Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

Fiktiv abgerechnet, dann doch repariere lassen... und MwSt??

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Rechtsfragen » Fiktiv abgerechnet, dann doch repariere lassen... und MwSt?? Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
 
BeitragVerfasst am: 26. April 2008 07:19
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo Isaak,

dann weiterhin viel Glück!!!! Very Happy

Gruss Franz511

_________________
Alles wird gut - nur Geduld!
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 9. Mai 2008 13:40
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Heute kam Post vom Anwalt.

Die Versicherung weigert sich, die Kosten für Fachwerkstatt und Nebenkosten zu zahlen. Sie verlangt eine Reparaturrechnung, bzw. verweist auf eine Werkstatt mit günstigeren Konditionen in der Nachbarstadt!!!

Mein Anwalt fragt mich jetzt, ob er klagen soll, was allerdings jetzt mein Risiko wäre. Problem: Ich habe keinen Rechtsschutz Sad

Wenn ich mir die Ganzen Urteile, auch vom AG, LG und OLG meiner Stadt zu diesem Thema anschaue, dazu noch die anderen Urteile, scheinen mir die Chancen sehr hoch. Allerdings, wenn ich den Streit verlieren sollte, habe ich keine Ahnung, was dann plötzlich für Kosten auf mich zukommen würden.

Was soll ich jetzt machen?

Gruß,
Issak
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 9. Mai 2008 13:49
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
@Isaak:
...zuerst dem Anwalt mal heftigst....ans Bein treten...scheinbar kennt der sich überhaupt nicht aus....
...Klage einreichen...dazu gibt es äusserst gefestigte Urteile die einen Erfolg durchaus bestätigen....
Gruss Beule....

_________________
Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 9. Mai 2008 13:55
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
@Beulenpest

Zu dem Schluss, dass er sich mit dem Thema nicht so wirklich auskennt, bin ich auch schon gekommen, leider!
Schimpft sich aber Verkehrsrechtsanwalt...

Aber ich muss halt jetzt auch die Kosten abwägen, da ich mir eine Niederlage vor Gericht wohl nicht leisten könnte.
Am liebsten würde ich selbst vor Gericht gehen, denen alle Listen mit Urteilen auf den Tisch legen und mal schauen, was passiert...

*grübel, grübel*
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 9. Mai 2008 14:30
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Wenn schon die Urteile in Deiner Gegend eindeutig für Dich positiv sind, dann ist das Risiko durchaus niedrig einschätzbar.

Deinem Anwalt solltest Du allerdings sämtliche Urteile vorlegen und auf Captain HUK verweisen, damit dieser nicht auch noch hier versagt.

Ich persönlich würde das Risiko eingehen. Weiterhin würde ich für die Zukunft eine Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen. Wink

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 9. Mai 2008 16:25
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Ich habe mich gerade mal ein bisschen auf www.justiz.nrw.de rumgetrieben. Dort finde ich vier Urteile des AG D'dorf zu besagtem Thema (Suche mit dem Stichwort "Stundenverrechnungssätze").
Zwei sind positiv (53 C 2361/06 und 51 C 7558/05), zwei aber leider auch negativ.
Die beiden negativen (32 C 511/06 und 31 C 6866/05) machen mich doch etwas nervös. Was mich wundert, dass an ein und dem selben Gericht so unterschiedliche Urteile gesprochen werden...

Ich denke, die Gerichtskosten sind nicht so hoch, aber die Anwaltskosten würden mich wohl ziemlich reinreißen, oder!?

In seinem Schreiben teilt mir mein Anwalt mit, dass er mit dem Abteilungsleiter der Vers. gesprochen habe. Dieser wies auf den Auszug des BGH-Urteils hin, dass "der Geschädigte, der mühelos eine ohne weiteres zugängliche günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit hat, sich auf diese verweisen lassen muss".
Die Vers. würde in diesem Zusammenhang bereits einige Prozesse führen und dies ggf. in meinem Fall auch tun.

Die weitere Argumentation, mit welcher mich mein Anwalt wohl von einer Klage abbringen will, erspare ich mir erstmal hier...

Isaak
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 9. Mai 2008 19:16
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Gleichwertig heißt aber im wesentlichen:

Gleich gute Arbeit durch vorhandenes Spezialwerkzeug
kein Garantieverlust (Herstellergarantie -> BGH-Urteil)
gleiche Preise für Versicherung und Privatkunden -> es muss sich niemand auf Spezialtarife einlassen

Es ist aber Sache Deines Anwaltes zu ermitteln, ob die Gleichwertigkeit gegeben ist.

Wie alt ist denn Dein Auto und was für eines ist es?

Ach ja, das hätte ich jetzt fast vergessen:

Selbstverständlich zählt auch noch zur Gleichwertigkeit, ob der Geschädigte dem Betrieb Vertrauen schenken kann!

Angenommen die Versicherung gibt die drei Betriebe an, die womöglich auf Ihrer Homepage damit werben, dass sie viel für Versicherer arbeiten. Dann liegt doch der Verdacht nahe, dass sich diese Betriebe mehr um günstige Konditionen für die Versicherer als um gute Qualität für den Kunden kümmern...

Es gab schon das ein oder andere Urteil bei dem genau diese Begründung zum Zuge kam. Aber des Administrators Urteilsdatenbank ist größer als beim kleiner Kopf. Vielleicht kann einer kurz beispielhaft ein Urteil raussuchen?

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 9. Mai 2008 20:15
Beulenpest
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 09.05.2007
Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
...den Baustein hab ich auch schon gebraucht...evtl. nutzt er Isaak etwas....
Zitat:
„Sie verweisen hinsichtlich Ihrer Auffassung zu den Stundenverrechnungssätzen auf die Rechtsprechung des AG Berlin Mitte und der Berufungskammer des dortigen Landgerichts.
Zwischenzeitlich hat das Kammergericht mit Urteil vom 10.9.2007, Az: 22 U 224/06 ent-schieden, dass es bezüglich der Berechtigung von UPE-Aufschlägen darauf ankommt, wie die jeweilige Marke am Ort abrechnet, wenn man dort reparieren ließe. Es gibt nicht den Hauch eines Zweifels, dass die UPE-Frage mit der nach den anzusetzenden Stundenver-rechnungssätzen völlig synchron läuft.

Deshalb gibt es ebenso wenig Zweifel, dass das Kammergericht auch dabei die Grundsätze der ‚Porsche-Entscheidung‘, auf die es sich ausdrücklich beruft, anwenden wird. Die scha-denrechtliche Logik ist nämlich dieselbe.

Wörtlich heißt es in dem Urteil: ‚Denn wenn der Geschädigte anerkanntermaßen einen Be-trag in Höhe der Kosten beanspruchen kann, die bei einer Reparatur in einer markengebun-denen Fachwerkstatt anfallen würden, zählen dazu auch die UPE-Aufschläge, die von sol-chen Reparaturbetrieben tatsächlich erhoben werden.‘

Diesen Satz müssen Sie lediglich umkehren. Das belegt den Anspruch.“

Gruss Beule...

_________________
Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 10. Mai 2008 19:58
Robin Huk
Forum Administrator
Anmeldedatum: 16.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: Der wilde Süden
Hallo Andreas,

die Datenbank bei CH ist durch die tatkräftige Mithilfe vieler Beteiligter in der Tat erheblich gewachsen. Ich denke, wir haben inzwischen die grösste Datenbank an AG-Urteilen zu den gelisteten Unfallthemen. Gespeicherte Urteile nach detaillierten Begründungsinhalten zu durchforsten ist logistisch leider nicht möglich.

Falls wir ein Az. bekommen, stellen wir das entsprechende Urteil im Volltext ein.

Habt Ihr schon einmal im Blog bei der KATEGORIE "fiktive Abrechnung" oder "Ersatzteilzuschläge" nachgeschaut?

Zum Thema "gleichwertige Reparatur".

Der Nachweis einer tatsächlichen "Gleichwertigkeit" der Werkstätten ist Beweissache des Schädigers und nach Meinung "ordentlicher" Gerichte (nahezu) unmöglich.

Denn wie will der Schädiger eine tatsächliche Gleichwertigkeit beweisen?

Sämtliche Hinweise auf zertifiziert usw. scheitern letzendlich an der Karosseriegarantie des Herstellers.
Betrifft im übrigen auch den Kaskoschaden. Lässt der VN (oder der Geschädigte) sein Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt der Versicherung instand setzen, verweigert der Vertragshändler bzw. der Hersteller in der Regel z.B. eventuelle Rostschäden im Rahmen einer Karosseriegarantie.

Deshalb sind die Versicherer auch interessiert die Vertragshändler in´s Boot zu bekommen. Die freien Werkstätten dienen lediglich als Druckmittel so lange, bis man die Vertragshändler "im Sack" hat. Dann entledigt man sich wieder nach und nach den freischaffenden Künstlern. Danach bringen viele Vertragswerkstätten die Fahrzeuge wieder zu den freischaffenden Künstlern. Da die Vertragshändler jedoch dann zu einem reduzierten Lohn für die Versicherungen arbeiten, treten die wiederum nach unten und setzen die freischaffenden natürlich preislich wieder unter Druck. Nettes Spielchen, bei dem nur einer (die Versicherung) gewinnt und alle anderen (die Autobranche) verlieren.
Ganz schön blöd, die Autobranche - nicht wahr?

So lange jedoch nicht markengebundene Fachwerkstätten die Unfallfahrzeuge reparieren, kommt auf alle Fälle einiges an Regressansprüchen bezüglich der Karosseriegarantien auf die Kasko-Selecter & Co zu. Die HUK wird natürlich nicht zahlen und wird dann wieder tausendfach verklagt.

Same procedure than every year......
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 11. Mai 2008 06:01
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Robin Huk hat Folgendes geschrieben:
Sämtliche Hinweise auf zertifiziert usw. scheitern letzendlich an der Karosseriegarantie des Herstellers.


Genau, deswegen wäre es nicht schlecht, wenn wir wüssten wie alt das Auto ist. Bei 14500,- WBW gehe ich mal davon aus, dass es selbst bei einem teuren Fahrzeug maximal 8 Jahre alt ist. Und dann haben wir ja noch Herstellergarantien bzgl. Durchrostung.

Ich schaue mal in einer der letzten Schadenpraxis, ob ich das Urteil finde. Ich meine, ich habe es dort gelesen.

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
 
BeitragVerfasst am: 12. Mai 2008 10:28
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Hallo!

Bin dieser WE leider zeitlich etwas eingeschränkt, daher hier kurz die Fahrzeugdaten:

Audi A4 Avant 2.4 Liter
EZ: 10/2002, schwarz met.
75.000km
Fast Vollausstattung, Zustand top!
Bin zweiter Besitzer, Scheckheft ist lückenlos

Werde mich Dienstag oder Mittwoch mal mit meinem Anwalt treffen. Ich muss klären, ob der überhaupt Kenne von der Materie hat. Denn wenn nicht, wird mir das Risiko zu groß.

Gruß und schöne Feiertage noch,
Isaak
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
 
BeitragVerfasst am: 12. Mai 2008 17:37
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Na, da haben wir es ja schon. Allein die EZ bedeutet bei Reparatur in einer anderen als einer Vertragswerkstatt einen Verlust der Herstellergarantie!

Also kann diese Reparatur nicht gleichwertig sein!

_________________
Grüße

Andreas
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Fiktiv abgerechnet, dann doch repariere lassen... und MwSt?? 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Rechtsfragen
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 3 von 3  
Gehe zu Seite Zurück  1, 2, 3
  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de