Fragen bezüglich der Ansprüche
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Verfasst am: 18. Juli 2008 18:07 |
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| Karsten F |
| Landratte |
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| Anmeldedatum: 14.07.2008 |
| Beiträge: 5 |
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Hallo ,
es geht um folgenden Fall:
Mein PKW wurde beschädigt. Es ist ein Fall für die Privat-Haftpflicht ( D.A.S.)des Schädigers.
Ein Gutachten legt den Schaden auf 2750€ fest. Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 900€ (meiner Meinung nach zu gering , aber egal). Der Restwert (ein Gebot aus Autoonline ) liegt bei 430€.
Also wirtschaftlicher Totalschaden , aber noch verkehrstauglich. Als Wiederschaffungsdauer hat der Gutachter 10 Werktage angesetzt. Der Wagen liegt in Klasse F.
Ich hatte das Restwertgebot des Bieters akzeptiert , und den Wagen abgegegben.
Muss die Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung bezahlen , oder (wie die Versicherung meint ) nicht??
Gruß
Karsten |
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Verfasst am: 18. Juli 2008 21:02 |
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| SV Stowasser |
| Piratenkapitän |
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Hallo erstmal,
wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird (Haftpflichtschaden), hat Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird.
Entschädigung für Nutzungsausfall erhält der Geschädigte, wenn er auf die Inanspruchnahme eines Mietwagens verzichtet.
Auch bei vorliegendem Totalschaden des Fahrzeuges besteht Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, der zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges erforderlich ist.
Ein Ersatz dieser Schadenposition ist dann möglich, wenn bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt wird, dass es der Geschädigte für eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, obwohl er es gerne nutzen würde und auch nutzen könnte (Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit). Anstelle von Mietwagenkosten kann der Geschädigte dann Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
MfG
Thomas |
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_________________ Alles halb so schlimm:) |
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 |  | | | |  |  |  |  | Re: Fragen bezüglich der Ansprüche |  | |  |  |  |
Verfasst am: 18. Juli 2008 21:22 |
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| Zwilling |
| Steuermann |
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| Anmeldedatum: 25.07.2007 |
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| Karsten F hat Folgendes geschrieben: |
Hallo ,
es geht um folgenden Fall:
Mein PKW wurde beschädigt. Es ist ein Fall für die Privat-Haftpflicht ( D.A.S.)des Schädigers.
....
Ein Gutachten legt den Schaden auf 2750€ fest.
Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 900€
..... Der Restwert (ein Gebot aus Autoonline ) liegt bei 430€.
........
Als Wiederschaffungsdauer hat der Gutachter 10 Werktage angesetzt.
Gruß
Karsten |
Da frage ich mich doch als erstes, wer hat den das Gutachten erstell, in wessen Auftrag......
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Ich frag ja nur mal so, weil so einiges seltsam müffelt........
Bernhard |
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_________________ Bei Abwicklung von Versicherungsschäden ist die Reibungswärme welche bei dem über den Tisch gezogen werden entsteht nicht mit Nestwärme zu verwechseln. |
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Verfasst am: 18. Juli 2008 23:45 |
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| Karsten F |
| Landratte |
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| Anmeldedatum: 14.07.2008 |
| Beiträge: 5 |
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Hallo ,
ich danke erst mal recht freundlich.
Das Gutachten habe ich bei unserem örtlichen Gutachter ( ich wohne in einer 5000-Einwohner-Metropole ) in Auftrag gegeben. Der PKW (ein Citroen XM Turbo c.t.) war 16 Jahre alt , aber ich habe einiges an Arbeit reingesteckt. Aber es wurde die komplette Beifahrerseite mit einem Fahrrad ruiniert. Technische Mängel hätte ich ja beheben können , aber Karosserieschäden kann ich nicht selbst beheben. Von meiner Seite aus ist es (m)ein Liebhaberfahrzeug , aber die meisten anderen Leute (inkl. Versicherung und Gutachter) sehen darin nur eine alte Karre. Zum Glück habe ich noch einen (besseren) , und wenn da einer reinfährt , dann
Aber die Vericherung hat mir mitgeteilt , dass die Mehrwertsteuer nicht abgezogen wird (wie gnädig von denen).
Mal sehen , was die "Abrechnung" ergeben wird.
Geht man einmal ohne Anwalt vor , um nicht unnötige Kosten zu verursachen , wird man sofort von der Vericherung beschissen.
Gruß
Karsten |
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Verfasst am: 19. Juli 2008 04:29 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Karsten F hat Folgendes geschrieben: |
| Geht man einmal ohne Anwalt vor , um nicht unnötige Kosten zu verursachen , wird man sofort von der Vericherung beschissen. |
Wie wahr, wie wahr...
Aber noch eine Frage: Hat Dein Gutachter das Fahrzeug selbst in die RW-Börse eingestellt? Dann sag ihm einen schönen Gruß, er hat nämlich keine Ahnung von seinem Beruf... Im übrigen graut es mir bei älteren Fahrzeugen immer, wenn ich von vorne herein einen relativ geringen WBW höre. Da stellt sich mir grundsätzlich die Frage, ob auch die Kosten für die technische Durchsicht des Ersatzfahrzeuges berücksichtigt wurden und vieles mehr. Aber da ich zum Fahrzeug nicht mehr weiß, halte ich mich da zurück...
Zum Nutzungsausfall:
Du bekommst dann Nutzungsausfall, wenn Dein Auto nicht mehr fahrbereit (oder allenfalls nur noch bedingt fahrbereit) war und Dir somit nicht zur Verfügung stand. Wenn Du es fahrbereit hättest nutzen können, hättest Du Wiederbeschaffung des Ersatzfahrzeuges und Verkauf des beschädigten Fahrzeuges so aufeinander abstimmen können, dass Du nicht ohne Fahrzeug dastehst.
Wenn Du noch ein zweites Fahrzeug zur Verfügung hast, dann müsstest Du außerdem nachweisen, warum Du einen entgangenen Nutzen geltend machen willst (weil bspw. Deine Freundin, Ehefrau, Lebensabschnittsgefährtin, Nachbarin, ... das andere Auto nutzt).
Sollte das beschädigte Fahrzeug noch fahrbereit gewesen sein und Du hast es vor Ersatzerwerb verkauft, dann ist die Sache eventuell problematisch, weil Du den Verkauf besser hättest aufeinenader abstimmen können.
Hast Du gar nicht vor, Dir ein Ersatzfahrzeug zu besorgen, dann geht man in der Regel davon aus, dass kein Nutzungswille vorliegt und es gibt auch keinen Nutzungsausfall. Hast Du jedoch vor, Dir erst später ein Auto zu kaufen, weil Du jetzt einfach sparen willst, damit Du Dir einen nigelnagelneuen C5 kaufen kannst, dann ist Nutzungsausfall wiederum drin...
Du siehst also, mehr oder weniger alles ist möglich.  |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 19. Juli 2008 09:19 |
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| Karsten F |
| Landratte |
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Hallo ,
das Fahrzeug wurde vom Gutachter in die Börse gesetzt ( ich werde ihn schön grüssen ) . Es hieß , das die durchgeführten Reparaturen der instandhaltung dienen. Ich hatte den Wagen für 250€ als nicht fahrbereites Bastlerfahrzeug mit unbekanntem Motordefekt gekauft. Aber auch nur weil der restliche Zustand shr gut war (keine Dellen , sehr gepflegt). Der Wagen hatte einen defekten Turbolader , die Motorsteuerung und die Zündung waren defekt. Normal ein Fall für den Schrott , aber ich habe alles wieder repariert. Ausserdem hatte ich noch diverse andere defekte beseitigt ( Steuergeräte nachgelötet , Hydraulikanlage stellenweise überholt etc.) Leider konnte ich die Sachen nicht belegen , da ich alles selbst gemacht hatte. Der XM hat mit Transport nach hause und den Reparaturen gut 1500€ gekostet. Aber der Tüv war fällig (hatte ihn dafür auch schon vorbereitet) , und bei mobile & co wären "vergleichbare" Fahrzeuge halt für 900 € zu bekommen. Mein Einwand bezüglich des technisch fragwürdigen zustandes der angebotenen Fahrzeuge blieb ohne Reaktion. Gerade der ist auch sehr wichtig bei einem solchen Auto.
Ich habe zwar noch einen anderen Wagen , den aber die Frau auch für die fahrt zur Arbeit braucht. Und ich stand unter Zugzwang , da die Bindung für das Restwertgebot am 04.07.2008 ablief , und von der Versicherung bis dahin noch keine Reaktion kam . Das erste Schreiben von der Versicherung an mich (nach diversen von mir aus gegangenen Telefonaten und Briefen ), wurde dort am 04.07.2008 abgeschickt. Und da hatte ich den XM schon abgegeben (da das Restwertgebot wie gesagt auslief) , er wurde am 01.07.2008 abgeholt.
Gruß
Karsten |
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Verfasst am: 19. Juli 2008 09:22 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Dann würde ich den Nutzungsausfall bejahen. Ist aber auf jeden Fall ein solcher für einen versierten Verkehrsrechtsanwalt. |
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_________________ Grüße
Andreas |
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Verfasst am: 21. Juli 2008 20:59 |
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| Karsten F |
| Landratte |
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Hallo ,
mal sehen was in der "Abrechnung" steht wenn diese angekommen ist.
Werde darüber berichten.
Gruß
Karsten |
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Verfasst am: 2. August 2008 19:28 |
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| Karsten F |
| Landratte |
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Moin ,
so die Abrechnung ist da. Nachdem ich der Versicherung einen netten Brief geschrieben hatte , hat sie reagiert. Es werden nun Nutzungsausfall (für 7 Tage , da ich danach schon einen neuen Wagen hatte) , Kosten für Ab- und Anmeldung , Kosten für die Fahrt zur Besichtigung des Nachfolge-PKW und anschliessende Abholung ( also 4 Fahrten je 100km) sowie eine Kostenpauschale gezahlt.
Mit dem Ergebniss bin ganz zufrieden und brauchte letztendlich keinen Anwalt einschalten.
Vielen Dank noch für eure Antworten.
Gruß
Karsten |
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Verfasst am: 2. August 2008 20:30 |
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| Andreas |
| Neptun |
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| Karsten F hat Folgendes geschrieben: |
| Nutzungsausfall (für 7 Tage , da ich danach schon einen neuen Wagen hatte) |
Sieben Tage nach Unfall oder sieben Tage nach dem Gutachten? |
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_________________ Grüße
Andreas |
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