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Frage zur Abtretungserklärung in Hinsicht auf Klage

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Frage zur Abtretungserklärung in Hinsicht auf Klage 
BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2008 20:01
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 263
Wohnort: Hannover
Guten Abend liebe Rechtsanwälte, Very Happy
ich habe es seit kurzer Zeit mit einer regelrechten Kürzungsorgie der Versicherer zu tun.
Bevor ich jetzt gegen eine Versicherung klage, was meiner Meinung nach der einzig richtige Weg ist, sich gegen die Kürzungen zu wehren.
Bisher habe ich versucht mit Schreiben an die Versicherungen eine Begründung und eine Nachzahlung des restlichen Honorars zu erhalten, aber bisher ohne Erfolg.
Da ich weder explizit "Sicherungsabtretung" bzw. "Abtretung an Erfüllungs statt" auf meiner Abtretungserklärung stehen habe, möchte ich euch bitten, mir mitzuteilen, ob ich mit dieser Abtretung direkt gegen das Versicherungsunternehmen angehen kann oder nicht.
Für Anregungen und Antworten bin ich sehr dankbar.
Schicke die Abtretungserklärung gerne auf pn.
Schönen Abend noch

MfG

Thomas

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Alles halb so schlimm:)
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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2008 20:26
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Meine Meinung, obwohl ich kein Rechtsanwalt bin:

Was drin steht ist wichtiger als das was drüber steht. Insofern wäre der Inhalt interessant und weniger die Überschrift.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2008 20:39
Beulenpest
Piratenkapitän
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Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
...nuja...bin zwar kein Anwalt, aber wenn keine "Abtretung an Erfüllungs statt" hast dann würde ich den Auftraggeber direkt "in Regreß" nehmen...
Wenn du die Vs anschreibst ist dies "für die Tonne", denn deine Forderung besteht dadurch eigentlich nur gegenüber dem direkten Auftraggeber, nicht der eintrittspflichtigen Vs gegenüber.
Das hat auch was mit Werkvertrag zu tun, denn deine Arbeit (Ga-erstellung) unterliegt dem Werkrecht und dieser genau wird (ohne "Abtretung an Erfüllungs statt") nicht mit der Vs vereinbart, bzw. einforderbar.
(Es kann durchaus nützlich sein, wenn man einen separaten Auftrag unterschreiben lässt bezüglich >Auftragserteilung gem. den AGB deiner Firma<...dann kannst direkt gegen Auftraggeber bei fehlender Bezahlung mahnen....hat mir "mein Anwalt" nahegelegt..)
Gruss Beule...

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Hoffnung ist der Gedanke an eine gute Zukunft, Glück ist wenn es nicht so schlimm wird...
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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2008 20:54
SV Stowasser
Piratenkapitän
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Wohnort: Hannover
Oh danke euch schon mal dafür,
das ging ja schnell Very Happy
Habe bis vor einigen Wochen auch mit separater Auftragserteilung gearbeitet.
Ich habe hier mal den Text der Abtretungserklärung:
Hiermit erteile ich dem o.g. Kfz-Sachverständigen den Auftrag, nach den ausgehändigten und im Büro ausliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB`s), zur Erstellung eines vollständigen Gutachtens zur Schadensfeststellung inkl. ausführlicher Reparaturkostenkalkulation und Lichtbildern (digital) und trete meine Ansprüche auf Ersatz des Sachverständigenhonorars (inkl. eventueller ergänzender Stellungsnahmen) laut Rechnung aus dem o.g. Schadensfall gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des unfallbeteiligten Fahrzeugs unwiderruflich an erster Stelle an den Sachverständigen ab. Mir ist bekannt, dass ich selbst für die Geltendmachung und Durchsetzung meiner Schadensersatzansprüche (inkl.Sachverständigenhonorar) verantwortlich und zur vollständigen Bezahlung des Honorars (auch bei Vorsteuerabzugsberechtigung inkl. MwSt.) verpflichtet bin.
Das Sachverständigenhonorar bemisst sich nach der aktuellen Honorartabelle des Sachverständigen in seiner jeweils aktuellen
Fassung (im Büro ausliegend bzw. dem Auftraggeber übergeben), wobei leistungs- und aufwandsbezogene Zuschläge zulässig sind.
Sämtliche Gutachtenausfertigungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Sachverständigenhonorars (inkl. MwSt) Eigentum des Sachverständigen.
Digitalfotos bleiben auch bei vollständiger Zahlung des Gutachtens vom Urheberrecht unberührt.
Der Anspruchsteller bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt der Honorartabelle und die Kenntnisnahme der AGB`s.

Hmm, eigentlich ganz eindeutig:
Auftraggeber ist für dir Restforderung verantwortlich, oder ???
Also nichts mit Klage gegen die Versicherung durch mich, sondern durch den Auftraggeber, nachdem er für meine Restforderung aufgekommen ist.

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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2008 21:02
Beulenpest
Piratenkapitän
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Zitat:
Mir ist bekannt, dass ich selbst ...verantwortlich und zur vollständigen Bezahlung des Honorars (auch bei Vorsteuerabzugsberechtigung inkl. MwSt.) verpflichtet bin.
Also nichts mit Klage gegen die Versicherung durch mich, sondern durch den Auftraggeber, nachdem er für meine Restforderung aufgekommen ist.

...in dem Sinne also nicht "dein Bier" gegenüber der Vs, aber wenn der Kunde dir gegenüber "erklärt" daß er nicht (den Fehlbetrag) zahlen will, dann kannst dir diesen Betrag/Forderung abtreten lassen und dann kannst gegen Vs angehen...vorher eben "nur" gegen deinen Auftraggeber.
Gruss Beule...

P.S....es macht auch durchaus Sinn wenn dein Kunde gegen den Verursacher klagt anstatt gegen die Vs...

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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2008 21:13
SV Stowasser
Piratenkapitän
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Beiträge: 263
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Danke,
werde wohl (ungern) gegen meinen Auftraggeber vorgehen müssen aber zur Zeit wird zuviel gekürzt.
Werde mit meinem Auftraggeber das weitere Vorgehen mal persönlich besprechen, denn schließlich will ich ihn auch nicht verlieren.
Wünsche noch einen schönen Abend.
Gruß

Thomas

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BeitragVerfasst am: 18. Oktober 2008 21:52
Beulenpest
Piratenkapitän
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Beiträge: 982
Wohnort: Hamburg
Abtretung von Gebühren für Sachverständigengutachten an Sachverständigen selbst ist bei Besorgung von Rechtsangelegenheiten seines Kunden nichtig
LG Saarbrücken, Urteil vom 16.06.2008, Az. 13 S 32/08


Eine Abtretung von Gebühren für ein Sachverständigengutachten an den Sachverständigen selbst ist wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, wenn der eindeutige Wortlaut der Abtretungserklärung darauf schließen lässt, dass der Sachverständige die Schadensregulierung für seine Kunden übernehmen will. Der Sachverständige besorgt keine eigenen Rechtsangelegenheiten, sondern die seiner Kunden, wenn er deren unfallbedingte Schadensersatzansprüche gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, ohne die Kunden vorher selbst auf Zahlung in Anspruch zu nehmen.

RBerG Art. 1; PflVersG § 3 Nr. 1; StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; BGB § 134

...vielleicht nutzt dir dieses Urteil...?.(...obwohl man von Honorar sprechen sollte...)
Gruss Beule...


Abtretung von unfallbedingten Schadensersatzansprüchen an Kfz-Sachverständigen darf keine Übernahme fremder Rechtsangelegenheiten sein
LG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2008, Az. 13 S 39/08


Eine Abtretung von unfallbedingten Schadensersatzansprüchen an einen Kfz-Sachverständigen ist nur dann wirksam, wenn zwischen ihm und seinen Kunden zweifelsfrei klargestellt ist, dass die Kunden für die Verfolgung und Durchsetzung ihrer Ansprüche selbst tätig werden müssen. Ergibt sich dies aus der Abtretungserklärung nicht, so ist von einer nicht zulässigen Übernahme einer fremden Rechtsangelegenheit auszugehen. Zur geschäftsmäßigen Übernahme der Schadensregulierung bedarf es insoweit einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz.

BGB § 134; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

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BeitragVerfasst am: 19. Oktober 2008 06:06
Andreas
Neptun
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Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Hallo Thomas,

das, was Du hast, ist eine "ganz normale" Sicherungsabretung, deswegen musst Du so vorgehen wie Beule es beschrieben hast.

Du solltest Dir aber ernsthaft überlegen eine Abtretung erfüllungshalber oder eine Abtretung an Erfüllungs statt zuzulegen, denn dann kannst Du direkt gegen die Versicherung vorgehen und es berührt Deine Ansprüche gegen Deinen Kunden nicht!

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Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 21. Oktober 2008 16:46
SV Stowasser
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 26.06.2008
Beiträge: 263
Wohnort: Hannover
Sad hmm, schon wieder Sad
Diesmal zweimal so um die zwanzig Euro.
Das Geld muß wirklich knapp sein Sad

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BeitragVerfasst am: 21. Oktober 2008 16:53
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Liegt alles an der Weltwirtschaftskrise...

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Grüße

Andreas
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