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Fiktiv abgerechnet, dann doch repariere lassen... und MwSt??

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Fiktiv abgerechnet, dann doch repariere lassen... und MwSt?? 
BeitragVerfasst am: 14. März 2008 08:08
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Vorab: das im Titel soll "reparieren" heißen Wink

Hallo!

Erst mal danke, dass es dieses Forum und den Blog gibt, hat mir bisweilen sehr geholfen.

Zum Hergang:
Mit ist jemand ins Auto gefahren. Schuldfrage ist klar, polizeilich aufgenommen und Zeugen gibt es auch. Verursacher hat auch Schulkd eingestanden. Das ist aber alles unproblematisch.

Gegnerische Versicherung angerufen und das angebotene Schadenmanagement über mich ergehen lassen, aber dann aus Instinkt abgelehnt (kann das alles noch gar nicht; erst durch dieses Forum).

Fahrzeug zur Vertragswerkstatt gebracht und dort einen Gutachter hinbestellt. Dieser hat am Folgetag ein Gutachten erstellt. Schaden €6500,- inkl. MwSt. Keine merkantile Wertminderung. Wiederbesch-Wert €14.500,-.
Ich habe um Abrechung nach Gutachten gebeten (Zahlung steht allerdings noch aus). Habe bisher auf RA verzichtet, im Anschreiben aber geschrieben, dass dies nur unter Vorbehalt ist.
Demnach sollte/müsste die gegn. Versicherung ja etwa €5500,- an mich zahlen, also den Nettobetrag des Gutachtens.

Ich überlege natürlich, was ich jetzt mit meinem Auto mache. Ich will es auf jeden Fall behalten und und wahrscheinlich wieder in Ordnung bringen.
Wenn ich das jetzt von einer Werkstatt meiner Wahl ganz legal auf Rechnung machen lasse, kann ich dann von dieser Rechnung die MwSt. noch nachfordern? Vor allem, wenn diese Rechnung günstiger ausfällt als das Gutachten ergeben hat?

Wenn ich mir das im Internet so durchlese und auch Urteile lese, denke ich, dass ich das kann (tatsächlich anfallende MwSt.). Aber ich bin mir nicht sicher.

Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen!

MfG,
Isaak
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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 10:27
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo Isaak,

1. Keine Wertminderung bei einem Schaden von EUR 6.500,00 ???? Wie alt ist Dein Fahrzeug?

2. Wenn Du zunächst fiktiv abrechnest, dann bekommst Du keine MWST. ausgezahlt. Solltest Du das Fahrzeug mit Rechnung billiger als im Gutachten vorgesehen reparieren lassen, bekommst Du die Mwst. nur dann aus der Rechnung, wenn Du die Rechnung auch bei der Versicherung vorlegst. Sollte der Betrag, der Dir dann zusteht, kleiner als der Betrag bei fiktiver Abrechnung sein, dann solltest Du die Rechung nicht vorlegen.

Gruss Franz511

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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 12:09
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Erst einmal danke für die Antwort. Bin aber immer noch nicht schlauer...

Das keine Wertminderung eingetreten ist, habe ich beim SV schon bemängelt. Ist ein A4, Bj. 2002 mit 70.000km. Der SV hat gemeint, "das sei so ein gesuchtes Fahrzeug, da würde es einem Käufer nichts ausmachen, ob er einen Vorschaden hatte oder nicht und den gleichen Preis bezahlen, daher keine Wertminderung". Das sehe ich zwar anders, aber was soll ich tun...?


Wenn ich fiktiv abrechne, bekomme ich den Schaden abzüglich MwSt. (seit 2002), weil diese ja nicht tatsächlich anfällt. Würde ich jetzt selbst repariere, müsste ich Teile kaufen. Für die muss ich MwSt. bezahlen. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich die Rechnungen für die Teile bei der Versicherung einreichen und die MwSt. die ich für die Teile bezahlt habe, auch noch fordern.

Das müsste, soweit ich das verstanden habe, auch für Arbeitsstunden eines Karosseriebauers oder Lackierers gelten, oder!?

Verstehe nicht was du meinst mit "Sollte der Betrag, der Dir dann zusteht, kleiner als der Betrag bei fiktiver Abrechnung sein, dann solltest Du die Rechung nicht vorlegen."

Nehmen wir an:

Gutachten €6500,- abzgl. €1000,- MwSt. -> €5500,- Auszahlung erfolgt von Versicherung (fiktiv)

Auto wird dann aber in freier Werkstatt repariert, kosten lt. Rechnung €3000,- inkl. €480,- MwSt.

Diese €480,- sind doch jetzt tatsächlich angefallen. Für Teile, Lackierer, Metallarbeiten, etc.
Die müsste ich doch jetzt nachträglich nicht der VS vorlegen können.
Oder fordern die dann das ausgezahlte Geld aus dem Gutachten zurück und zahlen nur die angefallenen Rep.-Kosten von €3000,-? (das wird wohl der Knackpunkt sein...oder!?)

Ich werd daraus nicht wirklich schlau...

Danke,
I.
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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 13:06
kama52
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 29.03.2007
Beiträge: 288
Wohnort: neben Sutra
Hallo Isaak,

ganz so wie im "Wunschkonzert" läuft es nicht Wink

Wenn die Reparatur in der Werkstatt deiner Wahl günstiger ausfällt, als deine bereits erhaltene Zahlung, dann reiche die Rechnung nicht ein und gut ist Smile (sofern du mit der Reparatur zufrieden bist).

Die MwSt aus der 3000er Rechnung erhältst du nicht noch zusätzlich !

Das mit dem Minderwert sehe ich auch anders, falls dein Fahrzeug bisher Unfallfrei und im guten Zustand ist
(Gruß an deinen SV ---> BGH Urteil vom 23.11.2004, DAR 2005, S 78 f.) Wink


Gruß

Kama


Zuletzt bearbeitet von kama52 am 14. März 2008 13:09, insgesamt einmal bearbeitet

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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 13:07
Franz511
Kapitän
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Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo Isaak,

noch einmal zur Klarstellung.

Wenn Du selbst reparierst und Du Ersatzteile kaufst, kannst Du die Mwst. aus der Ersatzteilrechnung von der Versicherung erstattet bekommen.

Solltest Du, wie beschrieben das Fahrzeug kostengünstig mit Rechnung reparieren lassen, dann ist es nur dann sinnvoll die Reparaturrechung bei der Versicherung einzureichen, wenn der Rechnungsgesamtbetrag incl. Mwst. über der Auszahlung der Versicherung bei fiktiver Abrechnung liegt.

Denn sonst würde die Versicherung nur die Reparaturrechnung incl. Mwst. bezahlen und noch Geld sparen.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben, würden sie dann nur 3.000 EUR incl. Mwst. erstatten. Bei fiktiver Abrechnung hast Du aber 5.500 EUR bekommen.

Ich hoffe, dass dieses Beispiel Dir klar macht, um was es geht.

Gruss Franz511

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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 13:12
Franz511
Kapitän
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Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo Isaak,

noch als Ergänzung zur Wertminderung darf angemerkt werden, dass die Begründung Deines Sachverständigen nicht okay ist.

Anzumerken ist, dass Du den Unfallschaden bei einem Verkauf angeben musst. Bereits hieraus ersteht Dir ein Wertverlust. Dieser ist auszugleichen. In Deinem Fall wäre eine Wertminderung von mindestens 300 EUR angebracht, wenn nicht noch mehr, je nachdem um welches Schadenausmaß es sich handelt.

Gruss Franz511

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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 13:23
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Ihr seid echt klasse und ich habe es jetzt auch verstanden Smile

Aber was soll ich jetzt mit der Wertminderung machen?
Ich hatte dem SV bereits diverse Urteile zukommen lassen, aber er sah das halt so, wie ich oben bereits geschrieben habe.
Kann ich das Gutachten (es ist schon zur Versicherung gegangen und ich habe bereits fiktive Abrechung beantragt) noch anfechten?

Mein A4 war in super Zustand mit Vollausstattung, kein Unfall, aus Erstbesitz.
Wenn ich das hier alles lese, bekomme ich schon wieder Pipi in den Augen...

Mir hat es die komplette linke Seite ab B-Säule bis hinten, Stoßfänger und eine Alufelge (1 Monat alt) zerbröselt.
Seitenwand und Tür, sowie Felge + Reifen müssen neu. Confused

Gruß und Dank,
Isaak
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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 13:47
Franz511
Kapitän
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Beiträge: 150
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Hallo Isaak,

ich würde an Deiner Stelle noch einmal mit Deinem Gutachter die Wertminderung diskutieren. Sollte er immer noch auf seinem, meiner Meinung nach, "falschen Standpunkt" beharren, würde ich ihm androhen, ihn wegen falscher Schadenfeststellung über einen geeigneten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu verklagen.

Ich wette, dass er dies nicht will und einen Betrag zur Wertminderung ergänzen wird.

Gruss Franz511

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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 15:15
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Ok, werde das mal angehen.

Eine letzte Frage habe aber noch: Wie lange dauert es denn in etwa, bis die Versicherung sich meldet/zahlt?
Gutachten und mein Schreiben, dass ich nach diesem abrechnen möchte, ist am letzten Freitag raus, also Montag bei der Vers. angekommen.

Schönes WE,
Isaak
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BeitragVerfasst am: 14. März 2008 15:46
Franz511
Kapitän
Anmeldedatum: 03.03.2007
Beiträge: 150
Wohnort: Rheinland-Pfalz
Hallo Isaak,

wenn die Schuldfrage klar ist, der Unfallgegner den Schaden gemeldet hat, kannst Du etwa mit 2 - 3 Wochen rechnen.

Gruss Franz511

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BeitragVerfasst am: 17. März 2008 12:45
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Vielen Dank Franz!

Wird aber wohl länger dauern, da die Verursacherin sich noch immer nicht bei ihrer Versicherung gemeldet hat, versdammt!
Sie wurde aber bereits angemahnt.

Ich warte mal ab und harre der Dinge...

Gruß!
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BeitragVerfasst am: 17. März 2008 20:01
Frankie
Landratte
Anmeldedatum: 29.02.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Hannover
Wenn die Schuldfrage absolut eindeutig (festgestellt) ist, dann hast Du den Anspruch an die Versicherung direkt. Ob die Verursacherin sich meldet, ist sekundär.

Insoweit sollte es mit ein wenig Höflichkeit und Telefonieren gehen - nachdem alle anderen Unterlagen der Gesellschaft vorliegen.

Gruß Frank
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BeitragVerfasst am: 17. März 2008 20:07
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Es scheinen sich hier eh einige Ungereimtheiten aufzutun.
Habe heute mit der Verursacherin telefoniert. Diese hat sich ihrer Aussage nach, bereits einen Tag nach dem VU bei ihrer Vers. gemeldet und auch schon den Unfallbogen dorthin geschickt.
Kann allerdings auch alles daran liegen, dass der zuständige SB zur Zeit im Urlaub ist und die Vertretung am heutigen Montag noch nicht alles beisammen hatte.
Ich rufe morgen nochmal bei der Vers. an...

Gruß!
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BeitragVerfasst am: 17. März 2008 20:32
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Hallo Isaak,

unabhängig davon, ob der SB im Urlaub ist, oder nicht, wird der Schaden sofort nach der Meldung angelegt! Also hat die Schädigerin entweder nicht angerufen, oder die Versicherung will erst einmal nichts wissen oder auf Zeit spielen.

Gegebenenfalls ist es ratsam einen Rechtsanwalt, der sich im Verkehrsrecht spezialisiert hat mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche zu beauftragen.

Welche Versicherung "darf" denn regulieren?

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 17. März 2008 22:16
Isaak
Leichtmatrose
Anmeldedatum: 13.03.2008
Beiträge: 18
Es ist die Axa.
Ich hoffe einfach, dass alles vernünftig abläuft. Nur kommen mir allgemein immer mehr Zweifel, nachdem, was man hier im Blog alles liest.
Allerdings scheint die besagt Vers. hier noch nicht allzu oft negativ erwähnt...

Gruß!
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