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FAN-Aufkleber

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FAN-Aufkleber 
BeitragVerfasst am: 5. September 2008 13:47
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Ich habe heute ein Erlebnis besonderer Art mit einem Versicherungs-SB gehabt.

Ich habe vor etwa zwei Wochen einen Heckschaden an einem Sharan begutachtet. Unter anderem war die Heckklappe beschädigt, die mit einem Fan-Aufkleber von 1860 München beklebt war.

Die Heckklappe gab es neu und deshalb habe ich auch einen neuen Aufkleber kalkuliert. Nun liegt der Mindestbestellwert im Fanshop von den 60ern allerdings bei 15,- Euro, auf die zur Not auch ohne Artikel aufgezahlt werden kann. Dazu kommen die Versandkosten in Höhe von 5,90 Euro. Also habe ich auch den Betrag von 20,90 Euro brutto kalkuliert.

Der SB rief also an und wollte wissen, ob es mein Ernst sei, dass ich 17,56 (netto von 20,90) für einen billigen Aufkleber kalkuliert habe. Meine Antwort: "Ja!" Denn er solle mal auf der Homepage gucken, was passiert, wenn er nur den Aufkleber haben will.

Er wollte dann darauf hinaus, dass der Kunde ja noch andere Artikel bestellen könne. Ich erklärte ihm dann, dass er doch den Kunden nicht verpflichten kann jetzt noch etwas anderes zu kaufen, was er gar nicht vorgehabt hat. Wenn er jetzt den Schaden vollständig beheben will, dann muss er den Aufkleber halt jetzt teuer zahlen. Er hat sich ja schließlich nicht absichtlich ins Auto fahren lassen.

Und tatsächlich hat der SB das eingesehen und gemeint, dass er jetzt den Nettobetrag noch nachreguliert. Also wenn er das tatsächlich macht, dann Hut ab.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 5. September 2008 19:00
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Und die Lohnkosten für die fachgerechte und exakt plazierte Anbringung des Aufklebers nach § 249 BGB?
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BeitragVerfasst am: 6. September 2008 03:05
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Natürlich 1 AW (auspacken und anbringen), ist dem SB aber gar nicht aufgefallen und wurde schon reguliert. Schlafende Hunde soll man ja nicht beißen, oder so ähnlich... Laughing

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 6. September 2008 06:28
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Ach ja, da fällt mir ein. Ich kalkuliere auch die Aufkleber, die viele Autohäuser auf die Heckklappe oder die Kotflügel kleben, wenn es notwendig ist, dass diese neu angebracht werden.

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 8. September 2008 05:55
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
Ganz gute Argumentation. Und wo ist der Hinweis gewesen, der Kunde ist gut beraten, einen Anwalt zu beauftragen? Dieser schreibt dich dann an und du musst deine Argumentation nur dem Anwalt schriftlich mitteilen. Der schickt das Ganz mit deiner Rechnung zusammen an die Versicherung und du hast deine Zeit nicht mit dem SB gratis verbracht?

Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 8. September 2008 12:53
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Tja, manchmal gibts bei mir auch noch was gratis. Very Happy

Beim nächsten Mal gibts dann das Anwaltsmandat.

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Grüße

Andreas
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