Captain-HUK Forum Foren-Übersicht Registrieren FAQ Mitgliederliste Suchen

GDV und Restwerbörse(n)

Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Sachverständige und Organisationen pro Versicherer » GDV und Restwerbörse(n)
Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
GDV und Restwerbörse(n) 
BeitragVerfasst am: 4. Juni 2007 15:47
Slightly
Piratenkapitän
Anmeldedatum: 24.02.2007
Beiträge: 559
Wohnort: gerädertem Schiff
Der echte Restwert steht im Internet



Kfz-Gutachter setzen im Durchschnitt 300 bis 500 Euro zu wenig an. Das ist in vielen Fällen zurückzuführen auf die mangelhafte Ausbildung der Gutachter. Aber selbst wenn dieses Wissen vorhanden ist, verlangt die Berechnung des Restwertes weniger technisches als vielmehr kaufmännisches Wissen, da sich dieser durch Angebot und Nachfrage am Markt bildet.





Bernd-Matthias Höke, Bereichsleiter Kraftfahrt-Schaden bei der Signal Iduna Gruppe in Dortmund, ist sich sicher: Den Restwert von Unfallfahrzeugen setzen die Gutachter im Durchschnitt um 300 bis 500 Euro zu niedrig an. 150 Millionen Euro jährlich könnte die Versicherungswirtschaft einsparen – wenn sich ihre Vorstellung von einer realistischen Ansetzung der Restwerte bei der Rechtsprechung durchsetzen würde.







Klagen von Seiten der Versicherer enden allerdings häufig wie das Hornberger Schießen. Höke, Referent im Arbeitskreis "Restwert" beim 40.Verkehrsgerichtstag in Goslar, bedauert: "Die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) sehen eine heile Welt: Der Geschädigte geht zum Autohaus seines Vertrauens und nimmt von dort ein seriöses Angebot für seinen Unfallwagen mit." Aber in Wirklichkeit böten die Autohäuser für Unfallwagen meistens weit weniger, als sie wert sind. Und verdienen entsprechend gut beim Weiterverkauf der Fahrzeuge.



Werkstatt und Kfz-Sachverständige stehen oft in enger Beziehung. Meist handele es sich um Gefälligkeitsgutachten, wenn Sachverständige den Restwert für ein Unfallfahrzeug zu niedrig ansetzen, glaubt Höke. Und selbst wenn das nicht der Fall ist, fehle zahlreichen Gutachtern oft das kaufmännische Wissen, um einen realistischen Marktpreis erheben zu können. Ein Grund: "Der Zugang zum Gutachter-Beruf ist nicht geregelt. Wer will, besucht ein Wochenendseminar und nagelt sich ein Firmenschild an die Tür."



Der Ausweg: Restwertbörsen im Internet



Dabei gibt es längst eine einfache Möglichkeit, den Restwert eines Unfallwagens realistisch zu erheben. Restwertbörsen im Internet seien laut Höke unabhängig und die Preise dort marktgerecht. Doch die gültige Rechtsprechung – zum Beispiel durch das Landgericht Potsdam mit Urteil vom 08. 08. 2001 (Az. 3 S 435/00) – lehnt einen zwingenden Verweis auf die Internet-Börsen ab und bewertet sie als "Sondermarkt spezialisierter Aufkäufer". Nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen sei der Begriff des Restwertes definiert als der Preis, den der Geschädigte bei einem seriösen Autohändler im örtlichen Bereich erzielen kann, wenn er dort ein neues Auto kauft und dabei seinen Unfallwagen in Zahlung gibt. Ein solches "Kopplungsgeschäft" müsse dem Geschädigten freigestellt bleiben, argumentieren die Richter. Nur einzelne Instanzgerichte wie die Landgerichte Saarbrücken und Wiesbaden haben die Zeichen der Zeit erkannt und verlangen, dass der Sachverständige in einem zumutbaren Maße Marktforschung im Internet betreibt.









Vorbild Kasko



An seine Kollegen in den Versicherungen richtet Höke die Aufforderung, selbst ins Internet zu schauen und den Geschädigten so schnell wie möglich über die realistische Restwerthöhe zu informieren. "In Kaskofällen wird übrigens schon heute auf die Restwertbörsen zurückgegriffen. Dort werden die Gutachter von den Versicherungen beauftragt. Folge: Im Gegensatz steht im Internet Gegensatz zu Haftpflichtfällen sind realistische Preise die Regel." Der Geschädigte hat durch einen hohen Restwert übrigens keinen Nachteil, im Gegenteil: In so genannten Quotenfällen erhält er deutlich mehr Geld – also dann, wenn die Haftung bei strittigem Unfallhergang zwischen den Beteiligten geteilt wird.



Den Einwand, realistische Restwerte machten den unseriösen Handel mit den Kfz- Briefen von Unfallwagen der Nobelklasse salonfähig, weist die deutsche Versicherungswirtschaft zurück. In einer Online- Zentraldatei können die Versicherer nachlesen, ob ein neu angemeldetes Luxusfahrzeug einen Unfall mit Totalschaden hinter sich hat. Dann liegt der Verdacht nahe, dass der Kfz-Brief zu kriminellen Zwecken benutzt werden soll, zum Beispiel als Ausweispapier für ein gestohlenes Auto mit entsprechend umfrisierter Fahrzeuggestellnummer. Höke selbst hat erlebt, wie für einen irreparabel beschädigten Porsche 24.000 DM geboten wurden – und der Preis auf Null sank, als er den Fahrzeugbrief mit einem beherzten Scherenschnitt entwertete. Das unorthodoxe Verfahren brachte der Versicherung freilich eine Schadenersatzklage ein, so dass Höke es nicht zur Nachahmung empfiehlt.



Empfehlungen aus Goslar



Empfohlen hingegen hat der Arbeitskreis Restwert beim Goslarer Verkehrsgerichtstag eine Reihe von Leitsätzen, die aus Sicht der Versicherungswirtschaft vernünftig sind:



Der Sachverständige sollte im Regelfall drei Angebote einholen. Die Höhe der gebotenen Preise ist Anhaltspunkt für den Restwert. Die Namen und Anschriften der Anbieter sollten im Gutachten ausgewiesen werden.

Der Sachverständige ist im Prinzip gehalten, auch Angebote in Restwertbörsen zu berücksichtigen, sofern sie ihm plausibel erscheinen.

Beim 40.Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar (23.bis 25.Januar 2002) widmete sich einer von vier Arbeitskreisen dem Thema "Drogen im Straßenverkehr". Partydrogen wie Ecstasy oder Speed führen zu verlangsamten Reaktionen und Selbstüberschätzung, so referierte Dr.Wolfram Hell vom Institut für Fahrzeugsicherheit München (IFM).Die Versicherungswirtschaft forderte neben verstärkter Aufklärung flächendeckende Polizeikontrollen mit geeigneten Drogen- Schnelltests.



Für ein Tempolimit von 130 km/h für Kleinlaster (bis 3,5 t) setzte sich die Versicherungswirtschaft angesichts der Tatsache, dass zwischen 1992 und 2000 schwere Lastwagen-Unfälle um 13 Prozent zugenommen haben, ein. Risikofaktoren seien unter anderem der wirtschaftlichen Druck auf die Fuhrunternehmen insgesamt und der starke Anstieg der Zahl von Kleinlastern, so die GDV-Experten im Arbeitskreis "Unfall-Risiko LKW", Dr. Johann Gwehenberger und Uwe-Peter Schieder.



Positiv bewertete Ulf D. Lemor,Geschäftsführer Europa des GDV, im Arbeitskreis "Kraftfahrzeug-Unfall in Europa" die vierte Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie. Sie wird ab 2003 in der Europäischen Union geltendes Recht. Geschädigte finden dann in ihrem Heimatland einen Ansprechpartner der gegnerischen Versicherung vor, mit dem sie in ihrer Muttersprache verhandeln können. Was noch fehlt: Die Ausweitung der Richtlinie auch auf Nicht-EU-Länder wie die Schweiz sowie die Möglichkeit, die gegnerische Versicherung im Heimatland statt, wie bisher, ausschließlich im Unfallland verklagen zu können.



http://www.gdv.de/Hauptframe/index.jsp?oidl1=12582&oidl2=12710&oidl3=13020&contentUrl=/Publikationen/

Zeitschrift_Positionen___Linkliste/Ausgabe_Nr._24_Maerz_2002_/inhaltsseite606.html

_________________
Viele Versicherer wären bessere Schadenregulierer, wenn sie darauf verzichten würden, aus den Sachverständigen *bessere* machen zu wollen.
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GDV und Restwerbörse(n) 
  Captain-HUK Forum Foren-Übersicht » Sachverständige und Organisationen pro Versicherer
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neues Thema eröffnen  Neue Antwort erstellen  


Powered by phpBB © 2001-2004 phpBB Group
Designed for Trushkin.net | Themes Database.
Deutsche Übersetzung von phpBB.de