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Frage zur Wiederbeschaffungsdauer bei Sonder-Kfz

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Frage zur Wiederbeschaffungsdauer bei Sonder-Kfz 
BeitragVerfasst am: 29. Mai 2008 10:51
JimKnopf
Landratte
Anmeldedatum: 27.05.2008
Beiträge: 4
Hallo werte Kollegen,

ein Neuer grüßt Euch!

Eigentlich wolle ich diese Frage im Intern-Bereich stellen, aber dieser ist mir noch nicht zugänglich, und ich habe es mit meiner Frage etwas eilig, weil der Auftraggeber wartet und von seiner Anwaltskanzlei wohl auch nicht optimal beraten worden ist.

Es geht um die Wiederbeschaffungsdauer bei Taxen, hier MB, E-Klasse. Die Wiederbeschaffungsdauer bei normal marktgängigen Kfz ist regelmäßig mit 14 Tagen anzusetzen. Bei Taxen haben wir immer (seit 17 Jahren) 28 Tage angesetzt. Das war auch niemals ein Problem.
Nun haben wir den Fall, dass die HUK-Coburg die Wiederbeschaffungszeit von 28 auf 14 Tage reduziert hat, und dass unser Auftraggeber bislang keinen Weg gefunden hat, dieses Abrechungsverhalten erfolgreich anzufechten.
Weiss einer von Euch, worauf man diese 28 Tage stützen kann? Ich meine zum Beispiel konkrete, höhergerichtliche Urteile, ich meine nicht den normalen technischen Sachverstand, diesem gegenüber sperrt sich die HUK.

Grüße von JimKnopf
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BeitragVerfasst am: 29. Mai 2008 11:42
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Ich meine es gab Urteile zu Wohnmobilen und Behindertenfahrzeugen, die mehr als die "normalen" zwei Wochen zugesprochen haben. Ich habe im Moment aber keinen Zugang zu meiner Datenbank, erst wieder heute Abend, dann kann ich mal nachsehen.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 29. Mai 2008 11:52
JimKnopf
Landratte
Anmeldedatum: 27.05.2008
Beiträge: 4
ja danke, das wäre sehr nett!
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BeitragVerfasst am: 29. Mai 2008 19:30
Andreas
Neptun
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 1267
Wohnort: Haus mit Garten
Hallo JimKnopf,

ich habe jetzt mal alles, soweit möglich, durchforstet und muss passen. Ich habe nichts passendes gefunden.

Es gäbe aber zumindest mal eine Möglichkeit, was Du machen könntest. Hast Du einen guten Draht zu einem MB-Vertragshändler?

Falls ja, dann frage dort beim Verkäufer nach wie lange ein neues Taxi Lieferzeit hat (ev. Vergleich mit dem "normalen" Fahrzeug), ob ein gebrauchtes Taxi (inkl. voller Ausstattung) von ihm besorgt werden kann (wenn ja, wie lange dauert es) und in der Werkstatt sollte mal erkundet werden wie lange die Umrüstung dauert.

Dann hast Du zumindest mal Händler-/Werkstattaussagen.

_________________
Grüße

Andreas
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BeitragVerfasst am: 6. Juni 2008 07:55
JimKnopf
Landratte
Anmeldedatum: 27.05.2008
Beiträge: 4
Hallo Andreas,

ich war ein paar Tage weg, deshalb erst jetzt meine Antwort.

Vielen Dank für Deine Mühe! Also das heisst im Klartext, dass alle VR über 20 und mehr Jahre "freiwillig" 28 anstatt 14 Tage gezahlt haben. Komisch, wenn das so wäre. Aber auch meine ganze Sucherei hat ja nichts gebracht.

MB E-Klassse "DAS TAXI" als Neufahrzeug kriegt man in Berlin quasi über Nacht.
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BeitragVerfasst am: 6. Juni 2008 14:39
SVS
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 08.03.2007
Beiträge: 292
@Jim Knopf

was bedeutet VR ichsteh auf dem Schlauch.

Gruss SVS
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BeitragVerfasst am: 6. Juni 2008 16:06
JimKnopf
Landratte
Anmeldedatum: 27.05.2008
Beiträge: 4
VR = Versicherer, Versicherung
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