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Fragen über Fragen...verzwickte Situation

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Fragen über Fragen...verzwickte Situation 
BeitragVerfasst am: 6. September 2010 12:43
meinereiner
Landratte
Anmeldedatum: 12.08.2010
Beiträge: 1
Vorweg sei gesagt...es wude einiges im Vorlauf falsch gemacht (ich hätte einiges anders gemacht...) aber sei's drum...

Anfang März hatte mein Schwiegervater (SV) im Grenzgebiet D – A kurz vor der D-Landesgrenze (ca. 1.000m) in A einen unverschuldeten Unfall auf Eisglatter Straße.
Er fuhr mit seinem Mittelklasse Kombi PKW auf der recht engen, aber an sich mit normal breiten Fahrspuren ausgestatteten Landstraße den Verhältnissen angepasst leicht bergauf und rechts.
Entgegen kam ihm ein größerer SUV aus A, der aufgrund der Straßenverhältnisse (es war wirklich sehr glatt) in Kombination mit der kurvigen Strecke nach links herüberkam und den Kombi an der Fahrerseite traf (Fahrertür, hintere Tür und Schweller) traf.
Der SUV hatte seinerseits an der Fahrerseite Beschädigungen am Kotflügel und vor allem an der Beifahrerseite waren eher größere Schäden, (u.a. Scheinwerfer), da er nach dem Kontakt in die andere Richtung rutschte und dort die Straßenbegrenzung traf (Holzpfosten in Kombination mit einer massiven Steinmauer).

Der Unfallgegner (UG) war alleine im Auto, mein Schwiegervater war mit seiner Frau unterwegs.
Der Fahrer des SUV betonte gleich nach dem Unfall seine Schuld, es wurden Adressen usw. getauscht und auch Fotos gemacht. Was aber der UG nicht haben wollte: Die Versicherungsdaten meines Sv'ers, weil er ja Schuld gewesen sei.

Das Auto wurde begutachtet und repariert und die Werkstatt wickelte das mit den vom UG bekannten Versicherungsdaten ab. Schaden ca. 5.000 EUR.

Die Österreichische Versicherung wird in D von der HUK vertreten (der Gutachter hatte da schon ein ungutes Gefühl)

Ende April, kurz vor einem Urlaub schließlich, bekam mein SV Post von der Werkstatt, dass die HUK die Regulierung ablehnt, da die Schuldfrage unklar sei. Er müsse nun die Rechnung zahlen.
Es folgten Telefonate mit der HUK und auch mit dem UG, der seine Version vom Unfalltag bestätigte. Leider nicht schriftlich bislang.....Dieser ist auch nur schwer erreichbar, weil häufig im Ausland (angeblich). Bei einem Telefonat fragte er lediglich noch mal nach der Höhe des Schadens.

Nach dem Urlaub suchte sich mein SV einen vom Gutachter empfohlenen Anwalt. Erreichen konnte er auch nichts weiter. Es läuft halt auf eine Klage hinaus. Problem: mein SV hat keine Rechtsschutz (man redet ja dauernd.....aber jetzt ist es zu spät). Der RA schickte auch ein Vergleich (50/50), der aber nicht zur Kenntnis genommen wurde. Nun meinte er, er würde es nicht drauf anlegen wollen (vermutlich auch weil es eben keine RS gibt), da die HUK sicher in Revision gehen würde und er dann sowieso mindestens auf den Rechtskosten sitzen bleiben würde, da es ohnehin nur auf einen Vergleich rausläuft...
Auch verneinte er die Frage, ob er als RA die Aussage des UG bei seiner Versicherung einsehen könne..es muss ja wohl eine geben.

Ich verstehe es aber nicht ganz:
Der UG hat keinerlei Ansprüche an die Versicherung meines SV'ers gestellt bisher....was ich seltsam finde, wenn man sich unschuldig glaubt bzw. falls er es lt. Versicherungsauffassung ist.

Der Gutachter wollte nun noch mal mehr Bilder von der Unfallstelle um evtl. ein weiters Gutachten hinsichtlich des Unfallverlaufs machen zu können (hat er bekommen).

Es wurden sicher mehrere Fehler gemacht:
Der gröbste: keine Polizei....
Weiterer (u.a.) : keine vorsorgliche Meldung an die eigene Versicherung (jedenfalls sicher nicht innerhalb der Fristen), da noch Vollkasko besteht und man so für den Fall der Fälle wenigstens die gröbsten Kosten erstattet zu bekommen würde...

Wie ist das eigentlich bei Auslands-Schäden?
Bekommt die HUK evtl. schon die Schadenssumme und versucht nun ggf. diese nicht auszahlen zu müssen? Oder wie läuft das in so einem Fall?

Wie schätzen Sie/schätzt Ihr die Lage ein?
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