggio) mit Drosselung auf 25 km/h erstattet.
Das gute Stück ist Bj. 94, 45.000 km, 1. Hand und befand sich vor dem Unfall in einem sehr guten Zustand. Unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren konnte ein Wiederbeschaffungswert von 550,- Euro ermittelt werden.
Zusätzlich fallen gegebenenfalls noch Kosten für die Drosselung des Ersatzrollers an, die ebenfalls im Gutachten angegeben wurden. Auf Grund des eingetretenen Schadens war ein Restwert in Höhe in etwa der Entsorgungskosten realisierbar.
Nunmehr schreibt die Sachbearbeiterin der Allianz dem Anwalt, sie könne an Hand der Bilder den Wiederbeschaffungswert nicht nachvollziehen...
Das ist natürlich nicht weiter erstaunlich, denn nur an Hand von Bildern ist das niemandem möglich, denn dann fehlen die wichtigen Aussagen zum Zustand, der Ausstattung, etc. Diese waren allerdings im Gutachten vollständig angegeben. Der gute Zustand konnte im Übrigen den beigefügten Lichtbildern durchaus problemos entnommen werden.
Die Allianz will nun das Fahrzeug nachbesichtigen lassen. Pech nur, dass der Halter den Roller bereits beim Zweiradhandel abgegeben hat und sich dort einen neuen gekauft hat. Der "Aufkäufer" ist nicht verpflichtet den Roller vorzuzeigen, welcher im Übrigen schon in seine Einzelteile zerlegt worden ist, weil der Zweiradhändler die Teile dem Gebrauchtteilemarkt zuführt.
Dem vernünftig denkenden Menschen stellt sich eine entscheidende Frage: Wieso will die Allianz Geld aufwenden, um ein Fahrzeug nachzubesichtigen, bei dem allenfalls ein Bandbreite von 50,- auf den Wert des Fahrzeuges möglich ist? Das geht doch nur, wenn erst einmal so stark reduziert wird, dass die weiteren Kosten auch noch aufgefangen werden.
Und dann wird der Geschädigte mürbe gemacht, sodass er zum Schluss dann doch Zähne knirschend auf einen Teil seiner Ersatzansprüche verzichtet.
Das ist bei der Allianz, wie die letzten Jahre gezeigt haben, leider üblich... |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 25. Februar 2008 09:44 |
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| Zwilling |
| Steuermann |
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Habe da gleiche Problem mit der DEVK im Bereich Liebhaberfahrzeuge.
Diese werden über Classic Data bewertet, was die DEVK natürlich nicht nachvollziehen kann (oder will).
Dazu kommen regelmässig Urheberrechtsverletzungen, da meine Fotos den seltsamen Weg zu Auto-Online finden
Meine Anfrage an den Sachbearbeiter, ob er sich schon einen Pullover gestrickt hat, da die Wohnmöglichkeiten und Ausgänge in den nächsten 3 Jahren doch begrenzt sein könnte, hat er wohl als bekannter Kompetezsimulant nicht verstanden.
Bernhard |
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_________________ Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln. |
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